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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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gelehrter, frommer, moderater, und Gewissenhaffter Theologus gewesen, und mit so grossem Eyffer als Sanfftmuth den Abfall einer hohen Person zum Pabstthum um einer Heyrath willen, als eine verdammliche Sünde, ja aller Sünde und Greuel im Pabstthum Ursache wiederrathen, und dabey die Schrifft und andere Gründe also angeführet hat, daß Ew. Hochfürstliche Durchlauchtigkeit bey Vergleichung des Calixtinischen mit dem Spenerischen Responso gewißlich dieses viel besser mit GOttes Wort und sonst gegründet, einfolglich gewissenhaffter finden werden. D. Calixtus selbst lehret viel anders in denen durch den öffentlichen Druck publicirten Schrifften, als dieses schrifftliche Responsum will, das seinen Nahmen führet. Er hat anno 1658. seines seeligen Vaters Orationes von dem Römischen Pabst, daß der der Anti-Christ sey, drucken lassen, da Vater und Sohn darinne eines sind: man solle die Leuthe vermahnen, daß sie sich (dieß sind Worte des Sohnes Frid. Ulrici in der Praefation) dem Pabst nicht unterwürffig machen, und die ihm unterworffen sind, sollen sein Joch abwerffen, und (wie des Vaters Georgii von seinem Sohn approbirte Worte lauten) daß keiner, der Christum lieb hat, unter dem Anti-Christ seyn, noch einige Religions-Gemeinschafft mit dem Pabst haben könne, sondern falls er als ein Maul-Christ nicht bloß mit dem Munde Christum bekennen, und verdammet werden wolle, müsse er lieber an das Ende der Welt gehen, als ichtswas in Glaubens-Sachen mit ihm gemein haben. Item in append. 2. ad Ernestum Landgravium p. m. 57. seq. giebt er zwar zu, daß die Römische Kirche in so weit ein Theil der wahren allgemeinen Kirche sey, als einige darinn gebohrne und erzogene um ihrer unüberwindlichster Unwissenheit willen per meram ignorantiam, quam excutere nequeunt, nach dem Zustand der Leute, Zeiten und Oerter vor GOtt Gnade finden mögen; wem es aber besser wissend sey, der könne solchen irrigen Wesen ohne Verletzung des Gewissens und ohne Verlust der Gnade GOttes nicht beypflichten. Ew. Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit hochvernünfftiger Dijudicatur überlassen wir unterthäniglich, wie dieß gedruckte mit dem geschriebenen Calixtinischen Consilio überein komme? und welches von beyden, ob das im öffentlichen Druck so viele Jahre bekannt gewesenes von der Kirchen vor bekannt angenommenes und wohl bewehrtes, oder das ans Licht noch zur Zeit nicht getrettene, noch mit einigen erheblichen und trifftigen Gründen beglaubetes, non pro mundi gloria similive regula transeunte, sed pro conscientia & salute aeterna salvanda das sicherste, und von dem, dem sein Heyl und

gelehrter, frommer, moderater, und Gewissenhaffter Theologus gewesen, und mit so grossem Eyffer als Sanfftmuth den Abfall einer hohen Person zum Pabstthum um einer Heyrath willen, als eine verdammliche Sünde, ja aller Sünde und Greuel im Pabstthum Ursache wiederrathen, und dabey die Schrifft und andere Gründe also angeführet hat, daß Ew. Hochfürstliche Durchlauchtigkeit bey Vergleichung des Calixtinischen mit dem Spenerischen Responso gewißlich dieses viel besser mit GOttes Wort und sonst gegründet, einfolglich gewissenhaffter finden werden. D. Calixtus selbst lehret viel anders in denen durch den öffentlichen Druck publicirten Schrifften, als dieses schrifftliche Responsum will, das seinen Nahmen führet. Er hat anno 1658. seines seeligen Vaters Orationes von dem Römischen Pabst, daß der der Anti-Christ sey, drucken lassen, da Vater und Sohn darinne eines sind: man solle die Leuthe vermahnen, daß sie sich (dieß sind Worte des Sohnes Frid. Ulrici in der Praefation) dem Pabst nicht unterwürffig machen, und die ihm unterworffen sind, sollen sein Joch abwerffen, und (wie des Vaters Georgii von seinem Sohn approbirte Worte lauten) daß keiner, der Christum lieb hat, unter dem Anti-Christ seyn, noch einige Religions-Gemeinschafft mit dem Pabst haben könne, sondern falls er als ein Maul-Christ nicht bloß mit dem Munde Christum bekennen, und verdammet werden wolle, müsse er lieber an das Ende der Welt gehen, als ichtswas in Glaubens-Sachen mit ihm gemein haben. Item in append. 2. ad Ernestum Landgravium p. m. 57. seq. giebt er zwar zu, daß die Römische Kirche in so weit ein Theil der wahren allgemeinen Kirche sey, als einige darinn gebohrne und erzogene um ihrer unüberwindlichster Unwissenheit willen per meram ignorantiam, quam excutere nequeunt, nach dem Zustand der Leute, Zeiten und Oerter vor GOtt Gnade finden mögen; wem es aber besser wissend sey, der könne solchen irrigen Wesen ohne Verletzung des Gewissens und ohne Verlust der Gnade GOttes nicht beypflichten. Ew. Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit hochvernünfftiger Dijudicatur überlassen wir unterthäniglich, wie dieß gedruckte mit dem geschriebenen Calixtinischen Consilio überein komme? und welches von beyden, ob das im öffentlichen Druck so viele Jahre bekannt gewesenes von der Kirchen vor bekannt angenommenes und wohl bewehrtes, oder das ans Licht noch zur Zeit nicht getrettene, noch mit einigen erheblichen und trifftigen Gründen beglaubetes, non pro mundi gloria similive regula transeunte, sed pro conscientia & salute aeterna salvanda das sicherste, und von dem, dem sein Heyl und

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[115/0123] gelehrter, frommer, moderater, und Gewissenhaffter Theologus gewesen, und mit so grossem Eyffer als Sanfftmuth den Abfall einer hohen Person zum Pabstthum um einer Heyrath willen, als eine verdammliche Sünde, ja aller Sünde und Greuel im Pabstthum Ursache wiederrathen, und dabey die Schrifft und andere Gründe also angeführet hat, daß Ew. Hochfürstliche Durchlauchtigkeit bey Vergleichung des Calixtinischen mit dem Spenerischen Responso gewißlich dieses viel besser mit GOttes Wort und sonst gegründet, einfolglich gewissenhaffter finden werden. D. Calixtus selbst lehret viel anders in denen durch den öffentlichen Druck publicirten Schrifften, als dieses schrifftliche Responsum will, das seinen Nahmen führet. Er hat anno 1658. seines seeligen Vaters Orationes von dem Römischen Pabst, daß der der Anti-Christ sey, drucken lassen, da Vater und Sohn darinne eines sind: man solle die Leuthe vermahnen, daß sie sich (dieß sind Worte des Sohnes Frid. Ulrici in der Praefation) dem Pabst nicht unterwürffig machen, und die ihm unterworffen sind, sollen sein Joch abwerffen, und (wie des Vaters Georgii von seinem Sohn approbirte Worte lauten) daß keiner, der Christum lieb hat, unter dem Anti-Christ seyn, noch einige Religions-Gemeinschafft mit dem Pabst haben könne, sondern falls er als ein Maul-Christ nicht bloß mit dem Munde Christum bekennen, und verdammet werden wolle, müsse er lieber an das Ende der Welt gehen, als ichtswas in Glaubens-Sachen mit ihm gemein haben. Item in append. 2. ad Ernestum Landgravium p. m. 57. seq. giebt er zwar zu, daß die Römische Kirche in so weit ein Theil der wahren allgemeinen Kirche sey, als einige darinn gebohrne und erzogene um ihrer unüberwindlichster Unwissenheit willen per meram ignorantiam, quam excutere nequeunt, nach dem Zustand der Leute, Zeiten und Oerter vor GOtt Gnade finden mögen; wem es aber besser wissend sey, der könne solchen irrigen Wesen ohne Verletzung des Gewissens und ohne Verlust der Gnade GOttes nicht beypflichten. Ew. Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit hochvernünfftiger Dijudicatur überlassen wir unterthäniglich, wie dieß gedruckte mit dem geschriebenen Calixtinischen Consilio überein komme? und welches von beyden, ob das im öffentlichen Druck so viele Jahre bekannt gewesenes von der Kirchen vor bekannt angenommenes und wohl bewehrtes, oder das ans Licht noch zur Zeit nicht getrettene, noch mit einigen erheblichen und trifftigen Gründen beglaubetes, non pro mundi gloria similive regula transeunte, sed pro conscientia & salute aeterna salvanda das sicherste, und von dem, dem sein Heyl und

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/123>, abgerufen am 24.11.2024.