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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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beleidiget zu seyn vorgeben, zu erkennen zu geben, allermassen ich hiernächst willig und bereit bin, so mir zu ihrer Vergnügung durch rechtsame Mittel etwas zuerkennet werden solte, ihnen dieserwegen Satisfaction zu geben, im übrigen aber sie sich versichert halten können, daß dasjenige, was ich künfftig in dieser Sache vornehmen werde, zu keinem andern Absehen gerichtet sey, als bloß meinen ehrlichen Nahmen für meiner vorgesetzten Obrigkeit und der ehrbaren Welt zu retten, und sie durch rechtliche Mittel abzuhalten, künfftig nicht ferner meine Gemüths-Ruhe durch dergleichen oder andere Kränckungen zu stöhren. Diese Erklährung bitte ich gleichfalls einem Ehrwürdigen Ministerio fürzutragen, und das Werck gebetener massen zu beschleunigen in Verharrung etc.

§. LXVII. In vorstehendem Schreiben ist unter andern ausgedachtNeuer Befehl von Hoffe und dessen publicirung. worden, daß mir Hoffnung gemacht worden, an statt Hrn. D. C. mich eines andern Beicht-Vaters zu bedienen; und erforderte zwar nunmehro die Ordnung, von dieser Sache und denen dahin gehörigen Umständen, auch wie dieselbe abgelauffen, eine mehrere Erleuterung zu geben; es wird sich aber der geneigte Leser gedulden müssen, bis vorhero das übrige erzehlet worden, was ferner wegen der Einlassung auf die denunciationes des Ministerii und der Theologischen Facultät vorgegangen. Den 9. Augusti 1689. ergieng ein neuer Befehl aus dem Ober-Consistorio an die Universität.

P. P. Wir haben aus eurem eingeschickten Bericht vom 31. Julii jüngsthin und den hierbey wieder zurückkommenden Acten ersehen, wie D. Christian Thomasius seine Erklähr- und Verantwortung auf der Theologischen Facultät und des Ministerii in Leipzig über ihn geführte Beschwehrde, der ihn gesetzten Fristen ungeachtet, bis dato noch nicht gethan habe; darauf ist hiermit unser Begehren, ihr wollet gedachten D. Thomasio besagte seine Erklähr- und Verantwortung, binnen 14. Tagen bey funffzig Rheinische Gulden Straffe anbefohlener massen zu übergeben auferlegen etc.

Und geschahe mir hierauf, wie wohl erstlich auf den 20. Augusti folgende Auflage.

Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen etc. E. Löblichen Universität Leipzig anderweit in Gnaden rescribiret, und anbefohlen, solches hat Hr. D. Christian Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Hrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität und dessen zugeordneten Adsessoren ernannten Hrn. D. Thomasio solche hiermit communiciret, dar-

beleidiget zu seyn vorgeben, zu erkennen zu geben, allermassen ich hiernächst willig und bereit bin, so mir zu ihrer Vergnügung durch rechtsame Mittel etwas zuerkennet werden solte, ihnen dieserwegen Satisfaction zu geben, im übrigen aber sie sich versichert halten können, daß dasjenige, was ich künfftig in dieser Sache vornehmen werde, zu keinem andern Absehen gerichtet sey, als bloß meinen ehrlichen Nahmen für meiner vorgesetzten Obrigkeit und der ehrbaren Welt zu retten, und sie durch rechtliche Mittel abzuhalten, künfftig nicht ferner meine Gemüths-Ruhe durch dergleichen oder andere Kränckungen zu stöhren. Diese Erklährung bitte ich gleichfalls einem Ehrwürdigen Ministerio fürzutragen, und das Werck gebetener massen zu beschleunigen in Verharrung etc.

§. LXVII. In vorstehendem Schreiben ist unter andern ausgedachtNeuer Befehl von Hoffe und dessen publicirung. worden, daß mir Hoffnung gemacht worden, an statt Hrn. D. C. mich eines andern Beicht-Vaters zu bedienen; und erforderte zwar nunmehro die Ordnung, von dieser Sache und denen dahin gehörigen Umständen, auch wie dieselbe abgelauffen, eine mehrere Erleuterung zu geben; es wird sich aber der geneigte Leser gedulden müssen, bis vorhero das übrige erzehlet worden, was ferner wegen der Einlassung auf die denunciationes des Ministerii und der Theologischen Facultät vorgegangen. Den 9. Augusti 1689. ergieng ein neuer Befehl aus dem Ober-Consistorio an die Universität.

P. P. Wir haben aus eurem eingeschickten Bericht vom 31. Julii jüngsthin und den hierbey wieder zurückkommenden Acten ersehen, wie D. Christian Thomasius seine Erklähr- und Verantwortung auf der Theologischen Facultät und des Ministerii in Leipzig über ihn geführte Beschwehrde, der ihn gesetzten Fristen ungeachtet, bis dato noch nicht gethan habe; darauf ist hiermit unser Begehren, ihr wollet gedachten D. Thomasio besagte seine Erklähr- und Verantwortung, binnen 14. Tagen bey funffzig Rheinische Gulden Straffe anbefohlener massen zu übergeben auferlegen etc.

Und geschahe mir hierauf, wie wohl erstlich auf den 20. Augusti folgende Auflage.

Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen etc. E. Löblichen Universität Leipzig anderweit in Gnaden rescribiret, und anbefohlen, solches hat Hr. D. Christian Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Hrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität und dessen zugeordneten Adsessoren ernannten Hrn. D. Thomasio solche hiermit communiciret, dar-

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[141/0147] beleidiget zu seyn vorgeben, zu erkennen zu geben, allermassen ich hiernächst willig und bereit bin, so mir zu ihrer Vergnügung durch rechtsame Mittel etwas zuerkennet werden solte, ihnen dieserwegen Satisfaction zu geben, im übrigen aber sie sich versichert halten können, daß dasjenige, was ich künfftig in dieser Sache vornehmen werde, zu keinem andern Absehen gerichtet sey, als bloß meinen ehrlichen Nahmen für meiner vorgesetzten Obrigkeit und der ehrbaren Welt zu retten, und sie durch rechtliche Mittel abzuhalten, künfftig nicht ferner meine Gemüths-Ruhe durch dergleichen oder andere Kränckungen zu stöhren. Diese Erklährung bitte ich gleichfalls einem Ehrwürdigen Ministerio fürzutragen, und das Werck gebetener massen zu beschleunigen in Verharrung etc. §. LXVII. In vorstehendem Schreiben ist unter andern ausgedacht worden, daß mir Hoffnung gemacht worden, an statt Hrn. D. C. mich eines andern Beicht-Vaters zu bedienen; und erforderte zwar nunmehro die Ordnung, von dieser Sache und denen dahin gehörigen Umständen, auch wie dieselbe abgelauffen, eine mehrere Erleuterung zu geben; es wird sich aber der geneigte Leser gedulden müssen, bis vorhero das übrige erzehlet worden, was ferner wegen der Einlassung auf die denunciationes des Ministerii und der Theologischen Facultät vorgegangen. Den 9. Augusti 1689. ergieng ein neuer Befehl aus dem Ober-Consistorio an die Universität. Neuer Befehl von Hoffe und dessen publicirung. P. P. Wir haben aus eurem eingeschickten Bericht vom 31. Julii jüngsthin und den hierbey wieder zurückkommenden Acten ersehen, wie D. Christian Thomasius seine Erklähr- und Verantwortung auf der Theologischen Facultät und des Ministerii in Leipzig über ihn geführte Beschwehrde, der ihn gesetzten Fristen ungeachtet, bis dato noch nicht gethan habe; darauf ist hiermit unser Begehren, ihr wollet gedachten D. Thomasio besagte seine Erklähr- und Verantwortung, binnen 14. Tagen bey funffzig Rheinische Gulden Straffe anbefohlener massen zu übergeben auferlegen etc. Und geschahe mir hierauf, wie wohl erstlich auf den 20. Augusti folgende Auflage. Was der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen etc. E. Löblichen Universität Leipzig anderweit in Gnaden rescribiret, und anbefohlen, solches hat Hr. D. Christian Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Hrn Pro-Rectore Magnifico gedachter löblichen Universität und dessen zugeordneten Adsessoren ernannten Hrn. D. Thomasio solche hiermit communiciret, dar-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/147>, abgerufen am 22.11.2024.