Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

vernehmet und darauf fernere Verordnung gewärtiget; dessen versehen wir uns, und sind euch zu freundl. Wilfahrung geneigt. Geben unterm fürstl. Consistorialsiegel, Wolfenb. den 9 Decemb. 1705.

Zu diesem Iudicio Ecclesiastico verordnete. Copia Commissorii. Von Gottes Gnaden wir Anthon Ulrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Urkunden hiemit und fügen zu wissen; als wir aus erheblichen uns dazu treibenden Ursachen resolviret, zu Untersuchung des einige Zeit her von unserm Hofprediger Niekamp und Cappellan Knopfen unternommenen Verfahrens, ein förmliches Judicium Ecclesiasticum zu veranlassen, zu dem Ende auch 12 Deputirte ernennet haben: so geben wir denselben, aus landesfürstl. und oberbischöfl. Autoritaet und Gewalt, nebst Erlassung, soviel diese Sache betrift, derjenigen Pflichten, womit sie uns verwandt sind, kraft dieses völlige Macht und Freiheit; daß sie sich mit dem ehesten auf unserer Consistorialstube zusammenthun, eine speciem facti mit allem Umständen aus den verhandenen Briefen und Nachrichten formiren, ernante beyde Prediger citiren, selbige darüber, ohne Zulassung weitläuftiger Schriften, mit ihrer mündlichen Verantwortung und Exculpation gnugsam hören; sodan die Sache in allen ihren Circumstantiis nach den beschriebenen geist- und weltl. Rechten, vornemlich aber nach den in unserer Kirchenordnung allen und jeden Predigern

vernehmet und darauf fernere Verordnung gewärtiget; dessen versehen wir uns, und sind euch zu freundl. Wilfahrung geneigt. Geben unterm fürstl. Consistorialsiegel, Wolfenb. den 9 Decemb. 1705.

Zu diesem Iudicio Ecclesiastico verordnete. Copia Commissorii. Von Gottes Gnaden wir Anthon Ulrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Urkunden hiemit und fügen zu wissen; als wir aus erheblichen uns dazu treibenden Ursachen resolviret, zu Untersuchung des einige Zeit her von unserm Hofprediger Niekamp und Cappellan Knopfen unternommenen Verfahrens, ein förmliches Judicium Ecclesiasticum zu veranlassen, zu dem Ende auch 12 Deputirte ernennet haben: so geben wir denselben, aus landesfürstl. und oberbischöfl. Autoritaet und Gewalt, nebst Erlassung, soviel diese Sache betrift, derjenigen Pflichten, womit sie uns verwandt sind, kraft dieses völlige Macht und Freiheit; daß sie sich mit dem ehesten auf unserer Consistorialstube zusammenthun, eine speciem facti mit allem Umständen aus den verhandenen Briefen und Nachrichten formiren, ernante beyde Prediger citiren, selbige darüber, ohne Zulassung weitläuftiger Schriften, mit ihrer mündlichen Verantwortung und Exculpation gnugsam hören; sodan die Sache in allen ihren Circumstantiis nach den beschriebenen geist- und weltl. Rechten, vornemlich aber nach den in unserer Kirchenordnung allen und jeden Predigern

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f1050" n="94"/>
vernehmet und darauf fernere Verordnung gewärtiget; dessen versehen wir uns,                      und sind euch zu freundl. Wilfahrung geneigt. Geben unterm fürstl.                      Consistorialsiegel, Wolfenb. den 9 Decemb. 1705.</p>
        <p>Zu diesem Iudicio Ecclesiastico verordnete. Copia Commissorii. Von Gottes Gnaden                      wir Anthon Ulrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Urkunden hiemit und                      fügen zu wissen; als wir aus erheblichen uns dazu treibenden Ursachen                      resolviret, zu Untersuchung des einige Zeit her von unserm Hofprediger Niekamp                      und Cappellan Knopfen unternommenen Verfahrens, ein förmliches Judicium                      Ecclesiasticum zu veranlassen, zu dem Ende auch 12 Deputirte ernennet haben: so                      geben wir denselben, aus landesfürstl. und oberbischöfl. Autoritaet und Gewalt,                      nebst Erlassung, soviel diese Sache betrift, derjenigen Pflichten, womit sie uns                      verwandt sind, kraft dieses völlige Macht und Freiheit; daß sie sich mit dem                      ehesten auf unserer Consistorialstube zusammenthun, eine speciem facti mit allem                      Umständen aus den verhandenen Briefen und Nachrichten formiren, ernante beyde                      Prediger citiren, selbige darüber, ohne Zulassung weitläuftiger Schriften, mit                      ihrer mündlichen Verantwortung und Exculpation gnugsam hören; sodan die Sache in                      allen ihren Circumstantiis nach den beschriebenen geist- und weltl. Rechten,                      vornemlich aber nach den in unserer Kirchenordnung allen und jeden Predigern
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[94/1050] vernehmet und darauf fernere Verordnung gewärtiget; dessen versehen wir uns, und sind euch zu freundl. Wilfahrung geneigt. Geben unterm fürstl. Consistorialsiegel, Wolfenb. den 9 Decemb. 1705. Zu diesem Iudicio Ecclesiastico verordnete. Copia Commissorii. Von Gottes Gnaden wir Anthon Ulrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Urkunden hiemit und fügen zu wissen; als wir aus erheblichen uns dazu treibenden Ursachen resolviret, zu Untersuchung des einige Zeit her von unserm Hofprediger Niekamp und Cappellan Knopfen unternommenen Verfahrens, ein förmliches Judicium Ecclesiasticum zu veranlassen, zu dem Ende auch 12 Deputirte ernennet haben: so geben wir denselben, aus landesfürstl. und oberbischöfl. Autoritaet und Gewalt, nebst Erlassung, soviel diese Sache betrift, derjenigen Pflichten, womit sie uns verwandt sind, kraft dieses völlige Macht und Freiheit; daß sie sich mit dem ehesten auf unserer Consistorialstube zusammenthun, eine speciem facti mit allem Umständen aus den verhandenen Briefen und Nachrichten formiren, ernante beyde Prediger citiren, selbige darüber, ohne Zulassung weitläuftiger Schriften, mit ihrer mündlichen Verantwortung und Exculpation gnugsam hören; sodan die Sache in allen ihren Circumstantiis nach den beschriebenen geist- und weltl. Rechten, vornemlich aber nach den in unserer Kirchenordnung allen und jeden Predigern

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1050
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1050>, abgerufen am 22.11.2024.