Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792.Vorrede des Verfassers. dadurch endlich den von ihnen verdrängten ur-sprünglichen Einwohnern ähnlicher werden, als sie jetzt denen sind, von welchen sie aus Europa her- stammen. Möchte besonders zu allen Zeiten das Bestreben der Gouverneure dahin gehen, sich die- ser Leute so anzunehmen, daß nicht eine Kolonie, die jetzt unsern Zeiten und dem menschlichen Ge- schlechte so sehr zur Ehre gereicht, nicht ausarte, und früher oder später ihnen zum schmählichsten Vorwurf dienen möge. Sollte diese Kolonie, die bis jetzt noch der Holländischen Ostindischen Hand- lungsgesellschaft ausschließend gehört, und deren liegende Gründe die Kolonisten nur noch als ein Lehn von derselben besitzen, mit der Zeit mehr Pri- vilegien und Freyheiten bekommen, so ist gar nicht zu zweifeln, daß sie sich nicht in kurzer Zeit zu noch größerm Wohlstande, Ansehen und innerer Stär- ke erheben sollte, zumahl wenn man alsdann die Erlaubniß eigner Schifffahrt an den Küsten zu Be- förderung des Verkehrs und der Handlung, und uneingeschränkter Ausfuhr eigner Produkte, we- nigstens unbehinderten Tausches gegen andre Waa- ren und Sachen, mit mancherley nützlichen Einrich- tungen und Anstalten, nicht bloß in der Capstadt, sondern im Lande selbst, verbände. Vorrede des Verfaſſers. dadurch endlich den von ihnen verdraͤngten ur-ſpruͤnglichen Einwohnern aͤhnlicher werden, als ſie jetzt denen ſind, von welchen ſie aus Europa her- ſtammen. Moͤchte beſonders zu allen Zeiten das Beſtreben der Gouverneure dahin gehen, ſich die- ſer Leute ſo anzunehmen, daß nicht eine Kolonie, die jetzt unſern Zeiten und dem menſchlichen Ge- ſchlechte ſo ſehr zur Ehre gereicht, nicht ausarte, und fruͤher oder ſpaͤter ihnen zum ſchmaͤhlichſten Vorwurf dienen moͤge. Sollte dieſe Kolonie, die bis jetzt noch der Hollaͤndiſchen Oſtindiſchen Hand- lungsgeſellſchaft ausſchließend gehoͤrt, und deren liegende Gruͤnde die Koloniſten nur noch als ein Lehn von derſelben beſitzen, mit der Zeit mehr Pri- vilegien und Freyheiten bekommen, ſo iſt gar nicht zu zweifeln, daß ſie ſich nicht in kurzer Zeit zu noch groͤßerm Wohlſtande, Anſehen und innerer Staͤr- ke erheben ſollte, zumahl wenn man alsdann die Erlaubniß eigner Schifffahrt an den Kuͤſten zu Be- foͤrderung des Verkehrs und der Handlung, und uneingeſchraͤnkter Ausfuhr eigner Produkte, we- nigſtens unbehinderten Tauſches gegen andre Waa- ren und Sachen, mit mancherley nuͤtzlichen Einrich- tungen und Anſtalten, nicht bloß in der Capſtadt, ſondern im Lande ſelbſt, verbaͤnde. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0336"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Vorrede des Verfaſſers</hi>.</hi></fw><lb/> dadurch endlich den von ihnen verdraͤngten ur-<lb/> ſpruͤnglichen Einwohnern aͤhnlicher werden, als ſie<lb/> jetzt denen ſind, von welchen ſie aus <placeName>Europa</placeName> her-<lb/> ſtammen. Moͤchte beſonders zu allen Zeiten das<lb/> Beſtreben der Gouverneure dahin gehen, ſich die-<lb/> ſer Leute ſo anzunehmen, daß nicht eine Kolonie,<lb/> die jetzt unſern Zeiten und dem menſchlichen Ge-<lb/> ſchlechte ſo ſehr zur Ehre gereicht, nicht ausarte,<lb/> und fruͤher oder ſpaͤter ihnen zum ſchmaͤhlichſten<lb/> Vorwurf dienen moͤge. Sollte dieſe Kolonie, die<lb/> bis jetzt noch der Hollaͤndiſchen Oſtindiſchen Hand-<lb/> lungsgeſellſchaft ausſchließend gehoͤrt, und deren<lb/> liegende Gruͤnde die Koloniſten nur noch als ein<lb/> Lehn von derſelben beſitzen, mit der Zeit mehr Pri-<lb/> vilegien und Freyheiten bekommen, ſo iſt gar nicht<lb/> zu zweifeln, daß ſie ſich nicht in kurzer Zeit zu noch<lb/> groͤßerm Wohlſtande, Anſehen und innerer Staͤr-<lb/> ke erheben ſollte, zumahl wenn man alsdann die<lb/> Erlaubniß eigner Schifffahrt an den Kuͤſten zu Be-<lb/> foͤrderung des Verkehrs und der Handlung, und<lb/> uneingeſchraͤnkter Ausfuhr eigner Produkte, we-<lb/> nigſtens unbehinderten Tauſches gegen andre Waa-<lb/> ren und Sachen, mit mancherley nuͤtzlichen Einrich-<lb/> tungen und Anſtalten, nicht bloß in der <placeName>Capſtadt</placeName>,<lb/> ſondern im Lande ſelbſt, verbaͤnde.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [0336]
Vorrede des Verfaſſers.
dadurch endlich den von ihnen verdraͤngten ur-
ſpruͤnglichen Einwohnern aͤhnlicher werden, als ſie
jetzt denen ſind, von welchen ſie aus Europa her-
ſtammen. Moͤchte beſonders zu allen Zeiten das
Beſtreben der Gouverneure dahin gehen, ſich die-
ſer Leute ſo anzunehmen, daß nicht eine Kolonie,
die jetzt unſern Zeiten und dem menſchlichen Ge-
ſchlechte ſo ſehr zur Ehre gereicht, nicht ausarte,
und fruͤher oder ſpaͤter ihnen zum ſchmaͤhlichſten
Vorwurf dienen moͤge. Sollte dieſe Kolonie, die
bis jetzt noch der Hollaͤndiſchen Oſtindiſchen Hand-
lungsgeſellſchaft ausſchließend gehoͤrt, und deren
liegende Gruͤnde die Koloniſten nur noch als ein
Lehn von derſelben beſitzen, mit der Zeit mehr Pri-
vilegien und Freyheiten bekommen, ſo iſt gar nicht
zu zweifeln, daß ſie ſich nicht in kurzer Zeit zu noch
groͤßerm Wohlſtande, Anſehen und innerer Staͤr-
ke erheben ſollte, zumahl wenn man alsdann die
Erlaubniß eigner Schifffahrt an den Kuͤſten zu Be-
foͤrderung des Verkehrs und der Handlung, und
uneingeſchraͤnkter Ausfuhr eigner Produkte, we-
nigſtens unbehinderten Tauſches gegen andre Waa-
ren und Sachen, mit mancherley nuͤtzlichen Einrich-
tungen und Anſtalten, nicht bloß in der Capſtadt,
ſondern im Lande ſelbſt, verbaͤnde.
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