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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Ordnung allen und jeden Predigern die Macht c. 25. §. 5. da die Worte zu einen jeglichen ordinirten Prediger also lauten: Auf diese eure Zusage wollen wir euch an Gottesstatt nach uhralten Christlichen Gebrauch das heil. Predig-Amt befehlen, und euch Macht gegeben haben, GOttes Wort rein und lauter zu predigen, die heil. Sacramente zu administriren, auch Sünde zu lösen und NB. zu binden; wie ihr solches dermahleins NB. an den grossen und gestrengen Gerichts-Tage JEsu Christi zu verantworten getrauet, da solche Verrichtungen allen und jeden Predigern Krafft ihrer Vocation und Ordination committiret werden, die mere pastoralia und keiner menschlichen Macht und Autorität unterworffen sind, qualia sunt praedicatio verbi divini, legitima sacramentorum administratio, & potestas utriusque clavis, und wäre das Binden sowohl als das Lösen nicht dem Judicio des Predigers quoad administrationem & exercitium überlassen, so käme es

Ordnung allen und jeden Predigern die Macht c. 25. §. 5. da die Worte zu einen jeglichen ordinirten Prediger also lauten: Auf diese eure Zusage wollen wir euch an Gottesstatt nach uhralten Christlichen Gebrauch das heil. Predig-Amt befehlen, und euch Macht gegeben haben, GOttes Wort rein und lauter zu predigen, die heil. Sacramente zu administriren, auch Sünde zu lösen und NB. zu binden; wie ihr solches dermahleins NB. an den grossen und gestrengen Gerichts-Tage JEsu Christi zu verantworten getrauet, da solche Verrichtungen allen und jeden Predigern Krafft ihrer Vocation und Ordination committiret werden, die mere pastoralia und keiner menschlichen Macht und Autorität unterworffen sind, qualia sunt praedicatio verbi divini, legitima sacramentorum administratio, & potestas utriusque clavis, und wäre das Binden sowohl als das Lösen nicht dem Judicio des Predigers quoad administrationem & exercitium überlassen, so käme es

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Ordnung allen und jeden Predigern die                      Macht c. 25. §. 5. da die Worte zu einen jeglichen ordinirten Prediger also                      lauten: Auf diese eure Zusage wollen wir euch an Gottesstatt nach uhralten                      Christlichen Gebrauch das heil. Predig-Amt befehlen, und euch Macht gegeben                      haben, GOttes Wort rein und lauter zu predigen, die heil. Sacramente zu                      administriren, auch Sünde zu lösen und NB. zu binden; wie ihr solches                      dermahleins NB. an den grossen und gestrengen Gerichts-Tage JEsu Christi zu                      verantworten getrauet, da solche Verrichtungen allen und jeden Predigern Krafft                      ihrer Vocation und Ordination committiret werden, die mere pastoralia und keiner                      menschlichen Macht und Autorität unterworffen sind, qualia sunt praedicatio                      verbi divini, legitima sacramentorum administratio, &amp; potestas utriusque                      clavis, und wäre das Binden sowohl als das Lösen nicht dem Judicio des Predigers                      quoad administrationem &amp; exercitium überlassen, so käme es
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[249/0257] Ordnung allen und jeden Predigern die Macht c. 25. §. 5. da die Worte zu einen jeglichen ordinirten Prediger also lauten: Auf diese eure Zusage wollen wir euch an Gottesstatt nach uhralten Christlichen Gebrauch das heil. Predig-Amt befehlen, und euch Macht gegeben haben, GOttes Wort rein und lauter zu predigen, die heil. Sacramente zu administriren, auch Sünde zu lösen und NB. zu binden; wie ihr solches dermahleins NB. an den grossen und gestrengen Gerichts-Tage JEsu Christi zu verantworten getrauet, da solche Verrichtungen allen und jeden Predigern Krafft ihrer Vocation und Ordination committiret werden, die mere pastoralia und keiner menschlichen Macht und Autorität unterworffen sind, qualia sunt praedicatio verbi divini, legitima sacramentorum administratio, & potestas utriusque clavis, und wäre das Binden sowohl als das Lösen nicht dem Judicio des Predigers quoad administrationem & exercitium überlassen, so käme es

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/257>, abgerufen am 24.11.2024.