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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792.

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Erste Abtheilung. Sechster Abschnitt.
Nachmittags um vier Uhr, da allererst die Verbindungs-
zeit ist. Diejenigen Kranken, welche zur Arzneykiste
kommen können, werden auf einer Tafel angezeichnet.
Darauf wird verordnet, was an diesem Tage gebraucht
werden soll. Alsdann werden die Kranken in ihren Lager-
stätten besucht. Hernach stattet der Doctor dem Capi-
tain oder dem wachthabenden Steuermanne Bericht ab,
ob in der vorigen Nacht jemand gestorben ist, wie auch
von der Anzahl und Beschaffenheit der Kranken. Die
Nahmen der Verstorbnen werden auf einen Zettel geschrie-
ben, und von den Kranken wird eine Liste verfertiget, und
dem Hoch-Bootsmanne eingehändigt, damit sie nicht auf
die Wache oder zu andern Geschäften commandirt werden
mögen. Uebrigens hält der Doctor sowohl ein Tagebuch
die Kranken betreffend, als auch einen Aufsatz von dem,
was für sie erfordert wird, wie auch ein Verzeichniß der
Gestorbnen, welches alles dem Gouverneur des Orts,
wohin die Reise geht, übergeben wird. Das Essen für
die Kranken wird vom Doctor ordinirt, und der Budde-
lier empfängt Anweisung es zu veranstalten. Die schlecht-
sten und schwächsten bekommen zugleich etwas Suppe oder
anderes, so am Officier-Tische übrig geblieben ist. Was
übrigens, außer den Medicamenten, und deren Zuberei-
tung betreffend, nöthig ist, wird des Morgens gefordert,
als frisches Wasser, Zucker, Essig, Oehl, Citronsaft,
spanischer und weißer Wein, Salpeter, Wachholder-
Branntwein und dergleichen: es wird auf einen Zet-
tel verzeichnet, der dem ersten Steuermanne eingehän-
digt wird.

Ist jemand gestorben, und hat der Doctor Rap-
port davon abgestattet, so läßt der wachthabende Steuer-
mann sogleich seine Lade heraufhohlen, und seine Klei-

Erſte Abtheilung. Sechster Abſchnitt.
Nachmittags um vier Uhr, da allererſt die Verbindungs-
zeit iſt. Diejenigen Kranken, welche zur Arzneykiſte
kommen koͤnnen, werden auf einer Tafel angezeichnet.
Darauf wird verordnet, was an dieſem Tage gebraucht
werden ſoll. Alsdann werden die Kranken in ihren Lager-
ſtaͤtten beſucht. Hernach ſtattet der Doctor dem Capi-
tain oder dem wachthabenden Steuermanne Bericht ab,
ob in der vorigen Nacht jemand geſtorben iſt, wie auch
von der Anzahl und Beſchaffenheit der Kranken. Die
Nahmen der Verſtorbnen werden auf einen Zettel geſchrie-
ben, und von den Kranken wird eine Liſte verfertiget, und
dem Hoch-Bootsmanne eingehaͤndigt, damit ſie nicht auf
die Wache oder zu andern Geſchaͤften commandirt werden
moͤgen. Uebrigens haͤlt der Doctor ſowohl ein Tagebuch
die Kranken betreffend, als auch einen Aufſatz von dem,
was fuͤr ſie erfordert wird, wie auch ein Verzeichniß der
Geſtorbnen, welches alles dem Gouverneur des Orts,
wohin die Reiſe geht, uͤbergeben wird. Das Eſſen fuͤr
die Kranken wird vom Doctor ordinirt, und der Budde-
lier empfaͤngt Anweiſung es zu veranſtalten. Die ſchlecht-
ſten und ſchwaͤchſten bekommen zugleich etwas Suppe oder
anderes, ſo am Officier-Tiſche uͤbrig geblieben iſt. Was
uͤbrigens, außer den Medicamenten, und deren Zuberei-
tung betreffend, noͤthig iſt, wird des Morgens gefordert,
als friſches Waſſer, Zucker, Eſſig, Oehl, Citronſaft,
ſpaniſcher und weißer Wein, Salpeter, Wachholder-
Branntwein und dergleichen: es wird auf einen Zet-
tel verzeichnet, der dem erſten Steuermanne eingehaͤn-
digt wird.

Iſt jemand geſtorben, und hat der Doctor Rap-
port davon abgeſtattet, ſo laͤßt der wachthabende Steuer-
mann ſogleich ſeine Lade heraufhohlen, und ſeine Klei-

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[90/0118] Erſte Abtheilung. Sechster Abſchnitt. Nachmittags um vier Uhr, da allererſt die Verbindungs- zeit iſt. Diejenigen Kranken, welche zur Arzneykiſte kommen koͤnnen, werden auf einer Tafel angezeichnet. Darauf wird verordnet, was an dieſem Tage gebraucht werden ſoll. Alsdann werden die Kranken in ihren Lager- ſtaͤtten beſucht. Hernach ſtattet der Doctor dem Capi- tain oder dem wachthabenden Steuermanne Bericht ab, ob in der vorigen Nacht jemand geſtorben iſt, wie auch von der Anzahl und Beſchaffenheit der Kranken. Die Nahmen der Verſtorbnen werden auf einen Zettel geſchrie- ben, und von den Kranken wird eine Liſte verfertiget, und dem Hoch-Bootsmanne eingehaͤndigt, damit ſie nicht auf die Wache oder zu andern Geſchaͤften commandirt werden moͤgen. Uebrigens haͤlt der Doctor ſowohl ein Tagebuch die Kranken betreffend, als auch einen Aufſatz von dem, was fuͤr ſie erfordert wird, wie auch ein Verzeichniß der Geſtorbnen, welches alles dem Gouverneur des Orts, wohin die Reiſe geht, uͤbergeben wird. Das Eſſen fuͤr die Kranken wird vom Doctor ordinirt, und der Budde- lier empfaͤngt Anweiſung es zu veranſtalten. Die ſchlecht- ſten und ſchwaͤchſten bekommen zugleich etwas Suppe oder anderes, ſo am Officier-Tiſche uͤbrig geblieben iſt. Was uͤbrigens, außer den Medicamenten, und deren Zuberei- tung betreffend, noͤthig iſt, wird des Morgens gefordert, als friſches Waſſer, Zucker, Eſſig, Oehl, Citronſaft, ſpaniſcher und weißer Wein, Salpeter, Wachholder- Branntwein und dergleichen: es wird auf einen Zet- tel verzeichnet, der dem erſten Steuermanne eingehaͤn- digt wird. Iſt jemand geſtorben, und hat der Doctor Rap- port davon abgeſtattet, ſo laͤßt der wachthabende Steuer- mann ſogleich ſeine Lade heraufhohlen, und ſeine Klei-

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Zitationshilfe: Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/118>, abgerufen am 18.05.2024.