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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Ich hatte aber vieles Bedencken warumb ich diesen Vorschlag nicht acceptiren konte, welches alles weitläufftig zu erzehlen dem Leser vielleicht verdrießlich fallen würde, hauptsächlich befürchtete ich mich, daß entweder von einem meiner Gegner oder auch von mir selbst etwan ein zweydeutiges Wort in conversatione vorgebracht und dadurch Gelegenheit gegeben werden möchte, den gütlichen Vergleich zu ab umpiren, und mir hernach die Schuld bey zumessen daß sich die Güte zerschlagen, oder aber, wenn wir den euserlichen Ansehen nach noch so gute Worte einander geben würden, dennoch kein Theil dem andern trauen, der Vergleich auch nicht lange tauren, und hernach ein jedweder Theil den andern die Schuld geben würde. Derowegen war meine Antwort. Wenn dem Herrn D. A. mein letzter Vorschlag in der That gefiele, so würde zu Vermeydung aller ferneren Zwistigkeiten, und zu Bezeigung gegen andre, daß wir gute Freunde und vertragen wären, wohl an sichersten seyn, wenn ein schrifftlicher Vergleich auffgesetzet würde, in welchen beyde Partheyen ihren bißherigen querelen gegen einander renuncirten, und nebst Versprechung aller Liebes-Dienste sich declarirten, daß ferner keiner den andern wegen der unterschiedenen Lehr-Art anfeinden oder schimpfflich angreiffen, sondern einer den andern dißfalls toleriren und seine Freyheit lassen solte; der Herr D. A. könte selbsten dißfalls eine Formul auffsetzen und mir selbige communiciren lassen, ich verspräche zum wenigsten bey allen dem, was von meiner Seite auff raisonable Weise praetendiret werden könte, keinen unnöthigen disputat dawieder zu erregen. Ich bekam aber zur Antwort, daß es aller dieser Weitläufftigkeit nicht brauchte: ich wäre zu mißtrauisch: Er Herr D. A. wolte mir mit seinen Exempel zeigen, daß er meiner gethanen mündlichen Erklährung trauen wolte, und liesse er mich nicht alleine ein gleichmäßiges von seiner Seite durch den Herrn Mittler versichern, sondern er wolte es auch nach Hoffe berichten daß wir nunmehro verglichen wären, ich könte dergleichen thun: welches ich dann auch geschehen liesse, damit nur der obige strenge Befehl des Ober-Consistorii seine Krafft verlöhre, ob ich schon das wahre Absehen dieser Sincerationen mehr als zuwohl verstunde, und auch der Leser dasselbige aus der bald folgenden suite verhoffentlich deutlich erkenen wird.

Der Herr A. begehret von Autore der Monate.

§. XX. Ehe ich mich aber zur Erzehlung derselben wende, muß ich noch einen notabeln Umstand melden, den der Herr D. A. mit in Vorschlag brachte. Er ließ mich durch Herrn D. P. ersuchen, ich möchte doch zu Bezeugung des nunmehro zwischen uns getroffenen Vertrags ihn in meinen Monaten loben, aber auf solche Weise, daß das Lob nicht

Ich hatte aber vieles Bedencken warumb ich diesen Vorschlag nicht acceptiren konte, welches alles weitläufftig zu erzehlen dem Leser vielleicht verdrießlich fallen würde, hauptsächlich befürchtete ich mich, daß entweder von einem meiner Gegner oder auch von mir selbst etwan ein zweydeutiges Wort in conversatione vorgebracht und dadurch Gelegenheit gegeben werden möchte, den gütlichen Vergleich zu ab umpiren, und mir hernach die Schuld bey zumessen daß sich die Güte zerschlagen, oder aber, wenn wir den euserlichen Ansehen nach noch so gute Worte einander geben würden, dennoch kein Theil dem andern trauen, der Vergleich auch nicht lange tauren, und hernach ein jedweder Theil den andern die Schuld geben würde. Derowegen war meine Antwort. Wenn dem Herrn D. A. mein letzter Vorschlag in der That gefiele, so würde zu Vermeydung aller ferneren Zwistigkeiten, und zu Bezeigung gegen andre, daß wir gute Freunde und vertragen wären, wohl an sichersten seyn, wenn ein schrifftlicher Vergleich auffgesetzet würde, in welchen beyde Partheyen ihren bißherigen querelen gegen einander renuncirten, und nebst Versprechung aller Liebes-Dienste sich declarirten, daß ferner keiner den andern wegen der unterschiedenen Lehr-Art anfeinden oder schimpfflich angreiffen, sondern einer den andern dißfalls toleriren und seine Freyheit lassen solte; der Herr D. A. könte selbsten dißfalls eine Formul auffsetzen und mir selbige communiciren lassen, ich verspräche zum wenigsten bey allen dem, was von meiner Seite auff raisonable Weise praetendiret werden könte, keinen unnöthigen disputat dawieder zu erregen. Ich bekam aber zur Antwort, daß es aller dieser Weitläufftigkeit nicht brauchte: ich wäre zu mißtrauisch: Er Herr D. A. wolte mir mit seinen Exempel zeigen, daß er meiner gethanen mündlichen Erklährung trauen wolte, und liesse er mich nicht alleine ein gleichmäßiges von seiner Seite durch den Herrn Mittler versichern, sondern er wolte es auch nach Hoffe berichten daß wir nunmehro verglichen wären, ich könte dergleichen thun: welches ich dann auch geschehen liesse, damit nur der obige strenge Befehl des Ober-Consistorii seine Krafft verlöhre, ob ich schon das wahre Absehen dieser Sincerationen mehr als zuwohl verstunde, und auch der Leser dasselbige aus der bald folgenden suite verhoffentlich deutlich erkenen wird.

Der Herr A. begehret von Autore der Monate.

§. XX. Ehe ich mich aber zur Erzehlung derselben wende, muß ich noch einen notabeln Umstand melden, den der Herr D. A. mit in Vorschlag brachte. Er ließ mich durch Herrn D. P. ersuchen, ich möchte doch zu Bezeugung des nunmehro zwischen uns getroffenen Vertrags ihn in meinen Monaten loben, aber auf solche Weise, daß das Lob nicht

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[42/0048] Ich hatte aber vieles Bedencken warumb ich diesen Vorschlag nicht acceptiren konte, welches alles weitläufftig zu erzehlen dem Leser vielleicht verdrießlich fallen würde, hauptsächlich befürchtete ich mich, daß entweder von einem meiner Gegner oder auch von mir selbst etwan ein zweydeutiges Wort in conversatione vorgebracht und dadurch Gelegenheit gegeben werden möchte, den gütlichen Vergleich zu ab umpiren, und mir hernach die Schuld bey zumessen daß sich die Güte zerschlagen, oder aber, wenn wir den euserlichen Ansehen nach noch so gute Worte einander geben würden, dennoch kein Theil dem andern trauen, der Vergleich auch nicht lange tauren, und hernach ein jedweder Theil den andern die Schuld geben würde. Derowegen war meine Antwort. Wenn dem Herrn D. A. mein letzter Vorschlag in der That gefiele, so würde zu Vermeydung aller ferneren Zwistigkeiten, und zu Bezeigung gegen andre, daß wir gute Freunde und vertragen wären, wohl an sichersten seyn, wenn ein schrifftlicher Vergleich auffgesetzet würde, in welchen beyde Partheyen ihren bißherigen querelen gegen einander renuncirten, und nebst Versprechung aller Liebes-Dienste sich declarirten, daß ferner keiner den andern wegen der unterschiedenen Lehr-Art anfeinden oder schimpfflich angreiffen, sondern einer den andern dißfalls toleriren und seine Freyheit lassen solte; der Herr D. A. könte selbsten dißfalls eine Formul auffsetzen und mir selbige communiciren lassen, ich verspräche zum wenigsten bey allen dem, was von meiner Seite auff raisonable Weise praetendiret werden könte, keinen unnöthigen disputat dawieder zu erregen. Ich bekam aber zur Antwort, daß es aller dieser Weitläufftigkeit nicht brauchte: ich wäre zu mißtrauisch: Er Herr D. A. wolte mir mit seinen Exempel zeigen, daß er meiner gethanen mündlichen Erklährung trauen wolte, und liesse er mich nicht alleine ein gleichmäßiges von seiner Seite durch den Herrn Mittler versichern, sondern er wolte es auch nach Hoffe berichten daß wir nunmehro verglichen wären, ich könte dergleichen thun: welches ich dann auch geschehen liesse, damit nur der obige strenge Befehl des Ober-Consistorii seine Krafft verlöhre, ob ich schon das wahre Absehen dieser Sincerationen mehr als zuwohl verstunde, und auch der Leser dasselbige aus der bald folgenden suite verhoffentlich deutlich erkenen wird. §. XX. Ehe ich mich aber zur Erzehlung derselben wende, muß ich noch einen notabeln Umstand melden, den der Herr D. A. mit in Vorschlag brachte. Er ließ mich durch Herrn D. P. ersuchen, ich möchte doch zu Bezeugung des nunmehro zwischen uns getroffenen Vertrags ihn in meinen Monaten loben, aber auf solche Weise, daß das Lob nicht

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/48>, abgerufen am 23.11.2024.