Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.ziehen können, als die ältere Landrente, z. B. die Ver- Nun gibt es aber wohl keine Verwendung des Ka- Die Zunahme des Staats an Wohlstand, Macht ziehen koͤnnen, als die aͤltere Landrente, z. B. die Ver- Nun gibt es aber wohl keine Verwendung des Ka- Die Zunahme des Staats an Wohlſtand, Macht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0295" n="281"/> ziehen koͤnnen, als die aͤltere Landrente, z. B. die Ver-<lb/> beſſerung der phyſiſchen Beſchaffenheit des Bodens durch<lb/> Lehmauffahren, die Entwaͤſſerung von Suͤmpfen durch<lb/> Kanaͤle u. ſ. w. In ſo fern als die Abgabe dieſe Werke<lb/> nicht wieder zerſtoͤrt, iſt ſie alſo unſchaͤdlich; aber ſie<lb/> wirkt hoͤchſt nachtheilig dadurch, daß ſie von allen fernern<lb/> Verbeſſerungen dieſer Art abſchreckt und zuruͤckhaͤlt.</p><lb/> <p>Nun gibt es aber wohl keine Verwendung des Ka-<lb/> pitals, die wohlthaͤtiger auf den ganzen Staat wirkte,<lb/> als die auf die Verbeſſerung des Bodens und auf die<lb/> Erhoͤhung der Kultur deſſelben gerichtete: denn wir ha-<lb/> ben oben geſehen, daß, wenn in dem iſolirten Staat<lb/> die Produktion von 8 auf 10 Koͤrner ſteigt, dann die<lb/> Volksmenge in der Stadt um ungefaͤhr 50 prct. ſteigen<lb/> kann, ohne daß der Getreidepreis erhoͤht zu werden<lb/> braucht.</p><lb/> <p>Die Zunahme des Staats an Wohlſtand, Macht<lb/> und Bevoͤlkerung ſteht alſo in unmittelbarer Verbindung<lb/> mit der Zunahme der intenſiven Kultur des Bodens,<lb/> und da eine Auflage auf die Landrente, deren Groͤße<lb/> nicht ein fuͤr allemal beſtimmt iſt, ſondern mit der<lb/> Groͤße der Landrente ſteigt und faͤllt, die Verbeſſerung<lb/> des Bodens mit belaſtet und dieſe dadurch verhindert:<lb/> ſo iſt die veraͤnderliche Auflage unter allen Abgaben viel-<lb/> leicht diejenige, die Wachsthum des Staats am mehr-<lb/> ſten hemmt.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [281/0295]
ziehen koͤnnen, als die aͤltere Landrente, z. B. die Ver-
beſſerung der phyſiſchen Beſchaffenheit des Bodens durch
Lehmauffahren, die Entwaͤſſerung von Suͤmpfen durch
Kanaͤle u. ſ. w. In ſo fern als die Abgabe dieſe Werke
nicht wieder zerſtoͤrt, iſt ſie alſo unſchaͤdlich; aber ſie
wirkt hoͤchſt nachtheilig dadurch, daß ſie von allen fernern
Verbeſſerungen dieſer Art abſchreckt und zuruͤckhaͤlt.
Nun gibt es aber wohl keine Verwendung des Ka-
pitals, die wohlthaͤtiger auf den ganzen Staat wirkte,
als die auf die Verbeſſerung des Bodens und auf die
Erhoͤhung der Kultur deſſelben gerichtete: denn wir ha-
ben oben geſehen, daß, wenn in dem iſolirten Staat
die Produktion von 8 auf 10 Koͤrner ſteigt, dann die
Volksmenge in der Stadt um ungefaͤhr 50 prct. ſteigen
kann, ohne daß der Getreidepreis erhoͤht zu werden
braucht.
Die Zunahme des Staats an Wohlſtand, Macht
und Bevoͤlkerung ſteht alſo in unmittelbarer Verbindung
mit der Zunahme der intenſiven Kultur des Bodens,
und da eine Auflage auf die Landrente, deren Groͤße
nicht ein fuͤr allemal beſtimmt iſt, ſondern mit der
Groͤße der Landrente ſteigt und faͤllt, die Verbeſſerung
des Bodens mit belaſtet und dieſe dadurch verhindert:
ſo iſt die veraͤnderliche Auflage unter allen Abgaben viel-
leicht diejenige, die Wachsthum des Staats am mehr-
ſten hemmt.
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