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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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ciem facti aufzusetzen, und die vornehmsten Momenta daraus zu excerpiren, und selbige dem Herrn Praesidi noch selbigen Tages einzuhändigen. Wie ungern nun dieser ehrliche Mann an diese Commission gegangen, und wie behutsam er dabey verfahren, zeiget sein beykommender noch am 8. December concipirter Aufsatz. Nachdem Serenissimus zu Untersuchung des eine zeithero von dero Hof-Prediger und Hof-Caplan unternommenen Verfahrens ein förmliches Judicium Ecclesiasticum veranlasset, hierzu unter andern auf mich mit reflectiret, obgedachtes geistliche Gericht aber bey der heutiges Tages zu erst gehaltenen Session resolviret, aus denen hißhero ergangenen Actis eine speciem facti extrahiren zu lassen, so hätte ich wohl wünschen mögen, daß, indem ich niemahln die Ambition gehabt, ein Membrum des Consistorii zu werden, meines gnädigsten Herrn Durchl. mich von dieser Commission, da eigentlich die Sache ihrer Natur nach vor das Consistorium gehöret, hätten gnädigst dispensiren, und die übrigen Herren Mit-Commissarii als meine hochgeneigtesten Patroni mit der aufgetragenen Arbeit mich gütigst verschonen mögen, weil ich aber in keinen von beyden Sachen zu reussiren vermocht, so habe ich aus denen mir zugestellten Actis dasjenige nach Anleitung Serenissimi gnädigsten Rescripts vom 6. dieses extrahiret, worinn ich vermeyne, daß die gedachten Prediger ihr Amt so wohl circa rem ipsam, als circa modum agendi gemißbrauchet, und worauf in sententionando zu reflectiren seyn wird. 1) Findet sich, daß die Prediger in dem Serenissimo zugeschickten Briefe vom 1. Sept. a. c. S. Durchl. beschuldiget, als ob sie eine in GOttes Wort nicht gegründete, noch von den Aposteln bey Bekehrung der Völcker, wohl aber von Römischen Meß-Priestern nnd Missionariis frequentirte Praxin und Methode die Protestanten zu ihrer Religion zu bereden, brauchten. 2) Appliciren sie auf S. Durchl. das Exempel von Nadab, Abihu, Usa, u. s. w. 3) Praetendiren sie, daß ihr Amt von GOtt alleine sey. 4) Haben die beede Prediger in eben selben Schreiben Communication derer Responsorum, die S. Durchl. für sich zu haben gemeldet, begehret, damit sie dieselbe examiniren könten, wie weit sie sich in der bekannten vorhabenden Sache mit predigen, absolviren und communiciren zu verhalten hätten. 5) In dem bey den Actis befindlichen Schreiben, welches die beeden Prediger den 4. Sept. a. c. an meines gnädigsten Herrn Durchl. abgelassen imputiren sie deroselben, daß sie äusserliche Macht und Gewalt an ihnen gebraucht, daß sie das von ihrer Heerde verirrete Schäflein nicht suchen

ciem facti aufzusetzen, und die vornehmsten Momenta daraus zu excerpiren, und selbige dem Herrn Praesidi noch selbigen Tages einzuhändigen. Wie ungern nun dieser ehrliche Mann an diese Commission gegangen, und wie behutsam er dabey verfahren, zeiget sein beykommender noch am 8. December concipirter Aufsatz. Nachdem Serenissimus zu Untersuchung des eine zeithero von dero Hof-Prediger und Hof-Caplan unternommenen Verfahrens ein förmliches Judicium Ecclesiasticum veranlasset, hierzu unter andern auf mich mit reflectiret, obgedachtes geistliche Gericht aber bey der heutiges Tages zu erst gehaltenen Session resolviret, aus denen hißhero ergangenen Actis eine speciem facti extrahiren zu lassen, so hätte ich wohl wünschen mögen, daß, indem ich niemahln die Ambition gehabt, ein Membrum des Consistorii zu werden, meines gnädigsten Herrn Durchl. mich von dieser Commission, da eigentlich die Sache ihrer Natur nach vor das Consistorium gehöret, hätten gnädigst dispensiren, und die übrigen Herren Mit-Commissarii als meine hochgeneigtesten Patroni mit der aufgetragenen Arbeit mich gütigst verschonen mögen, weil ich aber in keinen von beyden Sachen zu reussiren vermocht, so habe ich aus denen mir zugestellten Actis dasjenige nach Anleitung Serenissimi gnädigsten Rescripts vom 6. dieses extrahiret, worinn ich vermeyne, daß die gedachten Prediger ihr Amt so wohl circa rem ipsam, als circa modum agendi gemißbrauchet, und worauf in sententionando zu reflectiren seyn wird. 1) Findet sich, daß die Prediger in dem Serenissimo zugeschickten Briefe vom 1. Sept. a. c. S. Durchl. beschuldiget, als ob sie eine in GOttes Wort nicht gegründete, noch von den Aposteln bey Bekehrung der Völcker, wohl aber von Römischen Meß-Priestern nnd Missionariis frequentirte Praxin und Methode die Protestanten zu ihrer Religion zu bereden, brauchten. 2) Appliciren sie auf S. Durchl. das Exempel von Nadab, Abihu, Usa, u. s. w. 3) Praetendiren sie, daß ihr Amt von GOtt alleine sey. 4) Haben die beede Prediger in eben selben Schreiben Communication derer Responsorum, die S. Durchl. für sich zu haben gemeldet, begehret, damit sie dieselbe examiniren könten, wie weit sie sich in der bekannten vorhabenden Sache mit predigen, absolviren und communiciren zu verhalten hätten. 5) In dem bey den Actis befindlichen Schreiben, welches die beeden Prediger den 4. Sept. a. c. an meines gnädigsten Herrn Durchl. abgelassen imputiren sie deroselben, daß sie äusserliche Macht und Gewalt an ihnen gebraucht, daß sie das von ihrer Heerde verirrete Schäflein nicht suchen

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[229/0237] ciem facti aufzusetzen, und die vornehmsten Momenta daraus zu excerpiren, und selbige dem Herrn Praesidi noch selbigen Tages einzuhändigen. Wie ungern nun dieser ehrliche Mann an diese Commission gegangen, und wie behutsam er dabey verfahren, zeiget sein beykommender noch am 8. December concipirter Aufsatz. Nachdem Serenissimus zu Untersuchung des eine zeithero von dero Hof-Prediger und Hof-Caplan unternommenen Verfahrens ein förmliches Judicium Ecclesiasticum veranlasset, hierzu unter andern auf mich mit reflectiret, obgedachtes geistliche Gericht aber bey der heutiges Tages zu erst gehaltenen Session resolviret, aus denen hißhero ergangenen Actis eine speciem facti extrahiren zu lassen, so hätte ich wohl wünschen mögen, daß, indem ich niemahln die Ambition gehabt, ein Membrum des Consistorii zu werden, meines gnädigsten Herrn Durchl. mich von dieser Commission, da eigentlich die Sache ihrer Natur nach vor das Consistorium gehöret, hätten gnädigst dispensiren, und die übrigen Herren Mit-Commissarii als meine hochgeneigtesten Patroni mit der aufgetragenen Arbeit mich gütigst verschonen mögen, weil ich aber in keinen von beyden Sachen zu reussiren vermocht, so habe ich aus denen mir zugestellten Actis dasjenige nach Anleitung Serenissimi gnädigsten Rescripts vom 6. dieses extrahiret, worinn ich vermeyne, daß die gedachten Prediger ihr Amt so wohl circa rem ipsam, als circa modum agendi gemißbrauchet, und worauf in sententionando zu reflectiren seyn wird. 1) Findet sich, daß die Prediger in dem Serenissimo zugeschickten Briefe vom 1. Sept. a. c. S. Durchl. beschuldiget, als ob sie eine in GOttes Wort nicht gegründete, noch von den Aposteln bey Bekehrung der Völcker, wohl aber von Römischen Meß-Priestern nnd Missionariis frequentirte Praxin und Methode die Protestanten zu ihrer Religion zu bereden, brauchten. 2) Appliciren sie auf S. Durchl. das Exempel von Nadab, Abihu, Usa, u. s. w. 3) Praetendiren sie, daß ihr Amt von GOtt alleine sey. 4) Haben die beede Prediger in eben selben Schreiben Communication derer Responsorum, die S. Durchl. für sich zu haben gemeldet, begehret, damit sie dieselbe examiniren könten, wie weit sie sich in der bekannten vorhabenden Sache mit predigen, absolviren und communiciren zu verhalten hätten. 5) In dem bey den Actis befindlichen Schreiben, welches die beeden Prediger den 4. Sept. a. c. an meines gnädigsten Herrn Durchl. abgelassen imputiren sie deroselben, daß sie äusserliche Macht und Gewalt an ihnen gebraucht, daß sie das von ihrer Heerde verirrete Schäflein nicht suchen

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/237>, abgerufen am 15.05.2024.