Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794.Erste Abtheilung. Sklaven nachsuchen, aber wir konnten ihn nicht auffin-den. Am folgenden Tage spürten die Dolmetscher und die übrigen auf der Insel befindlichen Japaner selbst ihm noch genauer nach, aber auch vergeblich. Am dritten Tage kam endlich auf Befehl des Gouverneurs aus der Stadt eine große Menge Dolmetscher, Ober- und Un- ter-Banjosen, nebst vielen andern Leuten, um noch ge- nauere Nachsuchung anzustellen. Auch diese fanden ihn nicht eher, als gegen Abend, und zwar in einem alten Packhause. Hätte man ihn heute noch nicht angetroffen, so wäre am folgenden Tage auf Befehl des Statthalters noch strengere Visitation über die ganze Insel und in allen Zimmern der Häuser angestellt worden. Wäre auch dies umsonst gewesen, so würde über das ganze Land der Be- fehl ergangen seyn, den Entlaufnen aufzusuchen, und die Sache hätte nach Hofe müssen berichtet werden. Von einem so geringen Vorfalle machen die Japaner gewalti- ges Aufheben, aus Furcht, es möchte sich jemand ins Land einschleichen, welches doch kaum auf irgend eine Art möglich ist. Der Sklave wurde hernach mit Stockschlä- gen bestraft und in Ketten geschlossen, und damit war der ganze große Lärm zu Ende. Den 24. October wurde das Holländische Schiff Erſte Abtheilung. Sklaven nachſuchen, aber wir konnten ihn nicht auffin-den. Am folgenden Tage ſpuͤrten die Dolmetſcher und die uͤbrigen auf der Inſel befindlichen Japaner ſelbſt ihm noch genauer nach, aber auch vergeblich. Am dritten Tage kam endlich auf Befehl des Gouverneurs aus der Stadt eine große Menge Dolmetſcher, Ober- und Un- ter-Banjoſen, nebſt vielen andern Leuten, um noch ge- nauere Nachſuchung anzuſtellen. Auch dieſe fanden ihn nicht eher, als gegen Abend, und zwar in einem alten Packhauſe. Haͤtte man ihn heute noch nicht angetroffen, ſo waͤre am folgenden Tage auf Befehl des Statthalters noch ſtrengere Viſitation uͤber die ganze Inſel und in allen Zimmern der Haͤuſer angeſtellt worden. Waͤre auch dies umſonſt geweſen, ſo wuͤrde uͤber das ganze Land der Be- fehl ergangen ſeyn, den Entlaufnen aufzuſuchen, und die Sache haͤtte nach Hofe muͤſſen berichtet werden. Von einem ſo geringen Vorfalle machen die Japaner gewalti- ges Aufheben, aus Furcht, es moͤchte ſich jemand ins Land einſchleichen, welches doch kaum auf irgend eine Art moͤglich iſt. Der Sklave wurde hernach mit Stockſchlaͤ- gen beſtraft und in Ketten geſchloſſen, und damit war der ganze große Laͤrm zu Ende. Den 24. October wurde das Hollaͤndiſche Schiff <TEI> <text> <body> <div n="2"> <p><pb facs="#f0068" n="34"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Erſte Abtheilung.</hi></fw><lb/> Sklaven nachſuchen, aber wir konnten ihn nicht auffin-<lb/> den. Am folgenden Tage ſpuͤrten die Dolmetſcher und<lb/> die uͤbrigen auf der Inſel befindlichen Japaner ſelbſt ihm<lb/> noch genauer nach, aber auch vergeblich. Am dritten<lb/> Tage kam endlich auf Befehl des Gouverneurs aus der<lb/> Stadt eine große Menge Dolmetſcher, Ober- und Un-<lb/> ter-Banjoſen, nebſt vielen andern Leuten, um noch ge-<lb/> nauere Nachſuchung anzuſtellen. Auch dieſe fanden ihn<lb/> nicht eher, als gegen Abend, und zwar in einem alten<lb/> Packhauſe. Haͤtte man ihn heute noch nicht angetroffen,<lb/> ſo waͤre am folgenden Tage auf Befehl des Statthalters<lb/> noch ſtrengere Viſitation uͤber die ganze Inſel und in allen<lb/> Zimmern der Haͤuſer angeſtellt worden. Waͤre auch dies<lb/> umſonſt geweſen, ſo wuͤrde uͤber das ganze Land der Be-<lb/> fehl ergangen ſeyn, den Entlaufnen aufzuſuchen, und<lb/> die Sache haͤtte nach Hofe muͤſſen berichtet werden. Von<lb/> einem ſo geringen Vorfalle machen die Japaner gewalti-<lb/> ges Aufheben, aus Furcht, es moͤchte ſich jemand ins<lb/> Land einſchleichen, welches doch kaum auf irgend eine Art<lb/> moͤglich iſt. Der Sklave wurde hernach mit Stockſchlaͤ-<lb/> gen beſtraft und in Ketten geſchloſſen, und damit war<lb/> der ganze große Laͤrm zu Ende.</p><lb/> <p>Den 24. October wurde das Hollaͤndiſche Schiff<lb/> von der Stadt nach dem ſo genannten <placeName>Papenberge</placeName> ge-<lb/> bracht. Hier ſollte es vor Anker liegen und den ruͤckſtaͤn-<lb/> digen Theil der Ladung einnehmen. Meine Obliegenheit<lb/> brachte es mit ſich, mitzugehen und an Bord zu bleiben,<lb/> bis mein Vorgaͤnger, der hernach mit dieſem Schiffe nach<lb/><placeName>Batavia</placeName> gehen ſollte, mich abloͤſen wuͤrde. Es wird<lb/> naͤmlich, einige Tage nachdem das Schiff bey ſeiner<lb/> Ankunft im Hafen ſich vor Anker gelegt hat, vom Statt-<lb/> halter der Tag feſt geſetzt, da es wieder abſegeln ſoll. Die-<lb/> ſer Befehl muß ſchlechterdings befolgt werden, und wenn<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [34/0068]
Erſte Abtheilung.
Sklaven nachſuchen, aber wir konnten ihn nicht auffin-
den. Am folgenden Tage ſpuͤrten die Dolmetſcher und
die uͤbrigen auf der Inſel befindlichen Japaner ſelbſt ihm
noch genauer nach, aber auch vergeblich. Am dritten
Tage kam endlich auf Befehl des Gouverneurs aus der
Stadt eine große Menge Dolmetſcher, Ober- und Un-
ter-Banjoſen, nebſt vielen andern Leuten, um noch ge-
nauere Nachſuchung anzuſtellen. Auch dieſe fanden ihn
nicht eher, als gegen Abend, und zwar in einem alten
Packhauſe. Haͤtte man ihn heute noch nicht angetroffen,
ſo waͤre am folgenden Tage auf Befehl des Statthalters
noch ſtrengere Viſitation uͤber die ganze Inſel und in allen
Zimmern der Haͤuſer angeſtellt worden. Waͤre auch dies
umſonſt geweſen, ſo wuͤrde uͤber das ganze Land der Be-
fehl ergangen ſeyn, den Entlaufnen aufzuſuchen, und
die Sache haͤtte nach Hofe muͤſſen berichtet werden. Von
einem ſo geringen Vorfalle machen die Japaner gewalti-
ges Aufheben, aus Furcht, es moͤchte ſich jemand ins
Land einſchleichen, welches doch kaum auf irgend eine Art
moͤglich iſt. Der Sklave wurde hernach mit Stockſchlaͤ-
gen beſtraft und in Ketten geſchloſſen, und damit war
der ganze große Laͤrm zu Ende.
Den 24. October wurde das Hollaͤndiſche Schiff
von der Stadt nach dem ſo genannten Papenberge ge-
bracht. Hier ſollte es vor Anker liegen und den ruͤckſtaͤn-
digen Theil der Ladung einnehmen. Meine Obliegenheit
brachte es mit ſich, mitzugehen und an Bord zu bleiben,
bis mein Vorgaͤnger, der hernach mit dieſem Schiffe nach
Batavia gehen ſollte, mich abloͤſen wuͤrde. Es wird
naͤmlich, einige Tage nachdem das Schiff bey ſeiner
Ankunft im Hafen ſich vor Anker gelegt hat, vom Statt-
halter der Tag feſt geſetzt, da es wieder abſegeln ſoll. Die-
ſer Befehl muß ſchlechterdings befolgt werden, und wenn
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