Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.c) Für den Preis von 1 Thlr. beträgt die Landrente 1710 a 1 = 1710 -- 747 d) Für den Preis von 1/2 Thlr. ist die Landrente 1710 x 1/2 = 855 -- 747 = 108 Thlr. Es ergibt sich hieraus, daß die Landrente in einem Die Berechnung der Landrente für Boden von ver- [Tabelle]
c) Fuͤr den Preis von 1 Thlr. betraͤgt die Landrente 1710 à 1 = 1710 — 747 d) Fuͤr den Preis von ½ Thlr. iſt die Landrente 1710 × ½ = 855 — 747 = 108 Thlr. Es ergibt ſich hieraus, daß die Landrente in einem Die Berechnung der Landrente fuͤr Boden von ver- [Tabelle]
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c) Fuͤr den Preis von 1 Thlr.
betraͤgt die Landrente 1710 à 1 = 1710 — 747
= 963 Thlr.
d) Fuͤr den Preis von ½ Thlr.
iſt die Landrente 1710 × ½ = 855 — 747 = 108 Thlr.
Es ergibt ſich hieraus, daß die Landrente in einem
viel groͤßern Verhaͤltniſſe als die Kornpreiſe abnimmt.
Die Landrente verſchwindet endlich gaͤnzlich, wenn 1710
Schfl. Rocken im Werth gleich 747 Thlr. ſind, und dies
iſt der Fall, wenn der Scheffel Rocken 0,437 Thlr. oder
21 ßl. gilt.
Die Berechnung der Landrente fuͤr Boden von ver-
ſchiedenen Graden der Fruchtbarkeit iſt nun in nachfol-
gender Ueberſicht zuſammengeſtellt.
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