Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

dencken von Einrichtung des juris circa sacra betrifft, weiß ich nicht, ob dieselbe sobald zu Stande kommen möchten. Indessen hat besagtes Bedencken §. IIX. unter andern eines anno 1604. in der Stadt Braunschweig entstandenen Aufruhrs und Blutbades erwehnet, welches mehrentheils durch den damahligen Coadjutor M. Johann Kaufmann verursachet worden. Es hat zwar der Herr Rethmeyer in seiner Braunschweigischen Kirchen-Historie Part. IV. cap. 4. sich vorgenommen, die Umstände dieses Aufruhrs historice zu erzehlen, man wird aber ein viel grösseres Licht und eine gantz andere Einsicht in diese Historie bekommen, wenn man mit dieser allzupartheyischen Erzehlung conferiren will, was schon für 100. Jahren Hertzog Heinrich Julius in dem grossen Werck des ausführlichen wahrhafftigen Historischen Berichts in andern Haupt-Theile part. 3. cap. 6. p. 2318. biß p. 2532. von diesen Blutbade gemeldet, und durch die daselbst befindliche Documenta dargethan, und hernach anno 1608. in dem Examine Illustri über des Raths zu Braunschweig intitulirte kurtze Abfertigung &c. quaest. 19. p. 551. biß 568. daraus etwas kürtzer zusammen gefasset, und wiederhohlet, welches allerdings wohl meritirt, gelesen und gegen die Rethmeyerische Erzehlung gehalten zu werden. Nachdem auch damahln in dieser Sache unterschiedene Responsa Theologica eingehohlet worden, die der Herr Rethmeyer ebenmäßig beydrucken zu lassen Bedencken gehabt, und die Herr D. Joh. Philipp Odelem zu Braunschweig mir offeriret, ich aber solche laut meiner Vorrede über den dritten Theil der Juristischen Händel ihn selbst zu ediren gebethen; und er auch diese Edition nunmehro für etlichen Wochen, unter den Titel: Reliquiae Papo-Caesariae Romanae in disciplina Ecclesiastica apud Lutheranos in teutscher Sprache nebst seiner Vorrede herausgegeben; Als werden dieselbe nunmehro nicht alleine die Historie von offtgedachten Blut-Bade, sondern auch dasjenige, was in dieses vierdten Theils andern und dritten Handel wegen des Bindeschlüssels von mir erwehnet worden, in vielen Stücken erläutern, weswegen ich besagtes Werckgen dem unpartheyischen Leser hiermit bestens recommendire. Halle den 23. September 1721.

dencken von Einrichtung des juris circa sacra betrifft, weiß ich nicht, ob dieselbe sobald zu Stande kommen möchten. Indessen hat besagtes Bedencken §. IIX. unter andern eines anno 1604. in der Stadt Braunschweig entstandenen Aufruhrs und Blutbades erwehnet, welches mehrentheils durch den damahligen Coadjutor M. Johann Kaufmann verursachet worden. Es hat zwar der Herr Rethmeyer in seiner Braunschweigischen Kirchen-Historie Part. IV. cap. 4. sich vorgenommen, die Umstände dieses Aufruhrs historice zu erzehlen, man wird aber ein viel grösseres Licht und eine gantz andere Einsicht in diese Historie bekommen, wenn man mit dieser allzupartheyischen Erzehlung conferiren will, was schon für 100. Jahren Hertzog Heinrich Julius in dem grossen Werck des ausführlichen wahrhafftigen Historischen Berichts in andern Haupt-Theile part. 3. cap. 6. p. 2318. biß p. 2532. von diesen Blutbade gemeldet, und durch die daselbst befindliche Documenta dargethan, und hernach anno 1608. in dem Examine Illustri über des Raths zu Braunschweig intitulirte kurtze Abfertigung &c. quaest. 19. p. 551. biß 568. daraus etwas kürtzer zusammen gefasset, und wiederhohlet, welches allerdings wohl meritirt, gelesen und gegen die Rethmeyerische Erzehlung gehalten zu werden. Nachdem auch damahln in dieser Sache unterschiedene Responsa Theologica eingehohlet worden, die der Herr Rethmeyer ebenmäßig beydrucken zu lassen Bedencken gehabt, und die Herr D. Joh. Philipp Odelem zu Braunschweig mir offeriret, ich aber solche laut meiner Vorrede über den dritten Theil der Juristischen Händel ihn selbst zu ediren gebethen; und er auch diese Edition nunmehro für etlichen Wochen, unter den Titel: Reliquiae Papo-Caesariae Romanae in disciplina Ecclesiastica apud Lutheranos in teutscher Sprache nebst seiner Vorrede herausgegeben; Als werden dieselbe nunmehro nicht alleine die Historie von offtgedachten Blut-Bade, sondern auch dasjenige, was in dieses vierdten Theils andern und dritten Handel wegen des Bindeschlüssels von mir erwehnet worden, in vielen Stücken erläutern, weswegen ich besagtes Werckgen dem unpartheyischen Leser hiermit bestens recommendire. Halle den 23. September 1721.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0008"/>
dencken                      von Einrichtung des juris circa sacra betrifft, weiß ich nicht, ob dieselbe                      sobald zu Stande kommen möchten. Indessen hat besagtes Bedencken §. IIX. unter                      andern eines anno 1604. in der Stadt Braunschweig entstandenen Aufruhrs und                      Blutbades erwehnet, welches mehrentheils durch den damahligen Coadjutor M.                      Johann Kaufmann verursachet worden. Es hat zwar der Herr Rethmeyer in seiner                      Braunschweigischen Kirchen-Historie Part. IV. cap. 4. sich vorgenommen, die                      Umstände dieses Aufruhrs historice zu erzehlen, man wird aber ein viel grösseres                      Licht und eine gantz andere Einsicht in diese Historie bekommen, wenn man mit                      dieser allzupartheyischen Erzehlung conferiren will, was schon für 100. Jahren                      Hertzog Heinrich Julius in dem grossen Werck des ausführlichen wahrhafftigen                      Historischen Berichts in andern Haupt-Theile part. 3. cap. 6. p. 2318. biß p.                      2532. von diesen Blutbade gemeldet, und durch die daselbst befindliche Documenta                      dargethan, und hernach anno 1608. in dem Examine Illustri über des Raths zu                      Braunschweig intitulirte kurtze Abfertigung &amp;c. quaest. 19. p. 551. biß 568.                      daraus etwas kürtzer zusammen gefasset, und wiederhohlet, welches allerdings                      wohl meritirt, gelesen und gegen die Rethmeyerische Erzehlung gehalten zu                      werden. Nachdem auch damahln in dieser Sache unterschiedene Responsa Theologica                      eingehohlet worden, die der Herr Rethmeyer ebenmäßig beydrucken zu lassen                      Bedencken gehabt, und die Herr D. Joh. Philipp Odelem zu Braunschweig mir                      offeriret, ich aber solche laut meiner Vorrede über den dritten Theil der                      Juristischen Händel ihn selbst zu ediren gebethen; und er auch diese Edition                      nunmehro für etlichen Wochen, unter den Titel: Reliquiae Papo-Caesariae Romanae                      in disciplina Ecclesiastica apud Lutheranos in teutscher Sprache nebst seiner                      Vorrede herausgegeben; Als werden dieselbe nunmehro nicht alleine die Historie                      von offtgedachten Blut-Bade, sondern auch dasjenige, was in dieses vierdten                      Theils andern und dritten Handel wegen des Bindeschlüssels von mir erwehnet                      worden, in vielen Stücken erläutern, weswegen ich besagtes Werckgen dem                      unpartheyischen Leser hiermit bestens recommendire. Halle den 23. September                      1721.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0008] dencken von Einrichtung des juris circa sacra betrifft, weiß ich nicht, ob dieselbe sobald zu Stande kommen möchten. Indessen hat besagtes Bedencken §. IIX. unter andern eines anno 1604. in der Stadt Braunschweig entstandenen Aufruhrs und Blutbades erwehnet, welches mehrentheils durch den damahligen Coadjutor M. Johann Kaufmann verursachet worden. Es hat zwar der Herr Rethmeyer in seiner Braunschweigischen Kirchen-Historie Part. IV. cap. 4. sich vorgenommen, die Umstände dieses Aufruhrs historice zu erzehlen, man wird aber ein viel grösseres Licht und eine gantz andere Einsicht in diese Historie bekommen, wenn man mit dieser allzupartheyischen Erzehlung conferiren will, was schon für 100. Jahren Hertzog Heinrich Julius in dem grossen Werck des ausführlichen wahrhafftigen Historischen Berichts in andern Haupt-Theile part. 3. cap. 6. p. 2318. biß p. 2532. von diesen Blutbade gemeldet, und durch die daselbst befindliche Documenta dargethan, und hernach anno 1608. in dem Examine Illustri über des Raths zu Braunschweig intitulirte kurtze Abfertigung &c. quaest. 19. p. 551. biß 568. daraus etwas kürtzer zusammen gefasset, und wiederhohlet, welches allerdings wohl meritirt, gelesen und gegen die Rethmeyerische Erzehlung gehalten zu werden. Nachdem auch damahln in dieser Sache unterschiedene Responsa Theologica eingehohlet worden, die der Herr Rethmeyer ebenmäßig beydrucken zu lassen Bedencken gehabt, und die Herr D. Joh. Philipp Odelem zu Braunschweig mir offeriret, ich aber solche laut meiner Vorrede über den dritten Theil der Juristischen Händel ihn selbst zu ediren gebethen; und er auch diese Edition nunmehro für etlichen Wochen, unter den Titel: Reliquiae Papo-Caesariae Romanae in disciplina Ecclesiastica apud Lutheranos in teutscher Sprache nebst seiner Vorrede herausgegeben; Als werden dieselbe nunmehro nicht alleine die Historie von offtgedachten Blut-Bade, sondern auch dasjenige, was in dieses vierdten Theils andern und dritten Handel wegen des Bindeschlüssels von mir erwehnet worden, in vielen Stücken erläutern, weswegen ich besagtes Werckgen dem unpartheyischen Leser hiermit bestens recommendire. Halle den 23. September 1721.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/8
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/8>, abgerufen am 03.12.2024.