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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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nennet. Aus diesen letzten Worten wolte nun Herr D. A. erzwingen, ich hätte ihn als Ephorum Stipendiatorum beschuldiget, daß er die Stipendiaten Casse bestohlen, oder sich einer Concussion gegen die Sripendiaten gebraucht hätte. Nun lasse ich abermahl einen jeden unpartheyischen Leser selbst urtheilen, ob man diese oder dergleichen Beschuldigung aus obbesagten Worten per genuinas regulas interpretationis, etiam mysticae, heraus bringen könne, ohne meinen Worten die gröste Gewalt anzuthun. Dieses kan ich zwar nicht leugnen, daß damahls in Leipzig die gemeine Rede gieng, daß ein gewisser Magister; der ein guterer ehrlicher aber dabey sehr simpler Mensch war, in dem examine nicht wohl bestanden, und daß man in willens gewesen war ihn einen Repuls zu geben, wenn nicht dessen Mutter die sich von Pfann-Kuchen backen nehrete, einer gewissen Person eine ziemliche Schüssel voll Pfann-Kuchen verehret hätte, und da die gute Frau dieses selbst unter die Leute gebracht hatte, war es erfolget, daß der arme Mensch von jedermann der Pfann-Kuchen Magister genennet wurde: Aber wie dieser Punct sich ohne dem nicht zum crimine concussionis schickte; also hatte man demselben mit Fleiß in der Anklage ausgelassen, und aus denen vorhergehenden Worten mir ein crimen andichten wollen.

Klage des Autoris der Monate über dieses Verfahren bey Sr. Chur fürstlichen Durchlauchtigkeit selbst.

§. XII. Jedoch wieder auf den oben §. 8. gedachten Befehl zu kommen, war allerdiengs fürsichtiger Rath von nöthen, wie ich das mir darinnen angedrohete Ungewitter vernünfftig und rechtmäßig abwendete. Anfänglich gabe es ein grosses Nachdencken, warum diese Anklage occasione des Septembers in die vier Monate war differiret worden, und ich erfuhr durch vertrauete Nachricht daß zwar die Anklage alsobald im Monat September etlichen membris, die des Herrn A. Patrone waren, war zugestellet, aber von denenselben nicht eher zur Resolution vorgetragen worden, als biß damahlen etliche andere membra, die die gerechtsame meines Begehrens erkenneten, und mich nicht übereilen lassen wolten, verhindert wurden in consessum zu kommen, und mein Wort zu reden, auch hiernächst der Herr Ober-Marschall damahls nicht in Dreßden war. Dieser Umstand veranlassete mich nun, daß ich bey Uberschickung der Dedication dieser letzten sechs Monaten mich immediate an Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit oder an das geheimbde Raths-Collengium sub dato den 15. Januarii 1689. wendete, und folgende Vostellung thate.

P. P. Eure Churfürstliche Durchlauchtigkeit geruhen aus beykommenden Exemplarien des andern Theils meiner Monat-Gespräche, und

nennet. Aus diesen letzten Worten wolte nun Herr D. A. erzwingen, ich hätte ihn als Ephorum Stipendiatorum beschuldiget, daß er die Stipendiaten Casse bestohlen, oder sich einer Concussion gegen die Sripendiaten gebraucht hätte. Nun lasse ich abermahl einen jeden unpartheyischen Leser selbst urtheilen, ob man diese oder dergleichen Beschuldigung aus obbesagten Worten per genuinas regulas interpretationis, etiam mysticae, heraus bringen könne, ohne meinen Worten die gröste Gewalt anzuthun. Dieses kan ich zwar nicht leugnen, daß damahls in Leipzig die gemeine Rede gieng, daß ein gewisser Magister; der ein guterer ehrlicher aber dabey sehr simpler Mensch war, in dem examine nicht wohl bestanden, und daß man in willens gewesen war ihn einen Repuls zu geben, wenn nicht dessen Mutter die sich von Pfann-Kuchen backen nehrete, einer gewissen Person eine ziemliche Schüssel voll Pfann-Kuchen verehret hätte, und da die gute Frau dieses selbst unter die Leute gebracht hatte, war es erfolget, daß der arme Mensch von jedermann der Pfann-Kuchen Magister genennet wurde: Aber wie dieser Punct sich ohne dem nicht zum crimine concussionis schickte; also hatte man demselben mit Fleiß in der Anklage ausgelassen, und aus denen vorhergehenden Worten mir ein crimen andichten wollen.

Klage des Autoris der Monate über dieses Verfahren bey Sr. Chur fürstlichen Durchlauchtigkeit selbst.

§. XII. Jedoch wieder auf den oben §. 8. gedachten Befehl zu kommen, war allerdiengs fürsichtiger Rath von nöthen, wie ich das mir darinnen angedrohete Ungewitter vernünfftig und rechtmäßig abwendete. Anfänglich gabe es ein grosses Nachdencken, warum diese Anklage occasione des Septembers in die vier Monate war differiret worden, und ich erfuhr durch vertrauete Nachricht daß zwar die Anklage alsobald im Monat September etlichen membris, die des Herrn A. Patrone waren, war zugestellet, aber von denenselben nicht eher zur Resolution vorgetragen worden, als biß damahlen etliche andere membra, die die gerechtsame meines Begehrens erkenneten, und mich nicht übereilen lassen wolten, verhindert wurden in consessum zu kommen, und mein Wort zu reden, auch hiernächst der Herr Ober-Marschall damahls nicht in Dreßden war. Dieser Umstand veranlassete mich nun, daß ich bey Uberschickung der Dedication dieser letzten sechs Monaten mich immediate an Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit oder an das geheimbde Raths-Collẽgium sub dato den 15. Januarii 1689. wendete, und folgende Vostellung thate.

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[24/0030] nennet. Aus diesen letzten Worten wolte nun Herr D. A. erzwingen, ich hätte ihn als Ephorum Stipendiatorum beschuldiget, daß er die Stipendiaten Casse bestohlen, oder sich einer Concussion gegen die Sripendiaten gebraucht hätte. Nun lasse ich abermahl einen jeden unpartheyischen Leser selbst urtheilen, ob man diese oder dergleichen Beschuldigung aus obbesagten Worten per genuinas regulas interpretationis, etiam mysticae, heraus bringen könne, ohne meinen Worten die gröste Gewalt anzuthun. Dieses kan ich zwar nicht leugnen, daß damahls in Leipzig die gemeine Rede gieng, daß ein gewisser Magister; der ein guterer ehrlicher aber dabey sehr simpler Mensch war, in dem examine nicht wohl bestanden, und daß man in willens gewesen war ihn einen Repuls zu geben, wenn nicht dessen Mutter die sich von Pfann-Kuchen backen nehrete, einer gewissen Person eine ziemliche Schüssel voll Pfann-Kuchen verehret hätte, und da die gute Frau dieses selbst unter die Leute gebracht hatte, war es erfolget, daß der arme Mensch von jedermann der Pfann-Kuchen Magister genennet wurde: Aber wie dieser Punct sich ohne dem nicht zum crimine concussionis schickte; also hatte man demselben mit Fleiß in der Anklage ausgelassen, und aus denen vorhergehenden Worten mir ein crimen andichten wollen. §. XII. Jedoch wieder auf den oben §. 8. gedachten Befehl zu kommen, war allerdiengs fürsichtiger Rath von nöthen, wie ich das mir darinnen angedrohete Ungewitter vernünfftig und rechtmäßig abwendete. Anfänglich gabe es ein grosses Nachdencken, warum diese Anklage occasione des Septembers in die vier Monate war differiret worden, und ich erfuhr durch vertrauete Nachricht daß zwar die Anklage alsobald im Monat September etlichen membris, die des Herrn A. Patrone waren, war zugestellet, aber von denenselben nicht eher zur Resolution vorgetragen worden, als biß damahlen etliche andere membra, die die gerechtsame meines Begehrens erkenneten, und mich nicht übereilen lassen wolten, verhindert wurden in consessum zu kommen, und mein Wort zu reden, auch hiernächst der Herr Ober-Marschall damahls nicht in Dreßden war. Dieser Umstand veranlassete mich nun, daß ich bey Uberschickung der Dedication dieser letzten sechs Monaten mich immediate an Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit oder an das geheimbde Raths-Collẽgium sub dato den 15. Januarii 1689. wendete, und folgende Vostellung thate. P. P. Eure Churfürstliche Durchlauchtigkeit geruhen aus beykommenden Exemplarien des andern Theils meiner Monat-Gespräche, und

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/30>, abgerufen am 21.11.2024.