Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.573 Thaler sind gleich
[Formel 1]
= 444 Schfl. Rocken. Der Betrag der allgemeinen Kultur- kosten ist 1350 Thlr.; hievon 1/4 in Geld 337 6) " der Rest von 1013 Thlr. muß ebenfalls in Rocken angege- ben werden und beträgt [Formel 2] = 784 Schfl. Rocken. Die vier genannten Ausgaben betragen zusammen Die Landrente beträgt demnach 1710 S. R. ÷ 747 Thlr. a) Für den Preis von 2 Thlr. für den Schfl. Rocken b) Für den Preis von 11/2 Thlr. ist die Landrente = 1710 x 11/2 = 2565 -- 747 6) Um die Rechnung nicht zu sehr zu erschweren, sind hier und in
den folgenden ähnlichen Rechnungen die Brüche theils weggelas- sen, theils sind dafür zur Ausgleichung ganze Zahlen gesetzt. Da wir hier mit ziemlich großen Zahlen rechnen, so kann die Richtigkeit der Resultate dadurch nicht wesentlich verletzt werden. 573 Thaler ſind gleich
[Formel 1]
= 444 Schfl. Rocken. Der Betrag der allgemeinen Kultur- koſten iſt 1350 Thlr.; hievon ¼ in Geld 337 6) » der Reſt von 1013 Thlr. muß ebenfalls in Rocken angege- ben werden und betraͤgt [Formel 2] = 784 Schfl. Rocken. Die vier genannten Ausgaben betragen zuſammen Die Landrente betraͤgt demnach 1710 S. R. ÷ 747 Thlr. a) Fuͤr den Preis von 2 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken b) Fuͤr den Preis von 1½ Thlr. iſt die Landrente = 1710 × 1½ = 2565 — 747 6) Um die Rechnung nicht zu ſehr zu erſchweren, ſind hier und in
den folgenden aͤhnlichen Rechnungen die Bruͤche theils weggelaſ- ſen, theils ſind dafuͤr zur Ausgleichung ganze Zahlen geſetzt. Da wir hier mit ziemlich großen Zahlen rechnen, ſo kann die Richtigkeit der Reſultate dadurch nicht weſentlich verletzt werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0039" n="25"/> <list> <item>573 Thaler ſind gleich <formula/> = 444 Schfl. Rocken.</item><lb/> <item>Der Betrag der allgemeinen Kultur-<lb/> koſten iſt <space dim="horizontal"/> 1350 Thlr.;</item><lb/> <item>hievon ¼ in Geld <space dim="horizontal"/> <hi rendition="#u">337</hi> <note place="foot" n="6)">Um die Rechnung nicht zu ſehr zu erſchweren, ſind hier und in<lb/> den folgenden aͤhnlichen Rechnungen die Bruͤche theils weggelaſ-<lb/> ſen, theils ſind dafuͤr zur Ausgleichung ganze Zahlen geſetzt.<lb/> Da wir hier mit ziemlich großen Zahlen rechnen, ſo kann die<lb/> Richtigkeit der Reſultate dadurch nicht weſentlich verletzt werden.</note> <hi rendition="#u">»</hi></item><lb/> <item>der Reſt von 1013 Thlr.</item><lb/> <item>muß ebenfalls in Rocken angege-<lb/> ben werden und betraͤgt <formula/> = 784 Schfl. Rocken.</item> </list><lb/> <p>Die vier genannten Ausgaben betragen zuſammen<lb/> 2220 Schfl. Rocken und 747 Thlr. Zieht man dieſe Aus-<lb/> gabe von dem Rohertrage = 3930 Schfl. Rocken ab, ſo<lb/> bleibt ein Ueberſchuß an Korn von 1710 Schfl. Rocken,<lb/> wovon dann noch die Geldausgabe von 747 Thlr. abge-<lb/> zogen werden muß, um die reine Landrente zu finden.<lb/> Da dieſer Abzug hier aber nicht wirklich geſchehen kann, ſo<lb/> muß dies durch das Zeichen «÷» bloß angezeigt werden.</p><lb/> <p>Die Landrente betraͤgt demnach 1710 S. R. ÷ 747 Thlr.<lb/> Nachdem wir nun fuͤr die Groͤße der Landrente eine<lb/> ſo einfache Formel gefunden haben, koͤnnen wir den Be-<lb/> trag der Landrente fuͤr jeden beliebigen Kornpreis in Geld<lb/> angeben.</p><lb/> <p><hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">a</hi>) Fuͤr den Preis von 2 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken</hi><lb/> betraͤgt die Landrente 1710 Schfl. Rocken <hi rendition="#aq">à</hi> 2 Thaler<lb/> = 3420 Thlr. ÷ 747 Thlr. = 2673 Thlr.</p><lb/> <p> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">b</hi>) Fuͤr den Preis von 1½ Thlr.</hi> </p><lb/> <p>iſt die Landrente = 1710 × 1½ = 2565 — 747<lb/> = 1818 Thlr.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [25/0039]
573 Thaler ſind gleich [FORMEL] = 444 Schfl. Rocken.
Der Betrag der allgemeinen Kultur-
koſten iſt 1350 Thlr.;
hievon ¼ in Geld 337 6) »
der Reſt von 1013 Thlr.
muß ebenfalls in Rocken angege-
ben werden und betraͤgt [FORMEL] = 784 Schfl. Rocken.
Die vier genannten Ausgaben betragen zuſammen
2220 Schfl. Rocken und 747 Thlr. Zieht man dieſe Aus-
gabe von dem Rohertrage = 3930 Schfl. Rocken ab, ſo
bleibt ein Ueberſchuß an Korn von 1710 Schfl. Rocken,
wovon dann noch die Geldausgabe von 747 Thlr. abge-
zogen werden muß, um die reine Landrente zu finden.
Da dieſer Abzug hier aber nicht wirklich geſchehen kann, ſo
muß dies durch das Zeichen «÷» bloß angezeigt werden.
Die Landrente betraͤgt demnach 1710 S. R. ÷ 747 Thlr.
Nachdem wir nun fuͤr die Groͤße der Landrente eine
ſo einfache Formel gefunden haben, koͤnnen wir den Be-
trag der Landrente fuͤr jeden beliebigen Kornpreis in Geld
angeben.
a) Fuͤr den Preis von 2 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken
betraͤgt die Landrente 1710 Schfl. Rocken à 2 Thaler
= 3420 Thlr. ÷ 747 Thlr. = 2673 Thlr.
b) Fuͤr den Preis von 1½ Thlr.
iſt die Landrente = 1710 × 1½ = 2565 — 747
= 1818 Thlr.
6) Um die Rechnung nicht zu ſehr zu erſchweren, ſind hier und in
den folgenden aͤhnlichen Rechnungen die Bruͤche theils weggelaſ-
ſen, theils ſind dafuͤr zur Ausgleichung ganze Zahlen geſetzt.
Da wir hier mit ziemlich großen Zahlen rechnen, ſo kann die
Richtigkeit der Reſultate dadurch nicht weſentlich verletzt werden.
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