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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Magisters wohl in acht nehmen, denn man befürchte sich, daß ich, da die gantze Stadt davon voll wäre, leichtlich etliche Zeugen coram Notario & testibus möchte abhören lassen, die dann das gemeine Geschrey leichte bekrafftigen möchten, es möchte nun die Sache an sich selbst beschaffen seyn wie sie wolle. Solchergestalt aber wolte man ihm dem Herrn A. rathen, daß er die Sache nicht weiter poussiren sondern viellieber durch gute Freunde versuchen solte, daß selbige in Güte verglichen würde, massen man denn auch mir von Hoffe aus wolte zu reden und anbefehlen lassen, mich dißfalls zu acommodiren, ich mich auch allbereit erklähret hätte, die Güte nicht auszuschlagen. Es giengen zwar alle die bißher erzehlte Vorschläge dem Herrn D. A. schwer ein, nicht, daß er wieder die dabey gemeldete Umstände und motiven etwas tüchtiges hätte einwenden können, sondern weil er sich gewiß versicherte, daß er zu seinen vorgesetzten Zweck durch den einmahl erhaltenen harten Befehl gelangen würde, wenn nur mit der angefangenen methode und denen arcanis processus inquisitorii wieder mich würde continuiret werden. Nachdem ihn aber seine guten Freunde versicherten, daß solches noch zur Zeit ohnmöglich zu hoffen sey, indem der Herr Ober-Marschall gar sehr drauff dränge, daß man mich gantzlich hören solte, auch der Herr Consistorial Praesident sein votum allbereit etliche mahl dahin gerichtet, und er bey dieser Bewandnüß wohl vorher sahe, das auff solche Weise wieder mich nichts zu erhalten seyn dürffte, als gabe er endlich diesen Vorschlag Gehör.

Allerhand SchWürigkeiten die sich bey dem Vergleich ereignet / und wie weit derselbige endlich zu Stande kommen.

§. XIX. Der Leser darff sich nicht wundern, daß ich bey Erzehlung des Vergleichs keine Brieffe oder partes actorum, wie bißher geschehen, anführe, indem der Vergleich extra judicium geschehen, auch dißfalls von mir keine Brieffe mit niemand gewechselt worden, von der Gegen-Seite aber, wenn ja die Sache von selbiger auch mit Brieffen tractiret wäre, dennoch davon keine unter meine Hände kommen, sondern ich erzehle diese Umstände treulich nach demjenigen, was ich damahls pro memoria in meine privat acta gezeichnet, solte auch noch jemand in Leipzig leben, dem dieser Vergleich damahlen bekannt gewesen, so wird derselbe, wenn er unpartheyisch ist, nichts anders, als was ich hier schreibe, bezeigen können. Der gröste Zweiffel kam damahls darauf an, wen man zu Leipzig zum Mittler gebrauchte, in dem Herr D. A. meine gute Freunde für partheyisch hielte, aber dabey wohl vorher sahe, daß ich mit denen seinigen auch vermuthlich mich nicht einlassen würde. End. lich kam ein damahliger D. und Professor Medicinae Herr D. A. P in

Magisters wohl in acht nehmen, denn man befürchte sich, daß ich, da die gantze Stadt davon voll wäre, leichtlich etliche Zeugen coram Notario & testibus möchte abhören lassen, die dann das gemeine Geschrey leichte bekrafftigen möchten, es möchte nun die Sache an sich selbst beschaffen seyn wie sie wolle. Solchergestalt aber wolte man ihm dem Herrn A. rathen, daß er die Sache nicht weiter poussiren sondern viellieber durch gute Freunde versuchen solte, daß selbige in Güte verglichen würde, massen man denn auch mir von Hoffe aus wolte zu reden und anbefehlen lassen, mich dißfalls zu acommodiren, ich mich auch allbereit erklähret hätte, die Güte nicht auszuschlagen. Es giengen zwar alle die bißher erzehlte Vorschläge dem Herrn D. A. schwer ein, nicht, daß er wieder die dabey gemeldete Umstände und motiven etwas tüchtiges hätte einwenden können, sondern weil er sich gewiß versicherte, daß er zu seinen vorgesetzten Zweck durch den einmahl erhaltenen harten Befehl gelangen würde, wenn nur mit der angefangenen methode und denen arcanis processus inquisitorii wieder mich würde continuiret werden. Nachdem ihn aber seine guten Freunde versicherten, daß solches noch zur Zeit ohnmöglich zu hoffen sey, indem der Herr Ober-Marschall gar sehr drauff dränge, daß man mich gantzlich hören solte, auch der Herr Consistorial Praesident sein votum allbereit etliche mahl dahin gerichtet, und er bey dieser Bewandnüß wohl vorher sahe, das auff solche Weise wieder mich nichts zu erhalten seyn dürffte, als gabe er endlich diesen Vorschlag Gehör.

Allerhand SchWürigkeiten die sich bey dem Vergleich ereignet / und wie weit derselbige endlich zu Stande kommen.

§. XIX. Der Leser darff sich nicht wundern, daß ich bey Erzehlung des Vergleichs keine Brieffe oder partes actorum, wie bißher geschehen, anführe, indem der Vergleich extra judicium geschehen, auch dißfalls von mir keine Brieffe mit niemand gewechselt worden, von der Gegen-Seite aber, wenn ja die Sache von selbiger auch mit Brieffen tractiret wäre, dennoch davon keine unter meine Hände kommen, sondern ich erzehle diese Umstände treulich nach demjenigen, was ich damahls pro memoria in meine privat acta gezeichnet, solte auch noch jemand in Leipzig leben, dem dieser Vergleich damahlen bekannt gewesen, so wird derselbe, wenn er unpartheyisch ist, nichts anders, als was ich hier schreibe, bezeigen können. Der gröste Zweiffel kam damahls darauf an, wen man zu Leipzig zum Mittler gebrauchte, in dem Herr D. A. meine gute Freunde für partheyisch hielte, aber dabey wohl vorher sahe, daß ich mit denen seinigen auch vermuthlich mich nicht einlassen würde. End. lich kam ein damahliger D. und Professor Medicinae Herr D. A. P in

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Magisters wohl in acht nehmen, denn man befürchte sich, daß ich, da                      die gantze Stadt davon voll wäre, leichtlich etliche Zeugen coram Notario                      &amp; testibus möchte abhören lassen, die dann das gemeine Geschrey leichte                      bekrafftigen möchten, es möchte nun die Sache an sich selbst beschaffen seyn wie                      sie wolle. Solchergestalt aber wolte man ihm dem Herrn A. rathen, daß er die                      Sache nicht weiter poussiren sondern viellieber durch gute Freunde versuchen                      solte, daß selbige in Güte verglichen würde, massen man denn auch mir von Hoffe                      aus wolte zu reden und anbefehlen lassen, mich dißfalls zu acommodiren, ich mich                      auch allbereit erklähret hätte, die Güte nicht auszuschlagen. Es giengen zwar                      alle die bißher erzehlte Vorschläge dem Herrn D. A. schwer ein, nicht, daß er                      wieder die dabey gemeldete Umstände und motiven etwas tüchtiges hätte einwenden                      können, sondern weil er sich gewiß versicherte, daß er zu seinen vorgesetzten                      Zweck durch den einmahl erhaltenen harten Befehl gelangen würde, wenn nur mit                      der angefangenen methode und denen arcanis processus inquisitorii wieder mich                      würde continuiret werden. Nachdem ihn aber seine guten Freunde versicherten, daß                      solches noch zur Zeit ohnmöglich zu hoffen sey, indem der Herr Ober-Marschall                      gar sehr drauff dränge, daß man mich gantzlich hören solte, auch der Herr                      Consistorial Praesident sein votum allbereit etliche mahl dahin gerichtet, und                      er bey dieser Bewandnüß wohl vorher sahe, das auff solche Weise wieder mich                      nichts zu erhalten seyn dürffte, als gabe er endlich diesen Vorschlag Gehör.</p>
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[40/0046] Magisters wohl in acht nehmen, denn man befürchte sich, daß ich, da die gantze Stadt davon voll wäre, leichtlich etliche Zeugen coram Notario & testibus möchte abhören lassen, die dann das gemeine Geschrey leichte bekrafftigen möchten, es möchte nun die Sache an sich selbst beschaffen seyn wie sie wolle. Solchergestalt aber wolte man ihm dem Herrn A. rathen, daß er die Sache nicht weiter poussiren sondern viellieber durch gute Freunde versuchen solte, daß selbige in Güte verglichen würde, massen man denn auch mir von Hoffe aus wolte zu reden und anbefehlen lassen, mich dißfalls zu acommodiren, ich mich auch allbereit erklähret hätte, die Güte nicht auszuschlagen. Es giengen zwar alle die bißher erzehlte Vorschläge dem Herrn D. A. schwer ein, nicht, daß er wieder die dabey gemeldete Umstände und motiven etwas tüchtiges hätte einwenden können, sondern weil er sich gewiß versicherte, daß er zu seinen vorgesetzten Zweck durch den einmahl erhaltenen harten Befehl gelangen würde, wenn nur mit der angefangenen methode und denen arcanis processus inquisitorii wieder mich würde continuiret werden. Nachdem ihn aber seine guten Freunde versicherten, daß solches noch zur Zeit ohnmöglich zu hoffen sey, indem der Herr Ober-Marschall gar sehr drauff dränge, daß man mich gantzlich hören solte, auch der Herr Consistorial Praesident sein votum allbereit etliche mahl dahin gerichtet, und er bey dieser Bewandnüß wohl vorher sahe, das auff solche Weise wieder mich nichts zu erhalten seyn dürffte, als gabe er endlich diesen Vorschlag Gehör. §. XIX. Der Leser darff sich nicht wundern, daß ich bey Erzehlung des Vergleichs keine Brieffe oder partes actorum, wie bißher geschehen, anführe, indem der Vergleich extra judicium geschehen, auch dißfalls von mir keine Brieffe mit niemand gewechselt worden, von der Gegen-Seite aber, wenn ja die Sache von selbiger auch mit Brieffen tractiret wäre, dennoch davon keine unter meine Hände kommen, sondern ich erzehle diese Umstände treulich nach demjenigen, was ich damahls pro memoria in meine privat acta gezeichnet, solte auch noch jemand in Leipzig leben, dem dieser Vergleich damahlen bekannt gewesen, so wird derselbe, wenn er unpartheyisch ist, nichts anders, als was ich hier schreibe, bezeigen können. Der gröste Zweiffel kam damahls darauf an, wen man zu Leipzig zum Mittler gebrauchte, in dem Herr D. A. meine gute Freunde für partheyisch hielte, aber dabey wohl vorher sahe, daß ich mit denen seinigen auch vermuthlich mich nicht einlassen würde. End. lich kam ein damahliger D. und Professor Medicinae Herr D. A. P in

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/46>, abgerufen am 06.05.2024.