Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

theils wieder mich aufgebracht worden, und ihre Klage ihm zu gefallenin Güte zu setzen und deren Wirckung. eingegeben, zumahl da er das in Fürsten Hause von ihm bewohnte grosse Zimmer zum conventu ordinario collectorum Actorum Eruditorum hergabe, und daß sie also gar wohl leiden könten, daß die Sache abgethan würde, auch sie ferner nichts wieder mich sprechen würden, wenn Herr D. A. die Sache wolte ruhen lassen: bey dieser Bewandniß nun möchte er Herr D. A. wohl bedencken, ob es für ihn rathsam wäre die Sachen zu poussiren: er könte aus meinen bey dem Consistorio übergebenen Schreiben wohl mercken, daß ich nicht nachgeben, sondern alles ad extrema würde ankommen lassen: und ob man zwar in mein Begehren, was ich wieder ihn und die Philosophische Facultät gebeten hätte, auf Seiten des Ober Consistorii nicht leichte willigen würde, so könte man doch nicht ferner die Sache inquisitorie tractiren, sondern man würde mir des Herrn D. A. und der Philosophischen Facultät Klage Schreiben allerdings communiciren, und mich deßwegen schrifftlich vernehmen müssen: und da könte er leichtlich vorher sehen, wie ich alsdenn erst loß ziehen würde, da ich allbereit in dem übergebenen Schreiben so viel ihm unangenehme Dinge einfliessen lassen; zumahl wenn, wie leichte geschehen könte, die Philosophische Facultät von ihm absetzen würde; zu dem hätten viele von seinen Patronen und guten Freunden, nachdem sie den locum aus meinen Monaten, über welchen er sich für andern beschwerte (vide supra §. 11. mit seiner Klage conferiret, dafür gehalten, daß er besser gethan, wenn er sich desselben Dinges nicht angenommen hätte, indem die Sache von mir dergestalt wäre vorgestellet worden, daß niemand, dem sonsten die nur unter etlichen Leuten bekannte Historien unbekannt wären, nur muthmassen würde daß dieser locus auf jemand in specie, am allerwenigsten aber, daß er auf ihn appliciret werden könte. Zum wenigsten würde kein vernünfftiger Mensche die Auslegung machen als wenn ich ihn Diebstahls der Stipendiaten Casse oder daß er die Stipendiaten zu concutiren pflege, hätte beschuldigen wollen, sondern es sähe jedermann, daß die von mir gebrauchten Worte und zwar nur in sensu Mystico weiter nicht verstanden werden könten, als wenn er wohl nicht capable seyn möchte einer Versuchung, von einer geringen Spendage und die kaum 30. oder 40. fl. austrüge, Wiederstand zu thun; oder wenn es hoch käme, daß er als Ephorus die Stipendia denen armen studiosis für andern zukommen liesse, die ihm (ohne daß er solches von ihnen forderte) dann und wann kleine Praesente thäten. Absonderlich aber möchte er sich wegen des Kuchen-

theils wieder mich aufgebracht worden, und ihre Klage ihm zu gefallenin Güte zu setzen und deren Wirckung. eingegeben, zumahl da er das in Fürsten Hause von ihm bewohnte grosse Zimmer zum conventu ordinario collectorum Actorum Eruditorum hergabe, und daß sie also gar wohl leiden könten, daß die Sache abgethan würde, auch sie ferner nichts wieder mich sprechen würden, wenn Herr D. A. die Sache wolte ruhen lassen: bey dieser Bewandniß nun möchte er Herr D. A. wohl bedencken, ob es für ihn rathsam wäre die Sachen zu poussiren: er könte aus meinen bey dem Consistorio übergebenen Schreiben wohl mercken, daß ich nicht nachgeben, sondern alles ad extrema würde ankommen lassen: und ob man zwar in mein Begehren, was ich wieder ihn und die Philosophische Facultät gebeten hätte, auf Seiten des Ober Consistorii nicht leichte willigen würde, so könte man doch nicht ferner die Sache inquisitorie tractiren, sondern man würde mir des Herrn D. A. und der Philosophischen Facultät Klage Schreiben allerdings communiciren, und mich deßwegen schrifftlich vernehmen müssen: und da könte er leichtlich vorher sehen, wie ich alsdenn erst loß ziehen würde, da ich allbereit in dem übergebenen Schreiben so viel ihm unangenehme Dinge einfliessen lassen; zumahl wenn, wie leichte geschehen könte, die Philosophische Facultät von ihm absetzen würde; zu dem hätten viele von seinen Patronen und guten Freunden, nachdem sie den locum aus meinen Monaten, über welchen er sich für andern beschwerte (vide supra §. 11. mit seiner Klage conferiret, dafür gehalten, daß er besser gethan, wenn er sich desselben Dinges nicht angenommen hätte, indem die Sache von mir dergestalt wäre vorgestellet worden, daß niemand, dem sonsten die nur unter etlichen Leuten bekannte Historien unbekannt wären, nur muthmassen würde daß dieser locus auf jemand in specie, am allerwenigsten aber, daß er auf ihn appliciret werden könte. Zum wenigsten würde kein vernünfftiger Mensche die Auslegung machen als wenn ich ihn Diebstahls der Stipendiaten Casse oder daß er die Stipendiaten zu concutiren pflege, hätte beschuldigen wollen, sondern es sähe jedermann, daß die von mir gebrauchten Worte und zwar nur in sensu Mystico weiter nicht verstanden werden könten, als wenn er wohl nicht capable seyn möchte einer Versuchung, von einer geringen Spendage und die kaum 30. oder 40. fl. austrüge, Wiederstand zu thun; oder wenn es hoch käme, daß er als Ephorus die Stipendia denen armen studiosis für andern zukommen liesse, die ihm (ohne daß er solches von ihnen forderte) dann und wann kleine Praesente thäten. Absonderlich aber möchte er sich wegen des Kuchen-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0045" n="39"/>
theils wieder mich aufgebracht worden,                      und ihre Klage ihm zu gefallen<note place="right">in Güte zu setzen und                          deren Wirckung.</note> eingegeben, zumahl da er das in Fürsten Hause von ihm                      bewohnte grosse Zimmer zum conventu ordinario collectorum Actorum Eruditorum                      hergabe, und daß sie also gar wohl leiden könten, daß die Sache abgethan würde,                      auch sie ferner nichts wieder mich sprechen würden, wenn Herr D. A. die Sache                      wolte ruhen lassen: bey dieser Bewandniß nun möchte er Herr D. A. wohl                      bedencken, ob es für ihn rathsam wäre die Sachen zu poussiren: er könte aus                      meinen bey dem Consistorio übergebenen Schreiben wohl mercken, daß ich nicht                      nachgeben, sondern alles ad extrema würde ankommen lassen: und ob man zwar in                      mein Begehren, was ich wieder ihn und die Philosophische Facultät gebeten hätte,                      auf Seiten des Ober Consistorii nicht leichte willigen würde, so könte man doch                      nicht ferner die Sache inquisitorie tractiren, sondern man würde mir des Herrn                      D. A. und der Philosophischen Facultät Klage Schreiben allerdings communiciren,                      und mich deßwegen schrifftlich vernehmen müssen: und da könte er leichtlich                      vorher sehen, wie ich alsdenn erst loß ziehen würde, da ich allbereit in dem                      übergebenen Schreiben so viel ihm unangenehme Dinge einfliessen lassen; zumahl                      wenn, wie leichte geschehen könte, die Philosophische Facultät von ihm absetzen                      würde; zu dem hätten viele von seinen Patronen und guten Freunden, nachdem sie                      den locum aus meinen Monaten, über welchen er sich für andern beschwerte (vide                      supra §. 11. mit seiner Klage conferiret, dafür gehalten, daß er besser gethan,                      wenn er sich desselben Dinges nicht angenommen hätte, indem die Sache von mir                      dergestalt wäre vorgestellet worden, daß niemand, dem sonsten die nur unter                      etlichen Leuten bekannte Historien unbekannt wären, nur muthmassen würde daß                      dieser locus auf jemand in specie, am allerwenigsten aber, daß er auf ihn                      appliciret werden könte. Zum wenigsten würde kein vernünfftiger Mensche die                      Auslegung machen als wenn ich ihn Diebstahls der Stipendiaten Casse oder daß er                      die Stipendiaten zu concutiren pflege, hätte beschuldigen wollen, sondern es                      sähe jedermann, daß die von mir gebrauchten Worte und zwar nur in sensu Mystico                      weiter nicht verstanden werden könten, als wenn er wohl nicht capable seyn                      möchte einer Versuchung, von einer geringen Spendage und die kaum 30. oder 40.                      fl. austrüge, Wiederstand zu thun; oder wenn es hoch käme, daß er als Ephorus                      die Stipendia denen armen studiosis für andern zukommen liesse, die ihm (ohne                      daß er solches von ihnen forderte) dann und wann kleine Praesente thäten.                      Absonderlich aber möchte er sich wegen des Kuchen-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[39/0045] theils wieder mich aufgebracht worden, und ihre Klage ihm zu gefallen eingegeben, zumahl da er das in Fürsten Hause von ihm bewohnte grosse Zimmer zum conventu ordinario collectorum Actorum Eruditorum hergabe, und daß sie also gar wohl leiden könten, daß die Sache abgethan würde, auch sie ferner nichts wieder mich sprechen würden, wenn Herr D. A. die Sache wolte ruhen lassen: bey dieser Bewandniß nun möchte er Herr D. A. wohl bedencken, ob es für ihn rathsam wäre die Sachen zu poussiren: er könte aus meinen bey dem Consistorio übergebenen Schreiben wohl mercken, daß ich nicht nachgeben, sondern alles ad extrema würde ankommen lassen: und ob man zwar in mein Begehren, was ich wieder ihn und die Philosophische Facultät gebeten hätte, auf Seiten des Ober Consistorii nicht leichte willigen würde, so könte man doch nicht ferner die Sache inquisitorie tractiren, sondern man würde mir des Herrn D. A. und der Philosophischen Facultät Klage Schreiben allerdings communiciren, und mich deßwegen schrifftlich vernehmen müssen: und da könte er leichtlich vorher sehen, wie ich alsdenn erst loß ziehen würde, da ich allbereit in dem übergebenen Schreiben so viel ihm unangenehme Dinge einfliessen lassen; zumahl wenn, wie leichte geschehen könte, die Philosophische Facultät von ihm absetzen würde; zu dem hätten viele von seinen Patronen und guten Freunden, nachdem sie den locum aus meinen Monaten, über welchen er sich für andern beschwerte (vide supra §. 11. mit seiner Klage conferiret, dafür gehalten, daß er besser gethan, wenn er sich desselben Dinges nicht angenommen hätte, indem die Sache von mir dergestalt wäre vorgestellet worden, daß niemand, dem sonsten die nur unter etlichen Leuten bekannte Historien unbekannt wären, nur muthmassen würde daß dieser locus auf jemand in specie, am allerwenigsten aber, daß er auf ihn appliciret werden könte. Zum wenigsten würde kein vernünfftiger Mensche die Auslegung machen als wenn ich ihn Diebstahls der Stipendiaten Casse oder daß er die Stipendiaten zu concutiren pflege, hätte beschuldigen wollen, sondern es sähe jedermann, daß die von mir gebrauchten Worte und zwar nur in sensu Mystico weiter nicht verstanden werden könten, als wenn er wohl nicht capable seyn möchte einer Versuchung, von einer geringen Spendage und die kaum 30. oder 40. fl. austrüge, Wiederstand zu thun; oder wenn es hoch käme, daß er als Ephorus die Stipendia denen armen studiosis für andern zukommen liesse, die ihm (ohne daß er solches von ihnen forderte) dann und wann kleine Praesente thäten. Absonderlich aber möchte er sich wegen des Kuchen- in Güte zu setzen und deren Wirckung.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/45
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/45>, abgerufen am 09.11.2024.