Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.es ihm zugemuthet werden, seine Waare von gleicher Für den Käufer hat der aus der Nähe zu Markt ge- Was nun der Produzent aus der Nähe der Stadt Da nun dieser Gewinn dauernd ist, und jährlich Die Landrente eines Guts entspringt also aus dem Der Werth dieses Vorzugs, in Geld oder Korn aus- Anmerkung. Diese aus den bisherigen Untersuchun- gen hervorgehende Definition ist keinesweges vollstän- dig und umfassend: denn andre Untersuchungen, die ich hier aber außer dem Zusammenhang nicht mit- theilen kann, haben ergeben, daß Boden von gleicher Fruchtbarkeit, von gleicher Lage in Hinsicht des Ab- satzes der Produkte, und überhaupt gleichem Werth dennoch eine Landrente abwerfen kann -- wenn die- ser Boden sämmtlich vertheilt und das Eigenthum Einzelner geworden ist. Es bleibt aber immer merkwürdig, daß die Land- rente aus zwei verschiedenen Ursachen entspringen kann, und es fragt fich, ob sich in beiden ein ge- meinschaftliches Prinzip auffinden lasse. Für die Wirklichkeit, wo Boden von sehr verschie- es ihm zugemuthet werden, ſeine Waare von gleicher Fuͤr den Kaͤufer hat der aus der Naͤhe zu Markt ge- Was nun der Produzent aus der Naͤhe der Stadt Da nun dieſer Gewinn dauernd iſt, und jaͤhrlich Die Landrente eines Guts entſpringt alſo aus dem Der Werth dieſes Vorzugs, in Geld oder Korn aus- Anmerkung. Dieſe aus den bisherigen Unterſuchun- gen hervorgehende Definition iſt keinesweges vollſtaͤn- dig und umfaſſend: denn andre Unterſuchungen, die ich hier aber außer dem Zuſammenhang nicht mit- theilen kann, haben ergeben, daß Boden von gleicher Fruchtbarkeit, von gleicher Lage in Hinſicht des Ab- ſatzes der Produkte, und uͤberhaupt gleichem Werth dennoch eine Landrente abwerfen kann — wenn die- ſer Boden ſaͤmmtlich vertheilt und das Eigenthum Einzelner geworden iſt. Es bleibt aber immer merkwuͤrdig, daß die Land- rente aus zwei verſchiedenen Urſachen entſpringen kann, und es fragt fich, ob ſich in beiden ein ge- meinſchaftliches Prinzip auffinden laſſe. Fuͤr die Wirklichkeit, wo Boden von ſehr verſchie- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0196" n="182"/> es ihm zugemuthet werden, ſeine Waare von gleicher<lb/> Guͤte zu einem niedrigern Preiſe als dem, den jener da-<lb/> fuͤr erhaͤlt, zu verkaufen.</p><lb/> <p>Fuͤr den Kaͤufer hat der aus der Naͤhe zu Markt ge-<lb/> brachte Rocken eben ſo vielen Werth als der aus der<lb/> Ferne, und es kuͤmmert ihn nicht, ob dieſer oder jener<lb/> mehr hervorzubringen gekoſtet habe.</p><lb/> <p>Was nun der Produzent aus der Naͤhe der Stadt<lb/> fuͤr ſeinen Rocken mehr erhaͤlt, als was er ihm koſtet, das<lb/> iſt fuͤr ihn reiner Gewinn.</p><lb/> <p>Da nun dieſer Gewinn dauernd iſt, und jaͤhrlich<lb/> wiederkehrt, ſo gibt auch der Grund und Boden ſeines<lb/> Guts eine jaͤhrliche Rente.</p><lb/> <p>Die Landrente eines Guts entſpringt alſo aus dem<lb/> Vorzug, den es vor dem, durch ſeine Lage oder durch ſei-<lb/> nen Boden, ſchlechteſten Gut, welches noch Produkte her-<lb/> vorbringen muß, um den Bedarf zu befriedigen, beſitzt.</p><lb/> <p>Der Werth dieſes Vorzugs, in Geld oder Korn aus-<lb/> gedruͤckt, bezeichnet die Groͤße der Landrente.</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#g">Anmerkung</hi>. Dieſe aus den bisherigen Unterſuchun-<lb/> gen hervorgehende Definition iſt keinesweges vollſtaͤn-<lb/> dig und umfaſſend: denn andre Unterſuchungen, die<lb/> ich hier aber außer dem Zuſammenhang nicht mit-<lb/> theilen kann, haben ergeben, daß Boden von gleicher<lb/> Fruchtbarkeit, von gleicher Lage in Hinſicht des Ab-<lb/> ſatzes der Produkte, und uͤberhaupt gleichem Werth<lb/> dennoch eine Landrente abwerfen kann — wenn die-<lb/> ſer Boden ſaͤmmtlich vertheilt und das Eigenthum<lb/> Einzelner geworden iſt.</item><lb/> <item>Es bleibt aber immer merkwuͤrdig, daß die Land-<lb/> rente aus zwei verſchiedenen Urſachen entſpringen<lb/> kann, und es fragt fich, ob ſich in beiden ein ge-<lb/> meinſchaftliches Prinzip auffinden laſſe.</item><lb/> <item>Fuͤr die Wirklichkeit, wo Boden von ſehr verſchie-<lb/></item> </list> </div> </div> </body> </text> </TEI> [182/0196]
es ihm zugemuthet werden, ſeine Waare von gleicher
Guͤte zu einem niedrigern Preiſe als dem, den jener da-
fuͤr erhaͤlt, zu verkaufen.
Fuͤr den Kaͤufer hat der aus der Naͤhe zu Markt ge-
brachte Rocken eben ſo vielen Werth als der aus der
Ferne, und es kuͤmmert ihn nicht, ob dieſer oder jener
mehr hervorzubringen gekoſtet habe.
Was nun der Produzent aus der Naͤhe der Stadt
fuͤr ſeinen Rocken mehr erhaͤlt, als was er ihm koſtet, das
iſt fuͤr ihn reiner Gewinn.
Da nun dieſer Gewinn dauernd iſt, und jaͤhrlich
wiederkehrt, ſo gibt auch der Grund und Boden ſeines
Guts eine jaͤhrliche Rente.
Die Landrente eines Guts entſpringt alſo aus dem
Vorzug, den es vor dem, durch ſeine Lage oder durch ſei-
nen Boden, ſchlechteſten Gut, welches noch Produkte her-
vorbringen muß, um den Bedarf zu befriedigen, beſitzt.
Der Werth dieſes Vorzugs, in Geld oder Korn aus-
gedruͤckt, bezeichnet die Groͤße der Landrente.
Anmerkung. Dieſe aus den bisherigen Unterſuchun-
gen hervorgehende Definition iſt keinesweges vollſtaͤn-
dig und umfaſſend: denn andre Unterſuchungen, die
ich hier aber außer dem Zuſammenhang nicht mit-
theilen kann, haben ergeben, daß Boden von gleicher
Fruchtbarkeit, von gleicher Lage in Hinſicht des Ab-
ſatzes der Produkte, und uͤberhaupt gleichem Werth
dennoch eine Landrente abwerfen kann — wenn die-
ſer Boden ſaͤmmtlich vertheilt und das Eigenthum
Einzelner geworden iſt.
Es bleibt aber immer merkwuͤrdig, daß die Land-
rente aus zwei verſchiedenen Urſachen entſpringen
kann, und es fragt fich, ob ſich in beiden ein ge-
meinſchaftliches Prinzip auffinden laſſe.
Fuͤr die Wirklichkeit, wo Boden von ſehr verſchie-
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