Neubegierde trieb sie zu uns, unser Admiral-Schiff zu be- sehen, das ein sehr großer und zugleich sehr schöner Drey- decker war, dergleichen seit vielen Jahren in Japan nicht gewesen war. Einer der Dolmetscher behauptete, wäh- rend der dreyßig Jahre, die er auf der Factorey gedient, habe er nie ein so großes und prächtiges Holländisches Schiff gesehen.
In diesen Tagen geschah es auch, daß wir einen unsrer Matrosen verlohren, der nebst andern Kranken in das auf der Insel befindliche Krankenhaus gebracht war. Man zeigte dem Gouverneur von Nangasaki den Todes- fall an, und bekam Erlaubniß zur Beerdigung. Die Leiche wurde von dazu verordneten Japanern sehr genau visitirt, darauf in einen breternen Sarg gelegt, und von den Japanern selbst auf die andre Seite des Hafens ge- bracht, und in die Erde gegraben. Einige wollten be- haupten, solche Todte würden von den Japanern wieder ausgegraben und verbrannt; ich habe hievon aber nichts gewisses erfahren können.
Zölle kennt man in Japan nicht, weder im Lande, noch an den Küsten; und Zollabgaben werden niemahls, weder von ein- noch ausgehenden Waaren, weder von Fremden noch Einheimischen gefordert. Ein sehr wich- tiger Vorzug, den dies Land vor so vielen andern hat. Damit aber keine verbothne Waaren heimlich eingebracht werden mögen, wird die strengste Aufsicht gehalten, und Menschen und Sachen so genau durchsucht, daß es alle Vorstellung übertrifft. Geht ein Europäer ans Land, so wird er zuerst auf dem Schiffe, und hernach, so bald er ans Land kommt, visitirt. Diese gedoppelte Visitirung ist sehr scharf. Man befühlt die Taschen, und streicht mit den Händen an den Kleidern den Leib und die Lenden herab; nicht genug: bey geringen Leuten durchsucht man
Erſte Abtheilung.
Neubegierde trieb ſie zu uns, unſer Admiral-Schiff zu be- ſehen, das ein ſehr großer und zugleich ſehr ſchoͤner Drey- decker war, dergleichen ſeit vielen Jahren in Japan nicht geweſen war. Einer der Dolmetſcher behauptete, waͤh- rend der dreyßig Jahre, die er auf der Factorey gedient, habe er nie ein ſo großes und praͤchtiges Hollaͤndiſches Schiff geſehen.
In dieſen Tagen geſchah es auch, daß wir einen unſrer Matroſen verlohren, der nebſt andern Kranken in das auf der Inſel befindliche Krankenhaus gebracht war. Man zeigte dem Gouverneur von Nangaſaki den Todes- fall an, und bekam Erlaubniß zur Beerdigung. Die Leiche wurde von dazu verordneten Japanern ſehr genau viſitirt, darauf in einen breternen Sarg gelegt, und von den Japanern ſelbſt auf die andre Seite des Hafens ge- bracht, und in die Erde gegraben. Einige wollten be- haupten, ſolche Todte wuͤrden von den Japanern wieder ausgegraben und verbrannt; ich habe hievon aber nichts gewiſſes erfahren koͤnnen.
Zoͤlle kennt man in Japan nicht, weder im Lande, noch an den Kuͤſten; und Zollabgaben werden niemahls, weder von ein- noch ausgehenden Waaren, weder von Fremden noch Einheimiſchen gefordert. Ein ſehr wich- tiger Vorzug, den dies Land vor ſo vielen andern hat. Damit aber keine verbothne Waaren heimlich eingebracht werden moͤgen, wird die ſtrengſte Aufſicht gehalten, und Menſchen und Sachen ſo genau durchſucht, daß es alle Vorſtellung uͤbertrifft. Geht ein Europaͤer ans Land, ſo wird er zuerſt auf dem Schiffe, und hernach, ſo bald er ans Land kommt, viſitirt. Dieſe gedoppelte Viſitirung iſt ſehr ſcharf. Man befuͤhlt die Taſchen, und ſtreicht mit den Haͤnden an den Kleidern den Leib und die Lenden herab; nicht genug: bey geringen Leuten durchſucht man
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Erſte Abtheilung.
Neubegierde trieb ſie zu uns, unſer Admiral-Schiff zu be-
ſehen, das ein ſehr großer und zugleich ſehr ſchoͤner Drey-
decker war, dergleichen ſeit vielen Jahren in Japan nicht
geweſen war. Einer der Dolmetſcher behauptete, waͤh-
rend der dreyßig Jahre, die er auf der Factorey gedient,
habe er nie ein ſo großes und praͤchtiges Hollaͤndiſches
Schiff geſehen.
In dieſen Tagen geſchah es auch, daß wir einen
unſrer Matroſen verlohren, der nebſt andern Kranken in
das auf der Inſel befindliche Krankenhaus gebracht war.
Man zeigte dem Gouverneur von Nangaſaki den Todes-
fall an, und bekam Erlaubniß zur Beerdigung. Die
Leiche wurde von dazu verordneten Japanern ſehr genau
viſitirt, darauf in einen breternen Sarg gelegt, und von
den Japanern ſelbſt auf die andre Seite des Hafens ge-
bracht, und in die Erde gegraben. Einige wollten be-
haupten, ſolche Todte wuͤrden von den Japanern wieder
ausgegraben und verbrannt; ich habe hievon aber nichts
gewiſſes erfahren koͤnnen.
Zoͤlle kennt man in Japan nicht, weder im Lande,
noch an den Kuͤſten; und Zollabgaben werden niemahls,
weder von ein- noch ausgehenden Waaren, weder von
Fremden noch Einheimiſchen gefordert. Ein ſehr wich-
tiger Vorzug, den dies Land vor ſo vielen andern hat.
Damit aber keine verbothne Waaren heimlich eingebracht
werden moͤgen, wird die ſtrengſte Aufſicht gehalten, und
Menſchen und Sachen ſo genau durchſucht, daß es alle
Vorſtellung uͤbertrifft. Geht ein Europaͤer ans Land, ſo
wird er zuerſt auf dem Schiffe, und hernach, ſo bald er
ans Land kommt, viſitirt. Dieſe gedoppelte Viſitirung
iſt ſehr ſcharf. Man befuͤhlt die Taſchen, und ſtreicht
mit den Haͤnden an den Kleidern den Leib und die Lenden
herab; nicht genug: bey geringen Leuten durchſucht man
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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen02_1794/52>, abgerufen am 21.11.2024.
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