Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.veraine Regenten, als 1) da Carolus V. wie beym Sleidano zu lesen, von ihm die Einwilligung hohlen müssen, das Kayserthum anzunehmen. 2) Daß dieselben mit grossen Depensen und Geschencken zu Rom oder sonst in Italien erscheinen müssen, die Crönung vom Pabst zu hohlen, welche doch nur zu dem Ende erdacht ist, eine eingebildete Submission daraus zu erzwingen, wie in dem Exempel Coelestini mit dem Kayser Henrico VI. zu ersehen. 3) Die praetendirten juramenta fidelitatis bey Inaugurirung der Souverainen Häupter. Denn obschon Muretus etliche mahl im Nahmen derselben dem Pabst die Ceremonien prächtig genug in seinen Orationibus gemacht, so ist doch solches nur vor die lange Weile, und es kan Durchlauchtigen Helden gleich viel thun, mit was vor Expressionen ein Italiäner dem andern flattiret. [fremdsprachliches Material].) Die angemassete Gewalt über alle Christliche Gemeinen, wovon itzt kaum Umbra übrig. [fremdsprachliches Material].) Die herrlichen Maniern, die Simoney noch zehen mahl ärger als Simon Magus durch die feilgebothene Indulgentien, und andere nach Apostolischer Tax verhandelte Gnaden zu exerciren. Obs. 5. Daraus folget: [fremdsprachliches Material].) Daß man vor Lutheri Reformation auch in Römischer Kirche GOtt höher zu preisen habe, als die meisten sich einbilden können. Die Römische Kirche ist dadurch vom Anti-Christ gesäubert; das Kind der Boßheit ist gantz durch den Geist des Mundes Christi umbracht, 2. Thess. 2. v. 8. hohe Häupter und die gesamte Kirche von dessen Tyranney und unerträglichen Joch erlöset. Alle Reiche sind Christi worden. Apoc. 12. v. 1. [fremdsprachliches Material].) Daß man Ursach hat, viel moderater und bescheidener von Römischer Kirche zu reden, als vor dem Münsterischen Frieden, wie droben gemeldet, unerachtet des noch bleibenden Eyffers etlicher Theologen. Genug daß solche Ubernehmungen von den Politicis bißher nicht in solche Consideration gezogen worden, als ob sie capable wären die einmahl getroffene Einigkeit zu choquiren. [fremdsprachliches Material].) Wie vorhin Römische Bischöffe gewesen, ehe der Anti-Christ denselben Sitz erlangete, (von welcher Zeit Baronius selbst schreibet, quod immania monstra sedem B. Petri occuparint) also kan auch nach solcher Zeit Rom wohl ein sedes Episcopalis bleiben. Obs. 6. Doch folget nicht, daß die Römische Kirche dadurch orthodoxa geworden, sie kan vielleicht an einigen Orten und in gewissen Absichten itzo des desperaten Concilii Tridentini wegen magis schismatica und positive impura seyn, als vor Luthero, da viele Impuritäten sich durch die Suspiria derer unter dem Babylonischen Joch seuffzenden ausgesäubert haben. veraine Regenten, als 1) da Carolus V. wie beym Sleidano zu lesen, von ihm die Einwilligung hohlen müssen, das Kayserthum anzunehmen. 2) Daß dieselben mit grossen Depensen und Geschencken zu Rom oder sonst in Italien erscheinen müssen, die Crönung vom Pabst zu hohlen, welche doch nur zu dem Ende erdacht ist, eine eingebildete Submission daraus zu erzwingen, wie in dem Exempel Coelestini mit dem Kayser Henrico VI. zu ersehen. 3) Die praetendirten juramenta fidelitatis bey Inaugurirung der Souverainen Häupter. Denn obschon Muretus etliche mahl im Nahmen derselben dem Pabst die Ceremonien prächtig genug in seinen Orationibus gemacht, so ist doch solches nur vor die lange Weile, und es kan Durchlauchtigen Helden gleich viel thun, mit was vor Expressionen ein Italiäner dem andern flattiret. [fremdsprachliches Material].) Die angemassete Gewalt über alle Christliche Gemeinen, wovon itzt kaum Umbra übrig. [fremdsprachliches Material].) Die herrlichen Maniern, die Simoney noch zehen mahl ärger als Simon Magus durch die feilgebothene Indulgentien, und andere nach Apostolischer Tax verhandelte Gnaden zu exerciren. Obs. 5. Daraus folget: [fremdsprachliches Material].) Daß man vor Lutheri Reformation auch in Römischer Kirche GOtt höher zu preisen habe, als die meisten sich einbilden können. Die Römische Kirche ist dadurch vom Anti-Christ gesäubert; das Kind der Boßheit ist gantz durch den Geist des Mundes Christi umbracht, 2. Thess. 2. v. 8. hohe Häupter und die gesamte Kirche von dessen Tyranney und unerträglichen Joch erlöset. Alle Reiche sind Christi worden. Apoc. 12. v. 1. [fremdsprachliches Material].) Daß man Ursach hat, viel moderater und bescheidener von Römischer Kirche zu reden, als vor dem Münsterischen Frieden, wie droben gemeldet, unerachtet des noch bleibenden Eyffers etlicher Theologen. Genug daß solche Ubernehmungen von den Politicis bißher nicht in solche Consideration gezogen worden, als ob sie capable wären die einmahl getroffene Einigkeit zu choquiren. [fremdsprachliches Material].) Wie vorhin Römische Bischöffe gewesen, ehe der Anti-Christ denselben Sitz erlangete, (von welcher Zeit Baronius selbst schreibet, quod immania monstra sedem B. Petri occuparint) also kan auch nach solcher Zeit Rom wohl ein sedes Episcopalis bleiben. Obs. 6. Doch folget nicht, daß die Römische Kirche dadurch orthodoxa geworden, sie kan vielleicht an einigen Orten und in gewissen Absichten itzo des desperaten Concilii Tridentini wegen magis schismatica und positive impura seyn, als vor Luthero, da viele Impuritäten sich durch die Suspiria derer unter dem Babylonischen Joch seuffzenden ausgesäubert haben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0079" n="71"/> veraine Regenten, als 1) da Carolus V. wie beym Sleidano zu lesen, von ihm die Einwilligung hohlen müssen, das Kayserthum anzunehmen. 2) Daß dieselben mit grossen Depensen und Geschencken zu Rom oder sonst in Italien erscheinen müssen, die Crönung vom Pabst zu hohlen, welche doch nur zu dem Ende erdacht ist, eine eingebildete Submission daraus zu erzwingen, wie in dem Exempel Coelestini mit dem Kayser Henrico VI. zu ersehen. 3) Die praetendirten juramenta fidelitatis bey Inaugurirung der Souverainen Häupter. Denn obschon Muretus etliche mahl im Nahmen derselben dem Pabst die Ceremonien prächtig genug in seinen Orationibus gemacht, so ist doch solches nur vor die lange Weile, und es kan Durchlauchtigen Helden gleich viel thun, mit was vor Expressionen ein Italiäner dem andern flattiret. <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Die angemassete Gewalt über alle Christliche Gemeinen, wovon itzt kaum Umbra übrig. <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Die herrlichen Maniern, die Simoney noch zehen mahl ärger als Simon Magus durch die feilgebothene Indulgentien, und andere nach Apostolischer Tax verhandelte Gnaden zu exerciren. <hi rendition="#i">Obs. 5</hi>. Daraus folget: <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Daß man vor Lutheri Reformation auch in Römischer Kirche GOtt höher zu preisen habe, als die meisten sich einbilden können. Die Römische Kirche ist dadurch vom Anti-Christ gesäubert; das Kind der Boßheit ist gantz durch den Geist des Mundes Christi umbracht, 2. Thess. 2. v. 8. hohe Häupter und die gesamte Kirche von dessen Tyranney und unerträglichen Joch erlöset. Alle Reiche sind Christi worden. Apoc. 12. v. 1. <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Daß man Ursach hat, viel moderater und bescheidener von Römischer Kirche zu reden, als vor dem Münsterischen Frieden, wie droben gemeldet, unerachtet des noch bleibenden Eyffers etlicher Theologen. Genug daß solche Ubernehmungen von den Politicis bißher nicht in solche Consideration gezogen worden, als ob sie capable wären die einmahl getroffene Einigkeit zu choquiren. <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Wie vorhin Römische Bischöffe gewesen, ehe der Anti-Christ denselben Sitz erlangete, (von welcher Zeit Baronius selbst schreibet, quod immania monstra sedem B. Petri occuparint) also kan auch nach solcher Zeit Rom wohl ein sedes Episcopalis bleiben. <hi rendition="#i">Obs. 6</hi>. Doch folget nicht, daß die Römische Kirche dadurch orthodoxa geworden, sie kan vielleicht an einigen Orten und in gewissen Absichten itzo des desperaten Concilii Tridentini wegen magis schismatica und positive impura seyn, als vor Luthero, da viele Impuritäten sich durch die Suspiria derer unter dem Babylonischen Joch seuffzenden ausgesäubert haben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [71/0079]
veraine Regenten, als 1) da Carolus V. wie beym Sleidano zu lesen, von ihm die Einwilligung hohlen müssen, das Kayserthum anzunehmen. 2) Daß dieselben mit grossen Depensen und Geschencken zu Rom oder sonst in Italien erscheinen müssen, die Crönung vom Pabst zu hohlen, welche doch nur zu dem Ende erdacht ist, eine eingebildete Submission daraus zu erzwingen, wie in dem Exempel Coelestini mit dem Kayser Henrico VI. zu ersehen. 3) Die praetendirten juramenta fidelitatis bey Inaugurirung der Souverainen Häupter. Denn obschon Muretus etliche mahl im Nahmen derselben dem Pabst die Ceremonien prächtig genug in seinen Orationibus gemacht, so ist doch solches nur vor die lange Weile, und es kan Durchlauchtigen Helden gleich viel thun, mit was vor Expressionen ein Italiäner dem andern flattiret. _ .) Die angemassete Gewalt über alle Christliche Gemeinen, wovon itzt kaum Umbra übrig. _ .) Die herrlichen Maniern, die Simoney noch zehen mahl ärger als Simon Magus durch die feilgebothene Indulgentien, und andere nach Apostolischer Tax verhandelte Gnaden zu exerciren. Obs. 5. Daraus folget: _ .) Daß man vor Lutheri Reformation auch in Römischer Kirche GOtt höher zu preisen habe, als die meisten sich einbilden können. Die Römische Kirche ist dadurch vom Anti-Christ gesäubert; das Kind der Boßheit ist gantz durch den Geist des Mundes Christi umbracht, 2. Thess. 2. v. 8. hohe Häupter und die gesamte Kirche von dessen Tyranney und unerträglichen Joch erlöset. Alle Reiche sind Christi worden. Apoc. 12. v. 1. _ .) Daß man Ursach hat, viel moderater und bescheidener von Römischer Kirche zu reden, als vor dem Münsterischen Frieden, wie droben gemeldet, unerachtet des noch bleibenden Eyffers etlicher Theologen. Genug daß solche Ubernehmungen von den Politicis bißher nicht in solche Consideration gezogen worden, als ob sie capable wären die einmahl getroffene Einigkeit zu choquiren. _ .) Wie vorhin Römische Bischöffe gewesen, ehe der Anti-Christ denselben Sitz erlangete, (von welcher Zeit Baronius selbst schreibet, quod immania monstra sedem B. Petri occuparint) also kan auch nach solcher Zeit Rom wohl ein sedes Episcopalis bleiben. Obs. 6. Doch folget nicht, daß die Römische Kirche dadurch orthodoxa geworden, sie kan vielleicht an einigen Orten und in gewissen Absichten itzo des desperaten Concilii Tridentini wegen magis schismatica und positive impura seyn, als vor Luthero, da viele Impuritäten sich durch die Suspiria derer unter dem Babylonischen Joch seuffzenden ausgesäubert haben.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |