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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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communio sub una, welche die Pontificii rigide exigiren, oder da sie jemanden die communionem sub utraque verstatten solten, solches nichts anderst, als sub durissimis conditionibus zulassen, und dergleichen mehr, welche irrige Dinge derjenige, der zum Pabstthum tritt, wider sein besser Wissen und Gewissen annehmen, denenselben beypflichten, auch sothane Dinge wider sein Gewissen in praxi exerciren muß. Nun muß ja ein rechtschaffener Christe sich üben, nicht nur den wahren Glauben, sondern auch nebst dem Glauben ein reines und gutes Gewissen zu behalten, daß er keine Wunde in dasselbe schlage, noch ein Brandmahl darein bekomme. 1. Tim. 1. v. 2. Allermassen diejenigen, welche sothanes gute Gewissen hintansetzen, auch am Glauben Schiffbruch leiden, 1. Tim. 1. v. 19. Ja es hat ein Christe sich zu üben, daß er habe ein unverletztes Gewissen allenthalben beyde gegen GOtt und den Menschen. Actor. 24. v. 16. und ihn also sein eigen Hertz nicht verdamme, 1. Joh. 3. v. 21. sondern vielmehr sein Ruhm sey, das Zeugnüß seines guten Gewissens. 2. Cor. 1. v. 13. Wer nun von der Lutherischen Religion zu der Päbstlichen übertritt, und die Errores annimmt, auch nach denselben einher gehet, handelt wider sein besser Wissen und Gewissen, und begehet also eine Todt-Sünde; allermassen quicquid conscientia, praesertim recta, jubet vel prohibet, id sub ratione legis divinae jubet, vel prohibet. Qui igitur contra conscientiam agit, ille hoc agit, ut Deum offendat, atque ita non potest non gratia divina excidere. Hujusmodi igitur hominem propriae cogitationes (propria conscientia) accusant atque damnant. Rom. 2. v. 15. Und ob man gleich sich nur eusserlich anstellen wolte, als wenn man dergleichen Irrthümer annehme, da man doch dieselbe im Hertzen improbiret, so würde nichts destoweniger solche Simulatio zu einem Aergernüß gedeyhen; Dannhauer ad Decal. pag. 397. wofür demnach ein Christe sich wohl fürzusehen hat. Ob nun gleich zu solchem Changement der Religion eine ansehnliche Heyrath, und durch dieselbe so wohl für diese hohe Printzeßin, als dero gantzes hohe Hauß eine sonderbahre hoffende Fortun Anlaß geben möchte, bevor ab da auch sothaner Heyrath aus denen dabey sich ereignenden Umständen die Göttliche Providenz sich möchte blicken lassen. So ist doch ein gutes und freudiges Gewissen und die Gnade bey GOtt allen Zeitlichen und Irrdischen vorzuziehen; allermassen auch der Apostel alle das Zeitliche für gering ja für nichts achtet, nur daß er Christum gewinne und Theil an demselben habe auch behalte. Phil. 3. v. 8. Und da die übrigen Apostel zu Christo sprachen: Siehe wir haben alles verlassen, und sind dir nachgefolget, was

communio sub una, welche die Pontificii rigide exigiren, oder da sie jemanden die communionem sub utraque verstatten solten, solches nichts anderst, als sub durissimis conditionibus zulassen, und dergleichen mehr, welche irrige Dinge derjenige, der zum Pabstthum tritt, wider sein besser Wissen und Gewissen annehmen, denenselben beypflichten, auch sothane Dinge wider sein Gewissen in praxi exerciren muß. Nun muß ja ein rechtschaffener Christe sich üben, nicht nur den wahren Glauben, sondern auch nebst dem Glauben ein reines und gutes Gewissen zu behalten, daß er keine Wunde in dasselbe schlage, noch ein Brandmahl darein bekomme. 1. Tim. 1. v. 2. Allermassen diejenigen, welche sothanes gute Gewissen hintansetzen, auch am Glauben Schiffbruch leiden, 1. Tim. 1. v. 19. Ja es hat ein Christe sich zu üben, daß er habe ein unverletztes Gewissen allenthalben beyde gegen GOtt und den Menschen. Actor. 24. v. 16. und ihn also sein eigen Hertz nicht verdamme, 1. Joh. 3. v. 21. sondern vielmehr sein Ruhm sey, das Zeugnüß seines guten Gewissens. 2. Cor. 1. v. 13. Wer nun von der Lutherischen Religion zu der Päbstlichen übertritt, und die Errores annimmt, auch nach denselben einher gehet, handelt wider sein besser Wissen und Gewissen, und begehet also eine Todt-Sünde; allermassen quicquid conscientia, praesertim recta, jubet vel prohibet, id sub ratione legis divinae jubet, vel prohibet. Qui igitur contra conscientiam agit, ille hoc agit, ut Deum offendat, atque ita non potest non gratia divina excidere. Hujusmodi igitur hominem propriae cogitationes (propria conscientia) accusant atque damnant. Rom. 2. v. 15. Und ob man gleich sich nur eusserlich anstellen wolte, als wenn man dergleichen Irrthümer annehme, da man doch dieselbe im Hertzen improbiret, so würde nichts destoweniger solche Simulatio zu einem Aergernüß gedeyhen; Dannhauer ad Decal. pag. 397. wofür demnach ein Christe sich wohl fürzusehen hat. Ob nun gleich zu solchem Changement der Religion eine ansehnliche Heyrath, und durch dieselbe so wohl für diese hohe Printzeßin, als dero gantzes hohe Hauß eine sonderbahre hoffende Fortun Anlaß geben möchte, bevor ab da auch sothaner Heyrath aus denen dabey sich ereignenden Umständen die Göttliche Providenz sich möchte blicken lassen. So ist doch ein gutes und freudiges Gewissen und die Gnade bey GOtt allen Zeitlichen und Irrdischen vorzuziehen; allermassen auch der Apostel alle das Zeitliche für gering ja für nichts achtet, nur daß er Christum gewinne und Theil an demselben habe auch behalte. Phil. 3. v. 8. Und da die übrigen Apostel zu Christo sprachen: Siehe wir haben alles verlassen, und sind dir nachgefolget, was

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[53/0061] communio sub una, welche die Pontificii rigide exigiren, oder da sie jemanden die communionem sub utraque verstatten solten, solches nichts anderst, als sub durissimis conditionibus zulassen, und dergleichen mehr, welche irrige Dinge derjenige, der zum Pabstthum tritt, wider sein besser Wissen und Gewissen annehmen, denenselben beypflichten, auch sothane Dinge wider sein Gewissen in praxi exerciren muß. Nun muß ja ein rechtschaffener Christe sich üben, nicht nur den wahren Glauben, sondern auch nebst dem Glauben ein reines und gutes Gewissen zu behalten, daß er keine Wunde in dasselbe schlage, noch ein Brandmahl darein bekomme. 1. Tim. 1. v. 2. Allermassen diejenigen, welche sothanes gute Gewissen hintansetzen, auch am Glauben Schiffbruch leiden, 1. Tim. 1. v. 19. Ja es hat ein Christe sich zu üben, daß er habe ein unverletztes Gewissen allenthalben beyde gegen GOtt und den Menschen. Actor. 24. v. 16. und ihn also sein eigen Hertz nicht verdamme, 1. Joh. 3. v. 21. sondern vielmehr sein Ruhm sey, das Zeugnüß seines guten Gewissens. 2. Cor. 1. v. 13. Wer nun von der Lutherischen Religion zu der Päbstlichen übertritt, und die Errores annimmt, auch nach denselben einher gehet, handelt wider sein besser Wissen und Gewissen, und begehet also eine Todt-Sünde; allermassen quicquid conscientia, praesertim recta, jubet vel prohibet, id sub ratione legis divinae jubet, vel prohibet. Qui igitur contra conscientiam agit, ille hoc agit, ut Deum offendat, atque ita non potest non gratia divina excidere. Hujusmodi igitur hominem propriae cogitationes (propria conscientia) accusant atque damnant. Rom. 2. v. 15. Und ob man gleich sich nur eusserlich anstellen wolte, als wenn man dergleichen Irrthümer annehme, da man doch dieselbe im Hertzen improbiret, so würde nichts destoweniger solche Simulatio zu einem Aergernüß gedeyhen; Dannhauer ad Decal. pag. 397. wofür demnach ein Christe sich wohl fürzusehen hat. Ob nun gleich zu solchem Changement der Religion eine ansehnliche Heyrath, und durch dieselbe so wohl für diese hohe Printzeßin, als dero gantzes hohe Hauß eine sonderbahre hoffende Fortun Anlaß geben möchte, bevor ab da auch sothaner Heyrath aus denen dabey sich ereignenden Umständen die Göttliche Providenz sich möchte blicken lassen. So ist doch ein gutes und freudiges Gewissen und die Gnade bey GOtt allen Zeitlichen und Irrdischen vorzuziehen; allermassen auch der Apostel alle das Zeitliche für gering ja für nichts achtet, nur daß er Christum gewinne und Theil an demselben habe auch behalte. Phil. 3. v. 8. Und da die übrigen Apostel zu Christo sprachen: Siehe wir haben alles verlassen, und sind dir nachgefolget, was

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/61>, abgerufen am 24.11.2024.