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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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der die Philosophische Facultät, und da sonsten künfftig jemand dieserwegen mich verklagen wollte, gnädigst zu schützen, und die meinetwegen an die Universität und den Creyß-Amtman zu Leipzig ergangene Commission wieder gnädigst aufzuheben, hingegentheil aber eine anderwertige Commission zu verordnen, die D. A. und die Philosophos, das, was sie mich zur Ungebuhr per calumniam beschuldiget, gebührend zu erweisen, in dessen Ermanglung aber wegen der mir durch sie zugefügten höchstschmertzlichen Beschimpffung sie zu gebührender Satisfaction nachdrücklich anhalte, auch mich mit meiner Nothdurfft wieder sie samt und sonders, sowohl was ich allbereit angeführet, als was ich noch ferner künfftig eingeben und rügen werde, gnüglich höre. Dieses mein Suchen wie es denen gemeinen Rechten, die Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit auch dem geringsten Bettler wiederfahren lässet, gemäß ist; also lebe ich des unterthänigsten Vertrauens, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit werde diese hohe Gnade die mit meinen unterthänigsten Gehorsam ich Lebenslang wieder zu verschulden verspreche, mir nicht entziehen, und verharre etc.

Etliche kurtze Anmerckungen über vorige Supplique.

§. XIV. Wiewohl nun diese Supplique ohne dem sehr weitläufftig und ausführlich ist; so will doch von nöthen seyn, daß ich noch mit ein paar Worten zu Erklährung derselben hinzusetze, daß die in derselben gedachte Beylage sub A. eine so genannte Scriptorum recentiorum Decas war, die ein itzo in der gelehrten Welt sehr berühmter, damahls aber noch sehr junger Mann anno 1688. edirt, und in derselben mich sehr schimpfflich angegriffen hatte. Weil er aber damahls unter dem patrocinio des Herrn D. A. lebete, und von selbigen wieder mich angefrischet wurde, so ließ er sich aus jugentlicher Hitze dazu verleiten, jedoch weil er damahls von andern wegen dieser seiner Schrifft angepackt wurde, und mit denenselben genung zu thun bekam / ich auch ohne dem mit andern mächtigern Adversariis zu thun hatte; so konte ich mich mit ihn nicht einlassen, ausser daß ich hernach in der wieder den Herrn Tentzel (der die wieder mich in besagter Decide befindliche censur verteutscht hatte) publicirten Schrifft genöthiget wurde, die vornehmsten falschen Beschuldigungen kürtzlich zu zeigen. Hiernächst hatte ich zwar damahls in der Supplique gesetzt, daß sich bißhero keine andere Facultät als die Philosophische über mich beschwehret hätte, auch verhoffentlich keine beschwehren würde: ich hätte auch damahls bona fide ein juramentum credulitatis abgeleget, daß es nicht möglich wäre, daß solches geschehen könte; aber es wird der Fortgang dieses Han-

der die Philosophische Facultät, und da sonsten künfftig jemand dieserwegen mich verklagen wollte, gnädigst zu schützen, und die meinetwegen an die Universität und den Creyß-Amtman zu Leipzig ergangene Commission wieder gnädigst aufzuheben, hingegentheil aber eine anderwertige Commission zu verordnen, die D. A. und die Philosophos, das, was sie mich zur Ungebuhr per calumniam beschuldiget, gebührend zu erweisen, in dessen Ermanglung aber wegen der mir durch sie zugefügten höchstschmertzlichen Beschimpffung sie zu gebührender Satisfaction nachdrücklich anhalte, auch mich mit meiner Nothdurfft wieder sie samt und sonders, sowohl was ich allbereit angeführet, als was ich noch ferner künfftig eingeben und rügen werde, gnüglich höre. Dieses mein Suchen wie es denen gemeinen Rechten, die Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit auch dem geringsten Bettler wiederfahren lässet, gemäß ist; also lebe ich des unterthänigsten Vertrauens, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit werde diese hohe Gnade die mit meinen unterthänigsten Gehorsam ich Lebenslang wieder zu verschulden verspreche, mir nicht entziehen, und verharre etc.

Etliche kurtze Anmerckungen über vorige Supplique.

§. XIV. Wiewohl nun diese Supplique ohne dem sehr weitläufftig und ausführlich ist; so will doch von nöthen seyn, daß ich noch mit ein paar Worten zu Erklährung derselben hinzusetze, daß die in derselben gedachte Beylage sub A. eine so genannte Scriptorum recentiorum Decas war, die ein itzo in der gelehrten Welt sehr berühmter, damahls aber noch sehr junger Mann anno 1688. edirt, und in derselben mich sehr schimpfflich angegriffen hatte. Weil er aber damahls unter dem patrocinio des Herrn D. A. lebete, und von selbigen wieder mich angefrischet wurde, so ließ er sich aus jugentlicher Hitze dazu verleiten, jedoch weil er damahls von andern wegen dieser seiner Schrifft angepackt wurde, und mit denenselben genung zu thun bekam / ich auch ohne dem mit andern mächtigern Adversariis zu thun hatte; so konte ich mich mit ihn nicht einlassen, ausser daß ich hernach in der wieder den Herrn Tentzel (der die wieder mich in besagter Decide befindliche censur verteutscht hatte) publicirten Schrifft genöthiget wurde, die vornehmsten falschen Beschuldigungen kürtzlich zu zeigen. Hiernächst hatte ich zwar damahls in der Supplique gesetzt, daß sich bißhero keine andere Facultät als die Philosophische über mich beschwehret hätte, auch verhoffentlich keine beschwehren würde: ich hätte auch damahls bona fide ein juramentum credulitatis abgeleget, daß es nicht möglich wäre, daß solches geschehen könte; aber es wird der Fortgang dieses Han-

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[34/0040] der die Philosophische Facultät, und da sonsten künfftig jemand dieserwegen mich verklagen wollte, gnädigst zu schützen, und die meinetwegen an die Universität und den Creyß-Amtman zu Leipzig ergangene Commission wieder gnädigst aufzuheben, hingegentheil aber eine anderwertige Commission zu verordnen, die D. A. und die Philosophos, das, was sie mich zur Ungebuhr per calumniam beschuldiget, gebührend zu erweisen, in dessen Ermanglung aber wegen der mir durch sie zugefügten höchstschmertzlichen Beschimpffung sie zu gebührender Satisfaction nachdrücklich anhalte, auch mich mit meiner Nothdurfft wieder sie samt und sonders, sowohl was ich allbereit angeführet, als was ich noch ferner künfftig eingeben und rügen werde, gnüglich höre. Dieses mein Suchen wie es denen gemeinen Rechten, die Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit auch dem geringsten Bettler wiederfahren lässet, gemäß ist; also lebe ich des unterthänigsten Vertrauens, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit werde diese hohe Gnade die mit meinen unterthänigsten Gehorsam ich Lebenslang wieder zu verschulden verspreche, mir nicht entziehen, und verharre etc. §. XIV. Wiewohl nun diese Supplique ohne dem sehr weitläufftig und ausführlich ist; so will doch von nöthen seyn, daß ich noch mit ein paar Worten zu Erklährung derselben hinzusetze, daß die in derselben gedachte Beylage sub A. eine so genannte Scriptorum recentiorum Decas war, die ein itzo in der gelehrten Welt sehr berühmter, damahls aber noch sehr junger Mann anno 1688. edirt, und in derselben mich sehr schimpfflich angegriffen hatte. Weil er aber damahls unter dem patrocinio des Herrn D. A. lebete, und von selbigen wieder mich angefrischet wurde, so ließ er sich aus jugentlicher Hitze dazu verleiten, jedoch weil er damahls von andern wegen dieser seiner Schrifft angepackt wurde, und mit denenselben genung zu thun bekam / ich auch ohne dem mit andern mächtigern Adversariis zu thun hatte; so konte ich mich mit ihn nicht einlassen, ausser daß ich hernach in der wieder den Herrn Tentzel (der die wieder mich in besagter Decide befindliche censur verteutscht hatte) publicirten Schrifft genöthiget wurde, die vornehmsten falschen Beschuldigungen kürtzlich zu zeigen. Hiernächst hatte ich zwar damahls in der Supplique gesetzt, daß sich bißhero keine andere Facultät als die Philosophische über mich beschwehret hätte, auch verhoffentlich keine beschwehren würde: ich hätte auch damahls bona fide ein juramentum credulitatis abgeleget, daß es nicht möglich wäre, daß solches geschehen könte; aber es wird der Fortgang dieses Han-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/40>, abgerufen am 06.05.2024.