unzureichend sind, so wird der, welcher es bekleidet, auf diesem erhabnen Posten gemeiniglich zum armen Mann.
Seitdem die Macht des Dairi herabgesetzt ist, genießt er die Staatseinkünfte aus der Stadt Miako und der dazu gehörigen Provinz, ausserdem aber einen beträchtlichen Zuschuß aus der Schatzkammer des Kubo, der großen Summen nicht zu gedenken, die ihm für die Titel, welche er ertheilt, bezahlt werden.
Es gehöret nämlich bis auf den heutigen Tag zu seinen Gerechtsamen, Ehrentitel zu conferiren. Selbst der Kubo und der Kronprinz bekommen Titel von seiner Hand, auch die höchsten Beamten am Hofe des Kubo, wenn dieser sie dazu empfiehlt. Auch giebt es mit vor- nehmen Titeln von ihm versehene Geistliche oder Prä- laten, sowohl an seinem Hofe, als bey den Tempeln im Lande.
Der Dairi hat noch immer den ersten Rang im ganzen Reiche, und der Kubo muß entweder in eigner Person, oder durch eine Gesandschaft, entwe- der jährlich oder nach Verlauf einer gewissen Zeit, ihm die Aufwartung machen, und, nach allgemeiner Landessitte, Geschenke mitbringen. Joritomo und andre weltliche Kaiser sind in eigner Person nach Miako gereiset, um ihm diese Huldigung zu leisten. In spätern Zeiten aber hat dies mehr und mehr abgenommen, und end- lich ist es gar unterblieben. Die Fürsten der Provin- zen warten aber dem Dairi nie auf solche Art feyerlich auf; auch thut es der Holländische Ambassadeur nicht auf seiner Reise nach Jedo.
Als Kämpfer sich in Japan aufhielt, regierte der Dairi Kinseckwo Tei, der im Jahr 1687. den Thron bestiegen hatte. Seit dieser Zeit haben folgende re-
Erſte Abtheilung. Erſter Abſchnitt.
unzureichend ſind, ſo wird der, welcher es bekleidet, auf dieſem erhabnen Poſten gemeiniglich zum armen Mann.
Seitdem die Macht des Dairi herabgeſetzt iſt, genießt er die Staatseinkuͤnfte aus der Stadt Miako und der dazu gehoͤrigen Provinz, auſſerdem aber einen betraͤchtlichen Zuſchuß aus der Schatzkammer des Kubo, der großen Summen nicht zu gedenken, die ihm fuͤr die Titel, welche er ertheilt, bezahlt werden.
Es gehoͤret naͤmlich bis auf den heutigen Tag zu ſeinen Gerechtſamen, Ehrentitel zu conferiren. Selbſt der Kubo und der Kronprinz bekommen Titel von ſeiner Hand, auch die hoͤchſten Beamten am Hofe des Kubo, wenn dieſer ſie dazu empfiehlt. Auch giebt es mit vor- nehmen Titeln von ihm verſehene Geiſtliche oder Praͤ- laten, ſowohl an ſeinem Hofe, als bey den Tempeln im Lande.
Der Dairi hat noch immer den erſten Rang im ganzen Reiche, und der Kubo muß entweder in eigner Perſon, oder durch eine Geſandſchaft, entwe- der jaͤhrlich oder nach Verlauf einer gewiſſen Zeit, ihm die Aufwartung machen, und, nach allgemeiner Landesſitte, Geſchenke mitbringen. Joritomo und andre weltliche Kaiſer ſind in eigner Perſon nach Miako gereiſet, um ihm dieſe Huldigung zu leiſten. In ſpaͤtern Zeiten aber hat dies mehr und mehr abgenommen, und end- lich iſt es gar unterblieben. Die Fuͤrſten der Provin- zen warten aber dem Dairi nie auf ſolche Art feyerlich auf; auch thut es der Hollaͤndiſche Ambaſſadeur nicht auf ſeiner Reiſe nach Jedo.
Als Kaͤmpfer ſich in Japan aufhielt, regierte der Dairi Kinſeckwo Tei, der im Jahr 1687. den Thron beſtiegen hatte. Seit dieſer Zeit haben folgende re-
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Erſte Abtheilung. Erſter Abſchnitt.
unzureichend ſind, ſo wird der, welcher es bekleidet, auf
dieſem erhabnen Poſten gemeiniglich zum armen Mann.
Seitdem die Macht des Dairi herabgeſetzt iſt,
genießt er die Staatseinkuͤnfte aus der Stadt Miako
und der dazu gehoͤrigen Provinz, auſſerdem aber einen
betraͤchtlichen Zuſchuß aus der Schatzkammer des Kubo,
der großen Summen nicht zu gedenken, die ihm fuͤr
die Titel, welche er ertheilt, bezahlt werden.
Es gehoͤret naͤmlich bis auf den heutigen Tag zu
ſeinen Gerechtſamen, Ehrentitel zu conferiren. Selbſt
der Kubo und der Kronprinz bekommen Titel von ſeiner
Hand, auch die hoͤchſten Beamten am Hofe des Kubo,
wenn dieſer ſie dazu empfiehlt. Auch giebt es mit vor-
nehmen Titeln von ihm verſehene Geiſtliche oder Praͤ-
laten, ſowohl an ſeinem Hofe, als bey den Tempeln
im Lande.
Der Dairi hat noch immer den erſten Rang
im ganzen Reiche, und der Kubo muß entweder in
eigner Perſon, oder durch eine Geſandſchaft, entwe-
der jaͤhrlich oder nach Verlauf einer gewiſſen Zeit, ihm die
Aufwartung machen, und, nach allgemeiner Landesſitte,
Geſchenke mitbringen. Joritomo und andre weltliche
Kaiſer ſind in eigner Perſon nach Miako gereiſet, um
ihm dieſe Huldigung zu leiſten. In ſpaͤtern Zeiten
aber hat dies mehr und mehr abgenommen, und end-
lich iſt es gar unterblieben. Die Fuͤrſten der Provin-
zen warten aber dem Dairi nie auf ſolche Art feyerlich
auf; auch thut es der Hollaͤndiſche Ambaſſadeur nicht
auf ſeiner Reiſe nach Jedo.
Als Kaͤmpfer ſich in Japan aufhielt, regierte der
Dairi Kinſeckwo Tei, der im Jahr 1687. den Thron
beſtiegen hatte. Seit dieſer Zeit haben folgende re-
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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen02_1794/298>, abgerufen am 22.11.2024.
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