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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Sachen einzusehen gehabt, als hernach immer mehr und mehr zum Vorschein kommen; verdrehet er meine Worte und setzet hin, ich hätte geschrieben, man hätte damahls die Subsidia &c. nicht gehabt, damit er desto bessere Gelegenheit haben könte, wider mich das hundertste in das tausende zu mengen und hin zu schreiben. Und damit ihn der Leser nicht bald Anfangs auf den fahlen Pferde ertappen möge, hat er bey diesen Worten keine Paginam allegirt. Aber das andere Exempel ist noch safftiger da er p. 43. aus der pag. 105. meines Bedenckens etliche daselbst befindliche Worte zwar cum allegatione paginae ansühret, aber alsbald etwas salsches anflicket, wenn er als wenn es meine fernere Worte daselbst wären, also continuiret: item als könne man sich nicht genung verwundern über die grosse Gedult der Evangelischen Fürsten und ihrer Ministrorum, daß sie solche gefährliche und ihren höchsten Regalibus höchst praejudicirliche Principia so lange Zeit in die Welt hinein schreiben, und durch den Druck propaliren lassen; auch hierdurch Gelegenheit und Anlaß gegeben, daß so viel tausend junge, unwissende Gemüther auf Universitäten damit eingenommen, mithin aber Ehr-und zancksüchtige Prediger in ihren ungerechten Vorhaben gesteiffetworden, massen denn nicht leicht ein Casus erdacht werden könne, da sich nicht dergleichen Leute auf die Consilia Wittenbergensia oder des Dedekenni seine Compilation gegründet, und darauf als der Bock auf seine Hörner verlassen hätten: Da doch diese Wort gar nicht in besagter pag. 105. sondern weit hinden p. 152. 153. zu befinden, und den guten Herrn verdriessen mochte, daß auch dergleichen Sentiment, laut dem was ich oben §. 8. angeführet, a Serenissimo und deroselben Staatsministris, nach Lesung und Erwegung meines Responsi etwa mochte seyn geführet worden. Gewiß, wenn ich solche Streiche gemacht und mich doch dabey für einen Jünger des HErrn ausgegeben hätte, würde ich mich nicht haben müssen verdriessen lassen, wenn mich so dann der Autor mit dem Stief-Jünger des Herrn, nemlich mit dem Verräther Judas verglichen hätte.

§. XVI. (III) Daß ich auch dem Leser ein Exempel gebe, wie(III) Unvernünfftig angebrachte Methaphysische Grillen. ungeschickt der Autor seine Methaphysische Grillen wider mich angebracht habe, so betrachte er nur folgendes. Ich hatte p. 107. meines Bedenckens gesetzt, es zeige es die Natur und Eigenschafft des Kirchen-Banns, daß man weder mit der kleinern noch grössern Excommunication wider Könige und Fürsten verfahren könne, indem in der Kirche

Sachen einzusehen gehabt, als hernach immer mehr und mehr zum Vorschein kommen; verdrehet er meine Worte und setzet hin, ich hätte geschrieben, man hätte damahls die Subsidia &c. nicht gehabt, damit er desto bessere Gelegenheit haben könte, wider mich das hundertste in das tausende zu mengen und hin zu schreiben. Und damit ihn der Leser nicht bald Anfangs auf den fahlen Pferde ertappen möge, hat er bey diesen Worten keine Paginam allegirt. Aber das andere Exempel ist noch safftiger da er p. 43. aus der pag. 105. meines Bedenckens etliche daselbst befindliche Worte zwar cum allegatione paginae ansühret, aber alsbald etwas salsches anflicket, wenn er als wenn es meine fernere Worte daselbst wären, also continuiret: item als könne man sich nicht genung verwundern über die grosse Gedult der Evangelischen Fürsten und ihrer Ministrorum, daß sie solche gefährliche und ihren höchsten Regalibus höchst praejudicirliche Principia so lange Zeit in die Welt hinein schreiben, und durch den Druck propaliren lassen; auch hierdurch Gelegenheit und Anlaß gegeben, daß so viel tausend junge, unwissende Gemüther auf Universitäten damit eingenommen, mithin aber Ehr-und zancksüchtige Prediger in ihren ungerechten Vorhaben gesteiffetworden, massen denn nicht leicht ein Casus erdacht werden könne, da sich nicht dergleichen Leute auf die Consilia Wittenbergensia oder des Dedekenni seine Compilation gegründet, und darauf als der Bock auf seine Hörner verlassen hätten: Da doch diese Wort gar nicht in besagter pag. 105. sondern weit hinden p. 152. 153. zu befinden, und den guten Herrn verdriessen mochte, daß auch dergleichen Sentiment, laut dem was ich oben §. 8. angeführet, a Serenissimo und deroselben Staatsministris, nach Lesung und Erwegung meines Responsi etwa mochte seyn geführet worden. Gewiß, wenn ich solche Streiche gemacht und mich doch dabey für einen Jünger des HErrn ausgegeben hätte, würde ich mich nicht haben müssen verdriessen lassen, wenn mich so dann der Autor mit dem Stief-Jünger des Herrn, nemlich mit dem Verräther Judas verglichen hätte.

§. XVI. (III) Daß ich auch dem Leser ein Exempel gebe, wie(III) Unvernünfftig angebrachte Methaphysische Grillen. ungeschickt der Autor seine Methaphysische Grillen wider mich angebracht habe, so betrachte er nur folgendes. Ich hatte p. 107. meines Bedenckens gesetzt, es zeige es die Natur und Eigenschafft des Kirchen-Banns, daß man weder mit der kleinern noch grössern Excommunication wider Könige und Fürsten verfahren könne, indem in der Kirche

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[201/0209] Sachen einzusehen gehabt, als hernach immer mehr und mehr zum Vorschein kommen; verdrehet er meine Worte und setzet hin, ich hätte geschrieben, man hätte damahls die Subsidia &c. nicht gehabt, damit er desto bessere Gelegenheit haben könte, wider mich das hundertste in das tausende zu mengen und hin zu schreiben. Und damit ihn der Leser nicht bald Anfangs auf den fahlen Pferde ertappen möge, hat er bey diesen Worten keine Paginam allegirt. Aber das andere Exempel ist noch safftiger da er p. 43. aus der pag. 105. meines Bedenckens etliche daselbst befindliche Worte zwar cum allegatione paginae ansühret, aber alsbald etwas salsches anflicket, wenn er als wenn es meine fernere Worte daselbst wären, also continuiret: item als könne man sich nicht genung verwundern über die grosse Gedult der Evangelischen Fürsten und ihrer Ministrorum, daß sie solche gefährliche und ihren höchsten Regalibus höchst praejudicirliche Principia so lange Zeit in die Welt hinein schreiben, und durch den Druck propaliren lassen; auch hierdurch Gelegenheit und Anlaß gegeben, daß so viel tausend junge, unwissende Gemüther auf Universitäten damit eingenommen, mithin aber Ehr-und zancksüchtige Prediger in ihren ungerechten Vorhaben gesteiffetworden, massen denn nicht leicht ein Casus erdacht werden könne, da sich nicht dergleichen Leute auf die Consilia Wittenbergensia oder des Dedekenni seine Compilation gegründet, und darauf als der Bock auf seine Hörner verlassen hätten: Da doch diese Wort gar nicht in besagter pag. 105. sondern weit hinden p. 152. 153. zu befinden, und den guten Herrn verdriessen mochte, daß auch dergleichen Sentiment, laut dem was ich oben §. 8. angeführet, a Serenissimo und deroselben Staatsministris, nach Lesung und Erwegung meines Responsi etwa mochte seyn geführet worden. Gewiß, wenn ich solche Streiche gemacht und mich doch dabey für einen Jünger des HErrn ausgegeben hätte, würde ich mich nicht haben müssen verdriessen lassen, wenn mich so dann der Autor mit dem Stief-Jünger des Herrn, nemlich mit dem Verräther Judas verglichen hätte. §. XVI. (III) Daß ich auch dem Leser ein Exempel gebe, wie ungeschickt der Autor seine Methaphysische Grillen wider mich angebracht habe, so betrachte er nur folgendes. Ich hatte p. 107. meines Bedenckens gesetzt, es zeige es die Natur und Eigenschafft des Kirchen-Banns, daß man weder mit der kleinern noch grössern Excommunication wider Könige und Fürsten verfahren könne, indem in der Kirche (III) Unvernünfftig angebrachte Methaphysische Grillen.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/209>, abgerufen am 28.11.2024.