beizulegen, die man verhast machen wolte; das Gesez wieder sie verordnete: daß die, so nur im Geringsten auf der Spur solcher Käzerei betroffen würden, ohne Vergebung den Tod leiden solten; daß man zu dem Ende Inquisitores oder Glaubensrichter, auch Angeber und Kläger bestellen solte; daß die, so das Osterfest nicht auf dem von der Kirche festgesezten Tage feireten, auf gleiche Weise solten aufgesucht und bestrafet werden. Bei solchen Verfolgungen, die nicht nur wegen unerhebliger Dinge, sondern auch, die gegen angeblige Manichäer verhenget wurden, ward viele Gewalt an redligen Leuten verübet: indem die geheimen gnostischen Lehren von den Ausflüssen der Geister und ihrer Rükkehr in die obere Welt durch Kampf und Reinigung bei vielen mit einem tugendhaften Leben verbunden sein konten; wen gleich der ganze Zusammenhang solcher Meinungen irrig und erdichtet war: viele aber auch in Gemeinschaft stunden mit solchen, die dergleichen Meinungen hegten, ohne selbst hievon Einsicht zuhaben; weil die strengen Ybungen vornemlig das waren, was diese Gemeinschaft anzupreisen schien: endlig musten auch manche Manichäer heißen blos ihres strengen Lebens halber. Das beste war bei den drohenden Gesezen Theodofii, daß sie nicht so eifrig volzogen wurden: es ist aber auch dis kein Zeichen einer weisen Herschaft, daß Geseze gehäufet, wiederholet, verändert
beizulegen, die man verhast machen wolte; das Gesez wieder sie verordnete: daß die, so nur im Geringsten auf der Spur solcher Käzerei betroffen würden, ohne Vergebung den Tod leiden solten; daß man zu dem Ende Inquisitores oder Glaubensrichter, auch Angeber und Kläger bestellen solte; daß die, so das Osterfest nicht auf dem von der Kirche festgesezten Tage feireten, auf gleiche Weise solten aufgesucht und bestrafet werden. Bei solchen Verfolgungen, die nicht nur wegen unerhebliger Dinge, sondern auch, die gegen angeblige Manichäer verhenget wurden, ward viele Gewalt an redligen Leuten verübet: indem die geheimen gnostischen Lehren von den Ausflüssen der Geister und ihrer Rükkehr in die obere Welt durch Kampf und Reinigung bei vielen mit einem tugendhaften Leben verbunden sein konten; wen gleich der ganze Zusammenhang solcher Meinungen irrig und erdichtet war: viele aber auch in Gemeinschaft stunden mit solchen, die dergleichen Meinungen hegten, ohne selbst hievon Einsicht zuhaben; weil die strengen Ybungen vornemlig das waren, was diese Gemeinschaft anzupreisen schien: endlig musten auch manche Manichäer heißen blos ihres strengen Lebens halber. Das beste war bei den drohenden Gesezen Theodofii, daß sie nicht so eifrig volzogen wurden: es ist aber auch dis kein Zeichen einer weisen Herschaft, daß Geseze gehäufet, wiederholet, verändert
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beizulegen, die man verhast machen wolte; das Gesez wieder sie verordnete: daß die, so nur im Geringsten auf der Spur solcher Käzerei betroffen würden, ohne Vergebung den Tod leiden solten; daß man zu dem Ende Inquisitores oder Glaubensrichter, auch Angeber und Kläger bestellen solte; daß die, so das Osterfest nicht auf dem von der Kirche festgesezten Tage feireten, auf gleiche Weise solten aufgesucht und bestrafet werden. Bei solchen Verfolgungen, die nicht nur wegen unerhebliger Dinge, sondern auch, die gegen angeblige Manichäer verhenget wurden, ward viele Gewalt an redligen Leuten verübet: indem die geheimen gnostischen Lehren von den Ausflüssen der Geister und ihrer Rükkehr in die obere Welt durch Kampf und Reinigung bei vielen mit einem tugendhaften Leben verbunden sein konten; wen gleich der ganze Zusammenhang solcher Meinungen irrig und erdichtet war: viele aber auch in Gemeinschaft stunden mit solchen, die dergleichen Meinungen hegten, ohne selbst hievon Einsicht zuhaben; weil die strengen Ybungen vornemlig das waren, was diese Gemeinschaft anzupreisen schien: endlig musten auch manche Manichäer heißen blos ihres strengen Lebens halber. Das beste war bei den drohenden Gesezen Theodofii, daß sie nicht so eifrig volzogen wurden: es ist aber auch dis kein Zeichen einer weisen Herschaft, daß Geseze gehäufet, wiederholet, verändert
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beizulegen, die man verhast machen wolte; das Gesez wieder sie verordnete: daß die, so nur im Geringsten auf der Spur solcher Käzerei betroffen würden, ohne Vergebung den Tod leiden solten; daß man zu dem Ende Inquisitores oder Glaubensrichter, auch Angeber und Kläger bestellen solte; daß die, so das Osterfest nicht auf dem von der Kirche festgesezten Tage feireten, auf gleiche Weise solten aufgesucht und bestrafet werden. Bei solchen Verfolgungen, die nicht nur wegen unerhebliger Dinge, sondern auch, die gegen angeblige Manichäer verhenget wurden, ward viele Gewalt an redligen Leuten verübet: indem die geheimen gnostischen Lehren von den Ausflüssen der Geister und ihrer Rükkehr in die obere Welt durch Kampf und Reinigung bei vielen mit einem tugendhaften Leben verbunden sein konten; wen gleich der ganze Zusammenhang solcher Meinungen irrig und erdichtet war: viele aber auch in Gemeinschaft stunden mit solchen, die dergleichen Meinungen hegten, ohne selbst hievon Einsicht zuhaben; weil die strengen Ybungen vornemlig das waren, was diese Gemeinschaft anzupreisen schien: endlig musten auch manche Manichäer heißen blos ihres strengen Lebens halber. Das beste war bei den drohenden Gesezen Theodofii, daß sie nicht so eifrig volzogen wurden: es ist aber auch dis kein Zeichen einer weisen Herschaft, daß Geseze gehäufet, wiederholet, verändert
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/104>, abgerufen am 21.11.2024.
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