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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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aber recht gehandelt, was verweiset man uns einigen Unfug: und weil wir uns entweder defendiren müssen, welches auch dem größesten Ybelthäter nicht versaget wird; oder unser Verbrechen erkennen und Sr. Durchl. unterthänigst abbitten, da wir finden solten, daß wir aus Unwissenheit und Schwachheit einiges wieder den Denselben schuldigen Respect versehen hätten, den vorsäzlich (das weis unser aller Richter) ist es nicht geschehen. So bitten wir gehorsamst Ew. Excell. wollen auf uns nicht sehen, wie wir gegen große Herrn geringe Leute sind; sondern wie wir Diener Christi sind, welchem unsern Herrn, die allerhöchste Ehrerbietung gehöret, welcher, was dem geringsten seiner Diener geschicht, als ihm gethan annimt: und Ihres hohen Orts und Vermögens hochgeneigt helfen, damit nicht unsere Unschuld und theuer beschworne Pflicht zur sträflichen Sünde gemacht, noch die Warheit des h. Evangelii, die wir vertreten, den Irthümern nachgesezet, und wir in einer unüberwindlig festen und gerechten Sache, die wir der ganzen Welt und männiglich, er sey protestant oder papist (praesuppositis nostrae Ecclesiae & corporis doctrinae hypothesibus) unpartheiischem Judicio zu unterwerfen bereit sein, nicht betrübet, noch behindert werden darnach unser Amt zuthun, unsere Schafe zu suchen, zu weiden und im Glauben zu stärken: auch dahin bey Serenissimi unsers gnädigsten Fürsten und Hn. Durchl. uns, mit unserer oder vielmer Got-

aber recht gehandelt, was verweiset man uns einigen Unfug: und weil wir uns entweder defendiren müssen, welches auch dem größesten Ybelthäter nicht versaget wird; oder unser Verbrechen erkennen und Sr. Durchl. unterthänigst abbitten, da wir finden solten, daß wir aus Unwissenheit und Schwachheit einiges wieder den Denselben schuldigen Respect versehen hätten, den vorsäzlich (das weis unser aller Richter) ist es nicht geschehen. So bitten wir gehorsamst Ew. Excell. wollen auf uns nicht sehen, wie wir gegen große Herrn geringe Leute sind; sondern wie wir Diener Christi sind, welchem unsern Herrn, die allerhöchste Ehrerbietung gehöret, welcher, was dem geringsten seiner Diener geschicht, als ihm gethan annimt: und Ihres hohen Orts und Vermögens hochgeneigt helfen, damit nicht unsere Unschuld und theuer beschworne Pflicht zur sträflichen Sünde gemacht, noch die Warheit des h. Evangelii, die wir vertreten, den Irthümern nachgesezet, und wir in einer unüberwindlig festen und gerechten Sache, die wir der ganzen Welt und männiglich, er sey protestant oder papist (praesuppositis nostrae Ecclesiae & corporis doctrinae hypothesibus) unpartheiischem Judicio zu unterwerfen bereit sein, nicht betrübet, noch behindert werden darnach unser Amt zuthun, unsere Schafe zu suchen, zu weiden und im Glauben zu stärken: auch dahin bey Serenissimi unsers gnädigsten Fürsten und Hn. Durchl. uns, mit unserer oder vielmer Got-

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[74/1030] aber recht gehandelt, was verweiset man uns einigen Unfug: und weil wir uns entweder defendiren müssen, welches auch dem größesten Ybelthäter nicht versaget wird; oder unser Verbrechen erkennen und Sr. Durchl. unterthänigst abbitten, da wir finden solten, daß wir aus Unwissenheit und Schwachheit einiges wieder den Denselben schuldigen Respect versehen hätten, den vorsäzlich (das weis unser aller Richter) ist es nicht geschehen. So bitten wir gehorsamst Ew. Excell. wollen auf uns nicht sehen, wie wir gegen große Herrn geringe Leute sind; sondern wie wir Diener Christi sind, welchem unsern Herrn, die allerhöchste Ehrerbietung gehöret, welcher, was dem geringsten seiner Diener geschicht, als ihm gethan annimt: und Ihres hohen Orts und Vermögens hochgeneigt helfen, damit nicht unsere Unschuld und theuer beschworne Pflicht zur sträflichen Sünde gemacht, noch die Warheit des h. Evangelii, die wir vertreten, den Irthümern nachgesezet, und wir in einer unüberwindlig festen und gerechten Sache, die wir der ganzen Welt und männiglich, er sey protestant oder papist (praesuppositis nostrae Ecclesiae & corporis doctrinae hypothesibus) unpartheiischem Judicio zu unterwerfen bereit sein, nicht betrübet, noch behindert werden darnach unser Amt zuthun, unsere Schafe zu suchen, zu weiden und im Glauben zu stärken: auch dahin bey Serenissimi unsers gnädigsten Fürsten und Hn. Durchl. uns, mit unserer oder vielmer Got-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1030>, abgerufen am 22.11.2024.