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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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macht, als er sagte: du bist der Mann des Todes. Wir sagen mit Grunde der Warheit: wir, unsre Worte und Schriften, machen niemanden in seiner devotion irre; nur ist die Sache durch ungütige Deutung unserer Schriften und Worte, und die darauf contra nos, nec convictos, nec auditos, erfolgte Execution fast aller Orten bekant worden. Der gedrukten und unter die Leute ausgekommenen Streitschriften und verschiedener theologischer Gutachten nicht zu gedenken. Wir werden, wie wir allezeit gethan, noch ferner, mit Hülfe des Allerhöchsten, wo und solange uns Gott beym Predigtamte haben wil, uns mit allem Fleisse bemühen, daß die Unterthanen, so unsere Zuhörer sind, zuförderst bey der Devotion gegen Gott, in Meydung aller falschen, bevorab antichristischen Lehren und alles gottlosen Wesens, diesemnächst in der Devotion gegen die ihnen von Gotte vorgesezte Obrigkeit, in Annehmung, Abtragung, Erduldung und Verrichtung dessen, was den Leib, die Güter und alles, womit sie nach Gottes Worte und Willen unter menschlicher Ordnung sind, angehet, christlich und gewissenhaft erhalten werden.

Ad 7. Daß die Prediger, nachdem Ihro Durchl. sie bedeuten lassen, daß, bey jezigem Zustande der Sachen, die Schloßpredigten pro tempore durch andere versehen werden solten, solches für ein spolium, und Ihro Durchl. pro spoliatore halten wollen.

R. Da wir, nachdem uns die Canzel,

macht, als er sagte: du bist der Mann des Todes. Wir sagen mit Grunde der Warheit: wir, unsre Worte und Schriften, machen niemanden in seiner devotion irre; nur ist die Sache durch ungütige Deutung unserer Schriften und Worte, und die darauf contra nos, nec convictos, nec auditos, erfolgte Execution fast aller Orten bekant worden. Der gedrukten und unter die Leute ausgekommenen Streitschriften und verschiedener theologischer Gutachten nicht zu gedenken. Wir werden, wie wir allezeit gethan, noch ferner, mit Hülfe des Allerhöchsten, wo und solange uns Gott beym Predigtamte haben wil, uns mit allem Fleisse bemühen, daß die Unterthanen, so unsere Zuhörer sind, zuförderst bey der Devotion gegen Gott, in Meydung aller falschen, bevorab antichristischen Lehren und alles gottlosen Wesens, diesemnächst in der Devotion gegen die ihnen von Gotte vorgesezte Obrigkeit, in Annehmung, Abtragung, Erduldung und Verrichtung dessen, was den Leib, die Güter und alles, womit sie nach Gottes Worte und Willen unter menschlicher Ordnung sind, angehet, christlich und gewissenhaft erhalten werden.

Ad 7. Daß die Prediger, nachdem Ihro Durchl. sie bedeuten lassen, daß, bey jezigem Zustande der Sachen, die Schloßpredigten pro tempore durch andere versehen werden solten, solches für ein spolium, und Ihro Durchl. pro spoliatore halten wollen.

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[110/1066] macht, als er sagte: du bist der Mann des Todes. Wir sagen mit Grunde der Warheit: wir, unsre Worte und Schriften, machen niemanden in seiner devotion irre; nur ist die Sache durch ungütige Deutung unserer Schriften und Worte, und die darauf contra nos, nec convictos, nec auditos, erfolgte Execution fast aller Orten bekant worden. Der gedrukten und unter die Leute ausgekommenen Streitschriften und verschiedener theologischer Gutachten nicht zu gedenken. Wir werden, wie wir allezeit gethan, noch ferner, mit Hülfe des Allerhöchsten, wo und solange uns Gott beym Predigtamte haben wil, uns mit allem Fleisse bemühen, daß die Unterthanen, so unsere Zuhörer sind, zuförderst bey der Devotion gegen Gott, in Meydung aller falschen, bevorab antichristischen Lehren und alles gottlosen Wesens, diesemnächst in der Devotion gegen die ihnen von Gotte vorgesezte Obrigkeit, in Annehmung, Abtragung, Erduldung und Verrichtung dessen, was den Leib, die Güter und alles, womit sie nach Gottes Worte und Willen unter menschlicher Ordnung sind, angehet, christlich und gewissenhaft erhalten werden. Ad 7. Daß die Prediger, nachdem Ihro Durchl. sie bedeuten lassen, daß, bey jezigem Zustande der Sachen, die Schloßpredigten pro tempore durch andere versehen werden solten, solches für ein spolium, und Ihro Durchl. pro spoliatore halten wollen. R. Da wir, nachdem uns die Canzel,

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1066>, abgerufen am 23.11.2024.