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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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in dem Concil. Trident. vorgeschriebenen Art gesuchet wird, leichtlich gegegeben werden.

Doch was hier gesaget worden in Respect einer Printzeßin, undNebst noch einer angehängten Erinnerung. in Absicht auf die ausgedruckte wichtige Umstände, dasselbe ist keinesweges zu ziehen auf andere, oder gar alle und jede Glieder unserer der Augspurgischen Confession zugethanen Kirche, gleich als wenn einem jeden deswegen solte frey stehen von uns zu den Catholischen zu treten: Denn sind die Personen und die Umstände ungleich, so ist auch ein ander Urtheil darüber zu fassen. Es ist aber zu wünschen, daß (Besage der Worte der Augspurgischen Confession §. 1.) wie wir alle unter einem Christo sind und streiten, also auch alle in einer Gemeinschafft, Kirche und Einigkeit leben mögen. Dis verleyhe GOTT der himmlische Vater, durch JEsum Christum den Friedens-Fürsten, in Krafft des H. Geistes, Amen!

§. XIV. Das sechste Responsum war datirt H. d. 17. Sept.Das sechste Responsum. 1705. und beantwortete die erste Frage mit Unterscheid, daß zwar ein Lutherischer aber keinesweges ein Catholischer in seiner Religion seelig werden könne; woraus von sich selbst folget, daß nach dieser Beantwortung auch die andre Frage schlechterdings von dem Autore verneinet werden müssen.

Beyde Fragen handeln von der ewigen Seeligkeit und ihrer Erlangung.Gegeneinanderhaltung der zwey Fragen. Die erste siehet auf die Mittel derselben, die andere auf ein Werck, ob solches die Erlangung hindere? Die erste will wissen, ob es genug sey, an JEsum Christum glauben? Die andere, ob die Verlassung der Evangelischen Lehre und Kirche mit den wahren Glauben an JEsum Christum bestehe, und ohne Verlust der Seeligkeit geschehen könne? Die erste fordert eine gantz genaue Unterscheidung (Distinction) und behutsame Einschränckung, (Limitation) der andern kan man durch eine gerade Antwort ein Genüge thun.

Damit auf die erste in unterthänigstem Gehorsam aus GOttesAcht zu Beantwortung der ersten Frage vorauszusetzende Lehr-Stücke. Wort nach bestem Wissen und Gewissen von mir geantwortet werde, so setze ich anfänglich etliche Lehr-Stücke, die in der H. Schrifft ausdrücklich stehen, von uns allen angenommen und geglaubet werden. Wenn man solche in der Furcht GOttes nechst andächtigem Gebethe erweget, wird man bald sehen, wie die Antwort beschaffen seyn müsse. 1) GOtt allein ist es, der uns wiedergebähret oder bekehret, gerecht und seelig machet, Jer. 31. v. 18. Rom. 8. v. 33. 2. Tim. 4. v. 8. 2) Die Mittel, durch welche uns GOtt wiedergebähret, oder bekehret, gerecht und seelig ma-

in dem Concil. Trident. vorgeschriebenen Art gesuchet wird, leichtlich gegegeben werden.

Doch was hier gesaget worden in Respect einer Printzeßin, undNebst noch einer angehängten Erinnerung. in Absicht auf die ausgedruckte wichtige Umstände, dasselbe ist keinesweges zu ziehen auf andere, oder gar alle und jede Glieder unserer der Augspurgischen Confession zugethanen Kirche, gleich als wenn einem jeden deswegen solte frey stehen von uns zu den Catholischen zu treten: Denn sind die Personen und die Umstände ungleich, so ist auch ein ander Urtheil darüber zu fassen. Es ist aber zu wünschen, daß (Besage der Worte der Augspurgischen Confession §. 1.) wie wir alle unter einem Christo sind und streiten, also auch alle in einer Gemeinschafft, Kirche und Einigkeit leben mögen. Dis verleyhe GOTT der himmlische Vater, durch JEsum Christum den Friedens-Fürsten, in Krafft des H. Geistes, Amen!

§. XIV. Das sechste Responsum war datirt H. d. 17. Sept.Das sechste Responsum. 1705. und beantwortete die erste Frage mit Unterscheid, daß zwar ein Lutherischer aber keinesweges ein Catholischer in seiner Religion seelig werden könne; woraus von sich selbst folget, daß nach dieser Beantwortung auch die andre Frage schlechterdings von dem Autore verneinet werden müssen.

Beyde Fragen handeln von der ewigen Seeligkeit und ihrer Erlangung.Gegeneinanderhaltung der zwey Fragen. Die erste siehet auf die Mittel derselben, die andere auf ein Werck, ob solches die Erlangung hindere? Die erste will wissen, ob es genug sey, an JEsum Christum glauben? Die andere, ob die Verlassung der Evangelischen Lehre und Kirche mit den wahren Glauben an JEsum Christum bestehe, und ohne Verlust der Seeligkeit geschehen könne? Die erste fordert eine gantz genaue Unterscheidung (Distinction) und behutsame Einschränckung, (Limitation) der andern kan man durch eine gerade Antwort ein Genüge thun.

Damit auf die erste in unterthänigstem Gehorsam aus GOttesAcht zu Beantwortung der ersten Frage vorauszusetzende Lehr-Stücke. Wort nach bestem Wissen und Gewissen von mir geantwortet werde, so setze ich anfänglich etliche Lehr-Stücke, die in der H. Schrifft ausdrücklich stehen, von uns allen angenommen und geglaubet werden. Wenn man solche in der Furcht GOttes nechst andächtigem Gebethe erweget, wird man bald sehen, wie die Antwort beschaffen seyn müsse. 1) GOtt allein ist es, der uns wiedergebähret oder bekehret, gerecht und seelig machet, Jer. 31. v. 18. Rom. 8. v. 33. 2. Tim. 4. v. 8. 2) Die Mittel, durch welche uns GOtt wiedergebähret, oder bekehret, gerecht und seelig ma-

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[43/0051] in dem Concil. Trident. vorgeschriebenen Art gesuchet wird, leichtlich gegegeben werden. Doch was hier gesaget worden in Respect einer Printzeßin, und in Absicht auf die ausgedruckte wichtige Umstände, dasselbe ist keinesweges zu ziehen auf andere, oder gar alle und jede Glieder unserer der Augspurgischen Confession zugethanen Kirche, gleich als wenn einem jeden deswegen solte frey stehen von uns zu den Catholischen zu treten: Denn sind die Personen und die Umstände ungleich, so ist auch ein ander Urtheil darüber zu fassen. Es ist aber zu wünschen, daß (Besage der Worte der Augspurgischen Confession §. 1.) wie wir alle unter einem Christo sind und streiten, also auch alle in einer Gemeinschafft, Kirche und Einigkeit leben mögen. Dis verleyhe GOTT der himmlische Vater, durch JEsum Christum den Friedens-Fürsten, in Krafft des H. Geistes, Amen! Nebst noch einer angehängten Erinnerung. §. XIV. Das sechste Responsum war datirt H. d. 17. Sept. 1705. und beantwortete die erste Frage mit Unterscheid, daß zwar ein Lutherischer aber keinesweges ein Catholischer in seiner Religion seelig werden könne; woraus von sich selbst folget, daß nach dieser Beantwortung auch die andre Frage schlechterdings von dem Autore verneinet werden müssen. Das sechste Responsum. Beyde Fragen handeln von der ewigen Seeligkeit und ihrer Erlangung. Die erste siehet auf die Mittel derselben, die andere auf ein Werck, ob solches die Erlangung hindere? Die erste will wissen, ob es genug sey, an JEsum Christum glauben? Die andere, ob die Verlassung der Evangelischen Lehre und Kirche mit den wahren Glauben an JEsum Christum bestehe, und ohne Verlust der Seeligkeit geschehen könne? Die erste fordert eine gantz genaue Unterscheidung (Distinction) und behutsame Einschränckung, (Limitation) der andern kan man durch eine gerade Antwort ein Genüge thun. Gegeneinanderhaltung der zwey Fragen. Damit auf die erste in unterthänigstem Gehorsam aus GOttes Wort nach bestem Wissen und Gewissen von mir geantwortet werde, so setze ich anfänglich etliche Lehr-Stücke, die in der H. Schrifft ausdrücklich stehen, von uns allen angenommen und geglaubet werden. Wenn man solche in der Furcht GOttes nechst andächtigem Gebethe erweget, wird man bald sehen, wie die Antwort beschaffen seyn müsse. 1) GOtt allein ist es, der uns wiedergebähret oder bekehret, gerecht und seelig machet, Jer. 31. v. 18. Rom. 8. v. 33. 2. Tim. 4. v. 8. 2) Die Mittel, durch welche uns GOtt wiedergebähret, oder bekehret, gerecht und seelig ma- Acht zu Beantwortung der ersten Frage vorauszusetzende Lehr-Stücke.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/51>, abgerufen am 21.11.2024.