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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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erste sein würde; so besorgte man daher desto mehr Unsegens und Strafe; weil man finde, daß die ersten Exempel in einer gewissen Sündenart mercklich gestrafet worden; wie am Nadab und Abihu, Usa und andern zusehen, welche in einer gewissen, obgleich vor den Menschen gering scheinenden, Sündenart die ersten gewesen, und merklich gestrafet sind. Haben wir denn nun Ihro Durchl. mit Nadab, Abihu und Vsa verglichen? in welchem tertio comparationis? man ist dieses Orts wohl übel daran, wenn bey Anführung eines biblischen Spruches oder Exempels solche applicatores sich finden, deren application den Predigern imputiret und als ein grosses Verbrechen angerechnet wird: sogar, daß in diesem Gravamine uns Schuld gegeben wird, wir hätten mit dieser comparation des Nadabs &c. unsern Landes Fürsten zur öffentl. Verachtung exponiret und die Unterthanen in ihrer devotion irre gemacht. Du gerechter Gott! wen ein solches Beschuldigen genug ist, so können wir bey unserer gerechtesten Sache unmüglich unschuldig bleiben! die Schriften sind ja verschlossen in Serenissimi Cabinet geschikket, und versirten wir damahls in terminis privatae admonitionis: woher kan dann öffentlich Verachtung kommen? den Nathan kan man ja nicht beschuldigen (wir Bitten, nicht abermals extra tertium eine ungütige comparation zu machen) daß er seinen König der öffentl. Verachtung exponiret und die Unterthanen irre ge-

erste sein würde; so besorgte man daher desto mehr Unsegens und Strafe; weil man finde, daß die ersten Exempel in einer gewissen Sündenart mercklich gestrafet worden; wie am Nadab und Abihu, Usa und andern zusehen, welche in einer gewissen, obgleich vor den Menschen gering scheinenden, Sündenart die ersten gewesen, und merklich gestrafet sind. Haben wir denn nun Ihro Durchl. mit Nadab, Abihu und Vsa verglichen? in welchem tertio comparationis? man ist dieses Orts wohl übel daran, wenn bey Anführung eines biblischen Spruches oder Exempels solche applicatores sich finden, deren application den Predigern imputiret und als ein grosses Verbrechen angerechnet wird: sogar, daß in diesem Gravamine uns Schuld gegeben wird, wir hätten mit dieser comparation des Nadabs &c. unsern Landes Fürsten zur öffentl. Verachtung exponiret und die Unterthanen in ihrer devotion irre gemacht. Du gerechter Gott! wen ein solches Beschuldigen genug ist, so können wir bey unserer gerechtesten Sache unmüglich unschuldig bleiben! die Schriften sind ja verschlossen in Serenissimi Cabinet geschikket, und versirten wir damahls in terminis privatae admonitionis: woher kan dann öffentlich Verachtung kommen? den Nathan kan man ja nicht beschuldigen (wir Bitten, nicht abermals extra tertium eine ungütige comparation zu machen) daß er seinen König der öffentl. Verachtung exponiret und die Unterthanen irre ge-

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[109/1065] erste sein würde; so besorgte man daher desto mehr Unsegens und Strafe; weil man finde, daß die ersten Exempel in einer gewissen Sündenart mercklich gestrafet worden; wie am Nadab und Abihu, Usa und andern zusehen, welche in einer gewissen, obgleich vor den Menschen gering scheinenden, Sündenart die ersten gewesen, und merklich gestrafet sind. Haben wir denn nun Ihro Durchl. mit Nadab, Abihu und Vsa verglichen? in welchem tertio comparationis? man ist dieses Orts wohl übel daran, wenn bey Anführung eines biblischen Spruches oder Exempels solche applicatores sich finden, deren application den Predigern imputiret und als ein grosses Verbrechen angerechnet wird: sogar, daß in diesem Gravamine uns Schuld gegeben wird, wir hätten mit dieser comparation des Nadabs &c. unsern Landes Fürsten zur öffentl. Verachtung exponiret und die Unterthanen in ihrer devotion irre gemacht. Du gerechter Gott! wen ein solches Beschuldigen genug ist, so können wir bey unserer gerechtesten Sache unmüglich unschuldig bleiben! die Schriften sind ja verschlossen in Serenissimi Cabinet geschikket, und versirten wir damahls in terminis privatae admonitionis: woher kan dann öffentlich Verachtung kommen? den Nathan kan man ja nicht beschuldigen (wir Bitten, nicht abermals extra tertium eine ungütige comparation zu machen) daß er seinen König der öffentl. Verachtung exponiret und die Unterthanen irre ge-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1065>, abgerufen am 27.11.2024.