Thumbshirn, Wilhelm Abraham von; Jugel, Caspar: Oeconomia. Leipzig, 1616.von Haußhalten. viel er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ ob erstarck vnd zum lager Bieren wol halte oder nicht. 15. Ob es strutereyen habe/ oder sonsten grosse Vie- hezucht/ Ob es einen oder mehr steinbrüche habe/ Ob es Morgel habe vnd ob auch Kalcksteine vorhanden vnd dergleichen. 16. Was sonsten jedes gutes nützung vnd gerechtig- keit oder beschwerung/ pflegen die anschläge vnnd Erbregister zubesagen. Nota. Aus vorgehenden sonderlich wol war zunehmen. 1. Wie es in Bestallung vnnd Nützung befunden wird. 2. Ob es der Leute art vnd gelegenheit nach in ei- nem odet dem andern zu besserer nützung anzustel- len vnd zu bringen seyn möchte? Ein D
von Haußhalten. viel er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ ob erſtarck vnd zum lager Bieren wol halte oder nicht. 15. Ob es ſtrutereyen habe/ oder ſonſten groſſe Vie- hezucht/ Ob es einen oder mehr ſteinbruͤche habe/ Ob es Morgel habe vnd ob auch Kalckſteine vorhanden vnd dergleichen. 16. Was ſonſten jedes gutes nuͤtzung vnd gerechtig- keit oder beſchwerung/ pflegen die anſchlaͤge vnnd Erbregiſter zubeſagen. Nota. Aus vorgehenden ſonderlich wol war zunehmen. 1. Wie es in Beſtallung vnnd Nuͤtzung befunden wird. 2. Ob es der Leute art vnd gelegenheit nach in ei- nem odet dem andern zu beſſerer nuͤtzung anzuſtel- len vnd zu bringen ſeyn moͤchte? Ein D
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von Haußhalten.
viel er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ ob er
ſtarck vnd zum lager Bieren wol halte oder nicht.
15.
Ob es ſtrutereyen habe/ oder ſonſten groſſe Vie-
hezucht/ Ob es einen oder mehr ſteinbruͤche habe/ Ob
es Morgel habe vnd ob auch Kalckſteine vorhanden
vnd dergleichen.
16.
Was ſonſten jedes gutes nuͤtzung vnd gerechtig-
keit oder beſchwerung/ pflegen die anſchlaͤge vnnd
Erbregiſter zubeſagen.
Nota.
Aus vorgehenden ſonderlich wol
war zunehmen.
1.
Wie es in Beſtallung vnnd Nuͤtzung befunden
wird.
2.
Ob es der Leute art vnd gelegenheit nach in ei-
nem odet dem andern zu beſſerer nuͤtzung anzuſtel-
len vnd zu bringen ſeyn moͤchte?
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