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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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auf ihre Erzeugung fallende Landrente betrage. Diese
Substanz, deren Hervorbringung unfreiwillig ist, deren
Quantität weder durch Vermehrung noch durch Vermin-
derung der Nachfrage vergrößert oder verkleinert werden
kann, und die der Besitzer, sey es auch mit noch so gro-
ßen Kosten verbunden, wegschaffen muß, die folglich für
ihn einen nagativen Werth hat -- eine solche Substanz
ist in der That von so eigenthümlicher Art, daß der Preis
derselben durch keins der vorhin genannten Gesetze be-
stimmt werden kann, und die Frage, wie der Preis
derselben auszumitteln sey, erhält dadurch ein eigenes
Interesse.

Wir können diese Frage hier aber noch nicht beant-
worten, sondern wir müssen vorläufig den Preis eines
Fuders Straßendünger als unbekannt oder gleich a Thlr.
annehmen.

In dieser Wirthschaft, wo der Dung angekauft wird,
betragen nun nach meiner Berechnung für eine Ladung
Kartoffeln

1) die Produktionskosten     [Formel 1] Thlr.
2) die Transportkosten der Kartoffeln [Formel 2] "
3) die Kosten der Dungfuhre     [Formel 3] "
4) der Dungankauf     a "
Summe der Kosten [Formel 4]

Die Einnahme beträgt 12 Thlr. oder [Formel 5]
Die Unkosten von der Einnahme

auf ihre Erzeugung fallende Landrente betrage. Dieſe
Subſtanz, deren Hervorbringung unfreiwillig iſt, deren
Quantitaͤt weder durch Vermehrung noch durch Vermin-
derung der Nachfrage vergroͤßert oder verkleinert werden
kann, und die der Beſitzer, ſey es auch mit noch ſo gro-
ßen Koſten verbunden, wegſchaffen muß, die folglich fuͤr
ihn einen nagativen Werth hat — eine ſolche Subſtanz
iſt in der That von ſo eigenthuͤmlicher Art, daß der Preis
derſelben durch keins der vorhin genannten Geſetze be-
ſtimmt werden kann, und die Frage, wie der Preis
derſelben auszumitteln ſey, erhaͤlt dadurch ein eigenes
Intereſſe.

Wir koͤnnen dieſe Frage hier aber noch nicht beant-
worten, ſondern wir muͤſſen vorlaͤufig den Preis eines
Fuders Straßenduͤnger als unbekannt oder gleich a Thlr.
annehmen.

In dieſer Wirthſchaft, wo der Dung angekauft wird,
betragen nun nach meiner Berechnung fuͤr eine Ladung
Kartoffeln

1) die Produktionskoſten     [Formel 1] Thlr.
2) die Transportkoſten der Kartoffeln [Formel 2] »
3) die Koſten der Dungfuhre     [Formel 3] »
4) der Dungankauf     a »
Summe der Koſten [Formel 4]

Die Einnahme betraͤgt 12 Thlr. oder [Formel 5]
Die Unkoſten von der Einnahme

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[160/0174] auf ihre Erzeugung fallende Landrente betrage. Dieſe Subſtanz, deren Hervorbringung unfreiwillig iſt, deren Quantitaͤt weder durch Vermehrung noch durch Vermin- derung der Nachfrage vergroͤßert oder verkleinert werden kann, und die der Beſitzer, ſey es auch mit noch ſo gro- ßen Koſten verbunden, wegſchaffen muß, die folglich fuͤr ihn einen nagativen Werth hat — eine ſolche Subſtanz iſt in der That von ſo eigenthuͤmlicher Art, daß der Preis derſelben durch keins der vorhin genannten Geſetze be- ſtimmt werden kann, und die Frage, wie der Preis derſelben auszumitteln ſey, erhaͤlt dadurch ein eigenes Intereſſe. Wir koͤnnen dieſe Frage hier aber noch nicht beant- worten, ſondern wir muͤſſen vorlaͤufig den Preis eines Fuders Straßenduͤnger als unbekannt oder gleich a Thlr. annehmen. In dieſer Wirthſchaft, wo der Dung angekauft wird, betragen nun nach meiner Berechnung fuͤr eine Ladung Kartoffeln 1) die Produktionskoſten [FORMEL] Thlr. 2) die Transportkoſten der Kartoffeln [FORMEL] » 3) die Koſten der Dungfuhre [FORMEL] » 4) der Dungankauf a » Summe der Koſten [FORMEL] Die Einnahme betraͤgt 12 Thlr. oder [FORMEL] Die Unkoſten von der Einnahme

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/174>, abgerufen am 30.11.2024.