Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

der voranstehenden unterthänigsten Zuschrifft gnädigst zu ersehen, was mich veranlasset, Eurer Churfürstl. Durchlanchtigkeit denselben wiederum in unterthänigsten Gehorsam zu dediciren. Ob nun wohl zu Eurer Curfürstl. Durchlauchtigkeit ich des unterthänigsten Vertrauens lebe, es werde Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit diese meine unterthänigste Dedication gnädigst auf und annehmen; so werde doch hierbey genöthiget, Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit wehmüthigst zu klagen, wie nunmehro eine geraume Zeit hero D. V. A Prof. Logices & Metaphysices zu Leipzig, um daß ich mich einer andern Lehr-Art, als die seinige ist, bedienet, durch falsche Verleumdungen mich nicht alleine um Ehre, Nahrung und Vermögen zu bringen trachtet, sondern auch die andern Professores philosophiae dergleichen zu thun wieder mich anhetzet, massen dann, ohnerachtet im Anfang des vorigen Jahrs bey Eurer Churfürstl. Durchlauchtigkeit Ober-Consistorio zu Dreßden ich in einem unterthänigsten Supplicato gebeten mir die Gnade zu erweisen, und daferne dergleichen Verleumder mich verklagen solten, mich zuförderst gnügich zu hören, dennoch ermeldter D. Alberti nebst denen andern Professoribus Philosophiae durch ihre falsa narrata beykommenden harten Befehl sub A. wieder mich sub & obreptitie ausgewürcket, auch die darinnen ernenneten Commissarii, unter denen der Rector Academiae und dessen jetzo verordnete Assessores selbst Philosophiae Professores seyn, auch erwehnter D. A. mit darunter ist, mir heute beyliegende Citation und Auflage sub B zugesendet.

Wann aber gnädigster Churfürst und Herr, der Augenschein weiset, daß ich (1) ungehört (2) wegen einer blossen Satyrischen Schrifft, die weder in Göttlichen noch weltlichen Rechten bißher für eine Missethat gehalten worden, und (3) wegen Gebrauchs meiner Collegiorum, die allezeit auf den Nutzen der studierenden Jugend ihr Absehen gerichtet, auch mir von keinem Menschen mit Bestande Rechtens einiger Mißbrauch derselben wird dargethan werden können, als ein schimpfflicher Inquisit und delinquent tractiret werden soll, (4) diese Art wieder mich zu verfahren von dem gemeinen Wege Rechtens, den Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit auch dem geringsten Bettler sonst wiederfahren läst, ausschreitet, und ab executione anfänget, über dieses (5) meine Feinde und Wiederwärtigen selbst der Commission sich anmassen, und (6) in der mir gethanen Auflage noch darzu extra viam Commissionis schreiten, indem sie mir dasjenige, was sie dem Befehl nach So dann, das ist: nach meiner Verhör thun solten, alsbald anfangs auferleget, und mir

der voranstehenden unterthänigsten Zuschrifft gnädigst zu ersehen, was mich veranlasset, Eurer Churfürstl. Durchlanchtigkeit denselben wiederum in unterthänigsten Gehorsam zu dediciren. Ob nun wohl zu Eurer Curfürstl. Durchlauchtigkeit ich des unterthänigsten Vertrauens lebe, es werde Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit diese meine unterthänigste Dedication gnädigst auf und annehmen; so werde doch hierbey genöthiget, Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit wehmüthigst zu klagen, wie nunmehro eine geraume Zeit hero D. V. A Prof. Logices & Metaphysices zu Leipzig, um daß ich mich einer andern Lehr-Art, als die seinige ist, bedienet, durch falsche Verleumdungen mich nicht alleine um Ehre, Nahrung und Vermögen zu bringen trachtet, sondern auch die andern Professores philosophiae dergleichen zu thun wieder mich anhetzet, massen dann, ohnerachtet im Anfang des vorigen Jahrs bey Eurer Churfürstl. Durchlauchtigkeit Ober-Consistorio zu Dreßden ich in einem unterthänigsten Supplicato gebeten mir die Gnade zu erweisen, und daferne dergleichen Verleumder mich verklagen solten, mich zuförderst gnügich zu hören, dennoch ermeldter D. Alberti nebst denen andern Professoribus Philosophiae durch ihre falsa narrata beykommenden harten Befehl sub A. wieder mich sub & obreptitie ausgewürcket, auch die darinnen ernenneten Commissarii, unter denen der Rector Academiae und dessen jetzo verordnete Assessores selbst Philosophiae Professores seyn, auch erwehnter D. A. mit darunter ist, mir heute beyliegende Citation und Auflage sub B zugesendet.

Wann aber gnädigster Churfürst und Herr, der Augenschein weiset, daß ich (1) ungehört (2) wegen einer blossen Satyrischen Schrifft, die weder in Göttlichen noch weltlichen Rechten bißher für eine Missethat gehalten worden, und (3) wegen Gebrauchs meiner Collegiorum, die allezeit auf den Nutzen der studierenden Jugend ihr Absehen gerichtet, auch mir von keinem Menschen mit Bestande Rechtens einiger Mißbrauch derselben wird dargethan werden können, als ein schimpfflicher Inquisit und delinquent tractiret werden soll, (4) diese Art wieder mich zu verfahren von dem gemeinen Wege Rechtens, den Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit auch dem geringsten Bettler sonst wiederfahren läst, ausschreitet, und ab executione anfänget, über dieses (5) meine Feinde und Wiederwärtigen selbst der Commission sich anmassen, und (6) in der mir gethanen Auflage noch darzu extra viam Commissionis schreiten, indem sie mir dasjenige, was sie dem Befehl nach So dann, das ist: nach meiner Verhör thun solten, alsbald anfangs auferleget, und mir

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0031" n="25"/>
der voranstehenden unterthänigsten Zuschrifft gnädigst zu ersehen, was mich veranlasset, Eurer Churfürstl. Durchlanchtigkeit denselben wiederum in unterthänigsten Gehorsam zu dediciren. Ob nun wohl zu Eurer Curfürstl. Durchlauchtigkeit ich des unterthänigsten Vertrauens lebe, es werde Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit diese meine unterthänigste Dedication gnädigst auf und annehmen; so werde doch hierbey genöthiget, Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit wehmüthigst zu klagen, wie nunmehro eine geraume Zeit hero D. V. A Prof. Logices &amp; Metaphysices zu Leipzig, um daß ich mich einer andern Lehr-Art, als die seinige ist, bedienet, durch falsche Verleumdungen mich nicht alleine um Ehre, Nahrung und Vermögen zu bringen trachtet, sondern auch die andern Professores philosophiae dergleichen zu thun wieder mich anhetzet, massen dann, ohnerachtet im Anfang des vorigen Jahrs bey Eurer Churfürstl. Durchlauchtigkeit Ober-Consistorio zu Dreßden ich in einem unterthänigsten Supplicato gebeten mir die Gnade zu erweisen, und daferne dergleichen Verleumder mich verklagen solten, mich zuförderst gnügich zu hören, dennoch ermeldter D. Alberti nebst denen andern Professoribus Philosophiae durch ihre falsa narrata beykommenden harten Befehl sub A. wieder mich sub &amp; obreptitie ausgewürcket, auch die darinnen ernenneten Commissarii, unter denen der Rector Academiae und dessen jetzo verordnete Assessores selbst Philosophiae Professores seyn, auch erwehnter D. A. mit darunter ist, mir heute beyliegende Citation und Auflage sub B zugesendet.</p>
        <p>Wann aber gnädigster Churfürst und Herr, der Augenschein weiset, daß ich (1)                      ungehört (2) wegen einer blossen Satyrischen Schrifft, die weder in Göttlichen                      noch weltlichen Rechten bißher für eine Missethat gehalten worden, und (3) wegen                      Gebrauchs meiner Collegiorum, die allezeit auf den Nutzen der studierenden                      Jugend ihr Absehen gerichtet, auch mir von keinem Menschen mit Bestande Rechtens                      einiger Mißbrauch derselben wird dargethan werden können, als ein schimpfflicher                      Inquisit und delinquent tractiret werden soll, (4) diese Art wieder mich zu                      verfahren von dem gemeinen Wege Rechtens, den Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit                      auch dem geringsten Bettler sonst wiederfahren läst, ausschreitet, und ab                      executione anfänget, über dieses (5) meine Feinde und Wiederwärtigen selbst der                      Commission sich anmassen, und (6) in der mir gethanen Auflage noch darzu extra                      viam Commissionis schreiten, indem sie mir dasjenige, was sie dem Befehl nach So                      dann, das ist: nach meiner Verhör thun solten, alsbald anfangs auferleget, und                      mir
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[25/0031] der voranstehenden unterthänigsten Zuschrifft gnädigst zu ersehen, was mich veranlasset, Eurer Churfürstl. Durchlanchtigkeit denselben wiederum in unterthänigsten Gehorsam zu dediciren. Ob nun wohl zu Eurer Curfürstl. Durchlauchtigkeit ich des unterthänigsten Vertrauens lebe, es werde Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit diese meine unterthänigste Dedication gnädigst auf und annehmen; so werde doch hierbey genöthiget, Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit wehmüthigst zu klagen, wie nunmehro eine geraume Zeit hero D. V. A Prof. Logices & Metaphysices zu Leipzig, um daß ich mich einer andern Lehr-Art, als die seinige ist, bedienet, durch falsche Verleumdungen mich nicht alleine um Ehre, Nahrung und Vermögen zu bringen trachtet, sondern auch die andern Professores philosophiae dergleichen zu thun wieder mich anhetzet, massen dann, ohnerachtet im Anfang des vorigen Jahrs bey Eurer Churfürstl. Durchlauchtigkeit Ober-Consistorio zu Dreßden ich in einem unterthänigsten Supplicato gebeten mir die Gnade zu erweisen, und daferne dergleichen Verleumder mich verklagen solten, mich zuförderst gnügich zu hören, dennoch ermeldter D. Alberti nebst denen andern Professoribus Philosophiae durch ihre falsa narrata beykommenden harten Befehl sub A. wieder mich sub & obreptitie ausgewürcket, auch die darinnen ernenneten Commissarii, unter denen der Rector Academiae und dessen jetzo verordnete Assessores selbst Philosophiae Professores seyn, auch erwehnter D. A. mit darunter ist, mir heute beyliegende Citation und Auflage sub B zugesendet. Wann aber gnädigster Churfürst und Herr, der Augenschein weiset, daß ich (1) ungehört (2) wegen einer blossen Satyrischen Schrifft, die weder in Göttlichen noch weltlichen Rechten bißher für eine Missethat gehalten worden, und (3) wegen Gebrauchs meiner Collegiorum, die allezeit auf den Nutzen der studierenden Jugend ihr Absehen gerichtet, auch mir von keinem Menschen mit Bestande Rechtens einiger Mißbrauch derselben wird dargethan werden können, als ein schimpfflicher Inquisit und delinquent tractiret werden soll, (4) diese Art wieder mich zu verfahren von dem gemeinen Wege Rechtens, den Eure Churfürstl. Durchlauchtigkeit auch dem geringsten Bettler sonst wiederfahren läst, ausschreitet, und ab executione anfänget, über dieses (5) meine Feinde und Wiederwärtigen selbst der Commission sich anmassen, und (6) in der mir gethanen Auflage noch darzu extra viam Commissionis schreiten, indem sie mir dasjenige, was sie dem Befehl nach So dann, das ist: nach meiner Verhör thun solten, alsbald anfangs auferleget, und mir

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/31
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/31>, abgerufen am 23.11.2024.