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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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ger Thüre ins Haus fallen.moraliter unmöglich sondern vielmehr heilig, gerecht und hochnöthig ist, nehmlich ein von unser Heerde verirretes Schäflein suchen, so müssen wir es doch, weil wir wider die äuserliche Macht und Gewalt nichts mehr können, als seuffzen und bethen, GOtt in Christlicher Gedult anheimstellen, und ihn bitten, daß Er Ew. Durchl. die schwere Sünde zu erkennen gebe. Quoad 2) wird uns zur Resolution ertheilet: Es sey solches (daß uns die Responsa der vornehmen Theologorum communiciret werden) noch zur Zeit zu früh; doch könne uns des seeligen Calixti Gutachten communiciret werden, der ein berühmter, Christlicher und gewissenhaffter Theologus gewesen, und gar sanfftmüthige Gedancken hiervon gefähret. Wir dancken für die gnädigste Communication dieses Calixtinischen Responfi unterthänigst, bedauren aber dabey, daß wir die übrigen gar nicht, dieses des Calixti Responsum aber nicht gantz, sondern verstücket zu sehen bekommen, da alle Beylagen fehlen, darinn die Probationes, Limitationes, Restrictiones, Conditiones & Observationes, daran am meisten gelegen ist, enthalten sind. In dem uns gnädigst communicirten sind keine gewissen vergnügende Argumenta, keine Allegata aus denen Confessionibus Ecclesiasticis, noch auch aus der heiligen Schrifft, und dergleichen hieher gehörende Fundamenta, sondern Privat-Meynungen und blosse Dicentes einiger Italiäner, welche die Infallibilität des Pabsts nicht glauben, und derer, die da sagen, man müsse dem Pfaffen in der Ohren-Beichte nicht mehr offenbahren, als sie wissen solten: welches wohl ein profanes Gemüth zu Tage leget, aber keinen bündigen Schluß und Einfluß auf die Frage giebt: Ob ein Evangelischer mit gutem Gewissen Päbstisch werden könne, und was er in der Päbstischen Kirche gläuben und thun müsse? wozu warlich mehr gehöret, als eines und des andern privat-Meynung, daß wir nicht sagen, der Welschen Atheisten Spötterey, welche eines so wenig gläuben, als das andere. Die übrigen Rationes sind so beschaffen, daß man, wenn dieses Responsum aus dem Winckel der bißherigen Verborgenheit dereinst möchte ans Licht geführet werden, kaum glauben wird, daß es eines so berühmten Christlichen und Gewissenhafften Theologi Werck sey, welches wir in kurtzen, ob GOtt will, gründlich darthun, und Calixtum ex Calixto, aliisque Calixto nec scientia nec conscientia inferioribus Theologis verlegen wollen. Vorleuffig beziehen wir uns auf das, von der Frau A. Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit noch habendes Responsum des seeligen Speneri, der ein recht Grund-

ger Thüre ins Haus fallen.moraliter unmöglich sondern vielmehr heilig, gerecht und hochnöthig ist, nehmlich ein von unser Heerde verirretes Schäflein suchen, so müssen wir es doch, weil wir wider die äuserliche Macht und Gewalt nichts mehr können, als seuffzen und bethen, GOtt in Christlicher Gedult anheimstellen, und ihn bitten, daß Er Ew. Durchl. die schwere Sünde zu erkennen gebe. Quoad 2) wird uns zur Resolution ertheilet: Es sey solches (daß uns die Responsa der vornehmen Theologorum communiciret werden) noch zur Zeit zu früh; doch könne uns des seeligen Calixti Gutachten communiciret werden, der ein berühmter, Christlicher und gewissenhaffter Theologus gewesen, und gar sanfftmüthige Gedancken hiervon gefähret. Wir dancken für die gnädigste Communication dieses Calixtinischen Responfi unterthänigst, bedauren aber dabey, daß wir die übrigen gar nicht, dieses des Calixti Responsum aber nicht gantz, sondern verstücket zu sehen bekommen, da alle Beylagen fehlen, darinn die Probationes, Limitationes, Restrictiones, Conditiones & Observationes, daran am meisten gelegen ist, enthalten sind. In dem uns gnädigst communicirten sind keine gewissen vergnügende Argumenta, keine Allegata aus denen Confessionibus Ecclesiasticis, noch auch aus der heiligen Schrifft, und dergleichen hieher gehörende Fundamenta, sondern Privat-Meynungen und blosse Dicentes einiger Italiäner, welche die Infallibilität des Pabsts nicht glauben, und derer, die da sagen, man müsse dem Pfaffen in der Ohren-Beichte nicht mehr offenbahren, als sie wissen solten: welches wohl ein profanes Gemüth zu Tage leget, aber keinen bündigen Schluß und Einfluß auf die Frage giebt: Ob ein Evangelischer mit gutem Gewissen Päbstisch werden könne, und was er in der Päbstischen Kirche gläuben und thun müsse? wozu warlich mehr gehöret, als eines und des andern privat-Meynung, daß wir nicht sagen, der Welschen Atheisten Spötterey, welche eines so wenig gläuben, als das andere. Die übrigen Rationes sind so beschaffen, daß man, wenn dieses Responsum aus dem Winckel der bißherigen Verborgenheit dereinst möchte ans Licht geführet werden, kaum glauben wird, daß es eines so berühmten Christlichen und Gewissenhafften Theologi Werck sey, welches wir in kurtzen, ob GOtt will, gründlich darthun, und Calixtum ex Calixto, aliisque Calixto nec scientia nec conscientia inferioribus Theologis verlegen wollen. Vorleuffig beziehen wir uns auf das, von der Frau A. Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit noch habendes Responsum des seeligen Speneri, der ein recht Grund-

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[114/0122] ger moraliter unmöglich sondern vielmehr heilig, gerecht und hochnöthig ist, nehmlich ein von unser Heerde verirretes Schäflein suchen, so müssen wir es doch, weil wir wider die äuserliche Macht und Gewalt nichts mehr können, als seuffzen und bethen, GOtt in Christlicher Gedult anheimstellen, und ihn bitten, daß Er Ew. Durchl. die schwere Sünde zu erkennen gebe. Quoad 2) wird uns zur Resolution ertheilet: Es sey solches (daß uns die Responsa der vornehmen Theologorum communiciret werden) noch zur Zeit zu früh; doch könne uns des seeligen Calixti Gutachten communiciret werden, der ein berühmter, Christlicher und gewissenhaffter Theologus gewesen, und gar sanfftmüthige Gedancken hiervon gefähret. Wir dancken für die gnädigste Communication dieses Calixtinischen Responfi unterthänigst, bedauren aber dabey, daß wir die übrigen gar nicht, dieses des Calixti Responsum aber nicht gantz, sondern verstücket zu sehen bekommen, da alle Beylagen fehlen, darinn die Probationes, Limitationes, Restrictiones, Conditiones & Observationes, daran am meisten gelegen ist, enthalten sind. In dem uns gnädigst communicirten sind keine gewissen vergnügende Argumenta, keine Allegata aus denen Confessionibus Ecclesiasticis, noch auch aus der heiligen Schrifft, und dergleichen hieher gehörende Fundamenta, sondern Privat-Meynungen und blosse Dicentes einiger Italiäner, welche die Infallibilität des Pabsts nicht glauben, und derer, die da sagen, man müsse dem Pfaffen in der Ohren-Beichte nicht mehr offenbahren, als sie wissen solten: welches wohl ein profanes Gemüth zu Tage leget, aber keinen bündigen Schluß und Einfluß auf die Frage giebt: Ob ein Evangelischer mit gutem Gewissen Päbstisch werden könne, und was er in der Päbstischen Kirche gläuben und thun müsse? wozu warlich mehr gehöret, als eines und des andern privat-Meynung, daß wir nicht sagen, der Welschen Atheisten Spötterey, welche eines so wenig gläuben, als das andere. Die übrigen Rationes sind so beschaffen, daß man, wenn dieses Responsum aus dem Winckel der bißherigen Verborgenheit dereinst möchte ans Licht geführet werden, kaum glauben wird, daß es eines so berühmten Christlichen und Gewissenhafften Theologi Werck sey, welches wir in kurtzen, ob GOtt will, gründlich darthun, und Calixtum ex Calixto, aliisque Calixto nec scientia nec conscientia inferioribus Theologis verlegen wollen. Vorleuffig beziehen wir uns auf das, von der Frau A. Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit noch habendes Responsum des seeligen Speneri, der ein recht Grund- Thüre ins Haus fallen.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/122>, abgerufen am 21.11.2024.