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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sey? und ob es nicht, nach den Calixtinischen Principiis selbst vor unrecht und schwere Sünde zu halten, wenn man sein Kind aus der reinen in eine unreine Kirche gehen lässet, obgleich diese eine Christliche Kirche ist? sintemahl sie nicht eine wahre Kirche ist, (der Schul-Wörter, da es heisset, sie sey zwar entitative aber nicht moraliter vera Ecclefia, enthalten wir uns mit Fleiß) in Ansehung der falschen Lehre des Pabsts, Cleri und aller derer, die dem Römischen Pabst und Clero in dem, was sie irrig erkennen, anhangen, wie die thun, die zu der Römischen Kirchen von uns um Ehre und zeitlicher Dinge willen übergehen, quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur, so können die welche vom Glauben abtretten, und anhangen den verführischen Geistern, zur wahren Kirchen, die wir im dritten Haupt-Articul bekennen, nicht gerechnet werden, sondern die Römische Kirche ist eine wahre Kirche in Ansehung 1.) der getaufften Kinder 2.) der Märtyrer und Zeugen der Wahrheit vor denen blutigen Inquisitions und dergleichen (nicht von den sanfftmüthigen Geist Christi sondern von den grausamen Lügen- und Mord-Geist) dirigirten Gerichten, 3.) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter dem Betrug und Irrthum zu kommen, 4.) derer die im verborgenen die Päbstische Greuel befeufftzen, doch nicht Muths genug haben, Blut und Gut daran zu wagen, und obwohl diese vor dem Creutz Christi fliehen, welches auch eine Art der Verleugnung Christi ist, wie Paulus lehret, wenn er das Dulden und Verleugnen einander entgegen setzet 2. Tim. 2, 12. dulden wir, so werden wir mit herrschen, verleugnen wir, so wird er uns auch verleugnen; so möchte doch noch manchem, wie dem verleugnenden Petro, Barmhertzigkeit wiederfahren. Obgleich nicht zu leugnen ist, daß die 2. letzten Classen, wie nicht ohne Hoffnung, also auch nicht ohne Gefahr ihrer Seeligkeit seyn. Aber welche Hoffnung bleibet denen, die, nachdem sie einmahl erleuchtet sind, muthwillens abfallen? so wir muthwillig sündigen, nachdem wir die Erkänntnüß der Wahrheit empfangen haben, haben wir förder kein ander Opffer mehr vor die Sünde Hebr. 10, 26. Wie kan sich darauf, daß noch einige in der Römischen Kirche erzogene seelig werden, in derer Ansehung diese Kirche für eine wahre Kirche gehalten wird, einer von uns vermessen, die Gefahr lieben, GOtt versuchen, die Kirche ärgern, und eine wahrhafftige Abgötterey begehen, indem er GOtt und sein Wort nicht über alles, sondern die Welt und Lügen über jene liebet.

Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sey? und ob es nicht, nach den Calixtinischen Principiis selbst vor unrecht und schwere Sünde zu halten, wenn man sein Kind aus der reinen in eine unreine Kirche gehen lässet, obgleich diese eine Christliche Kirche ist? sintemahl sie nicht eine wahre Kirche ist, (der Schul-Wörter, da es heisset, sie sey zwar entitative aber nicht moraliter vera Ecclefia, enthalten wir uns mit Fleiß) in Ansehung der falschen Lehre des Pabsts, Cleri und aller derer, die dem Römischen Pabst und Clero in dem, was sie irrig erkennen, anhangen, wie die thun, die zu der Römischen Kirchen von uns um Ehre und zeitlicher Dinge willen übergehen, quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur, so können die welche vom Glauben abtretten, und anhangen den verführischen Geistern, zur wahren Kirchen, die wir im dritten Haupt-Articul bekennen, nicht gerechnet werden, sondern die Römische Kirche ist eine wahre Kirche in Ansehung 1.) der getaufften Kinder 2.) der Märtyrer und Zeugen der Wahrheit vor denen blutigen Inquisitions und dergleichen (nicht von den sanfftmüthigen Geist Christi sondern von den grausamen Lügen- und Mord-Geist) dirigirten Gerichten, 3.) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter dem Betrug und Irrthum zu kommen, 4.) derer die im verborgenen die Päbstische Greuel befeufftzen, doch nicht Muths genug haben, Blut und Gut daran zu wagen, und obwohl diese vor dem Creutz Christi fliehen, welches auch eine Art der Verleugnung Christi ist, wie Paulus lehret, wenn er das Dulden und Verleugnen einander entgegen setzet 2. Tim. 2, 12. dulden wir, so werden wir mit herrschen, verleugnen wir, so wird er uns auch verleugnen; so möchte doch noch manchem, wie dem verleugnenden Petro, Barmhertzigkeit wiederfahren. Obgleich nicht zu leugnen ist, daß die 2. letzten Classen, wie nicht ohne Hoffnung, also auch nicht ohne Gefahr ihrer Seeligkeit seyn. Aber welche Hoffnung bleibet denen, die, nachdem sie einmahl erleuchtet sind, muthwillens abfallen? so wir muthwillig sündigen, nachdem wir die Erkänntnüß der Wahrheit empfangen haben, haben wir förder kein ander Opffer mehr vor die Sünde Hebr. 10, 26. Wie kan sich darauf, daß noch einige in der Römischen Kirche erzogene seelig werden, in derer Ansehung diese Kirche für eine wahre Kirche gehalten wird, einer von uns vermessen, die Gefahr lieben, GOtt versuchen, die Kirche ärgern, und eine wahrhafftige Abgötterey begehen, indem er GOtt und sein Wort nicht über alles, sondern die Welt und Lügen über jene liebet.

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[116/0124] Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sey? und ob es nicht, nach den Calixtinischen Principiis selbst vor unrecht und schwere Sünde zu halten, wenn man sein Kind aus der reinen in eine unreine Kirche gehen lässet, obgleich diese eine Christliche Kirche ist? sintemahl sie nicht eine wahre Kirche ist, (der Schul-Wörter, da es heisset, sie sey zwar entitative aber nicht moraliter vera Ecclefia, enthalten wir uns mit Fleiß) in Ansehung der falschen Lehre des Pabsts, Cleri und aller derer, die dem Römischen Pabst und Clero in dem, was sie irrig erkennen, anhangen, wie die thun, die zu der Römischen Kirchen von uns um Ehre und zeitlicher Dinge willen übergehen, quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur, so können die welche vom Glauben abtretten, und anhangen den verführischen Geistern, zur wahren Kirchen, die wir im dritten Haupt-Articul bekennen, nicht gerechnet werden, sondern die Römische Kirche ist eine wahre Kirche in Ansehung 1.) der getaufften Kinder 2.) der Märtyrer und Zeugen der Wahrheit vor denen blutigen Inquisitions und dergleichen (nicht von den sanfftmüthigen Geist Christi sondern von den grausamen Lügen- und Mord-Geist) dirigirten Gerichten, 3.) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter dem Betrug und Irrthum zu kommen, 4.) derer die im verborgenen die Päbstische Greuel befeufftzen, doch nicht Muths genug haben, Blut und Gut daran zu wagen, und obwohl diese vor dem Creutz Christi fliehen, welches auch eine Art der Verleugnung Christi ist, wie Paulus lehret, wenn er das Dulden und Verleugnen einander entgegen setzet 2. Tim. 2, 12. dulden wir, so werden wir mit herrschen, verleugnen wir, so wird er uns auch verleugnen; so möchte doch noch manchem, wie dem verleugnenden Petro, Barmhertzigkeit wiederfahren. Obgleich nicht zu leugnen ist, daß die 2. letzten Classen, wie nicht ohne Hoffnung, also auch nicht ohne Gefahr ihrer Seeligkeit seyn. Aber welche Hoffnung bleibet denen, die, nachdem sie einmahl erleuchtet sind, muthwillens abfallen? so wir muthwillig sündigen, nachdem wir die Erkänntnüß der Wahrheit empfangen haben, haben wir förder kein ander Opffer mehr vor die Sünde Hebr. 10, 26. Wie kan sich darauf, daß noch einige in der Römischen Kirche erzogene seelig werden, in derer Ansehung diese Kirche für eine wahre Kirche gehalten wird, einer von uns vermessen, die Gefahr lieben, GOtt versuchen, die Kirche ärgern, und eine wahrhafftige Abgötterey begehen, indem er GOtt und sein Wort nicht über alles, sondern die Welt und Lügen über jene liebet.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/124>, abgerufen am 21.11.2024.