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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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tes Sache, besten unterthänigsten Fleisses zu recommendiren, damit die hohe Verfügung geschehe, daß wir von unverdienten Beschuldigungen liberiret werden, und nicht als Leute, die mit unerfindlichen Dingen oder mit der Unwarheit umgehen, den der hohen Obrigkeit schuldigen Respect violiren, und denen die in ihren Predigten zugebrauchende Moderation hat müssen sub comminatione poenae eingebunden werden, zu Beschimpfung unsers heiligen Amts, ehrlichen Namens, und unschuldiger Familien in dem geheimen Archivo liegen bleiben: oder aber, daß, bey unverhofter Verweigerung dieser auf unsere Unschuld und die Billigkeit gegründeten Bitte, die verschiedenen Expressionen hochgünstig specificiret werden, mit welchen wir den mehrgemeldeten hohen Respect negligiret, und damit unsere Schriften sollen angefüllet haben; und welche die unerfindl. Umstände sein, in denen wir die zwey Gewissensfragen aufgeführet haben sollen? was es auch für Meinung habe, mit der uns eingebundenen Moderation? da wir ja bisher dieselbige gebrauchet und mit dem, Kraft unseres Eydes, hochnöthigen und sonderlich hic & nunc, da das Papstthum mer als vorhin aus Gottes gerechtem Gerichte auf kömt, zu Bewahrung der uns anvertrauten Selen am allernöthigsten, doch intra limites corporis doctrinae & scr. sacrae bleibenden, Eifer und Elencho vereiniget haben, auch mit Gottes Hülfe noch ferner vereinigen werden und müssen; daß wir nicht

tes Sache, besten unterthänigsten Fleisses zu recommendiren, damit die hohe Verfügung geschehe, daß wir von unverdienten Beschuldigungen liberiret werden, und nicht als Leute, die mit unerfindlichen Dingen oder mit der Unwarheit umgehen, den der hohen Obrigkeit schuldigen Respect violiren, und denen die in ihren Predigten zugebrauchende Moderation hat müssen sub comminatione poenae eingebunden werden, zu Beschimpfung unsers heiligen Amts, ehrlichen Namens, und unschuldiger Familien in dem geheimen Archivo liegen bleiben: oder aber, daß, bey unverhofter Verweigerung dieser auf unsere Unschuld und die Billigkeit gegründeten Bitte, die verschiedenen Expressionen hochgünstig specificiret werden, mit welchen wir den mehrgemeldeten hohen Respect negligiret, und damit unsere Schriften sollen angefüllet haben; und welche die unerfindl. Umstände sein, in denen wir die zwey Gewissensfragen aufgeführet haben sollen? was es auch für Meinung habe, mit der uns eingebundenen Moderation? da wir ja bisher dieselbige gebrauchet und mit dem, Kraft unseres Eydes, hochnöthigen und sonderlich hic & nunc, da das Papstthum mer als vorhin aus Gottes gerechtem Gerichte auf kömt, zu Bewahrung der uns anvertrauten Selen am allernöthigsten, doch intra limites corporis doctrinae & scr. sacrae bleibenden, Eifer und Elencho vereiniget haben, auch mit Gottes Hülfe noch ferner vereinigen werden und müssen; daß wir nicht

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[75/1031] tes Sache, besten unterthänigsten Fleisses zu recommendiren, damit die hohe Verfügung geschehe, daß wir von unverdienten Beschuldigungen liberiret werden, und nicht als Leute, die mit unerfindlichen Dingen oder mit der Unwarheit umgehen, den der hohen Obrigkeit schuldigen Respect violiren, und denen die in ihren Predigten zugebrauchende Moderation hat müssen sub comminatione poenae eingebunden werden, zu Beschimpfung unsers heiligen Amts, ehrlichen Namens, und unschuldiger Familien in dem geheimen Archivo liegen bleiben: oder aber, daß, bey unverhofter Verweigerung dieser auf unsere Unschuld und die Billigkeit gegründeten Bitte, die verschiedenen Expressionen hochgünstig specificiret werden, mit welchen wir den mehrgemeldeten hohen Respect negligiret, und damit unsere Schriften sollen angefüllet haben; und welche die unerfindl. Umstände sein, in denen wir die zwey Gewissensfragen aufgeführet haben sollen? was es auch für Meinung habe, mit der uns eingebundenen Moderation? da wir ja bisher dieselbige gebrauchet und mit dem, Kraft unseres Eydes, hochnöthigen und sonderlich hic & nunc, da das Papstthum mer als vorhin aus Gottes gerechtem Gerichte auf kömt, zu Bewahrung der uns anvertrauten Selen am allernöthigsten, doch intra limites corporis doctrinae & scr. sacrae bleibenden, Eifer und Elencho vereiniget haben, auch mit Gottes Hülfe noch ferner vereinigen werden und müssen; daß wir nicht

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1031>, abgerufen am 22.11.2024.