Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

Catholische verdammen; und ist dergestalt nur dieser Unterscheid unter denen Friedfertigen und eyffrenden Theologen, daß jene auch an der Catholischen Lehrer Seeligkeit nicht zweiflen; diese aber, ob sie wohl die Catholischen Lehrer verdammen, dennoch die Zuhörer von dieser Verdammung deutlich ausnehmen. Es meritiren beyderseits Zeugnisse wohl, daß sie hier, wie sie selbst lauten, angefühtet werden.

XV. D. Georgii Calixti Worte aus seiner Betrachtung und UrtheilZeugnüsse D. Georgii Calixti. von Colloquio so zu Tyoren gehalten werden sollen, sind folgende: Warum ich alle diejenigc, welche nach empfangener Tauffe einen GOtt Schöpfer Himmels und der Erden, Vater, Sohn und H. Geist ehren, und anbeten, und gläuben, daß der Sohn von einer Jungfrau gebohren und Mensch worden, habe uns durch sein Leiden und Sterben von Sünden und der Sünden Straffen erlöset, sey von den Todten auferstanden, gen Himmel gefahren, herrsche daselbst, und werde von dannen wiederkommen, die Todtenaufzuwecken, und alle Menschen zu richten; warum, sage ich, ich diese alle vor Reichsgenossen GOttes und Christi halte, ist anderswo von mir dargethan worden. Daß aber diejenigen also gläuben, welche heut zu Tage Papisten, Lutheraner und Caivinisten, (will mich anitzo dieser üblichen Nahmen gebrauchen,) genennet werden, ist bekannt, und ausser allen Streit. Draus folget, daß dieser Glaube die Seeligkeit ihnen zu erlangen genung sey, und daß sie, wenn sie nur nicht nach dem Fleisch sondern nach dem Geist wandeln, seelig werden. Ferner sagt er: Es scheinet, daß der Grund der Seeligkeit, so ferne er in den Glaubens-Artickeln zur Erleuchtung des menschlichen Verstandes gehöret, bey einen jeden Theil unter diesen dreyen unverletzt behalten sey.

XVI. Ob nun wohl die Sächsischen Theologi in ihren consensuDerer Sächstschen Theologen. repetito fidei vere Lutheranae disfalls mit D. Calixto nicht einig sind, so haben sie sich doch folgender Gestalt erklähret Puncto primo & 2. in Consiliis Wittebergensibus fol. 928. seq. Wir bekennen und lehren, daß die Christliche Lutherische Kirche sey die wahre Kirche GOttes, darinnen das Evangelium recht gelehret und die Sacramenta recht ausgetheilet werden. Wir bekennen und lehren, daß unsere Meinung nicht sey, daß hiermit die Personen, so aus Einfalt irren, und die Wahrheit des Göttlichen Worts nicht lästern, vielweniger gantze Kirchen, in oder ausserhalb des

Catholische verdammen; und ist dergestalt nur dieser Unterscheid unter denen Friedfertigen und eyffrenden Theologen, daß jene auch an der Catholischen Lehrer Seeligkeit nicht zweiflen; diese aber, ob sie wohl die Catholischen Lehrer verdammen, dennoch die Zuhörer von dieser Verdammung deutlich ausnehmen. Es meritiren beyderseits Zeugnisse wohl, daß sie hier, wie sie selbst lauten, angefühtet werden.

XV. D. Georgii Calixti Worte aus seiner Betrachtung und UrtheilZeugnüsse D. Georgii Calixti. von Colloquio so zu Tyoren gehalten werden sollen, sind folgende: Warum ich alle diejenigc, welche nach empfangener Tauffe einen GOtt Schöpfer Himmels und der Erden, Vater, Sohn und H. Geist ehren, und anbeten, und gläuben, daß der Sohn von einer Jungfrau gebohren und Mensch worden, habe uns durch sein Leiden und Sterben von Sünden und der Sünden Straffen erlöset, sey von den Todten auferstanden, gen Himmel gefahren, herrsche daselbst, und werde von dannen wiederkommen, die Todtenaufzuwecken, und alle Menschen zu richten; warum, sage ich, ich diese alle vor Reichsgenossen GOttes und Christi halte, ist anderswo von mir dargethan worden. Daß aber diejenigen also gläuben, welche heut zu Tage Papisten, Lutheraner und Caivinisten, (will mich anitzo dieser üblichen Nahmen gebrauchen,) genennet werden, ist bekannt, und ausser allen Streit. Draus folget, daß dieser Glaube die Seeligkeit ihnen zu erlangen genung sey, und daß sie, wenn sie nur nicht nach dem Fleisch sondern nach dem Geist wandeln, seelig werden. Ferner sagt er: Es scheinet, daß der Grund der Seeligkeit, so ferne er in den Glaubens-Artickeln zur Erleuchtung des menschlichen Verstandes gehöret, bey einen jeden Theil unter diesen dreyen unverletzt behalten sey.

XVI. Ob nun wohl die Sächsischen Theologi in ihren consensuDerer Sächstschen Theologen. repetito fidei vere Lutheranae disfalls mit D. Calixto nicht einig sind, so haben sie sich doch folgender Gestalt erklähret Puncto primo & 2. in Consiliis Wittebergensibus fol. 928. seq. Wir bekennen und lehren, daß die Christliche Lutherische Kirche sey die wahre Kirche GOttes, darinnen das Evangelium recht gelehret und die Sacramenta recht ausgetheilet werden. Wir bekennen und lehren, daß unsere Meinung nicht sey, daß hiermit die Personen, so aus Einfalt irren, und die Wahrheit des Göttlichen Worts nicht lästern, vielweniger gantze Kirchen, in oder ausserhalb des

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0019" n="11"/>
Catholische verdammen; und ist dergestalt nur dieser                      Unterscheid unter denen Friedfertigen und eyffrenden Theologen, daß jene auch an                      der Catholischen Lehrer Seeligkeit nicht zweiflen; diese aber, ob sie wohl die                      Catholischen Lehrer verdammen, dennoch die Zuhörer von dieser Verdammung                      deutlich ausnehmen. Es meritiren beyderseits Zeugnisse wohl, daß sie hier, wie                      sie selbst lauten, angefühtet werden.</p>
        <p>XV. D. Georgii Calixti Worte aus seiner Betrachtung und Urtheil<note place="right">Zeugnüsse D. Georgii Calixti.</note> von Colloquio so zu                      Tyoren gehalten werden sollen, sind folgende: Warum ich alle diejenigc, welche                      nach empfangener Tauffe einen GOtt Schöpfer Himmels und der Erden, Vater, Sohn                      und H. Geist ehren, und anbeten, und gläuben, daß der Sohn von einer Jungfrau                      gebohren und Mensch worden, habe uns durch sein Leiden und Sterben von Sünden                      und der Sünden Straffen erlöset, sey von den Todten auferstanden, gen Himmel                      gefahren, herrsche daselbst, und werde von dannen wiederkommen, die                      Todtenaufzuwecken, und alle Menschen zu richten; warum, sage ich, ich diese alle                      vor Reichsgenossen GOttes und Christi halte, ist anderswo von mir dargethan                      worden. Daß aber diejenigen also gläuben, welche heut zu Tage Papisten,                      Lutheraner und Caivinisten, (will mich anitzo dieser üblichen Nahmen                      gebrauchen,) genennet werden, ist bekannt, und ausser allen Streit. Draus                      folget, daß dieser Glaube die Seeligkeit ihnen zu erlangen genung sey, und daß                      sie, wenn sie nur nicht nach dem Fleisch sondern nach dem Geist wandeln, seelig                      werden. Ferner sagt er: Es scheinet, daß der Grund der Seeligkeit, so ferne er                      in den Glaubens-Artickeln zur Erleuchtung des menschlichen Verstandes gehöret,                      bey einen jeden Theil unter diesen dreyen unverletzt behalten sey.</p>
        <p>XVI. Ob nun wohl die Sächsischen Theologi in ihren consensu<note place="right">Derer Sächstschen Theologen.</note> repetito fidei vere Lutheranae disfalls                      mit D. Calixto nicht einig sind, so haben sie sich doch folgender Gestalt                      erklähret Puncto primo &amp; 2. in Consiliis Wittebergensibus fol. 928. seq. Wir                      bekennen und lehren, daß die Christliche Lutherische Kirche sey die wahre Kirche                      GOttes, darinnen das Evangelium recht gelehret und die Sacramenta recht                      ausgetheilet werden. Wir bekennen und lehren, daß unsere Meinung nicht sey, daß                      hiermit die Personen, so aus Einfalt irren, und die Wahrheit des Göttlichen                      Worts nicht lästern, vielweniger gantze Kirchen, in oder ausserhalb des
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[11/0019] Catholische verdammen; und ist dergestalt nur dieser Unterscheid unter denen Friedfertigen und eyffrenden Theologen, daß jene auch an der Catholischen Lehrer Seeligkeit nicht zweiflen; diese aber, ob sie wohl die Catholischen Lehrer verdammen, dennoch die Zuhörer von dieser Verdammung deutlich ausnehmen. Es meritiren beyderseits Zeugnisse wohl, daß sie hier, wie sie selbst lauten, angefühtet werden. XV. D. Georgii Calixti Worte aus seiner Betrachtung und Urtheil von Colloquio so zu Tyoren gehalten werden sollen, sind folgende: Warum ich alle diejenigc, welche nach empfangener Tauffe einen GOtt Schöpfer Himmels und der Erden, Vater, Sohn und H. Geist ehren, und anbeten, und gläuben, daß der Sohn von einer Jungfrau gebohren und Mensch worden, habe uns durch sein Leiden und Sterben von Sünden und der Sünden Straffen erlöset, sey von den Todten auferstanden, gen Himmel gefahren, herrsche daselbst, und werde von dannen wiederkommen, die Todtenaufzuwecken, und alle Menschen zu richten; warum, sage ich, ich diese alle vor Reichsgenossen GOttes und Christi halte, ist anderswo von mir dargethan worden. Daß aber diejenigen also gläuben, welche heut zu Tage Papisten, Lutheraner und Caivinisten, (will mich anitzo dieser üblichen Nahmen gebrauchen,) genennet werden, ist bekannt, und ausser allen Streit. Draus folget, daß dieser Glaube die Seeligkeit ihnen zu erlangen genung sey, und daß sie, wenn sie nur nicht nach dem Fleisch sondern nach dem Geist wandeln, seelig werden. Ferner sagt er: Es scheinet, daß der Grund der Seeligkeit, so ferne er in den Glaubens-Artickeln zur Erleuchtung des menschlichen Verstandes gehöret, bey einen jeden Theil unter diesen dreyen unverletzt behalten sey. Zeugnüsse D. Georgii Calixti. XVI. Ob nun wohl die Sächsischen Theologi in ihren consensu repetito fidei vere Lutheranae disfalls mit D. Calixto nicht einig sind, so haben sie sich doch folgender Gestalt erklähret Puncto primo & 2. in Consiliis Wittebergensibus fol. 928. seq. Wir bekennen und lehren, daß die Christliche Lutherische Kirche sey die wahre Kirche GOttes, darinnen das Evangelium recht gelehret und die Sacramenta recht ausgetheilet werden. Wir bekennen und lehren, daß unsere Meinung nicht sey, daß hiermit die Personen, so aus Einfalt irren, und die Wahrheit des Göttlichen Worts nicht lästern, vielweniger gantze Kirchen, in oder ausserhalb des Derer Sächstschen Theologen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/19
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/19>, abgerufen am 03.12.2024.