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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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wird nns dafür? Bekamen sie zur Antwort: Wer verlässet Häuser oder Bruder, oder Schwester, oder Vater, oder Mutter, oder Weib, oder Kind, oder Aecker um meines Nahmens willen, der wird es hundertfältig nehmen, und das ewige Leben ererben. Matth. 19. v. 27. 28. 29. Und der HERR spricht: Wer Vater und Mutter mehr liebet, denn mich, der ist mein nicht werth, kan auch mein Jünger nicht seyn. Matth. 10. v. 37. Luc. 14. v. 26. Es seyn auch offtmahlen diejenigen Dinge, welche sonst der Göttlichen Providenz Anzeigungen zu seyn pflegen, als eine Prüf- und Bewährung anzusehen, ob auch das Hertz das Zeitliche dem Ewigen wolle vorziehen. Denn der HErr prüffet die Gerechten, Psalm. 10, 6. und ihr Hertz, Psalm. 17. 3. Prov. 17, 3. 1. Thess. 2, 4. er prüffet und versuchet sie, Psalm. 26, 2. daß er ihr Hertz, und wie sie es meynen, erfahre, Psalm. 139, 23. bey welchem Zustande GOtt inständig anzuruffen, daß er uns durch seinen H. Geist in alle Wahrheit leiten, Joh. 17, 3. und darinnen heiligen, Joh. 17, 17. dabey beständig erhalten, auch die da stehen, nicht fallen lassen wolle.

Beschluß und angehengter Wunsch.

Der Höchste lasse alle in diesem Casu vorfallende Deliberationes zu seines Göttlichen Nahmens Ehre, und zu derer Interessenten Gloire, zeitlicher und ewiger Wohlfarth ausschlagen und gedeyhen, um des Verdienstes Christi willen. Gleichwie ich nun meine Meynung wegen derer gnädigst vorgelegten zweyen Fragen nach meinen Pflichten und Christlichen Gewissen, unterthänigst geöffnet habe, also zweifle ich nicht, es werde dieselbe von Ew. Hochfürstlich Durchlauchtigkeit gnädigst aufgenommen werden. Dieselbe Göttlicher Obhut zu allem Hochfürstlichen Wohlergehen, langen Leben, und fernerer glücklicher Regierung unterthänigst empfehlende verharre Zeit Lebens etc.

Unvorgreifliches Gutachten.

§. XVI. Vorstehende beyde Responsa, nemlich das sechste und siebende waren dem Herrn Autori des fünfften Responsi gegeben worden, sein Gutachten darüber zu eröffnen, der dann auch solches folgender massen gethan hatte, daß er bey einen jeden, so wohl bey der ersten als andern Frage kürtzlich vorstellete, was nach seiner Meynung von denen Herren Autoribus entweder unbewiesen als wahrhafftig wäre bejahet und also damit eine petitio principii begangen worden, oder was denen Catholischen von ihnen ohne Grund, und fälschlich imputiret würde.

Uber das sechste Responsum

Unvorgreifliches Gutachten auf D. W. Rationes bey der ersten Frage: Daß die Catholische Religion keinen rechten Glauben habe, und die Mittel der Seeligkeit nicht rein habe, son-

wird nns dafür? Bekamen sie zur Antwort: Wer verlässet Häuser oder Bruder, oder Schwester, oder Vater, oder Mutter, oder Weib, oder Kind, oder Aecker um meines Nahmens willen, der wird es hundertfältig nehmen, und das ewige Leben ererben. Matth. 19. v. 27. 28. 29. Und der HERR spricht: Wer Vater und Mutter mehr liebet, denn mich, der ist mein nicht werth, kan auch mein Jünger nicht seyn. Matth. 10. v. 37. Luc. 14. v. 26. Es seyn auch offtmahlen diejenigen Dinge, welche sonst der Göttlichen Providenz Anzeigungen zu seyn pflegen, als eine Prüf- und Bewährung anzusehen, ob auch das Hertz das Zeitliche dem Ewigen wolle vorziehen. Denn der HErr prüffet die Gerechten, Psalm. 10, 6. und ihr Hertz, Psalm. 17. 3. Prov. 17, 3. 1. Thess. 2, 4. er prüffet und versuchet sie, Psalm. 26, 2. daß er ihr Hertz, und wie sie es meynen, erfahre, Psalm. 139, 23. bey welchem Zustande GOtt inständig anzuruffen, daß er uns durch seinen H. Geist in alle Wahrheit leiten, Joh. 17, 3. und darinnen heiligen, Joh. 17, 17. dabey beständig erhalten, auch die da stehen, nicht fallen lassen wolle.

Beschluß und angehengter Wunsch.

Der Höchste lasse alle in diesem Casu vorfallende Deliberationes zu seines Göttlichen Nahmens Ehre, und zu derer Interessenten Gloire, zeitlicher und ewiger Wohlfarth ausschlagen und gedeyhen, um des Verdienstes Christi willen. Gleichwie ich nun meine Meynung wegen derer gnädigst vorgelegten zweyen Fragen nach meinen Pflichten und Christlichen Gewissen, unterthänigst geöffnet habe, also zweifle ich nicht, es werde dieselbe von Ew. Hochfürstlich Durchlauchtigkeit gnädigst aufgenommen werden. Dieselbe Göttlicher Obhut zu allem Hochfürstlichen Wohlergehen, langen Leben, und fernerer glücklicher Regierung unterthänigst empfehlende verharre Zeit Lebens etc.

Unvorgreifliches Gutachten.

§. XVI. Vorstehende beyde Responsa, nemlich das sechste und siebende waren dem Herrn Autori des fünfften Responsi gegeben worden, sein Gutachten darüber zu eröffnen, der dann auch solches folgender massen gethan hatte, daß er bey einen jeden, so wohl bey der ersten als andern Frage kürtzlich vorstellete, was nach seiner Meynung von denen Herren Autoribus entweder unbewiesen als wahrhafftig wäre bejahet und also damit eine petitio principii begangen worden, oder was denen Catholischen von ihnen ohne Grund, und fälschlich imputiret würde.

Uber das sechste Responsum

Unvorgreifliches Gutachten auf D. W. Rationes bey der ersten Frage: Daß die Catholische Religion keinen rechten Glauben habe, und die Mittel der Seeligkeit nicht rein habe, son-

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[54/0062] wird nns dafür? Bekamen sie zur Antwort: Wer verlässet Häuser oder Bruder, oder Schwester, oder Vater, oder Mutter, oder Weib, oder Kind, oder Aecker um meines Nahmens willen, der wird es hundertfältig nehmen, und das ewige Leben ererben. Matth. 19. v. 27. 28. 29. Und der HERR spricht: Wer Vater und Mutter mehr liebet, denn mich, der ist mein nicht werth, kan auch mein Jünger nicht seyn. Matth. 10. v. 37. Luc. 14. v. 26. Es seyn auch offtmahlen diejenigen Dinge, welche sonst der Göttlichen Providenz Anzeigungen zu seyn pflegen, als eine Prüf- und Bewährung anzusehen, ob auch das Hertz das Zeitliche dem Ewigen wolle vorziehen. Denn der HErr prüffet die Gerechten, Psalm. 10, 6. und ihr Hertz, Psalm. 17. 3. Prov. 17, 3. 1. Thess. 2, 4. er prüffet und versuchet sie, Psalm. 26, 2. daß er ihr Hertz, und wie sie es meynen, erfahre, Psalm. 139, 23. bey welchem Zustande GOtt inständig anzuruffen, daß er uns durch seinen H. Geist in alle Wahrheit leiten, Joh. 17, 3. und darinnen heiligen, Joh. 17, 17. dabey beständig erhalten, auch die da stehen, nicht fallen lassen wolle. Der Höchste lasse alle in diesem Casu vorfallende Deliberationes zu seines Göttlichen Nahmens Ehre, und zu derer Interessenten Gloire, zeitlicher und ewiger Wohlfarth ausschlagen und gedeyhen, um des Verdienstes Christi willen. Gleichwie ich nun meine Meynung wegen derer gnädigst vorgelegten zweyen Fragen nach meinen Pflichten und Christlichen Gewissen, unterthänigst geöffnet habe, also zweifle ich nicht, es werde dieselbe von Ew. Hochfürstlich Durchlauchtigkeit gnädigst aufgenommen werden. Dieselbe Göttlicher Obhut zu allem Hochfürstlichen Wohlergehen, langen Leben, und fernerer glücklicher Regierung unterthänigst empfehlende verharre Zeit Lebens etc. §. XVI. Vorstehende beyde Responsa, nemlich das sechste und siebende waren dem Herrn Autori des fünfften Responsi gegeben worden, sein Gutachten darüber zu eröffnen, der dann auch solches folgender massen gethan hatte, daß er bey einen jeden, so wohl bey der ersten als andern Frage kürtzlich vorstellete, was nach seiner Meynung von denen Herren Autoribus entweder unbewiesen als wahrhafftig wäre bejahet und also damit eine petitio principii begangen worden, oder was denen Catholischen von ihnen ohne Grund, und fälschlich imputiret würde. Unvorgreifliches Gutachten auf D. W. Rationes bey der ersten Frage: Daß die Catholische Religion keinen rechten Glauben habe, und die Mittel der Seeligkeit nicht rein habe, son-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/62>, abgerufen am 24.11.2024.