Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.Vorschlag als welcher nicht allein bey den Herrn Ober-Hoff-Marschall, so offt derselbe nach Leipzig kam, intimioris admissionis, sondern auch so wohl Herrn D. A. als mein guter Freund war. Dieser muste mir nun proponiren, daß ich den Herrn D. A. zwar keine Abbitte, aber doch eine schrifftliche declarationem honoris thun solte, und als denn wäre er bereit seiner Anklage sich zu begeben, und solte darauf der ergangene Consistorial-Befehl pro ipso jure cassato gehalten werden: und wenn ja dieses von mir nicht erhalten werden könte, so solte doch der Herr Mittler dahin bedacht seyn, daß ich diese declaration gegen Herrn D. Alberti in Gegenwart Herrn D. P. als Mittlers und noch eines andern Professoris Philosophiae mündlich thäte. Ich gab zur Antwort, daß ich diese Vorschläge, so wohl den ersten als den andern für raisonabel gehalten haben, und gerne eingegangen seyn würde, wenn Herr D. A. oder die Philosophische Facultät dergleichen vorher ehe sie den einen schimfflichen Befehl wieder mich durch ihr falsches Angeben ausgebracht, mir hätte vorschlagen lassen. Nachdem aber meine Herren Adversarii so zu sagen mich auf Haut und Haare fälschlich angeklaget und mich dadurch forciret hätten, wegen dieser Beschimpffung Satisfaction von ihnen zu suchen, würde wohl nunmehro entweder die Ehren-Erklährung auf beyden Theilen geschehen müssen, oder von mir alleine nicht praetendiret werden können; und wie ich leicht vorher sähe daß eines theils die meinen Herren Adversariis anklebende infallibilität, oder der eingebildete status integritatis nicht zuliesse, von ihnen zu hoffen, daß sie ihres Orts mir weder schrifftliche noch mündliche Ehren-Erklährung thun würden, als würde es am besten seyn, daß wir zugleiche aufhüben, (zumahl da wir beyderseits einander beschuldigten, daß der Gegentheil angefangen hätte, den andern zu injuriren,) und einander künfftig die Freyheit überliessen, daß ein jeder nach seinen Gewissen und Erkäntnüß dociren möchte. Da man nun auf A. Seiten sahe, daß ich zu nichts weiter zubringen war, ließ man sich zwar den ersten Ansehen nach diesen Vorschlag gefallen, jedoch aber dabey in Vorschlag bringen, daß weil unser Zwiespalt doch in der gantzen Stadt bekannt, es für beyde Theile gut seyn würde wenn wir wieder zusammen kämen und freundlich mit einander conferirten; und solte ich dannenhero eine Zeit beniemen, wenn mir es es gelegen wäre, zu dem Herrn D. A. ins Fürsten Hauß zu kommen, und den Hrn. D. P. mit zu bringen, und folte so dann auch Herr L. O. M. und Herr L. I. F. hinkommen, und wir also ein paar Stunden in bona charitate beysammeu bleiben, und wegen meines gethanen Vorschlages mutuelle Erklährungen gegen einander thun. Vorschlag als welcher nicht allein bey den Herrn Ober-Hoff-Marschall, so offt derselbe nach Leipzig kam, intimioris admissionis, sondern auch so wohl Herrn D. A. als mein guter Freund war. Dieser muste mir nun proponiren, daß ich den Herrn D. A. zwar keine Abbitte, aber doch eine schrifftliche declarationem honoris thun solte, und als denn wäre er bereit seiner Anklage sich zu begeben, und solte darauf der ergangene Consistorial-Befehl pro ipso jure cassato gehalten werden: und wenn ja dieses von mir nicht erhalten werden könte, so solte doch der Herr Mittler dahin bedacht seyn, daß ich diese declaration gegen Herrn D. Alberti in Gegenwart Herrn D. P. als Mittlers und noch eines andern Professoris Philosophiae mündlich thäte. Ich gab zur Antwort, daß ich diese Vorschläge, so wohl den ersten als den andern für raisonabel gehalten haben, und gerne eingegangen seyn würde, wenn Herr D. A. oder die Philosophische Facultät dergleichen vorher ehe sie den einen schimfflichen Befehl wieder mich durch ihr falsches Angeben ausgebracht, mir hätte vorschlagen lassen. Nachdem aber meine Herren Adversarii so zu sagen mich auf Haut und Haare fälschlich angeklaget und mich dadurch forciret hätten, wegen dieser Beschimpffung Satisfaction von ihnen zu suchen, würde wohl nunmehro entweder die Ehren-Erklährung auf beyden Theilen geschehen müssen, oder von mir alleine nicht praetendiret werden können; und wie ich leicht vorher sähe daß eines theils die meinen Herren Adversariis anklebende infallibilität, oder der eingebildete status integritatis nicht zuliesse, von ihnen zu hoffen, daß sie ihres Orts mir weder schrifftliche noch mündliche Ehren-Erklährung thun würden, als würde es am besten seyn, daß wir zugleiche aufhüben, (zumahl da wir beyderseits einander beschuldigten, daß der Gegentheil angefangen hätte, den andern zu injuriren,) und einander künfftig die Freyheit überliessen, daß ein jeder nach seinen Gewissen und Erkäntnüß dociren möchte. Da man nun auf A. Seiten sahe, daß ich zu nichts weiter zubringen war, ließ man sich zwar den ersten Ansehen nach diesen Vorschlag gefallen, jedoch aber dabey in Vorschlag bringen, daß weil unser Zwiespalt doch in der gantzen Stadt bekannt, es für beyde Theile gut seyn würde wenn wir wieder zusammen kämen und freundlich mit einander conferirten; und solte ich dannenhero eine Zeit beniemen, wenn mir es es gelegen wäre, zu dem Herrn D. A. ins Fürsten Hauß zu kommen, und den Hrn. D. P. mit zu bringen, und folte so dann auch Herr L. O. M. und Herr L. I. F. hinkommen, und wir also ein paar Stunden in bona charitate beysammeu bleiben, und wegen meines gethanen Vorschlages mutuelle Erklährungen gegen einander thun. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0047" n="41"/> Vorschlag als welcher nicht allein bey den Herrn Ober-Hoff-Marschall, so offt derselbe nach Leipzig kam, intimioris admissionis, sondern auch so wohl Herrn D. A. als mein guter Freund war. Dieser muste mir nun proponiren, daß ich den Herrn D. A. zwar keine Abbitte, aber doch eine schrifftliche declarationem honoris thun solte, und als denn wäre er bereit seiner Anklage sich zu begeben, und solte darauf der ergangene Consistorial-Befehl pro ipso jure cassato gehalten werden: und wenn ja dieses von mir nicht erhalten werden könte, so solte doch der Herr Mittler dahin bedacht seyn, daß ich diese declaration gegen Herrn D. Alberti in Gegenwart Herrn D. P. als Mittlers und noch eines andern Professoris Philosophiae mündlich thäte. Ich gab zur Antwort, daß ich diese Vorschläge, so wohl den ersten als den andern für raisonabel gehalten haben, und gerne eingegangen seyn würde, wenn Herr D. A. oder die Philosophische Facultät dergleichen vorher ehe sie den einen schimfflichen Befehl wieder mich durch ihr falsches Angeben ausgebracht, mir hätte vorschlagen lassen. Nachdem aber meine Herren Adversarii so zu sagen mich auf Haut und Haare fälschlich angeklaget und mich dadurch forciret hätten, wegen dieser Beschimpffung Satisfaction von ihnen zu suchen, würde wohl nunmehro entweder die Ehren-Erklährung auf beyden Theilen geschehen müssen, oder von mir alleine nicht praetendiret werden können; und wie ich leicht vorher sähe daß eines theils die meinen Herren Adversariis anklebende infallibilität, oder der eingebildete status integritatis nicht zuliesse, von ihnen zu hoffen, daß sie ihres Orts mir weder schrifftliche noch mündliche Ehren-Erklährung thun würden, als würde es am besten seyn, daß wir zugleiche aufhüben, (zumahl da wir beyderseits einander beschuldigten, daß der Gegentheil angefangen hätte, den andern zu injuriren,) und einander künfftig die Freyheit überliessen, daß ein jeder nach seinen Gewissen und Erkäntnüß dociren möchte. Da man nun auf A. Seiten sahe, daß ich zu nichts weiter zubringen war, ließ man sich zwar den ersten Ansehen nach diesen Vorschlag gefallen, jedoch aber dabey in Vorschlag bringen, daß weil unser Zwiespalt doch in der gantzen Stadt bekannt, es für beyde Theile gut seyn würde wenn wir wieder zusammen kämen und freundlich mit einander conferirten; und solte ich dannenhero eine Zeit beniemen, wenn mir es es gelegen wäre, zu dem Herrn D. A. ins Fürsten Hauß zu kommen, und den Hrn. D. P. mit zu bringen, und folte so dann auch Herr L. O. M. und Herr L. I. F. hinkommen, und wir also ein paar Stunden in bona charitate beysammeu bleiben, und wegen meines gethanen Vorschlages mutuelle Erklährungen gegen einander thun. </p> </div> </body> </text> </TEI> [41/0047]
Vorschlag als welcher nicht allein bey den Herrn Ober-Hoff-Marschall, so offt derselbe nach Leipzig kam, intimioris admissionis, sondern auch so wohl Herrn D. A. als mein guter Freund war. Dieser muste mir nun proponiren, daß ich den Herrn D. A. zwar keine Abbitte, aber doch eine schrifftliche declarationem honoris thun solte, und als denn wäre er bereit seiner Anklage sich zu begeben, und solte darauf der ergangene Consistorial-Befehl pro ipso jure cassato gehalten werden: und wenn ja dieses von mir nicht erhalten werden könte, so solte doch der Herr Mittler dahin bedacht seyn, daß ich diese declaration gegen Herrn D. Alberti in Gegenwart Herrn D. P. als Mittlers und noch eines andern Professoris Philosophiae mündlich thäte. Ich gab zur Antwort, daß ich diese Vorschläge, so wohl den ersten als den andern für raisonabel gehalten haben, und gerne eingegangen seyn würde, wenn Herr D. A. oder die Philosophische Facultät dergleichen vorher ehe sie den einen schimfflichen Befehl wieder mich durch ihr falsches Angeben ausgebracht, mir hätte vorschlagen lassen. Nachdem aber meine Herren Adversarii so zu sagen mich auf Haut und Haare fälschlich angeklaget und mich dadurch forciret hätten, wegen dieser Beschimpffung Satisfaction von ihnen zu suchen, würde wohl nunmehro entweder die Ehren-Erklährung auf beyden Theilen geschehen müssen, oder von mir alleine nicht praetendiret werden können; und wie ich leicht vorher sähe daß eines theils die meinen Herren Adversariis anklebende infallibilität, oder der eingebildete status integritatis nicht zuliesse, von ihnen zu hoffen, daß sie ihres Orts mir weder schrifftliche noch mündliche Ehren-Erklährung thun würden, als würde es am besten seyn, daß wir zugleiche aufhüben, (zumahl da wir beyderseits einander beschuldigten, daß der Gegentheil angefangen hätte, den andern zu injuriren,) und einander künfftig die Freyheit überliessen, daß ein jeder nach seinen Gewissen und Erkäntnüß dociren möchte. Da man nun auf A. Seiten sahe, daß ich zu nichts weiter zubringen war, ließ man sich zwar den ersten Ansehen nach diesen Vorschlag gefallen, jedoch aber dabey in Vorschlag bringen, daß weil unser Zwiespalt doch in der gantzen Stadt bekannt, es für beyde Theile gut seyn würde wenn wir wieder zusammen kämen und freundlich mit einander conferirten; und solte ich dannenhero eine Zeit beniemen, wenn mir es es gelegen wäre, zu dem Herrn D. A. ins Fürsten Hauß zu kommen, und den Hrn. D. P. mit zu bringen, und folte so dann auch Herr L. O. M. und Herr L. I. F. hinkommen, und wir also ein paar Stunden in bona charitate beysammeu bleiben, und wegen meines gethanen Vorschlages mutuelle Erklährungen gegen einander thun.
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