Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.rauben könnte. Obs. 3. So ist nun zwar das sicherste, den Fuß aus der Römisch-Cathonschen Kirche wegzulassen, in Betrachtung der vielen und schweren Versuchungen und Anfechtungen, welche bey solchem Eintritt und hernach immer mehr und mehr erfolgen dürfften, welche alle zu überwinden ein im Glauben an Christum durch die Krafft des Geistes tief gegründetes standhafftestes Hertz erfodern. Obs. 4. Jedennoch aber, wenn hochgedachte Printzeßin tüchtig genug, gegen alle solche Anfälle gegründet und ausgerüstet wäre, möchte auf diesem Fall endlich zu decidiren seyn, daß wohl Ursachen von solcher Wichtigkeit sich finden können, welche diesen Tranfitum nicht gar unzuläßig machen dürfften, sonderlich wenn eine Göttliche Direction da ist, die zum sonderlichen Aufnehmen der wahren Kirchen und des Vaterlandes menschlichen Ansehen nach hinaus schlagen könnte, also hat [fremdsprachliches Material].) David aus Göttlicher Direction sich unter die Philister, Nami unter die Moabiter und andere Heiligen sonst wohin unter die Abgöttischen zu Zeiten wohl sich begeben, wobey auch grosse Seelen-Gefahr gewesen. [fremdsprachliches Material].) Die Königin Esther hat auf Göttliche Direction noch ein mehrers mit dem abgöttischen Ahasvero gewaget, ja vorerst gar als Concubine sich gebrauchen lassen, nicht wissende, ob GOtt sie einmahl zur Crone befördern würde. [fremdsprachliches Material].) Und diefelben Exempel betreffen noch gefährlichere und dubiesere Casus, da der Zeit die Kirche GOttes an einen gewissen Ort gebunden war, da man jetzo an allen Orten GOtt kan im Geist und in der Wahrheit anbethen. Man objiciret: die Personen so zum Exempel angeführet, haben sich nicht dürffen zur fremder Lehre bekennen. Resp. Auch in unsern Casu wird die übertretende Printzeßin ihr kein fremdes Glaubens-Bekänntnüß aufdringen lassen, sondern nur anzeigen, daß ihr itziger Glaube nicht abstimme von dem Bekänntnüß, so in dem Catechismo der uhralten Catholischen Kirchen enthalten ist. Ihr Bekänntnüß muß nur bloß auf dieser Kirchen uhralte Catholische und Apostolische Lehre, wie sie noch in Catholischen Büchern vorhanden ist, restringiret werden, mit nichten aber auf die streitigen Abusus, und also von Hertzen glauben und bekennen, daß sie noch wie vor NB. in der Gemeine des HErrn oder in der Gemeinschafft der Heiligen Obs. 2. n. 2. unverrückt verbleibe; wird aber etwas verdächtiges mit in das Bekänntnüß eingerücket, davon müssen gefodert werden die moderatesten Erklärungen, die in der 2. Frage obs. 2. lit. [fremdsprachliches Material]. erwehnet. Man objiciret: (2.) Einer solle sich ohne Noth nicht in Gefahr der Seelen begeben. Resp. 1. dieses leugnet man gar nicht, und kan freylich die übertretende Printzeßin, daferne sie nicht in der allerhei- rauben könnte. Obs. 3. So ist nun zwar das sicherste, den Fuß aus der Römisch-Cathonschen Kirche wegzulassen, in Betrachtung der vielen und schweren Versuchungen und Anfechtungen, welche bey solchem Eintritt und hernach immer mehr und mehr erfolgen dürfften, welche alle zu überwinden ein im Glauben an Christum durch die Krafft des Geistes tief gegründetes standhafftestes Hertz erfodern. Obs. 4. Jedennoch aber, wenn hochgedachte Printzeßin tüchtig genug, gegen alle solche Anfälle gegründet und ausgerüstet wäre, möchte auf diesem Fall endlich zu decidiren seyn, daß wohl Ursachen von solcher Wichtigkeit sich finden können, welche diesen Tranfitum nicht gar unzuläßig machen dürfften, sonderlich wenn eine Göttliche Direction da ist, die zum sonderlichen Aufnehmen der wahren Kirchen und des Vaterlandes menschlichen Ansehen nach hinaus schlagen könnte, also hat [fremdsprachliches Material].) David aus Göttlicher Direction sich unter die Philister, Nami unter die Moabiter und andere Heiligen sonst wohin unter die Abgöttischen zu Zeiten wohl sich begeben, wobey auch grosse Seelen-Gefahr gewesen. [fremdsprachliches Material].) Die Königin Esther hat auf Göttliche Direction noch ein mehrers mit dem abgöttischen Ahasvero gewaget, ja vorerst gar als Concubine sich gebrauchen lassen, nicht wissende, ob GOtt sie einmahl zur Crone befördern würde. [fremdsprachliches Material].) Und diefelben Exempel betreffen noch gefährlichere und dubiesere Casus, da der Zeit die Kirche GOttes an einen gewissen Ort gebunden war, da man jetzo an allen Orten GOtt kan im Geist und in der Wahrheit anbethen. Man objiciret: die Personen so zum Exempel angeführet, haben sich nicht dürffen zur fremder Lehre bekennen. Resp. Auch in unsern Casu wird die übertretende Printzeßin ihr kein fremdes Glaubens-Bekänntnüß aufdringen lassen, sondern nur anzeigen, daß ihr itziger Glaube nicht abstimme von dem Bekänntnüß, so in dem Catechismo der uhralten Catholischen Kirchen enthalten ist. Ihr Bekänntnüß muß nur bloß auf dieser Kirchen uhralte Catholische und Apostolische Lehre, wie sie noch in Catholischen Büchern vorhanden ist, restringiret werden, mit nichten aber auf die streitigen Abusus, und also von Hertzen glauben und bekennen, daß sie noch wie vor NB. in der Gemeine des HErrn oder in der Gemeinschafft der Heiligen Obs. 2. n. 2. unverrückt verbleibe; wird aber etwas verdächtiges mit in das Bekänntnüß eingerücket, davon müssen gefodert werden die moderatesten Erklärungen, die in der 2. Frage obs. 2. lit. [fremdsprachliches Material]. erwehnet. Man objiciret: (2.) Einer solle sich ohne Noth nicht in Gefahr der Seelen begeben. 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David aus Göttlicher Direction sich unter die Philister, Nami unter die Moabiter und andere Heiligen sonst wohin unter die Abgöttischen zu Zeiten wohl sich begeben, wobey auch grosse Seelen-Gefahr gewesen. <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Die Königin Esther hat auf Göttliche Direction noch ein mehrers mit dem abgöttischen Ahasvero gewaget, ja vorerst gar als Concubine sich gebrauchen lassen, nicht wissende, ob GOtt sie einmahl zur Crone befördern würde. <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Und diefelben Exempel betreffen noch gefährlichere und dubiesere Casus, da der Zeit die Kirche GOttes an einen gewissen Ort gebunden war, da man jetzo an allen Orten GOtt kan im Geist und in der Wahrheit anbethen. Man objiciret: die Personen so zum Exempel angeführet, haben sich nicht dürffen zur fremder Lehre bekennen. Resp. Auch in unsern Casu wird die übertretende Printzeßin ihr kein fremdes Glaubens-Bekänntnüß aufdringen lassen, sondern nur anzeigen, daß ihr itziger Glaube nicht abstimme von dem Bekänntnüß, so in dem Catechismo der uhralten Catholischen Kirchen enthalten ist. Ihr Bekänntnüß muß nur bloß auf dieser Kirchen uhralte Catholische und Apostolische Lehre, wie sie noch in Catholischen Büchern vorhanden ist, restringiret werden, mit nichten aber auf die streitigen Abusus, und also von Hertzen glauben und bekennen, daß sie noch wie vor NB. in der Gemeine des HErrn oder in der Gemeinschafft der Heiligen Obs. 2. n. 2. unverrückt verbleibe; wird aber etwas verdächtiges mit in das Bekänntnüß eingerücket, davon müssen gefodert werden die moderatesten Erklärungen, die in der 2. Frage obs. 2. lit. <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>. erwehnet. Man objiciret: (2.) Einer solle sich ohne Noth nicht in Gefahr der Seelen begeben. 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rauben könnte. Obs. 3. So ist nun zwar das sicherste, den Fuß aus der Römisch-Cathonschen Kirche wegzulassen, in Betrachtung der vielen und schweren Versuchungen und Anfechtungen, welche bey solchem Eintritt und hernach immer mehr und mehr erfolgen dürfften, welche alle zu überwinden ein im Glauben an Christum durch die Krafft des Geistes tief gegründetes standhafftestes Hertz erfodern. Obs. 4. Jedennoch aber, wenn hochgedachte Printzeßin tüchtig genug, gegen alle solche Anfälle gegründet und ausgerüstet wäre, möchte auf diesem Fall endlich zu decidiren seyn, daß wohl Ursachen von solcher Wichtigkeit sich finden können, welche diesen Tranfitum nicht gar unzuläßig machen dürfften, sonderlich wenn eine Göttliche Direction da ist, die zum sonderlichen Aufnehmen der wahren Kirchen und des Vaterlandes menschlichen Ansehen nach hinaus schlagen könnte, also hat _ .) David aus Göttlicher Direction sich unter die Philister, Nami unter die Moabiter und andere Heiligen sonst wohin unter die Abgöttischen zu Zeiten wohl sich begeben, wobey auch grosse Seelen-Gefahr gewesen. _ .) Die Königin Esther hat auf Göttliche Direction noch ein mehrers mit dem abgöttischen Ahasvero gewaget, ja vorerst gar als Concubine sich gebrauchen lassen, nicht wissende, ob GOtt sie einmahl zur Crone befördern würde. _ .) Und diefelben Exempel betreffen noch gefährlichere und dubiesere Casus, da der Zeit die Kirche GOttes an einen gewissen Ort gebunden war, da man jetzo an allen Orten GOtt kan im Geist und in der Wahrheit anbethen. Man objiciret: die Personen so zum Exempel angeführet, haben sich nicht dürffen zur fremder Lehre bekennen. Resp. Auch in unsern Casu wird die übertretende Printzeßin ihr kein fremdes Glaubens-Bekänntnüß aufdringen lassen, sondern nur anzeigen, daß ihr itziger Glaube nicht abstimme von dem Bekänntnüß, so in dem Catechismo der uhralten Catholischen Kirchen enthalten ist. Ihr Bekänntnüß muß nur bloß auf dieser Kirchen uhralte Catholische und Apostolische Lehre, wie sie noch in Catholischen Büchern vorhanden ist, restringiret werden, mit nichten aber auf die streitigen Abusus, und also von Hertzen glauben und bekennen, daß sie noch wie vor NB. in der Gemeine des HErrn oder in der Gemeinschafft der Heiligen Obs. 2. n. 2. unverrückt verbleibe; wird aber etwas verdächtiges mit in das Bekänntnüß eingerücket, davon müssen gefodert werden die moderatesten Erklärungen, die in der 2. Frage obs. 2. lit. _ . erwehnet. Man objiciret: (2.) Einer solle sich ohne Noth nicht in Gefahr der Seelen begeben. Resp. 1. dieses leugnet man gar nicht, und kan freylich die übertretende Printzeßin, daferne sie nicht in der allerhei-
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