Unter diesem Nahmen wird er denn meistens an fremde Schiffs-Officiere, und zwar wohlfeiler als jener, verkauft. Durch jedes Faß (Legger) Wein, welches für Rech- nung der Compagnie aufgekauft wird, vermehrt der Gou- verneur zu Cap seine Einkünfte. Die Compagnie bezahlt nämlich jedes Faß (Legger) gewöhnlich mit 40 Reichs- thalern; auch stellt der Landmann, der ihn verkauft, die Quittung auf 40 Reichsthaler; er bekommt aber nur 27, nachdem man außer den 10, welche der Gouver- neur in seine Tasche steckt, noch 3 als einen Zehnten ab- gezogen hat. Der ordinaire Wein ist bisweilen so wohlfeil, daß die Einwohner zu Cap den Legger nur mit 10 Reichs- thalern bezahlen: ich habe dies in den drey Jahren meines hiesigen Aufenthalts selbst einmahl erlebt. Dies ist ein sehr wohlfeiler Preis, denn ein Legger hält 150 Kannen.
Auf verschiednen Höfen hatte ich Gelegenheit zu sehen, wie der Wein hier zubereitet und behandelt wird, und die verschiednen Arten Weine kennen zu lernen, die das Land in den südlichen Gegenden in sehr großer Men- ge hervorbringt. Das Pressen oder Keltern geschieht hier im März, und zwar in Ermangelung gehöriger Werk- zeuge, Geräthschaften und Anstalten, auf eine einfache- re Art, als in Europa. Die Trauben werden durch die Sklaven gepflückt, eingebracht und in ein großes Küben geschüttet. Zum Auspressen gebraucht man ein Küben, dessen Boden und Seiten mit Löchern dicht bey einander ganz durchbohrt sind. Dieses Küben wird in ein ande- res größeres gesetzt, und zwar auf ein Kreutzholz, das man vorher auf den Boden gelegt hat, damit der nöthi- ge Zwischenraum bleibe. Dieses äußere Küben hat ei- nen Zapfen, den man auszieht, da alsdann der ausgepreßte Saft in ein darunter stehendes drittes hölzernes Geschirr fließt. In das innerste Küben werden die Trauben bis
Nachricht. v. d. Landwirthſch. in d. Kolonie.
Unter dieſem Nahmen wird er denn meiſtens an fremde Schiffs-Officiere, und zwar wohlfeiler als jener, verkauft. Durch jedes Faß (Legger) Wein, welches fuͤr Rech- nung der Compagnie aufgekauft wird, vermehrt der Gou- verneur zu Cap ſeine Einkuͤnfte. Die Compagnie bezahlt naͤmlich jedes Faß (Legger) gewoͤhnlich mit 40 Reichs- thalern; auch ſtellt der Landmann, der ihn verkauft, die Quittung auf 40 Reichsthaler; er bekommt aber nur 27, nachdem man außer den 10, welche der Gouver- neur in ſeine Taſche ſteckt, noch 3 als einen Zehnten ab- gezogen hat. Der ordinaire Wein iſt bisweilen ſo wohlfeil, daß die Einwohner zu Cap den Legger nur mit 10 Reichs- thalern bezahlen: ich habe dies in den drey Jahren meines hieſigen Aufenthalts ſelbſt einmahl erlebt. Dies iſt ein ſehr wohlfeiler Preis, denn ein Legger haͤlt 150 Kannen.
Auf verſchiednen Hoͤfen hatte ich Gelegenheit zu ſehen, wie der Wein hier zubereitet und behandelt wird, und die verſchiednen Arten Weine kennen zu lernen, die das Land in den ſuͤdlichen Gegenden in ſehr großer Men- ge hervorbringt. Das Preſſen oder Keltern geſchieht hier im Maͤrz, und zwar in Ermangelung gehoͤriger Werk- zeuge, Geraͤthſchaften und Anſtalten, auf eine einfache- re Art, als in Europa. Die Trauben werden durch die Sklaven gepfluͤckt, eingebracht und in ein großes Kuͤben geſchuͤttet. Zum Auspreſſen gebraucht man ein Kuͤben, deſſen Boden und Seiten mit Loͤchern dicht bey einander ganz durchbohrt ſind. Dieſes Kuͤben wird in ein ande- res groͤßeres geſetzt, und zwar auf ein Kreutzholz, das man vorher auf den Boden gelegt hat, damit der noͤthi- ge Zwiſchenraum bleibe. Dieſes aͤußere Kuͤben hat ei- nen Zapfen, den man auszieht, da alsdann der ausgepreßte Saft in ein darunter ſtehendes drittes hoͤlzernes Geſchirr fließt. In das innerſte Kuͤben werden die Trauben bis
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Nachricht. v. d. Landwirthſch. in d. Kolonie.
Unter dieſem Nahmen wird er denn meiſtens an fremde
Schiffs-Officiere, und zwar wohlfeiler als jener, verkauft.
Durch jedes Faß (Legger) Wein, welches fuͤr Rech-
nung der Compagnie aufgekauft wird, vermehrt der Gou-
verneur zu Cap ſeine Einkuͤnfte. Die Compagnie bezahlt
naͤmlich jedes Faß (Legger) gewoͤhnlich mit 40 Reichs-
thalern; auch ſtellt der Landmann, der ihn verkauft, die
Quittung auf 40 Reichsthaler; er bekommt aber nur
27, nachdem man außer den 10, welche der Gouver-
neur in ſeine Taſche ſteckt, noch 3 als einen Zehnten ab-
gezogen hat. Der ordinaire Wein iſt bisweilen ſo wohlfeil,
daß die Einwohner zu Cap den Legger nur mit 10 Reichs-
thalern bezahlen: ich habe dies in den drey Jahren meines
hieſigen Aufenthalts ſelbſt einmahl erlebt. Dies iſt ein ſehr
wohlfeiler Preis, denn ein Legger haͤlt 150 Kannen.
Auf verſchiednen Hoͤfen hatte ich Gelegenheit zu
ſehen, wie der Wein hier zubereitet und behandelt wird,
und die verſchiednen Arten Weine kennen zu lernen, die
das Land in den ſuͤdlichen Gegenden in ſehr großer Men-
ge hervorbringt. Das Preſſen oder Keltern geſchieht
hier im Maͤrz, und zwar in Ermangelung gehoͤriger Werk-
zeuge, Geraͤthſchaften und Anſtalten, auf eine einfache-
re Art, als in Europa. Die Trauben werden durch die
Sklaven gepfluͤckt, eingebracht und in ein großes Kuͤben
geſchuͤttet. Zum Auspreſſen gebraucht man ein Kuͤben,
deſſen Boden und Seiten mit Loͤchern dicht bey einander
ganz durchbohrt ſind. Dieſes Kuͤben wird in ein ande-
res groͤßeres geſetzt, und zwar auf ein Kreutzholz, das
man vorher auf den Boden gelegt hat, damit der noͤthi-
ge Zwiſchenraum bleibe. Dieſes aͤußere Kuͤben hat ei-
nen Zapfen, den man auszieht, da alsdann der ausgepreßte
Saft in ein darunter ſtehendes drittes hoͤlzernes Geſchirr
fließt. In das innerſte Kuͤben werden die Trauben bis
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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/267>, abgerufen am 18.06.2024.
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