gegebenen Gesezen, ob und welcher gestalt obgedachte Prediger ihr Amt, sowol circa rem ipsam, als circa modum agendi, gemißbrauchet? mit Fleiß und Attention examiniren; und darauf nach dieser Sache in allen Umständen befundener Bewandniß ein Conclusum, wie nemlich mer erwehnte Prediger wegen ihres Verfahrens von Rechts wegen anzusehen, per maiora ausfinden, und dasselbe in vim sententiae unter eigenhändigen Subscriptionen und unserm fürstl. Consistorialsiegel publiciren mögen und sollen. Geben auf unserm Hause Salzdahlum den 6 Decemb. 1705.
XXIIII. U. X. Die IX Gravamina des Herzogs wieder die Prediger und die Beantwortung derselben Hochwolgebohrne, Hochedle, Hochwürdige, Hochgelahrte, Hochzuehrende Herrn. Wie uns, salvis tamen per omnia nostris ad protocollum dictatis exceptionibus & legitimis petitis, d. 11 Dec. die Gravamina zu unserer Verantwortung übergeben sind, so haben wir selbige in dem angesezten termino, dieses Heutigen Tages. d. 14 eiusdem einbringen, und solgender gestalt punct weise beantworten sollen.
Quod ad 1. daß Ihro Durchl. von ihnen beschuldiget worden, als wolten dieselben ihre Neptem, die Princesse, zur römisch-catholischen Religion zwingen, eben wie die römischen Mis-
gegebenen Gesezen, ob und welcher gestalt obgedachte Prediger ihr Amt, sowol circa rem ipsam, als circa modum agendi, gemißbrauchet? mit Fleiß und Attention examiniren; und darauf nach dieser Sache in allen Umständen befundener Bewandniß ein Conclusum, wie nemlich mer erwehnte Prediger wegen ihres Verfahrens von Rechts wegen anzusehen, per maiora ausfinden, und dasselbe in vim sententiae unter eigenhändigen Subscriptionen und unserm fürstl. Consistorialsiegel publiciren mögen und sollen. Geben auf unserm Hause Salzdahlum den 6 Decemb. 1705.
XXIIII. U. X. Die IX Gravamina des Herzogs wieder die Prediger und die Beantwortung derselben Hochwolgebohrne, Hochedle, Hochwürdige, Hochgelahrte, Hochzuehrende Herrn. Wie uns, salvis tamen per omnia nostris ad protocollum dictatis exceptionibus & legitimis petitis, d. 11 Dec. die Gravamina zu unserer Verantwortung übergeben sind, so haben wir selbige in dem angesezten termino, dieses Heutigen Tages. d. 14 eiusdem einbringen, und solgender gestalt punct weise beantworten sollen.
Quod ad 1. daß Ihro Durchl. von ihnen beschuldiget worden, als wolten dieselben ihre Neptem, die Princesse, zur römisch-catholischen Religion zwingen, eben wie die römischen Mis-
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gegebenen Gesezen, ob und welcher gestalt obgedachte Prediger ihr Amt, sowol circa rem ipsam, als circa modum agendi, gemißbrauchet? mit Fleiß und Attention examiniren; und darauf nach dieser Sache in allen Umständen befundener Bewandniß ein Conclusum, wie nemlich mer erwehnte Prediger wegen ihres Verfahrens von Rechts wegen anzusehen, per maiora ausfinden, und dasselbe in vim sententiae unter eigenhändigen Subscriptionen und unserm fürstl. Consistorialsiegel publiciren mögen und sollen. Geben auf unserm Hause Salzdahlum den 6 Decemb. 1705.</p><p>XXIIII. U. X. Die <hirendition="#i">IX Gravamina</hi> des Herzogs wieder die Prediger und die Beantwortung derselben Hochwolgebohrne, Hochedle, Hochwürdige, Hochgelahrte, Hochzuehrende Herrn. Wie uns, salvis tamen per omnia nostris ad protocollum dictatis exceptionibus & legitimis petitis, d. 11 Dec. die Gravamina zu unserer Verantwortung übergeben sind, so haben wir selbige in dem angesezten termino, dieses <noteplace="left">Heutigen Tages.</note> d. 14 eiusdem einbringen, und solgender gestalt punct weise beantworten sollen.</p><p>Quod ad 1. daß Ihro Durchl. von ihnen beschuldiget worden, als wolten dieselben ihre Neptem, die Princesse, zur römisch-catholischen Religion zwingen, eben wie die römischen Mis-
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gegebenen Gesezen, ob und welcher gestalt obgedachte Prediger ihr Amt, sowol circa rem ipsam, als circa modum agendi, gemißbrauchet? mit Fleiß und Attention examiniren; und darauf nach dieser Sache in allen Umständen befundener Bewandniß ein Conclusum, wie nemlich mer erwehnte Prediger wegen ihres Verfahrens von Rechts wegen anzusehen, per maiora ausfinden, und dasselbe in vim sententiae unter eigenhändigen Subscriptionen und unserm fürstl. Consistorialsiegel publiciren mögen und sollen. Geben auf unserm Hause Salzdahlum den 6 Decemb. 1705.
XXIIII. U. X. Die IX Gravamina des Herzogs wieder die Prediger und die Beantwortung derselben Hochwolgebohrne, Hochedle, Hochwürdige, Hochgelahrte, Hochzuehrende Herrn. Wie uns, salvis tamen per omnia nostris ad protocollum dictatis exceptionibus & legitimis petitis, d. 11 Dec. die Gravamina zu unserer Verantwortung übergeben sind, so haben wir selbige in dem angesezten termino, dieses d. 14 eiusdem einbringen, und solgender gestalt punct weise beantworten sollen.
Heutigen Tages. Quod ad 1. daß Ihro Durchl. von ihnen beschuldiget worden, als wolten dieselben ihre Neptem, die Princesse, zur römisch-catholischen Religion zwingen, eben wie die römischen Mis-
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