Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

lig lich wundern müssen, wie doch die Gelehrten auch unter denen Protestirenden so lange Zeit sich die Papistischen Erklärungen haben können verblenden lassen, auch nach so klahrer Weisung des Betrugs sich so viele finden, die diese Papistische Auslegungen noch defendiren wollen, wenn man nicht wüste, daß das Interesse und der Eigennutz allen Menschen die Augen des gesunden Verstandes zu verblenden pflegte, daß sie wahrhafftig dasjenige nicht sehen, was doch alle unpartheyische Menschen erkennen; Johanne Lightfoot.Also hat gleichfalls ein Unpartheyischer anderer sehr gelehrter Mann Johannes Lightfoot in horis hebraicis super Evangelistas eben dasjenige, was Seldenus intendiret, über die vorangezogenen Oerter, die aus denen Evangelisten genommen sind, ex antiquitatibus Judaicis durch viele Beweise dargethan. Sonderlich aber gehöret hieher, was er ad Matth. c. 16. v. 19. p. 382. & ad Joh. cap. 20. vers. 23. p. 1142. seq. über das Binden und Lösen, item die Sünde erlassen und behalten, für Auslegung macht. Ligare & solvere est agenda prohibere & permittere. Potestas ligandi & solvendi erat circa articulos legis, altera Joh. 20. v. 23. est circa peccata hominum. Illa circa doctrinas, haec circa personas, i. e. potestas terrendi rebelles morte aut plaga aliqua corporali & potestas tradendi Satanae, qua nequaquam significatur excommunicatio, Johanne Benedicto Carpzovio wider Scherzern.sed divina quaedam & miraculosa potestas. Ob nun wohl andere als Scherzer System. Theol. loco 25. pag. 695. dem Lightfoot und Seldeno contradiciren und diese Auslegungen nicht wollen gelten lassen; so ist es doch an blossen contradiciren nicht gelegen, zu mahlen nachdem ein sehr berühmter Leipziger Theologus D. Johannes Benedictus Carpzovius des Lightfooti Werck mit einer herrlichen Vorrede recommendiret; allwo der lange Locus besagter Vorrede oder Epistolae dedicatoriae a versic. supprimant, quantum possunt &c. ad verba: nugator ipse sit omnium maximus eben auf diese Contradiction des D. Scherzers zielet, wie noch vielen in Leipzig wird bekand seyn, die da wissen, was damahlen vorgegangen. Nehmlich es hatte D. Scherzer in dem Systemate Theologico, als es zur selben Zeit noch in MSC. ware, von der Meynung des Lightfoots gesagt, es wären nugae: Hierübereyfferte sich Carpzovius, der kurtz vorher dieselbe Meynung auch dem Volcke in der Predigt recommendiret hatte, daß er in citirten Loco dergestalt wider Scherzerum loßzog und ihn, Lightfooten zu revangiren, wiederum nugatorem maximum nennete. Inzwischen ist doch besagter Locus, als der viel vernünfftige Sachen in sich hält, denenjenigen, die noch denen alten Praejudiciis anhängen, sehr zu recommendiren.

lig lich wundern müssen, wie doch die Gelehrten auch unter denen Protestirenden so lange Zeit sich die Papistischen Erklärungen haben können verblenden lassen, auch nach so klahrer Weisung des Betrugs sich so viele finden, die diese Papistische Auslegungen noch defendiren wollen, wenn man nicht wüste, daß das Interesse und der Eigennutz allen Menschen die Augen des gesunden Verstandes zu verblenden pflegte, daß sie wahrhafftig dasjenige nicht sehen, was doch alle unpartheyische Menschen erkennen; Johanne Lightfoot.Also hat gleichfalls ein Unpartheyischer anderer sehr gelehrter Mann Johannes Lightfoot in horis hebraicis super Evangelistas eben dasjenige, was Seldenus intendiret, über die vorangezogenen Oerter, die aus denen Evangelisten genommen sind, ex antiquitatibus Judaicis durch viele Beweise dargethan. Sonderlich aber gehöret hieher, was er ad Matth. c. 16. v. 19. p. 382. & ad Joh. cap. 20. vers. 23. p. 1142. seq. über das Binden und Lösen, item die Sünde erlassen und behalten, für Auslegung macht. Ligare & solvere est agenda prohibere & permittere. Potestas ligandi & solvendi erat circa articulos legis, altera Joh. 20. v. 23. est circa peccata hominum. Illa circa doctrinas, haec circa personas, i. e. potestas terrendi rebelles morte aut plaga aliqua corporali & potestas tradendi Satanae, qua nequaquam significatur excommunicatio, Johanne Benedicto Carpzovio wider Scherzern.sed divina quaedam & miraculosa potestas. Ob nun wohl andere als Scherzer System. Theol. loco 25. pag. 695. dem Lightfoot und Seldeno contradiciren und diese Auslegungen nicht wollen gelten lassen; so ist es doch an blossen contradiciren nicht gelegen, zu mahlen nachdem ein sehr berühmter Leipziger Theologus D. Johannes Benedictus Carpzovius des Lightfooti Werck mit einer herrlichen Vorrede recommendiret; allwo der lange Locus besagter Vorrede oder Epistolae dedicatoriae a versic. supprimant, quantum possunt &c. ad verba: nugator ipse sit omnium maximus eben auf diese Contradiction des D. Scherzers zielet, wie noch vielen in Leipzig wird bekand seyn, die da wissen, was damahlen vorgegangen. Nehmlich es hatte D. Scherzer in dem Systemate Theologico, als es zur selben Zeit noch in MSC. ware, von der Meynung des Lightfoots gesagt, es wären nugae: Hierübereyfferte sich Carpzovius, der kurtz vorher dieselbe Meynung auch dem Volcke in der Predigt recommendiret hatte, daß er in citirten Loco dergestalt wider Scherzerum loßzog und ihn, Lightfooten zu revangiren, wiederum nugatorem maximum nennete. Inzwischen ist doch besagter Locus, als der viel vernünfftige Sachen in sich hält, denenjenigen, die noch denen alten Praejudiciis anhängen, sehr zu recommendiren.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0178" n="170"/>
lig lich wundern müssen, wie doch die                      Gelehrten auch unter denen Protestirenden so lange Zeit sich die Papistischen                      Erklärungen haben können verblenden lassen, auch nach so klahrer Weisung des                      Betrugs sich so viele finden, die diese Papistische Auslegungen noch defendiren                      wollen, wenn man nicht wüste, daß das Interesse und der Eigennutz allen Menschen                      die Augen des gesunden Verstandes zu verblenden pflegte, daß sie wahrhafftig                      dasjenige nicht sehen, was doch alle unpartheyische Menschen erkennen; <note place="left">Johanne Lightfoot.</note>Also hat gleichfalls ein                      Unpartheyischer anderer sehr gelehrter Mann Johannes Lightfoot <hi rendition="#i">in horis hebraicis super Evangelistas</hi> eben dasjenige,                      was Seldenus intendiret, über die vorangezogenen Oerter, die aus denen                      Evangelisten genommen sind, ex antiquitatibus Judaicis durch viele Beweise                      dargethan. Sonderlich aber gehöret hieher, was er <hi rendition="#i">ad Matth.                          c. 16. v. 19. p. 382. &amp; ad Joh. cap. 20. vers. 23. p. 1142. seq.</hi> über das Binden und Lösen, item die Sünde erlassen und behalten, für Auslegung                      macht. Ligare &amp; solvere est agenda prohibere &amp; permittere. Potestas                      ligandi &amp; solvendi erat circa articulos legis, altera Joh. 20. v. 23. est                      circa peccata hominum. Illa circa doctrinas, haec circa personas, i. e. potestas                      terrendi rebelles morte aut plaga aliqua corporali &amp; potestas tradendi                      Satanae, qua nequaquam significatur excommunicatio, <note place="left">Johanne                          Benedicto Carpzovio wider Scherzern.</note>sed divina quaedam &amp;                      miraculosa potestas. Ob nun wohl andere als Scherzer <hi rendition="#i">System.                          Theol. loco 25. pag. 695.</hi> dem Lightfoot und Seldeno contradiciren und                      diese Auslegungen nicht wollen gelten lassen; so ist es doch an blossen                      contradiciren nicht gelegen, zu mahlen nachdem ein sehr berühmter Leipziger                      Theologus D. Johannes Benedictus Carpzovius des Lightfooti Werck mit einer                      herrlichen Vorrede recommendiret; allwo der lange Locus besagter Vorrede oder                      Epistolae dedicatoriae a versic. <hi rendition="#i">supprimant, quantum possunt                          &amp;c.</hi> ad verba: <hi rendition="#i">nugator ipse sit omnium                          maximus</hi> eben auf diese Contradiction des D. Scherzers zielet, wie noch                      vielen in Leipzig wird bekand seyn, die da wissen, was damahlen vorgegangen.                      Nehmlich es hatte D. Scherzer in dem Systemate Theologico, als es zur selben                      Zeit noch in MSC. ware, von der Meynung des Lightfoots gesagt, es wären nugae:                      Hierübereyfferte sich Carpzovius, der kurtz vorher dieselbe Meynung auch dem                      Volcke in der Predigt recommendiret hatte, daß er in citirten Loco dergestalt                      wider Scherzerum loßzog und ihn, Lightfooten zu revangiren, wiederum nugatorem                      maximum nennete. Inzwischen ist doch besagter Locus, als der viel vernünfftige                      Sachen in sich hält, denenjenigen, die noch denen alten Praejudiciis anhängen,                      sehr zu recommendiren.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[170/0178] lig lich wundern müssen, wie doch die Gelehrten auch unter denen Protestirenden so lange Zeit sich die Papistischen Erklärungen haben können verblenden lassen, auch nach so klahrer Weisung des Betrugs sich so viele finden, die diese Papistische Auslegungen noch defendiren wollen, wenn man nicht wüste, daß das Interesse und der Eigennutz allen Menschen die Augen des gesunden Verstandes zu verblenden pflegte, daß sie wahrhafftig dasjenige nicht sehen, was doch alle unpartheyische Menschen erkennen; Also hat gleichfalls ein Unpartheyischer anderer sehr gelehrter Mann Johannes Lightfoot in horis hebraicis super Evangelistas eben dasjenige, was Seldenus intendiret, über die vorangezogenen Oerter, die aus denen Evangelisten genommen sind, ex antiquitatibus Judaicis durch viele Beweise dargethan. Sonderlich aber gehöret hieher, was er ad Matth. c. 16. v. 19. p. 382. & ad Joh. cap. 20. vers. 23. p. 1142. seq. über das Binden und Lösen, item die Sünde erlassen und behalten, für Auslegung macht. Ligare & solvere est agenda prohibere & permittere. Potestas ligandi & solvendi erat circa articulos legis, altera Joh. 20. v. 23. est circa peccata hominum. Illa circa doctrinas, haec circa personas, i. e. potestas terrendi rebelles morte aut plaga aliqua corporali & potestas tradendi Satanae, qua nequaquam significatur excommunicatio, sed divina quaedam & miraculosa potestas. Ob nun wohl andere als Scherzer System. Theol. loco 25. pag. 695. dem Lightfoot und Seldeno contradiciren und diese Auslegungen nicht wollen gelten lassen; so ist es doch an blossen contradiciren nicht gelegen, zu mahlen nachdem ein sehr berühmter Leipziger Theologus D. Johannes Benedictus Carpzovius des Lightfooti Werck mit einer herrlichen Vorrede recommendiret; allwo der lange Locus besagter Vorrede oder Epistolae dedicatoriae a versic. supprimant, quantum possunt &c. ad verba: nugator ipse sit omnium maximus eben auf diese Contradiction des D. Scherzers zielet, wie noch vielen in Leipzig wird bekand seyn, die da wissen, was damahlen vorgegangen. Nehmlich es hatte D. Scherzer in dem Systemate Theologico, als es zur selben Zeit noch in MSC. ware, von der Meynung des Lightfoots gesagt, es wären nugae: Hierübereyfferte sich Carpzovius, der kurtz vorher dieselbe Meynung auch dem Volcke in der Predigt recommendiret hatte, daß er in citirten Loco dergestalt wider Scherzerum loßzog und ihn, Lightfooten zu revangiren, wiederum nugatorem maximum nennete. Inzwischen ist doch besagter Locus, als der viel vernünfftige Sachen in sich hält, denenjenigen, die noch denen alten Praejudiciis anhängen, sehr zu recommendiren. Johanne Lightfoot. Johanne Benedicto Carpzovio wider Scherzern.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/178
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/178>, abgerufen am 25.11.2024.