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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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ctuum praetendens, injuriam inferre, & consequenter etiam injuriarum conveniri possit, Rec. Imp. de A. 1530. §. 55. Hahn. ad Wesenb. de injur. n. 5. und aus demjenigen, so bey besagter ersten Frage mit mehrern ausgeführet, überall gantz klährlich erscheinet, daß die Herren Prediger zu Pößneck weder Unruhe und turbas in ihrer Gemeine oder der gantzen Lutherischen Kirchen, noch auch Verführung durch irrige Lehre an dessen Vater und Bruder mit Grunde der Wahrheit zu besorgen gehabt, und da dessen Vater und Bruder nach dem eigenen unverwerflichen Zeugnüß so wohl der Herren Prediger selbst, als auch des Herren Superintendenten zu Saalfeldt, nicht minder auch des gesammten Consistorii zu Altenburg, wie bey jetzterwehnten ersten Frage erwiesen, kein Irrthum oder Verführung in Lehre und Leben beygemessen werden können, die Herren Prediger auch nicht nöthig gehabt, daß sie es sich so sauer werden lassen, dessen Vater und Bruder aus einigem schädlichen Irrthum, qui non erat in rerum natura, heraus zureissen, vielmehr dessen Vater, da die Herren Prediger ein so groß Wesen von den gehaltenen Bethstunden, so sie Conventicula genennet, gemachet, sich gegen den Herrn Diaconum erbothen, er wolle ihm seinen Hauß-Schlüssel zustellen, damit er öffters und unverhofft in sein Hauß kommen, und was vorgienge, wahrnehmen könte, v. Act. Superint. fol. 135. welches Erbiethen aber der Herr Diaconus nicht angenommen, und demnach aus dem gantzen Verlauff öffentlich zu Tage lieget, daß alles dasjenige, so die Herren Prediger inPapentzende Thaten der Denuncianten. dieser Sache von Anfang biß hieher vorgenommen, aus blossem Neid und Haß theils gegen den Herrn Prof. Francken, weil er in ihrer Dioeces mit ihren Zuhörern von GOttes Wort und dem wahren Wandel der rechtschaffenen Christen sich unterredet, theils gegen dessen Vater und übrige Angehörige, weil sie besagten Herrn Prof. Francken geliebet, und gerühmet, daß sie durch seine Reden auf einen bessern Wandel geführet worden, hergeflossen, nach welchen verderbten Affecten die Herren Prediger durch und durch in Actis sich selbst so lebendig abgemahlet, daß ein Tertius, so unpartheyisch ist, sich zum höchsten darüber verwundern muß, weil alles An- und Vorbringen der Herren Prediger nur dahin gehet, wie sie eine recht Päbstische Gewalt über die Gewissen ihnen zu wege bringen möchten, dannenhero auch der Herr Diaconus in einem Schreiben vom 26. Jan. 91. sich nicht gescheuet in Act. Consist. fol. 75. zu setzen, daß Herr M. Francke, wenn er ihre Zu-

ctuum praetendens, injuriam inferre, & consequenter etiam injuriarum conveniri possit, Rec. Imp. de A. 1530. §. 55. Hahn. ad Wesenb. de injur. n. 5. und aus demjenigen, so bey besagter ersten Frage mit mehrern ausgeführet, überall gantz klährlich erscheinet, daß die Herren Prediger zu Pößneck weder Unruhe und turbas in ihrer Gemeine oder der gantzen Lutherischen Kirchen, noch auch Verführung durch irrige Lehre an dessen Vater und Bruder mit Grunde der Wahrheit zu besorgen gehabt, und da dessen Vater und Bruder nach dem eigenen unverwerflichen Zeugnüß so wohl der Herren Prediger selbst, als auch des Herren Superintendenten zu Saalfeldt, nicht minder auch des gesammten Consistorii zu Altenburg, wie bey jetzterwehnten ersten Frage erwiesen, kein Irrthum oder Verführung in Lehre und Leben beygemessen werden können, die Herren Prediger auch nicht nöthig gehabt, daß sie es sich so sauer werden lassen, dessen Vater und Bruder aus einigem schädlichen Irrthum, qui non erat in rerum natura, heraus zureissen, vielmehr dessen Vater, da die Herren Prediger ein so groß Wesen von den gehaltenen Bethstunden, so sie Conventicula genennet, gemachet, sich gegen den Herrn Diaconum erbothen, er wolle ihm seinen Hauß-Schlüssel zustellen, damit er öffters und unverhofft in sein Hauß kommen, und was vorgienge, wahrnehmen könte, v. Act. Superint. fol. 135. welches Erbiethen aber der Herr Diaconus nicht angenommen, und demnach aus dem gantzen Verlauff öffentlich zu Tage lieget, daß alles dasjenige, so die Herren Prediger inPapentzende Thaten der Denuncianten. dieser Sache von Anfang biß hieher vorgenommen, aus blossem Neid und Haß theils gegen den Herrn Prof. Francken, weil er in ihrer Dioeces mit ihren Zuhörern von GOttes Wort und dem wahren Wandel der rechtschaffenen Christen sich unterredet, theils gegen dessen Vater und übrige Angehörige, weil sie besagten Herrn Prof. Francken geliebet, und gerühmet, daß sie durch seine Reden auf einen bessern Wandel geführet worden, hergeflossen, nach welchen verderbten Affecten die Herren Prediger durch und durch in Actis sich selbst so lebendig abgemahlet, daß ein Tertius, so unpartheyisch ist, sich zum höchsten darüber verwundern muß, weil alles An- und Vorbringen der Herren Prediger nur dahin gehet, wie sie eine recht Päbstische Gewalt über die Gewissen ihnen zu wege bringen möchten, dannenhero auch der Herr Diaconus in einem Schreiben vom 26. Jan. 91. sich nicht gescheuet in Act. Consist. fol. 75. zu setzen, daß Herr M. Francke, wenn er ihre Zu-

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[287/0295] ctuum praetendens, injuriam inferre, & consequenter etiam injuriarum conveniri possit, Rec. Imp. de A. 1530. §. 55. Hahn. ad Wesenb. de injur. n. 5. und aus demjenigen, so bey besagter ersten Frage mit mehrern ausgeführet, überall gantz klährlich erscheinet, daß die Herren Prediger zu Pößneck weder Unruhe und turbas in ihrer Gemeine oder der gantzen Lutherischen Kirchen, noch auch Verführung durch irrige Lehre an dessen Vater und Bruder mit Grunde der Wahrheit zu besorgen gehabt, und da dessen Vater und Bruder nach dem eigenen unverwerflichen Zeugnüß so wohl der Herren Prediger selbst, als auch des Herren Superintendenten zu Saalfeldt, nicht minder auch des gesammten Consistorii zu Altenburg, wie bey jetzterwehnten ersten Frage erwiesen, kein Irrthum oder Verführung in Lehre und Leben beygemessen werden können, die Herren Prediger auch nicht nöthig gehabt, daß sie es sich so sauer werden lassen, dessen Vater und Bruder aus einigem schädlichen Irrthum, qui non erat in rerum natura, heraus zureissen, vielmehr dessen Vater, da die Herren Prediger ein so groß Wesen von den gehaltenen Bethstunden, so sie Conventicula genennet, gemachet, sich gegen den Herrn Diaconum erbothen, er wolle ihm seinen Hauß-Schlüssel zustellen, damit er öffters und unverhofft in sein Hauß kommen, und was vorgienge, wahrnehmen könte, v. Act. Superint. fol. 135. welches Erbiethen aber der Herr Diaconus nicht angenommen, und demnach aus dem gantzen Verlauff öffentlich zu Tage lieget, daß alles dasjenige, so die Herren Prediger in dieser Sache von Anfang biß hieher vorgenommen, aus blossem Neid und Haß theils gegen den Herrn Prof. Francken, weil er in ihrer Dioeces mit ihren Zuhörern von GOttes Wort und dem wahren Wandel der rechtschaffenen Christen sich unterredet, theils gegen dessen Vater und übrige Angehörige, weil sie besagten Herrn Prof. Francken geliebet, und gerühmet, daß sie durch seine Reden auf einen bessern Wandel geführet worden, hergeflossen, nach welchen verderbten Affecten die Herren Prediger durch und durch in Actis sich selbst so lebendig abgemahlet, daß ein Tertius, so unpartheyisch ist, sich zum höchsten darüber verwundern muß, weil alles An- und Vorbringen der Herren Prediger nur dahin gehet, wie sie eine recht Päbstische Gewalt über die Gewissen ihnen zu wege bringen möchten, dannenhero auch der Herr Diaconus in einem Schreiben vom 26. Jan. 91. sich nicht gescheuet in Act. Consist. fol. 75. zu setzen, daß Herr M. Francke, wenn er ihre Zu- Papentzende Thaten der Denuncianten.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/295>, abgerufen am 24.11.2024.