Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

zweydeutig oder satyrisch wäre. Ich verwunderte mich von Hertzen übergelobet zu werden. dieses Zumuthen, nicht daß mir selbiges verdrießlich gewesen wäre, sondern daß ich dafür hielte, es wäre dieses selbst begehrte Lob dem Herrn D. A. mehr schimpfflich als nützlich, und würde er dennoch den etwa dabey intendirten Zweck damit nicht erreichen, dannenhero versprach ich ihn durch den Herrn D. P. solches alsbald zu thun, so bald ich von Hoff aus versichert wäre, daß der Consistorial Befehl für aufgehoben gehalten seyn solte, und wolte ich ihm so dann das Lob vorher selbst zuschicken, ehe ich es drucken liesse. Welches ich auch redlich gehalten. Denn ich schickte nach etlichen Wochen ihm seine laudes durch den Herrn D. P. zu, wie sie noch anjetzo in dem April des 1689sten Jahrs p. 243. & seq. zu lesen sind, nemlich daß der Leipzische berühmte Theologus, Herr D. V. A. der seine dexterität allbereit für zwantzig und mehr Jahren in seinen wieder den so genannten Christianum Conscientiosum und andrer Papisten heraus gegebene Theologische Bücher blicken lassen, auch eine gelehrte Schrifft Anno 84. wieder die von Herrn Grafen von Collonitsch edirte Augustanam & Anti-Augustanam Confessionem auf Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit special-Befehl verfertiget hätte. Nachdem er nun dabey nichts zu erinnern hatte, (ob er wohl vermuthlich viel lieber gesehen hätte, daß ich ihn in Ansehen der Lehren, mit welchen ich mit ihm nicht einig war, gelobet hätte;) ließ ich auch dieselbe bona fide dem April einverleiben. Dieweil aber der Herr D. A. an seiner Seite mir sein Versprechen nicht hielt, sondern schon damahls das Ministerium wieder mich aufgehetzet hatte, daß sie seine bißherige Klagen an seine statt wieder mit fortsetzen sollten, wie die Svite bald zeigen wird, muste er es sich auch hernach nicht verdriessen lassen, daß ich in December des 89sten Jahrs p. 1054. selbst wieder erinnerte, daß ich ihn oben in Monat April gelobet hätte, und daß ich hernach folgends in denen Anno 90. diesem andern Jahrgang praemittirten summarischen Inhalt dieser 12. Monate bey dem Ende des Aprils mit deutlichen Worten erwehnete, daß er dieses Lob selbst begehret / wie er dann auch diesen Umbstand nachhero niemahls geleugnet, noch nach Anleitung bißher erzehlter Umstände leugnen konte.

§. XXI. Bey dieser Gelegenheit wird nicht undienlich seyn nochNoch ein andres gleichmässiges Exempel. etwas von des Pufendorffii Epistola gratulatoria, die in nur allegirten December p. 1057. seq. zu lesen ist, zu erinnern, weil selbiges theils die Absicht, die ich damahls mit derselben gehabt, noch etwas deutlicher, als daselbst geschehen, erklähren, theils aber des Herrn D. A. seine sonderliche

zweydeutig oder satyrisch wäre. Ich verwunderte mich von Hertzen übergelobet zu werden. dieses Zumuthen, nicht daß mir selbiges verdrießlich gewesen wäre, sondern daß ich dafür hielte, es wäre dieses selbst begehrte Lob dem Herrn D. A. mehr schimpfflich als nützlich, und würde er dennoch den etwa dabey intendirten Zweck damit nicht erreichen, dannenhero versprach ich ihn durch den Herrn D. P. solches alsbald zu thun, so bald ich von Hoff aus versichert wäre, daß der Consistorial Befehl für aufgehoben gehalten seyn solte, und wolte ich ihm so dann das Lob vorher selbst zuschicken, ehe ich es drucken liesse. Welches ich auch redlich gehalten. Denn ich schickte nach etlichen Wochen ihm seine laudes durch den Herrn D. P. zu, wie sie noch anjetzo in dem April des 1689sten Jahrs p. 243. & seq. zu lesen sind, nemlich daß der Leipzische berühmte Theologus, Herr D. V. A. der seine dexterität allbereit für zwantzig und mehr Jahren in seinen wieder den so genannten Christianum Conscientiosum und andrer Papisten heraus gegebene Theologische Bücher blicken lassen, auch eine gelehrte Schrifft Anno 84. wieder die von Herrn Grafen von Collonitsch edirte Augustanam & Anti-Augustanam Confessionem auf Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit special-Befehl verfertiget hätte. Nachdem er nun dabey nichts zu erinnern hatte, (ob er wohl vermuthlich viel lieber gesehen hätte, daß ich ihn in Ansehen der Lehren, mit welchen ich mit ihm nicht einig war, gelobet hätte;) ließ ich auch dieselbe bona fide dem April einverleiben. Dieweil aber der Herr D. A. an seiner Seite mir sein Versprechen nicht hielt, sondern schon damahls das Ministerium wieder mich aufgehetzet hatte, daß sie seine bißherige Klagen an seine statt wieder mit fortsetzen sollten, wie die Svite bald zeigen wird, muste er es sich auch hernach nicht verdriessen lassen, daß ich in December des 89sten Jahrs p. 1054. selbst wieder erinnerte, daß ich ihn oben in Monat April gelobet hätte, und daß ich hernach folgends in denen Anno 90. diesem andern Jahrgang praemittirten summarischen Inhalt dieser 12. Monate bey dem Ende des Aprils mit deutlichen Worten erwehnete, daß er dieses Lob selbst begehret / wie er dann auch diesen Umbstand nachhero niemahls geleugnet, noch nach Anleitung bißher erzehlter Umstände leugnen konte.

§. XXI. Bey dieser Gelegenheit wird nicht undienlich seyn nochNoch ein andres gleichmässiges Exempel. etwas von des Pufendorffii Epistola gratulatoria, die in nur allegirten December p. 1057. seq. zu lesen ist, zu erinnern, weil selbiges theils die Absicht, die ich damahls mit derselben gehabt, noch etwas deutlicher, als daselbst geschehen, erklähren, theils aber des Herrn D. A. seine sonderliche

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0049" n="43"/>
zweydeutig oder satyrisch                      wäre. Ich verwunderte mich von Hertzen über<note place="right">gelobet zu                          werden.</note> dieses Zumuthen, nicht daß mir selbiges verdrießlich gewesen                      wäre, sondern daß ich dafür hielte, es wäre dieses selbst begehrte Lob dem Herrn                      D. A. mehr schimpfflich als nützlich, und würde er dennoch den etwa dabey                      intendirten Zweck damit nicht erreichen, dannenhero versprach ich ihn durch den                      Herrn D. P. solches alsbald zu thun, so bald ich von Hoff aus versichert wäre,                      daß der Consistorial Befehl für aufgehoben gehalten seyn solte, und wolte ich                      ihm so dann das Lob vorher selbst zuschicken, ehe ich es drucken liesse. Welches                      ich auch redlich gehalten. Denn ich schickte nach etlichen Wochen ihm seine                      laudes durch den Herrn D. P. zu, wie sie noch anjetzo in dem April des 1689sten                      Jahrs p. 243. &amp; seq. zu lesen sind, nemlich daß der Leipzische berühmte <hi rendition="#i">Theologus,</hi> Herr <hi rendition="#i">D. V. A.</hi> der                      seine <hi rendition="#i">dexterit</hi>ät allbereit für zwantzig und mehr Jahren                      in seinen wieder den so genannten <hi rendition="#i">Christianum                      Conscientiosum</hi> und andrer Papisten heraus gegebene <hi rendition="#i">Theologi</hi>sche Bücher blicken lassen, auch eine gelehrte Schrifft <hi rendition="#i">Anno</hi> 84. wieder die von Herrn Grafen von <hi rendition="#i">Colloni</hi>tsch <hi rendition="#i">edirte Augustanam                          &amp; Anti-Augustanam Confessionem</hi> auf Seiner Churfürstlichen                      Durchlauchtigkeit <hi rendition="#i">special</hi>-Befehl verfertiget hätte.                      Nachdem er nun dabey nichts zu erinnern hatte, (ob er wohl vermuthlich viel                      lieber gesehen hätte, daß ich ihn in Ansehen der Lehren, mit welchen ich mit ihm                      nicht einig war, gelobet hätte;) ließ ich auch dieselbe bona fide dem April                      einverleiben. Dieweil aber der Herr D. A. an seiner Seite mir sein Versprechen                      nicht hielt, sondern schon damahls das Ministerium wieder mich aufgehetzet                      hatte, daß sie seine bißherige Klagen an seine statt wieder mit fortsetzen                      sollten, wie die Svite bald zeigen wird, muste er es sich auch hernach nicht                      verdriessen lassen, daß ich in December des 89sten Jahrs p. 1054. selbst wieder                      erinnerte, daß ich ihn oben in Monat April gelobet hätte, und daß ich hernach                      folgends in denen Anno 90. diesem andern Jahrgang praemittirten summarischen                      Inhalt dieser 12. Monate bey dem Ende des Aprils mit deutlichen Worten                      erwehnete, daß er dieses Lob selbst begehret / wie er dann auch diesen Umbstand                      nachhero niemahls geleugnet, noch nach Anleitung bißher erzehlter Umstände                      leugnen konte.</p>
        <p>§. XXI. Bey dieser Gelegenheit wird nicht undienlich seyn noch<note place="right">Noch ein andres gleichmässiges Exempel.</note> etwas                      von des Pufendorffii Epistola gratulatoria, die in nur allegirten December p.                      1057. seq. zu lesen ist, zu erinnern, weil selbiges theils die Absicht, die ich                      damahls mit derselben gehabt, noch etwas deutlicher, als daselbst geschehen,                      erklähren, theils aber des Herrn D. A. seine sonderliche
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[43/0049] zweydeutig oder satyrisch wäre. Ich verwunderte mich von Hertzen über dieses Zumuthen, nicht daß mir selbiges verdrießlich gewesen wäre, sondern daß ich dafür hielte, es wäre dieses selbst begehrte Lob dem Herrn D. A. mehr schimpfflich als nützlich, und würde er dennoch den etwa dabey intendirten Zweck damit nicht erreichen, dannenhero versprach ich ihn durch den Herrn D. P. solches alsbald zu thun, so bald ich von Hoff aus versichert wäre, daß der Consistorial Befehl für aufgehoben gehalten seyn solte, und wolte ich ihm so dann das Lob vorher selbst zuschicken, ehe ich es drucken liesse. Welches ich auch redlich gehalten. Denn ich schickte nach etlichen Wochen ihm seine laudes durch den Herrn D. P. zu, wie sie noch anjetzo in dem April des 1689sten Jahrs p. 243. & seq. zu lesen sind, nemlich daß der Leipzische berühmte Theologus, Herr D. V. A. der seine dexterität allbereit für zwantzig und mehr Jahren in seinen wieder den so genannten Christianum Conscientiosum und andrer Papisten heraus gegebene Theologische Bücher blicken lassen, auch eine gelehrte Schrifft Anno 84. wieder die von Herrn Grafen von Collonitsch edirte Augustanam & Anti-Augustanam Confessionem auf Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit special-Befehl verfertiget hätte. Nachdem er nun dabey nichts zu erinnern hatte, (ob er wohl vermuthlich viel lieber gesehen hätte, daß ich ihn in Ansehen der Lehren, mit welchen ich mit ihm nicht einig war, gelobet hätte;) ließ ich auch dieselbe bona fide dem April einverleiben. Dieweil aber der Herr D. A. an seiner Seite mir sein Versprechen nicht hielt, sondern schon damahls das Ministerium wieder mich aufgehetzet hatte, daß sie seine bißherige Klagen an seine statt wieder mit fortsetzen sollten, wie die Svite bald zeigen wird, muste er es sich auch hernach nicht verdriessen lassen, daß ich in December des 89sten Jahrs p. 1054. selbst wieder erinnerte, daß ich ihn oben in Monat April gelobet hätte, und daß ich hernach folgends in denen Anno 90. diesem andern Jahrgang praemittirten summarischen Inhalt dieser 12. Monate bey dem Ende des Aprils mit deutlichen Worten erwehnete, daß er dieses Lob selbst begehret / wie er dann auch diesen Umbstand nachhero niemahls geleugnet, noch nach Anleitung bißher erzehlter Umstände leugnen konte. gelobet zu werden. §. XXI. Bey dieser Gelegenheit wird nicht undienlich seyn noch etwas von des Pufendorffii Epistola gratulatoria, die in nur allegirten December p. 1057. seq. zu lesen ist, zu erinnern, weil selbiges theils die Absicht, die ich damahls mit derselben gehabt, noch etwas deutlicher, als daselbst geschehen, erklähren, theils aber des Herrn D. A. seine sonderliche Noch ein andres gleichmässiges Exempel.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/49
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/49>, abgerufen am 23.11.2024.