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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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theils wieder mich aufgebracht worden, und ihre Klage ihm zu gefallenin Güte zu setzen und deren Wirckung. eingegeben, zumahl da er das in Fürsten Hause von ihm bewohnte grosse Zimmer zum conventu ordinario collectorum Actorum Eruditorum hergabe, und daß sie also gar wohl leiden könten, daß die Sache abgethan würde, auch sie ferner nichts wieder mich sprechen würden, wenn Herr D. A. die Sache wolte ruhen lassen: bey dieser Bewandniß nun möchte er Herr D. A. wohl bedencken, ob es für ihn rathsam wäre die Sachen zu poussiren: er könte aus meinen bey dem Consistorio übergebenen Schreiben wohl mercken, daß ich nicht nachgeben, sondern alles ad extrema würde ankommen lassen: und ob man zwar in mein Begehren, was ich wieder ihn und die Philosophische Facultät gebeten hätte, auf Seiten des Ober Consistorii nicht leichte willigen würde, so könte man doch nicht ferner die Sache inquisitorie tractiren, sondern man würde mir des Herrn D. A. und der Philosophischen Facultät Klage Schreiben allerdings communiciren, und mich deßwegen schrifftlich vernehmen müssen: und da könte er leichtlich vorher sehen, wie ich alsdenn erst loß ziehen würde, da ich allbereit in dem übergebenen Schreiben so viel ihm unangenehme Dinge einfliessen lassen; zumahl wenn, wie leichte geschehen könte, die Philosophische Facultät von ihm absetzen würde; zu dem hätten viele von seinen Patronen und guten Freunden, nachdem sie den locum aus meinen Monaten, über welchen er sich für andern beschwerte (vide supra §. 11. mit seiner Klage conferiret, dafür gehalten, daß er besser gethan, wenn er sich desselben Dinges nicht angenommen hätte, indem die Sache von mir dergestalt wäre vorgestellet worden, daß niemand, dem sonsten die nur unter etlichen Leuten bekannte Historien unbekannt wären, nur muthmassen würde daß dieser locus auf jemand in specie, am allerwenigsten aber, daß er auf ihn appliciret werden könte. Zum wenigsten würde kein vernünfftiger Mensche die Auslegung machen als wenn ich ihn Diebstahls der Stipendiaten Casse oder daß er die Stipendiaten zu concutiren pflege, hätte beschuldigen wollen, sondern es sähe jedermann, daß die von mir gebrauchten Worte und zwar nur in sensu Mystico weiter nicht verstanden werden könten, als wenn er wohl nicht capable seyn möchte einer Versuchung, von einer geringen Spendage und die kaum 30. oder 40. fl. austrüge, Wiederstand zu thun; oder wenn es hoch käme, daß er als Ephorus die Stipendia denen armen studiosis für andern zukommen liesse, die ihm (ohne daß er solches von ihnen forderte) dann und wann kleine Praesente thäten. Absonderlich aber möchte er sich wegen des Kuchen-

theils wieder mich aufgebracht worden, und ihre Klage ihm zu gefallenin Güte zu setzen und deren Wirckung. eingegeben, zumahl da er das in Fürsten Hause von ihm bewohnte grosse Zimmer zum conventu ordinario collectorum Actorum Eruditorum hergabe, und daß sie also gar wohl leiden könten, daß die Sache abgethan würde, auch sie ferner nichts wieder mich sprechen würden, wenn Herr D. A. die Sache wolte ruhen lassen: bey dieser Bewandniß nun möchte er Herr D. A. wohl bedencken, ob es für ihn rathsam wäre die Sachen zu poussiren: er könte aus meinen bey dem Consistorio übergebenen Schreiben wohl mercken, daß ich nicht nachgeben, sondern alles ad extrema würde ankommen lassen: und ob man zwar in mein Begehren, was ich wieder ihn und die Philosophische Facultät gebeten hätte, auf Seiten des Ober Consistorii nicht leichte willigen würde, so könte man doch nicht ferner die Sache inquisitorie tractiren, sondern man würde mir des Herrn D. A. und der Philosophischen Facultät Klage Schreiben allerdings communiciren, und mich deßwegen schrifftlich vernehmen müssen: und da könte er leichtlich vorher sehen, wie ich alsdenn erst loß ziehen würde, da ich allbereit in dem übergebenen Schreiben so viel ihm unangenehme Dinge einfliessen lassen; zumahl wenn, wie leichte geschehen könte, die Philosophische Facultät von ihm absetzen würde; zu dem hätten viele von seinen Patronen und guten Freunden, nachdem sie den locum aus meinen Monaten, über welchen er sich für andern beschwerte (vide supra §. 11. mit seiner Klage conferiret, dafür gehalten, daß er besser gethan, wenn er sich desselben Dinges nicht angenommen hätte, indem die Sache von mir dergestalt wäre vorgestellet worden, daß niemand, dem sonsten die nur unter etlichen Leuten bekannte Historien unbekannt wären, nur muthmassen würde daß dieser locus auf jemand in specie, am allerwenigsten aber, daß er auf ihn appliciret werden könte. Zum wenigsten würde kein vernünfftiger Mensche die Auslegung machen als wenn ich ihn Diebstahls der Stipendiaten Casse oder daß er die Stipendiaten zu concutiren pflege, hätte beschuldigen wollen, sondern es sähe jedermann, daß die von mir gebrauchten Worte und zwar nur in sensu Mystico weiter nicht verstanden werden könten, als wenn er wohl nicht capable seyn möchte einer Versuchung, von einer geringen Spendage und die kaum 30. oder 40. fl. austrüge, Wiederstand zu thun; oder wenn es hoch käme, daß er als Ephorus die Stipendia denen armen studiosis für andern zukommen liesse, die ihm (ohne daß er solches von ihnen forderte) dann und wann kleine Praesente thäten. Absonderlich aber möchte er sich wegen des Kuchen-

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[39/0045] theils wieder mich aufgebracht worden, und ihre Klage ihm zu gefallen eingegeben, zumahl da er das in Fürsten Hause von ihm bewohnte grosse Zimmer zum conventu ordinario collectorum Actorum Eruditorum hergabe, und daß sie also gar wohl leiden könten, daß die Sache abgethan würde, auch sie ferner nichts wieder mich sprechen würden, wenn Herr D. A. die Sache wolte ruhen lassen: bey dieser Bewandniß nun möchte er Herr D. A. wohl bedencken, ob es für ihn rathsam wäre die Sachen zu poussiren: er könte aus meinen bey dem Consistorio übergebenen Schreiben wohl mercken, daß ich nicht nachgeben, sondern alles ad extrema würde ankommen lassen: und ob man zwar in mein Begehren, was ich wieder ihn und die Philosophische Facultät gebeten hätte, auf Seiten des Ober Consistorii nicht leichte willigen würde, so könte man doch nicht ferner die Sache inquisitorie tractiren, sondern man würde mir des Herrn D. A. und der Philosophischen Facultät Klage Schreiben allerdings communiciren, und mich deßwegen schrifftlich vernehmen müssen: und da könte er leichtlich vorher sehen, wie ich alsdenn erst loß ziehen würde, da ich allbereit in dem übergebenen Schreiben so viel ihm unangenehme Dinge einfliessen lassen; zumahl wenn, wie leichte geschehen könte, die Philosophische Facultät von ihm absetzen würde; zu dem hätten viele von seinen Patronen und guten Freunden, nachdem sie den locum aus meinen Monaten, über welchen er sich für andern beschwerte (vide supra §. 11. mit seiner Klage conferiret, dafür gehalten, daß er besser gethan, wenn er sich desselben Dinges nicht angenommen hätte, indem die Sache von mir dergestalt wäre vorgestellet worden, daß niemand, dem sonsten die nur unter etlichen Leuten bekannte Historien unbekannt wären, nur muthmassen würde daß dieser locus auf jemand in specie, am allerwenigsten aber, daß er auf ihn appliciret werden könte. Zum wenigsten würde kein vernünfftiger Mensche die Auslegung machen als wenn ich ihn Diebstahls der Stipendiaten Casse oder daß er die Stipendiaten zu concutiren pflege, hätte beschuldigen wollen, sondern es sähe jedermann, daß die von mir gebrauchten Worte und zwar nur in sensu Mystico weiter nicht verstanden werden könten, als wenn er wohl nicht capable seyn möchte einer Versuchung, von einer geringen Spendage und die kaum 30. oder 40. fl. austrüge, Wiederstand zu thun; oder wenn es hoch käme, daß er als Ephorus die Stipendia denen armen studiosis für andern zukommen liesse, die ihm (ohne daß er solches von ihnen forderte) dann und wann kleine Praesente thäten. Absonderlich aber möchte er sich wegen des Kuchen- in Güte zu setzen und deren Wirckung.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/45>, abgerufen am 23.11.2024.