Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

schlüßlich gantz demüthigst durch GOtt und Christum gebeten haben wolten, dieser Religions und Gewissens Sache sich also anzunehmen, und bey Ihrer Durchl. solche Christliche Vorstellung zu thun, wie es ihnen, die ihre Richter seyn würden, allerseits vor GOtt, in Gewissen, und vor der Christlichen Evangelischen Kirchen, unverweißlich und rühmlich seyn möchte. Da nun der Hoff-Prediger dieses vorgebracht hatte, fing der Caplan an zufragen, was doch diese Sache für einen Zweck eventualiter haben solte, wenn sie ihre gerechte Sache würden justificiret haben, auch da der Praeses antwortete, daß diese Frage noch zu frühzeitig wäre, und würde sich solches, wenn sie erst geantwortet, schon geben; mit seinen dubio folgender gestalt continuirte, er vernähme ja, daß ihre Dienste bereits so gut als vergeben seyn solten, also würde es ja seinen effect, wenn sie unschuldig befunden worden (i. e. wie ichs verstehe, wenn gleich die Acten an die von ihnen nicht eximirten Theologischen Facultäten wären verschickt worden,) nicht haben können. Worauf dann auch der Abt demjenigen was der Hoff-Prediger wegen des Römisch-Catholischen Gärtners ihm vorgerückt, wiedersprochen, und die Prediger so dann ihren Abtritt genommen.

§. XXV. Nachdem solches geschehen, trug der Herr Praeses vor, Was ferner bey der Commission passiret. daß man gehöret, was die beyden Prediger bereits weitläufftig recessiret hätten, und würde nun wohl nöthig seyn, daß sie ihre Antwort über die Gravamina kürtzlich und schrifftlich ad acta gäben, denn sonst würden sie es zu weitläufftig machen, und würde nur ein Scandalum geben. Da auch dieses von allen Herren Commissariis beliebet wurde, that der Herr Praeses denen wieder eingeruffenen Predigern diesen Vortrag: Es wäre, wie sie selbsten gesehen, alles fleißig ad protocollum genommen worden, man möchte aber wünschen, daß sie sich mehr der Kürtze befliessen hätten. Weil nun das mündliche recessiren zu weitläufftig fallen würde, so möchten sie doch von solchen allotriis und zu weitläufftigen Historien künfftig abstrahiren. Man wolle ihnen die gravamina hiermit schrifftlich communiciren, und möchten sie ihre Antwort ie eher ie lieber schrifftlich darüber abfassen. Worauf der Hoff-Prediger antwortete: Sie wolten ihre schrifftliche Antwort, iedoch salvis protestationibus praecedentibus einbringen, und bäthen nochmahlen, daß man zuvor ihren exceptionibus abhelffen möchte. Inzwischen wolten sie pro informatione dieses Collegii ihre Antwort, so viel möglich, kürtzlich abfassen, und bäthen nochmahls sich diese Sache auf das beste lassen recommendirt zu seyn. Den aber der Herr Praeses nochmahls erinnerte, daß sie ihre Antwort so bald möglich, verrichteten, sonst,

schlüßlich gantz demüthigst durch GOtt und Christum gebeten haben wolten, dieser Religions und Gewissens Sache sich also anzunehmen, und bey Ihrer Durchl. solche Christliche Vorstellung zu thun, wie es ihnen, die ihre Richter seyn würden, allerseits vor GOtt, in Gewissen, und vor der Christlichen Evangelischen Kirchen, unverweißlich und rühmlich seyn möchte. Da nun der Hoff-Prediger dieses vorgebracht hatte, fing der Caplan an zufragen, was doch diese Sache für einen Zweck eventualiter haben solte, wenn sie ihre gerechte Sache würden justificiret haben, auch da der Praeses antwortete, daß diese Frage noch zu frühzeitig wäre, und würde sich solches, wenn sie erst geantwortet, schon geben; mit seinen dubio folgender gestalt continuirte, er vernähme ja, daß ihre Dienste bereits so gut als vergeben seyn solten, also würde es ja seinen effect, wenn sie unschuldig befunden worden (i. e. wie ichs verstehe, wenn gleich die Acten an die von ihnen nicht eximirten Theologischen Facultäten wären verschickt worden,) nicht haben können. Worauf dann auch der Abt demjenigen was der Hoff-Prediger wegen des Römisch-Catholischen Gärtners ihm vorgerückt, wiedersprochen, und die Prediger so dann ihren Abtritt genommen.

§. XXV. Nachdem solches geschehen, trug der Herr Praeses vor, Was ferner bey der Commission passiret. daß man gehöret, was die beyden Prediger bereits weitläufftig recessiret hätten, und würde nun wohl nöthig seyn, daß sie ihre Antwort über die Gravamina kürtzlich und schrifftlich ad acta gäben, denn sonst würden sie es zu weitläufftig machen, und würde nur ein Scandalum geben. Da auch dieses von allen Herren Commissariis beliebet wurde, that der Herr Praeses denen wieder eingeruffenen Predigern diesen Vortrag: Es wäre, wie sie selbsten gesehen, alles fleißig ad protocollum genommen worden, man möchte aber wünschen, daß sie sich mehr der Kürtze befliessen hätten. Weil nun das mündliche recessiren zu weitläufftig fallen würde, so möchten sie doch von solchen allotriis und zu weitläufftigen Historien künfftig abstrahiren. Man wolle ihnen die gravamina hiermit schrifftlich communiciren, und möchten sie ihre Antwort ie eher ie lieber schrifftlich darüber abfassen. Worauf der Hoff-Prediger antwortete: Sie wolten ihre schrifftliche Antwort, iedoch salvis protestationibus praecedentibus einbringen, und bäthen nochmahlen, daß man zuvor ihren exceptionibus abhelffen möchte. Inzwischen wolten sie pro informatione dieses Collegii ihre Antwort, so viel möglich, kürtzlich abfassen, und bäthen nochmahls sich diese Sache auf das beste lassen recommendirt zu seyn. Den aber der Herr Praeses nochmahls erinnerte, daß sie ihre Antwort so bald möglich, verrichteten, sonst,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0245" n="237"/>
schlüßlich gantz demüthigst                      durch GOtt und Christum gebeten haben wolten, dieser Religions und Gewissens                      Sache sich also anzunehmen, und bey Ihrer Durchl. solche Christliche Vorstellung                      zu thun, wie es ihnen, die ihre Richter seyn würden, allerseits vor GOtt, in                      Gewissen, und vor der Christlichen Evangelischen Kirchen, unverweißlich und                      rühmlich seyn möchte. Da nun der Hoff-Prediger dieses vorgebracht hatte, fing                      der Caplan an zufragen, was doch diese Sache für einen Zweck eventualiter haben                      solte, wenn sie ihre gerechte Sache würden justificiret haben, auch da der                      Praeses antwortete, daß diese Frage noch zu frühzeitig wäre, und würde sich                      solches, wenn sie erst geantwortet, schon geben; mit seinen dubio folgender                      gestalt continuirte, er vernähme ja, daß ihre Dienste bereits so gut als                      vergeben seyn solten, also würde es ja seinen effect, wenn sie unschuldig                      befunden worden (i. e. wie ichs verstehe, wenn gleich die Acten an die von ihnen                      nicht eximirten Theologischen Facultäten wären verschickt worden,) nicht haben                      können. Worauf dann auch der Abt demjenigen was der Hoff-Prediger wegen des                      Römisch-Catholischen Gärtners ihm vorgerückt, wiedersprochen, und die Prediger                      so dann ihren Abtritt genommen.</p>
        <p>§. XXV. Nachdem solches geschehen, trug der Herr Praeses vor, <note place="right">Was ferner bey der <hi rendition="#i">Commission passi</hi>ret.</note> daß                      man gehöret, was die beyden Prediger bereits weitläufftig recessiret hätten, und                      würde nun wohl nöthig seyn, daß sie ihre Antwort über die Gravamina kürtzlich                      und schrifftlich ad acta gäben, denn sonst würden sie es zu weitläufftig machen,                      und würde nur ein Scandalum geben. Da auch dieses von allen Herren Commissariis                      beliebet wurde, that der Herr Praeses denen wieder eingeruffenen Predigern                      diesen Vortrag: Es wäre, wie sie selbsten gesehen, alles fleißig ad protocollum                      genommen worden, man möchte aber wünschen, daß sie sich mehr der Kürtze                      befliessen hätten. Weil nun das mündliche recessiren zu weitläufftig fallen                      würde, so möchten sie doch von solchen allotriis und zu weitläufftigen Historien                      künfftig abstrahiren. Man wolle ihnen die gravamina hiermit schrifftlich                      communiciren, und möchten sie ihre Antwort ie eher ie lieber schrifftlich                      darüber abfassen. Worauf der Hoff-Prediger antwortete: Sie wolten ihre                      schrifftliche Antwort, iedoch salvis protestationibus praecedentibus einbringen,                      und bäthen nochmahlen, daß man zuvor ihren exceptionibus abhelffen möchte.                      Inzwischen wolten sie pro informatione dieses Collegii ihre Antwort, so viel                      möglich, kürtzlich abfassen, und bäthen nochmahls sich diese Sache auf das beste                      lassen recommendirt zu seyn. Den aber der Herr Praeses nochmahls erinnerte, daß                      sie ihre Antwort so bald möglich, verrichteten, sonst,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[237/0245] schlüßlich gantz demüthigst durch GOtt und Christum gebeten haben wolten, dieser Religions und Gewissens Sache sich also anzunehmen, und bey Ihrer Durchl. solche Christliche Vorstellung zu thun, wie es ihnen, die ihre Richter seyn würden, allerseits vor GOtt, in Gewissen, und vor der Christlichen Evangelischen Kirchen, unverweißlich und rühmlich seyn möchte. Da nun der Hoff-Prediger dieses vorgebracht hatte, fing der Caplan an zufragen, was doch diese Sache für einen Zweck eventualiter haben solte, wenn sie ihre gerechte Sache würden justificiret haben, auch da der Praeses antwortete, daß diese Frage noch zu frühzeitig wäre, und würde sich solches, wenn sie erst geantwortet, schon geben; mit seinen dubio folgender gestalt continuirte, er vernähme ja, daß ihre Dienste bereits so gut als vergeben seyn solten, also würde es ja seinen effect, wenn sie unschuldig befunden worden (i. e. wie ichs verstehe, wenn gleich die Acten an die von ihnen nicht eximirten Theologischen Facultäten wären verschickt worden,) nicht haben können. Worauf dann auch der Abt demjenigen was der Hoff-Prediger wegen des Römisch-Catholischen Gärtners ihm vorgerückt, wiedersprochen, und die Prediger so dann ihren Abtritt genommen. §. XXV. Nachdem solches geschehen, trug der Herr Praeses vor, daß man gehöret, was die beyden Prediger bereits weitläufftig recessiret hätten, und würde nun wohl nöthig seyn, daß sie ihre Antwort über die Gravamina kürtzlich und schrifftlich ad acta gäben, denn sonst würden sie es zu weitläufftig machen, und würde nur ein Scandalum geben. Da auch dieses von allen Herren Commissariis beliebet wurde, that der Herr Praeses denen wieder eingeruffenen Predigern diesen Vortrag: Es wäre, wie sie selbsten gesehen, alles fleißig ad protocollum genommen worden, man möchte aber wünschen, daß sie sich mehr der Kürtze befliessen hätten. Weil nun das mündliche recessiren zu weitläufftig fallen würde, so möchten sie doch von solchen allotriis und zu weitläufftigen Historien künfftig abstrahiren. Man wolle ihnen die gravamina hiermit schrifftlich communiciren, und möchten sie ihre Antwort ie eher ie lieber schrifftlich darüber abfassen. Worauf der Hoff-Prediger antwortete: Sie wolten ihre schrifftliche Antwort, iedoch salvis protestationibus praecedentibus einbringen, und bäthen nochmahlen, daß man zuvor ihren exceptionibus abhelffen möchte. Inzwischen wolten sie pro informatione dieses Collegii ihre Antwort, so viel möglich, kürtzlich abfassen, und bäthen nochmahls sich diese Sache auf das beste lassen recommendirt zu seyn. Den aber der Herr Praeses nochmahls erinnerte, daß sie ihre Antwort so bald möglich, verrichteten, sonst, Was ferner bey der Commission passiret.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/245
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/245>, abgerufen am 25.11.2024.