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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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und das gemeine Beste vor Augen haben, sich gegen mir als den geringsten Unterthanen nicht zu bergen; als gelanget an Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, mich nicht unverhört zu verdammen, oder mir, da nach Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit hohen Wohlseyn ich nichts höher als meinen ehrlichen Nahmen achte, einigen Schimpff zu erweisen, sondern vielmehr diejenigen, die durch schrifftliche oder mündliche Verunglimpffung mich angegeben haben, aus hoher Landes Fürstlicher Macht dahin anzuhalten, daß sie sich melden, und Ew. Churfürstlichen Durchlaucht. Entscheidung, nach vorhergegangener gnädigster Anhörung meiner unterthänigsten Defension, gehorsamst erwarten, in Verharrung etc.

Gelegenheit zur andern attaque.

§. V. Gleichwie nun dieses mein petitum in denen allgemeinen und auch bey denen Hottentotten üblichen Rechten gegründet war, und ich mich dabey wohl versicherte, daß der Herr D. A. der die vorige Befehle durch seine Hand-Brieffe ausgebracht, oder auch die andern Herren Professores Philosophiae, sich nicht prostituiren würden, dasjenige, was ich in denen beyden ersten Monaten wieder Mons. Barbon und Tartuffe geschrieben, auf sich zu appliciren und vorzugeben, daß sie dadurch gemeynet wären; also veränderte ich auch im Martio selbst das Theatrum. Ich ließ die Müßigen abdancken, und fieng an etwas ernhaffter, (wiewohl mit Verbergung meines Nahmens unter denen Buchstaben E. D. F. U. K.) von neuen Büchern zu raisonniren, und ob ich gleich die Satyrische Schreib-Art nicht gantz einstellte, so ware sie doch lange so scharff und beissend nicht, als in denen zwey vorigen Monaten, und ware demnach meine intention wahrhafftig dahin gerichtet, daß diejenigen, die bißher in der Philosophischen Facultät sich über den Januarium und Februarium erzürnet hatten, begütiget werden sollten, wenn sie sähen, daß sie dergleichen künfftig sich nicht zu befahren hätten, und hätte mir also eher des Himmels Einfall versehen, als daß dasjenige, was ich in der neuen Vorrede daselbst in Beschreibung von meiner Person gedacht, die löbliche Philosophische Facultät von neuem irritiren und von ihr selbiges als ein Crimen nach Hoffe denunciret werden solte. Damit auch der geneigte Leser die Sache desto deutlicher begreiffen, und wie sehr man sich zu mir genöthiget, erkennen möge, will nöthig seyn, das vorgegebene corpus delicti von Wort zu Wort herzusetzen, zumahlen da meine teutsche Monate anitzo in der wenigsten Leser Händen seyn möchten. So schrieb ich demnach p. 226. U. f. auf solche Art: Damit aber der Leser nur einen kleinen Concept von meiner Person fassen / und zum Theil abneh-

und das gemeine Beste vor Augen haben, sich gegen mir als den geringsten Unterthanen nicht zu bergen; als gelanget an Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, mich nicht unverhört zu verdammen, oder mir, da nach Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit hohen Wohlseyn ich nichts höher als meinen ehrlichen Nahmen achte, einigen Schimpff zu erweisen, sondern vielmehr diejenigen, die durch schrifftliche oder mündliche Verunglimpffung mich angegeben haben, aus hoher Landes Fürstlicher Macht dahin anzuhalten, daß sie sich melden, und Ew. Churfürstlichen Durchlaucht. Entscheidung, nach vorhergegangener gnädigster Anhörung meiner unterthänigsten Defension, gehorsamst erwarten, in Verharrung etc.

Gelegenheit zur andern attaque.

§. V. Gleichwie nun dieses mein petitum in denen allgemeinen und auch bey denen Hottentotten üblichen Rechten gegründet war, und ich mich dabey wohl versicherte, daß der Herr D. A. der die vorige Befehle durch seine Hand-Brieffe ausgebracht, oder auch die andern Herren Professores Philosophiae, sich nicht prostituiren würden, dasjenige, was ich in denen beyden ersten Monaten wieder Mons. Barbon und Tartuffe geschrieben, auf sich zu appliciren und vorzugeben, daß sie dadurch gemeynet wären; also veränderte ich auch im Martio selbst das Theatrum. Ich ließ die Müßigen abdancken, und fieng an etwas ernhaffter, (wiewohl mit Verbergung meines Nahmens unter denen Buchstaben E. D. F. U. K.) von neuen Büchern zu raisonniren, und ob ich gleich die Satyrische Schreib-Art nicht gantz einstellte, so ware sie doch lange so scharff und beissend nicht, als in denen zwey vorigen Monaten, und ware demnach meine intention wahrhafftig dahin gerichtet, daß diejenigen, die bißher in der Philosophischen Facultät sich über den Januarium und Februarium erzürnet hatten, begütiget werden sollten, wenn sie sähen, daß sie dergleichen künfftig sich nicht zu befahren hätten, und hätte mir also eher des Himmels Einfall versehen, als daß dasjenige, was ich in der neuen Vorrede daselbst in Beschreibung von meiner Person gedacht, die löbliche Philosophische Facultät von neuem irritiren und von ihr selbiges als ein Crimen nach Hoffe denunciret werden solte. Damit auch der geneigte Leser die Sache desto deutlicher begreiffen, und wie sehr man sich zu mir genöthiget, erkennen möge, will nöthig seyn, das vorgegebene corpus delicti von Wort zu Wort herzusetzen, zumahlen da meine teutsche Monate anitzo in der wenigsten Leser Händen seyn möchten. So schrieb ich demnach p. 226. U. f. auf solche Art: Damit aber der Leser nur einen kleinen Concept von meiner Person fassen / und zum Theil abneh-

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[8/0014] und das gemeine Beste vor Augen haben, sich gegen mir als den geringsten Unterthanen nicht zu bergen; als gelanget an Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, mich nicht unverhört zu verdammen, oder mir, da nach Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit hohen Wohlseyn ich nichts höher als meinen ehrlichen Nahmen achte, einigen Schimpff zu erweisen, sondern vielmehr diejenigen, die durch schrifftliche oder mündliche Verunglimpffung mich angegeben haben, aus hoher Landes Fürstlicher Macht dahin anzuhalten, daß sie sich melden, und Ew. Churfürstlichen Durchlaucht. Entscheidung, nach vorhergegangener gnädigster Anhörung meiner unterthänigsten Defension, gehorsamst erwarten, in Verharrung etc. §. V. Gleichwie nun dieses mein petitum in denen allgemeinen und auch bey denen Hottentotten üblichen Rechten gegründet war, und ich mich dabey wohl versicherte, daß der Herr D. A. der die vorige Befehle durch seine Hand-Brieffe ausgebracht, oder auch die andern Herren Professores Philosophiae, sich nicht prostituiren würden, dasjenige, was ich in denen beyden ersten Monaten wieder Mons. Barbon und Tartuffe geschrieben, auf sich zu appliciren und vorzugeben, daß sie dadurch gemeynet wären; also veränderte ich auch im Martio selbst das Theatrum. Ich ließ die Müßigen abdancken, und fieng an etwas ernhaffter, (wiewohl mit Verbergung meines Nahmens unter denen Buchstaben E. D. F. U. K.) von neuen Büchern zu raisonniren, und ob ich gleich die Satyrische Schreib-Art nicht gantz einstellte, so ware sie doch lange so scharff und beissend nicht, als in denen zwey vorigen Monaten, und ware demnach meine intention wahrhafftig dahin gerichtet, daß diejenigen, die bißher in der Philosophischen Facultät sich über den Januarium und Februarium erzürnet hatten, begütiget werden sollten, wenn sie sähen, daß sie dergleichen künfftig sich nicht zu befahren hätten, und hätte mir also eher des Himmels Einfall versehen, als daß dasjenige, was ich in der neuen Vorrede daselbst in Beschreibung von meiner Person gedacht, die löbliche Philosophische Facultät von neuem irritiren und von ihr selbiges als ein Crimen nach Hoffe denunciret werden solte. Damit auch der geneigte Leser die Sache desto deutlicher begreiffen, und wie sehr man sich zu mir genöthiget, erkennen möge, will nöthig seyn, das vorgegebene corpus delicti von Wort zu Wort herzusetzen, zumahlen da meine teutsche Monate anitzo in der wenigsten Leser Händen seyn möchten. So schrieb ich demnach p. 226. U. f. auf solche Art: Damit aber der Leser nur einen kleinen Concept von meiner Person fassen / und zum Theil abneh-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/14>, abgerufen am 03.12.2024.