Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

mens eingehen könte, soll derselbe allezeit bey mir geneigtes und williges Gehör finden etc.

§. LIX. Es sind zwar einige Dinge in vorhergehenden VorschlagEine notable Geschichte / daraus Herrn D. C. genius deutlich zu erkennen. zum Vertrag enthalten, die wohl eine deutlichere Erklährung brauchten, aber das gegenwärtige Vorhaben leidet es nicht, sich länger dabey aufzuhalten. Sonderlich ist etwas dunckel, was ich bey Erzehlung der Ursachen, die mich von Vorschlag des Vergleichs mit Herrn D. C. billich abhalten solten oben p. 128. von der Pragischen Reiseingleichen was ehemahls wegen D. D. passiret, und von dem Trauer-Car mine auf D. Strauchen erwehnet. Nachdem ich mich aber über itzt angeführte Entschuldigung, auch der andern beyden Umbstände anitzo nur etwas confus noch erinnere; als wird itzo genung seyn, wenn ich speciminis loco, dar zu thun, daß von mir daselbst nichts falsches vorgebracht worden, nur dasjenige was mit D. D. passiret, erwehne. Es hatte nehmlig zu selbiger Zeit ein sonst wohlhabender Kauffman ohnvermuthet falliret. Wie nun derselbe Herrn D. C. recht gegen über wohnte, und dieser also von dessen Haußhaltung gar wohl etwas genau informiret seyn konte; auch ohne dem nicht zu leugnen ist, daß in Handels-Städten der luxus und übermäßige Pracht grösten theils von der Kauffmanschafft herrühret; also thate Herr D. C. gar löblich, daß er bey dieser Gelegenheit auff der Cantzel von dieser Pracht gebührende Erinnerung thate, und dieselbe gebührend und ernstlich bestraffte, wenn er nur dabey in Schrancken geblieben wäre. Aber dieses ware er zu thun gar zu ungewohnt, sondern er mischte etliche recht ärgerliche Worte mit unter, welche desto besser zu verstehen, zu melden ist; daß besagter Kauffmann denen Holländischen Kauffleuten das meiste schuldig war, und dannenhero weil er die Sache nicht eben zu einen concurs kommen lassen wolte, einen Advocaten nebst einer Vollmacht in Holland schickte, mit seinen Creditoribus daselbst zu accordiren. Zu dieser Reise nun konte der Kauffmann nicht leichte einen Advocaten gebrauchen der in praxi für andern sehr berühmt war, weil dieser allzuviel Geld wegen seiner Versäumnüß würde gefordert haben, sondern muste sich eines Mannes bedienen der in mittlern Beruff war, und wehlte deßwegen von dieser Art einen in der gantzen Stadt für recht ehrlich aber dabey auch nicht für ungelehrt oder ad praxin ungeschickt gehaltenen Mann, der auch die ihm auffgetragene Verichtung sehr wohl und ohne daß die Creditores in Holland sich über ihn beschwehret hätten, expedirete. Weil dieser Advocate nun (der zwar in seiner Jugend war Magister worden, aber nachhero Zeit

mens eingehen könte, soll derselbe allezeit bey mir geneigtes und williges Gehör finden etc.

§. LIX. Es sind zwar einige Dinge in vorhergehenden VorschlagEine notable Geschichte / daraus Herrn D. C. genius deutlich zu erkennen. zum Vertrag enthalten, die wohl eine deutlichere Erklährung brauchten, aber das gegenwärtige Vorhaben leidet es nicht, sich länger dabey aufzuhalten. Sonderlich ist etwas dunckel, was ich bey Erzehlung der Ursachen, die mich von Vorschlag des Vergleichs mit Herrn D. C. billich abhalten solten oben p. 128. von der Pragischen Reiseingleichen was ehemahls wegen D. D. passiret, und von dem Trauer-Car mine auf D. Strauchen erwehnet. Nachdem ich mich aber über itzt angeführte Entschuldigung, auch der andern beyden Umbstände anitzo nur etwas confus noch erinnere; als wird itzo genung seyn, wenn ich speciminis loco, dar zu thun, daß von mir daselbst nichts falsches vorgebracht worden, nur dasjenige was mit D. D. passiret, erwehne. Es hatte nehmlig zu selbiger Zeit ein sonst wohlhabender Kauffman ohnvermuthet falliret. Wie nun derselbe Herrn D. C. recht gegen über wohnte, und dieser also von dessen Haußhaltung gar wohl etwas genau informiret seyn konte; auch ohne dem nicht zu leugnen ist, daß in Handels-Städten der luxus und übermäßige Pracht grösten theils von der Kauffmanschafft herrühret; also thate Herr D. C. gar löblich, daß er bey dieser Gelegenheit auff der Cantzel von dieser Pracht gebührende Erinnerung thate, und dieselbe gebührend und ernstlich bestraffte, wenn er nur dabey in Schrancken geblieben wäre. Aber dieses ware er zu thun gar zu ungewohnt, sondern er mischte etliche recht ärgerliche Worte mit unter, welche desto besser zu verstehen, zu melden ist; daß besagter Kauffmann denen Holländischen Kauffleuten das meiste schuldig war, und dannenhero weil er die Sache nicht eben zu einen concurs kommen lassen wolte, einen Advocaten nebst einer Vollmacht in Holland schickte, mit seinen Creditoribus daselbst zu accordiren. Zu dieser Reise nun konte der Kauffmann nicht leichte einen Advocaten gebrauchen der in praxi für andern sehr berühmt war, weil dieser allzuviel Geld wegen seiner Versäumnüß würde gefordert haben, sondern muste sich eines Mannes bedienen der in mittlern Beruff war, und wehlte deßwegen von dieser Art einen in der gantzen Stadt für recht ehrlich aber dabey auch nicht für ungelehrt oder ad praxin ungeschickt gehaltenen Mann, der auch die ihm auffgetragene Verichtung sehr wohl und ohne daß die Creditores in Holland sich über ihn beschwehret hätten, expedirete. Weil dieser Advocate nun (der zwar in seiner Jugend war Magister worden, aber nachhero Zeit

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0137" n="131"/>
mens eingehen könte, soll derselbe                      allezeit bey mir geneigtes und williges Gehör finden etc.</p>
        <p>§. LIX. Es sind zwar einige Dinge in vorhergehenden Vorschlag<note place="right">Eine <hi rendition="#i">notable</hi> Geschichte /                          daraus Herrn <hi rendition="#i">D. C. genius</hi> deutlich zu                      erkennen.</note> zum Vertrag enthalten, die wohl eine deutlichere Erklährung                      brauchten, aber das gegenwärtige Vorhaben leidet es nicht, sich länger dabey                      aufzuhalten. Sonderlich ist etwas dunckel, was ich bey Erzehlung der Ursachen,                      die mich von Vorschlag des Vergleichs mit Herrn D. C. billich abhalten solten                      oben p. 128. von der Pragischen Reiseingleichen was ehemahls wegen D. D.                      passiret, und von dem Trauer-Car mine auf D. Strauchen erwehnet. Nachdem ich                      mich aber über itzt angeführte Entschuldigung, auch der andern beyden Umbstände                      anitzo nur etwas confus noch erinnere; als wird itzo genung seyn, wenn ich                      speciminis loco, dar zu thun, daß von mir daselbst nichts falsches vorgebracht                      worden, nur dasjenige was mit D. D. passiret, erwehne. Es hatte nehmlig zu                      selbiger Zeit ein sonst wohlhabender Kauffman ohnvermuthet falliret. Wie nun                      derselbe Herrn D. C. recht gegen über wohnte, und dieser also von dessen                      Haußhaltung gar wohl etwas genau informiret seyn konte; auch ohne dem nicht zu                      leugnen ist, daß in Handels-Städten der luxus und übermäßige Pracht grösten                      theils von der Kauffmanschafft herrühret; also thate Herr D. C. gar löblich, daß                      er bey dieser Gelegenheit auff der Cantzel von dieser Pracht gebührende                      Erinnerung thate, und dieselbe gebührend und ernstlich bestraffte, wenn er nur                      dabey in Schrancken geblieben wäre. Aber dieses ware er zu thun gar zu                      ungewohnt, sondern er mischte etliche recht ärgerliche Worte mit unter, welche                      desto besser zu verstehen, zu melden ist; daß besagter Kauffmann denen                      Holländischen Kauffleuten das meiste schuldig war, und dannenhero weil er die                      Sache nicht eben zu einen concurs kommen lassen wolte, einen Advocaten nebst                      einer Vollmacht in Holland schickte, mit seinen Creditoribus daselbst zu                      accordiren. Zu dieser Reise nun konte der Kauffmann nicht leichte einen                      Advocaten gebrauchen der in praxi für andern sehr berühmt war, weil dieser                      allzuviel Geld wegen seiner Versäumnüß würde gefordert haben, sondern muste sich                      eines Mannes bedienen der in mittlern Beruff war, und wehlte deßwegen von dieser                      Art einen in der gantzen Stadt für recht ehrlich aber dabey auch nicht für                      ungelehrt oder ad praxin ungeschickt gehaltenen Mann, der auch die ihm                      auffgetragene Verichtung sehr wohl und ohne daß die Creditores in Holland sich                      über ihn beschwehret hätten, expedirete. Weil dieser Advocate nun (der zwar in                      seiner Jugend war Magister worden, aber nachhero Zeit
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[131/0137] mens eingehen könte, soll derselbe allezeit bey mir geneigtes und williges Gehör finden etc. §. LIX. Es sind zwar einige Dinge in vorhergehenden Vorschlag zum Vertrag enthalten, die wohl eine deutlichere Erklährung brauchten, aber das gegenwärtige Vorhaben leidet es nicht, sich länger dabey aufzuhalten. Sonderlich ist etwas dunckel, was ich bey Erzehlung der Ursachen, die mich von Vorschlag des Vergleichs mit Herrn D. C. billich abhalten solten oben p. 128. von der Pragischen Reiseingleichen was ehemahls wegen D. D. passiret, und von dem Trauer-Car mine auf D. Strauchen erwehnet. Nachdem ich mich aber über itzt angeführte Entschuldigung, auch der andern beyden Umbstände anitzo nur etwas confus noch erinnere; als wird itzo genung seyn, wenn ich speciminis loco, dar zu thun, daß von mir daselbst nichts falsches vorgebracht worden, nur dasjenige was mit D. D. passiret, erwehne. Es hatte nehmlig zu selbiger Zeit ein sonst wohlhabender Kauffman ohnvermuthet falliret. Wie nun derselbe Herrn D. C. recht gegen über wohnte, und dieser also von dessen Haußhaltung gar wohl etwas genau informiret seyn konte; auch ohne dem nicht zu leugnen ist, daß in Handels-Städten der luxus und übermäßige Pracht grösten theils von der Kauffmanschafft herrühret; also thate Herr D. C. gar löblich, daß er bey dieser Gelegenheit auff der Cantzel von dieser Pracht gebührende Erinnerung thate, und dieselbe gebührend und ernstlich bestraffte, wenn er nur dabey in Schrancken geblieben wäre. Aber dieses ware er zu thun gar zu ungewohnt, sondern er mischte etliche recht ärgerliche Worte mit unter, welche desto besser zu verstehen, zu melden ist; daß besagter Kauffmann denen Holländischen Kauffleuten das meiste schuldig war, und dannenhero weil er die Sache nicht eben zu einen concurs kommen lassen wolte, einen Advocaten nebst einer Vollmacht in Holland schickte, mit seinen Creditoribus daselbst zu accordiren. Zu dieser Reise nun konte der Kauffmann nicht leichte einen Advocaten gebrauchen der in praxi für andern sehr berühmt war, weil dieser allzuviel Geld wegen seiner Versäumnüß würde gefordert haben, sondern muste sich eines Mannes bedienen der in mittlern Beruff war, und wehlte deßwegen von dieser Art einen in der gantzen Stadt für recht ehrlich aber dabey auch nicht für ungelehrt oder ad praxin ungeschickt gehaltenen Mann, der auch die ihm auffgetragene Verichtung sehr wohl und ohne daß die Creditores in Holland sich über ihn beschwehret hätten, expedirete. Weil dieser Advocate nun (der zwar in seiner Jugend war Magister worden, aber nachhero Zeit Eine notable Geschichte / daraus Herrn D. C. genius deutlich zu erkennen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/137
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/137>, abgerufen am 27.11.2024.