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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Kirchen sind, und den abergläubigen Lehren und Satzungen, ingleichensten mit Ja beantwortet. (2.) der abgöttischen Verehrung Beyfall geben, und (3.) die Evangelische Wahrheit verwerffen, und bestreiten. Unter andern ist wider sie, was geschrieben stehet. (4.) Matth. 5, 19. Darnach ist ein Unterschied zu machen unter denen, die in der Römischen Kirchen gebohren und erzogen sind, und vielleicht ohne ihre Schuld (5.) ein grösser Licht des Glaubens sich nicht haben schaffen können, und den andern die mit einem grössern Licht des Evangelii erleuchtet, (6.) das Geheimnüß der Päbstlichen Boßheit schon erkannt haben. Diese wenn sie (7.) zu einer sehr verderbten Kirche übergehen, (8.) gerathen in Seelen-Gefahr: denn sie (9.) thun eben, als die, welche in ein mit Pest angestecktes Hauß gehen, in Hoffnung, daß sie werden gesund bleiben, weil die Pest nicht alle Inwohner hat angestecket, oder aufgerieben.

Auf die andre Frage antworte ich mit Nein, denn ich praesupponireAber die andre Frage schlechterdings verneinet. und setze zuvoraus: a.) Die Römische Kirche sey (10.) das geistliche Babel, Apoc. 13, 18. wie auch (11.) die alten Papisten nicht leugnen, b.) es sey in derselben (12.) offenbarer abgöttischer Gottesdienst, als in Italien, Spanien und Portugall. c.) Die Lehre (13.) vom Glauben, der da rechtfertiget, und vom Heil. Abendmahl in das Meß-Opffer verändert, und das (14.) Heil. Abendmahl zerstümmelt, d.) das Haupt derselben Kirche sey der Anti-Christ, (15.) welches (16.) D. Georg. Calixtus zeiget. (17.) Wenn diese und andre sehr grobe, in der Lehr und Ubung vorlauffende Irrthume praesupponiret werden, so halte ich davor, es könne eine in der Evangelischen Lehre unterrichtete Printzeßin mit guten Gewissen und ohne Gefahr der Seeligkeit zur Römischen Kirche nicht übertreten. Was von den Merckmahlen sonderbarer Göttlicher Providenz allegiret wird, ist (18.) noch zweiffelhafftig: denn durch dieselbe wird nicht befördert, (19.) was seinen geoffenbarten Wort und dem ihm gebührenden Gottesdienst zuwider ist, und verbothen. Die Leute (20.) legen offt die Gelegenheiten, die zu ihren Nutzen und Hoheit dienen, für Göttliche und vom Himmel geschickte Gelegenheiten aus.

§. XX. Nemlich es wurde dieses zehende Responsum dem AutoriAnmerckungen über selbiges. des fünfften Responsi übergeben und ihm angedeutet, daß er seine Gedancken darüber eröfnen solte: gleichwie nun aus dem fünfften Responso zu sehen, daß er von dem Autore des zehenden Responsi gar sehr dissentirte; also hielte er vor nöthig, seine Erinnerungen wider dieses zehende Responsum, und zum theil Beantwortungen der darinnen angeführten Rationum in zwantzig kurtze Anmerckungen zu fassen, und damit er

Kirchen sind, und den abergläubigen Lehren und Satzungen, ingleichensten mit Ja beantwortet. (2.) der abgöttischen Verehrung Beyfall geben, und (3.) die Evangelische Wahrheit verwerffen, und bestreiten. Unter andern ist wider sie, was geschrieben stehet. (4.) Matth. 5, 19. Darnach ist ein Unterschied zu machen unter denen, die in der Römischen Kirchen gebohren und erzogen sind, und vielleicht ohne ihre Schuld (5.) ein grösser Licht des Glaubens sich nicht haben schaffen können, und den andern die mit einem grössern Licht des Evangelii erleuchtet, (6.) das Geheimnüß der Päbstlichen Boßheit schon erkannt haben. Diese wenn sie (7.) zu einer sehr verderbten Kirche übergehen, (8.) gerathen in Seelen-Gefahr: denn sie (9.) thun eben, als die, welche in ein mit Pest angestecktes Hauß gehen, in Hoffnung, daß sie werden gesund bleiben, weil die Pest nicht alle Inwohner hat angestecket, oder aufgerieben.

Auf die andre Frage antworte ich mit Nein, denn ich praesupponireAber die andre Frage schlechterdings verneinet. und setze zuvoraus: a.) Die Römische Kirche sey (10.) das geistliche Babel, Apoc. 13, 18. wie auch (11.) die alten Papisten nicht leugnen, b.) es sey in derselben (12.) offenbarer abgöttischer Gottesdienst, als in Italien, Spanien und Portugall. c.) Die Lehre (13.) vom Glauben, der da rechtfertiget, und vom Heil. Abendmahl in das Meß-Opffer verändert, und das (14.) Heil. Abendmahl zerstümmelt, d.) das Haupt derselben Kirche sey der Anti-Christ, (15.) welches (16.) D. Georg. Calixtus zeiget. (17.) Wenn diese und andre sehr grobe, in der Lehr und Ubung vorlauffende Irrthume praesupponiret werden, so halte ich davor, es könne eine in der Evangelischen Lehre unterrichtete Printzeßin mit guten Gewissen und ohne Gefahr der Seeligkeit zur Römischen Kirche nicht übertreten. Was von den Merckmahlen sonderbarer Göttlicher Providenz allegiret wird, ist (18.) noch zweiffelhafftig: denn durch dieselbe wird nicht befördert, (19.) was seinen geoffenbarten Wort und dem ihm gebührenden Gottesdienst zuwider ist, und verbothen. Die Leute (20.) legen offt die Gelegenheiten, die zu ihren Nutzen und Hoheit dienen, für Göttliche und vom Himmel geschickte Gelegenheiten aus.

§. XX. Nemlich es wurde dieses zehende Responsum dem AutoriAnmerckungen über selbiges. des fünfften Responsi übergeben und ihm angedeutet, daß er seine Gedancken darüber eröfnen solte: gleichwie nun aus dem fünfften Responso zu sehen, daß er von dem Autore des zehenden Responsi gar sehr dissentirte; also hielte er vor nöthig, seine Erinnerungen wider dieses zehende Responsum, und zum theil Beantwortungen der darinnen angeführten Rationum in zwantzig kurtze Anmerckungen zu fassen, und damit er

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[81/0089] Kirchen sind, und den abergläubigen Lehren und Satzungen, ingleichen (2.) der abgöttischen Verehrung Beyfall geben, und (3.) die Evangelische Wahrheit verwerffen, und bestreiten. Unter andern ist wider sie, was geschrieben stehet. (4.) Matth. 5, 19. Darnach ist ein Unterschied zu machen unter denen, die in der Römischen Kirchen gebohren und erzogen sind, und vielleicht ohne ihre Schuld (5.) ein grösser Licht des Glaubens sich nicht haben schaffen können, und den andern die mit einem grössern Licht des Evangelii erleuchtet, (6.) das Geheimnüß der Päbstlichen Boßheit schon erkannt haben. Diese wenn sie (7.) zu einer sehr verderbten Kirche übergehen, (8.) gerathen in Seelen-Gefahr: denn sie (9.) thun eben, als die, welche in ein mit Pest angestecktes Hauß gehen, in Hoffnung, daß sie werden gesund bleiben, weil die Pest nicht alle Inwohner hat angestecket, oder aufgerieben. sten mit Ja beantwortet. Auf die andre Frage antworte ich mit Nein, denn ich praesupponire und setze zuvoraus: a.) Die Römische Kirche sey (10.) das geistliche Babel, Apoc. 13, 18. wie auch (11.) die alten Papisten nicht leugnen, b.) es sey in derselben (12.) offenbarer abgöttischer Gottesdienst, als in Italien, Spanien und Portugall. c.) Die Lehre (13.) vom Glauben, der da rechtfertiget, und vom Heil. Abendmahl in das Meß-Opffer verändert, und das (14.) Heil. Abendmahl zerstümmelt, d.) das Haupt derselben Kirche sey der Anti-Christ, (15.) welches (16.) D. Georg. Calixtus zeiget. (17.) Wenn diese und andre sehr grobe, in der Lehr und Ubung vorlauffende Irrthume praesupponiret werden, so halte ich davor, es könne eine in der Evangelischen Lehre unterrichtete Printzeßin mit guten Gewissen und ohne Gefahr der Seeligkeit zur Römischen Kirche nicht übertreten. Was von den Merckmahlen sonderbarer Göttlicher Providenz allegiret wird, ist (18.) noch zweiffelhafftig: denn durch dieselbe wird nicht befördert, (19.) was seinen geoffenbarten Wort und dem ihm gebührenden Gottesdienst zuwider ist, und verbothen. Die Leute (20.) legen offt die Gelegenheiten, die zu ihren Nutzen und Hoheit dienen, für Göttliche und vom Himmel geschickte Gelegenheiten aus. Aber die andre Frage schlechterdings verneinet. §. XX. Nemlich es wurde dieses zehende Responsum dem Autori des fünfften Responsi übergeben und ihm angedeutet, daß er seine Gedancken darüber eröfnen solte: gleichwie nun aus dem fünfften Responso zu sehen, daß er von dem Autore des zehenden Responsi gar sehr dissentirte; also hielte er vor nöthig, seine Erinnerungen wider dieses zehende Responsum, und zum theil Beantwortungen der darinnen angeführten Rationum in zwantzig kurtze Anmerckungen zu fassen, und damit er Anmerckungen über selbiges.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/89>, abgerufen am 21.11.2024.