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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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und daß er mir zugleich die Autores von diesen 6. Bedencken melden wollen, gebührenden Danck abstatte. Also wird er hinwiederum in Durchlesung derer Responsorum, die ich diesen meinen ersten Handel beydrucken lassen, gar bald erkennen, daß man ihn die Responsa nicht gelieffert, wie sie von denen Autoribus, die er mir gemeldet, verfertiget worden, sonderlich das erste und dritte in seinen Abdruck. Jedoch ist mir recht lieb gewesen, das 6. Responsum zu lesen, welches seinen Bericht nach, ein sehr berühmter aber bereits auch verstorbener Politicus und Mathematicus gemacht haben soll, wiewohl es mir auch vorkommet, als wenn es nicht vvllkommen sey, indem weder ein rechter Eingang, noch Beschluß dabey zu finden: jedoch ist auch bekannt, daß besagter berühmter Mann gewohnet gewesen, auch in seinen andern Schrifften, aus allerhand Ursachen, seine Meynung nicht deutlich vorzustellen, und so zu reden nicht recht an der Klinge zu fechten; sondern dieselbe also einzurichten, daß man dieselben guten Theils errathen müssen.

Weil denn die nunmehro publicirten vier Theile einen vollkommenen Band ausmachen, und ich von neuen verhindert werde, daß ich nicht versprechen kan, den fünfften Theil künfftige Oster-Messe zu publiciren; Als werde wohl das instehende halbe Jahr ein wenig pausiren. Ich werde mich aber dennoch befleißigen, geliebts GOtt, zwischen hier und Ostern, den allbereit ausgearbeiteten Anfang von dem Versuch der Historie des Streits zwischen der Obrigkeit und dem Priesterthum wegen des Kirchen-Rechts, dessen summarischen Inhalt in §. X. des andern Handels p. 193. seq. ich hier gemeldet, drucken zu lassen.

Ich will mich auch bemühen, meine allbereit in summa entworffene und in der Vorrede des andern Theils zu communiciren versprochene Gedancken über den ersten Handel des andern Theils diesen Winter in Ordnung zu bringen, damit selbige so dann bey Publicirung des fünfften Theils, so GOtt will, erscheinen können, zumahln da ich nunmehro theils von hohen Patronen, theils von guten Freunden glaubwürdige Nachricht erhalten, wer eigentlich der wahrr Autor von demselben Bedencken wegen Verbesserung des Justitien-Wesens, item in welchen Jahre, und auf wessen Veranlassung selbiges geschrieben worden.

Was aber meine auch zu Ende der Vorrede des andern Theils erwehnte, aber nicht versprochene Gedancken über das Braunschweigische Be-

und daß er mir zugleich die Autores von diesen 6. Bedencken melden wollen, gebührenden Danck abstatte. Also wird er hinwiederum in Durchlesung derer Responsorum, die ich diesen meinen ersten Handel beydrucken lassen, gar bald erkennen, daß man ihn die Responsa nicht gelieffert, wie sie von denen Autoribus, die er mir gemeldet, verfertiget worden, sonderlich das erste und dritte in seinen Abdruck. Jedoch ist mir recht lieb gewesen, das 6. Responsum zu lesen, welches seinen Bericht nach, ein sehr berühmter aber bereits auch verstorbener Politicus und Mathematicus gemacht haben soll, wiewohl es mir auch vorkommet, als wenn es nicht vvllkommen sey, indem weder ein rechter Eingang, noch Beschluß dabey zu finden: jedoch ist auch bekannt, daß besagter berühmter Mann gewohnet gewesen, auch in seinen andern Schrifften, aus allerhand Ursachen, seine Meynung nicht deutlich vorzustellen, und so zu reden nicht recht an der Klinge zu fechten; sondern dieselbe also einzurichten, daß man dieselben guten Theils errathen müssen.

Weil denn die nunmehro publicirten vier Theile einen vollkommenen Band ausmachen, und ich von neuen verhindert werde, daß ich nicht versprechen kan, den fünfften Theil künfftige Oster-Messe zu publiciren; Als werde wohl das instehende halbe Jahr ein wenig pausiren. Ich werde mich aber dennoch befleißigen, geliebts GOtt, zwischen hier und Ostern, den allbereit ausgearbeiteten Anfang von dem Versuch der Historie des Streits zwischen der Obrigkeit und dem Priesterthum wegen des Kirchen-Rechts, dessen summarischen Inhalt in §. X. des andern Handels p. 193. seq. ich hier gemeldet, drucken zu lassen.

Ich will mich auch bemühen, meine allbereit in summa entworffene und in der Vorrede des andern Theils zu communiciren versprochene Gedancken über den ersten Handel des andern Theils diesen Winter in Ordnung zu bringen, damit selbige so dann bey Publicirung des fünfften Theils, so GOtt will, erscheinen können, zumahln da ich nunmehro theils von hohen Patronen, theils von guten Freunden glaubwürdige Nachricht erhalten, wer eigentlich der wahrr Autor von demselben Bedencken wegen Verbesserung des Justitien-Wesens, item in welchen Jahre, und auf wessen Veranlassung selbiges geschrieben worden.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/7>, abgerufen am 03.12.2024.