Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.men gethan, solches ihnen auch auf vorhergegangene Ansuchung von der Obrigkeit durch des Raths Secretarium in Beyseyn etlicher Schöppen des Orths erlaubet worden, das Auffgebot und die Priesterliche copulation aber nur ex ordinatione humana herrührete, und in übrigen in Göttlichen Rechten nicht einmahl die Ehe zwischen Gläubigen und Ungläubigen verboten wäre. So ist auch sehr notabel, daß, da die Herren Helmstadienses diese Beywohnung für eine für GOtt paßierliche Ehe gehalten; sie demnach daneben (aber nur in rationibus dubitandi) eingereumet, daß eben selbige Ehe nichts destoweniger für keine, in und bey Christlichen Evangelischen Protestirenden Kirchen und Consistoriis paßietliche Ehe zu achten und zu halten wäre. Mich wundert, wo die Herren ICti Anno 1630. das Hertze hergenommen so confident zuschreiben; und daß sie sich nicht gefürchtet, es möchten die meisten Protestantischen Consistoria wieder sie eine Inquisition anstellen lassen, als ob sie von ihnen hierdurch gleichsamm geschimpffet und beschuldiget werden wollen, als ob sie in Ehe-Sachen ein poßirliches Recht hätten, weil sie die für GOtt paßierliche Ehen nicht auch paßieren lassen wolten. etc. XI. Handel. Scheinheilige Praetexte die alten ungegründeten Lehren in Ehe-Sachen mit Gewalt zu vertheydigen. §. I. Kurtze Praeliminar-An merckungen. ICh habe in den notis ad Lancelottum öffters angemerckt, daß alle die Lehren, durch welche der Papst und sein Anhang denen Regenten und dero treuen Räthen sich wiedersetzet und die weltliche Gewalt ihnen aus der Hand gedrehet und sie zu des Papsts Sclaven gemacht, mit der Larve der pietät oder Gottesfurcht und Frömmigkeit, oder Eyffers für GOttes Ehre, der honestät und sonderbahren Erbarkeit, ingleichen pudoris naturalis, der natürlichen Schamhafftigkeit, und dergleichen zu bedecken, und sich damit bey denen Regenten, die nicht allzuscharffsinnig gewesen und die List der Schein heiligen nicht verstanden, und aus Einfalt ihnen zuviel getrauet, zu insinuiren, und wenn solches geschehen, sie unter ihr Joch durch die em- men gethan, solches ihnen auch auf vorhergegangene Ansuchung von der Obrigkeit durch des Raths Secretarium in Beyseyn etlicher Schöppen des Orths erlaubet worden, das Auffgebot und die Priesterliche copulation aber nur ex ordinatione humana herrührete, und in übrigen in Göttlichen Rechten nicht einmahl die Ehe zwischen Gläubigen und Ungläubigen verboten wäre. So ist auch sehr notabel, daß, da die Herren Helmstadienses diese Beywohnung für eine für GOtt paßierliche Ehe gehalten; sie demnach daneben (aber nur in rationibus dubitandi) eingereumet, daß eben selbige Ehe nichts destoweniger für keine, in und bey Christlichen Evangelischen Protestirenden Kirchen und Consistoriis paßietliche Ehe zu achten und zu halten wäre. Mich wundert, wo die Herren ICti Anno 1630. das Hertze hergenommen so confident zuschreiben; und daß sie sich nicht gefürchtet, es möchten die meisten Protestantischen Consistoria wieder sie eine Inquisition anstellen lassen, als ob sie von ihnen hierdurch gleichsam̃ geschimpffet und beschuldiget werden wollen, als ob sie in Ehe-Sachen ein poßirliches Recht hätten, weil sie die für GOtt paßierliche Ehen nicht auch paßieren lassen wolten. etc. XI. Handel. Scheinheilige Praetexte die alten ungegründeten Lehren in Ehe-Sachen mit Gewalt zu vertheydigen. §. I. Kurtze Praeliminar-An merckungen. ICh habe in den notis ad Lancelottum öffters angemerckt, daß alle die Lehren, durch welche der Papst und sein Anhang denen Regenten und dero treuen Räthen sich wiedersetzet und die weltliche Gewalt ihnen aus der Hand gedrehet und sie zu des Papsts Sclaven gemacht, mit der Larve der pietät oder Gottesfurcht und Frömmigkeit, oder Eyffers für GOttes Ehre, der honestät und sonderbahren Erbarkeit, ingleichen pudoris naturalis, der natürlichen Schamhafftigkeit, und dergleichen zu bedecken, und sich damit bey denen Regenten, die nicht allzuscharffsinnig gewesen und die List der Schein heiligen nicht verstanden, und aus Einfalt ihnen zuviel getrauet, zu insinuiren, und wenn solches geschehen, sie unter ihr Joch durch die em- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0324" n="318"/> men gethan, solches ihnen auch auf vorhergegangene Ansuchung von der Obrigkeit durch des Raths Secretarium in Beyseyn etlicher Schöppen des Orths erlaubet worden, das Auffgebot und die Priesterliche copulation aber nur ex ordinatione humana herrührete, und in übrigen in Göttlichen Rechten nicht einmahl die Ehe zwischen Gläubigen und Ungläubigen verboten wäre. So ist auch sehr notabel, daß, da die Herren Helmstadienses diese Beywohnung für eine für GOtt paßierliche Ehe gehalten; sie demnach daneben (aber nur in rationibus dubitandi) eingereumet, daß eben selbige Ehe nichts destoweniger für keine, in und bey Christlichen Evangelischen Protestirenden Kirchen und Consistoriis paßietliche Ehe zu achten und zu halten wäre. Mich wundert, wo die Herren ICti Anno 1630. das Hertze hergenommen so confident zuschreiben; und daß sie sich nicht gefürchtet, es möchten die meisten Protestantischen Consistoria wieder sie eine Inquisition anstellen lassen, als ob sie von ihnen hierdurch gleichsam̃ geschimpffet und beschuldiget werden wollen, als ob sie in Ehe-Sachen ein poßirliches Recht hätten, weil sie die für GOtt paßierliche Ehen nicht auch paßieren lassen wolten. etc.</p> </div> <div> <head>XI. Handel. Scheinheilige Praetexte die alten ungegründeten Lehren in Ehe-Sachen mit Gewalt zu vertheydigen.</head><lb/> </div> <div> <head>§. I.</head><lb/> <note place="left">Kurtze <hi rendition="#i">Praeliminar</hi>-An merckungen.</note> <p>ICh habe in den notis ad Lancelottum öffters angemerckt, daß alle die Lehren, durch welche der Papst und sein Anhang denen Regenten und dero treuen Räthen sich wiedersetzet und die weltliche Gewalt ihnen aus der Hand gedrehet und sie zu des Papsts Sclaven gemacht, mit der Larve der pietät oder Gottesfurcht und Frömmigkeit, oder Eyffers für GOttes Ehre, der honestät und sonderbahren Erbarkeit, ingleichen pudoris naturalis, der natürlichen Schamhafftigkeit, und dergleichen zu bedecken, und sich damit bey denen Regenten, die nicht allzuscharffsinnig gewesen und die List der Schein heiligen nicht verstanden, und aus Einfalt ihnen zuviel getrauet, zu insinuiren, und wenn solches geschehen, sie unter ihr Joch durch die em- </p> </div> </body> </text> </TEI> [318/0324]
men gethan, solches ihnen auch auf vorhergegangene Ansuchung von der Obrigkeit durch des Raths Secretarium in Beyseyn etlicher Schöppen des Orths erlaubet worden, das Auffgebot und die Priesterliche copulation aber nur ex ordinatione humana herrührete, und in übrigen in Göttlichen Rechten nicht einmahl die Ehe zwischen Gläubigen und Ungläubigen verboten wäre. So ist auch sehr notabel, daß, da die Herren Helmstadienses diese Beywohnung für eine für GOtt paßierliche Ehe gehalten; sie demnach daneben (aber nur in rationibus dubitandi) eingereumet, daß eben selbige Ehe nichts destoweniger für keine, in und bey Christlichen Evangelischen Protestirenden Kirchen und Consistoriis paßietliche Ehe zu achten und zu halten wäre. Mich wundert, wo die Herren ICti Anno 1630. das Hertze hergenommen so confident zuschreiben; und daß sie sich nicht gefürchtet, es möchten die meisten Protestantischen Consistoria wieder sie eine Inquisition anstellen lassen, als ob sie von ihnen hierdurch gleichsam̃ geschimpffet und beschuldiget werden wollen, als ob sie in Ehe-Sachen ein poßirliches Recht hätten, weil sie die für GOtt paßierliche Ehen nicht auch paßieren lassen wolten. etc.
XI. Handel. Scheinheilige Praetexte die alten ungegründeten Lehren in Ehe-Sachen mit Gewalt zu vertheydigen.
§. I.
ICh habe in den notis ad Lancelottum öffters angemerckt, daß alle die Lehren, durch welche der Papst und sein Anhang denen Regenten und dero treuen Räthen sich wiedersetzet und die weltliche Gewalt ihnen aus der Hand gedrehet und sie zu des Papsts Sclaven gemacht, mit der Larve der pietät oder Gottesfurcht und Frömmigkeit, oder Eyffers für GOttes Ehre, der honestät und sonderbahren Erbarkeit, ingleichen pudoris naturalis, der natürlichen Schamhafftigkeit, und dergleichen zu bedecken, und sich damit bey denen Regenten, die nicht allzuscharffsinnig gewesen und die List der Schein heiligen nicht verstanden, und aus Einfalt ihnen zuviel getrauet, zu insinuiren, und wenn solches geschehen, sie unter ihr Joch durch die em-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/324 |
Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/324>, abgerufen am 17.06.2024. |