verlarvter Innoc. Deod. Sincerus des Herzogs Fal und das darauf ergangene Fatum seines synkretistischen Confessionarii etwas hart beurtheilet hatte: tadelte das folgende wolfenbüttelsche Sendschreiben solches Urtheil, berichtete, daß der Hz. meist wieder genesen, der Abt aber an einer aus natürl. Ursachen eutstandenen Cacherie, nicht plözlig, sondern mit guter Vorbereitung uud, nach der Hofnung, selig verstorben. M. Knopf wurde vor Ablaufe dieses 1706 Jahrs von dem K. v. Pr. nach Minden gefezet als Pastor an der Martinskirche und Senior Ministerii.
XXXIIII. Sendschreiben betreffend die Dimission der wolfenbüttelschen Hofprediger, nebst andern Schriften, so auf das beschworne Tridentinische Glaubensbekentnis gefolget.
Als wegen der Vermählung alles beschlossen worden, wurde 1707. der Graf Joseph v. Paar von Wien gesand, die Princeßin aus Wolfenbüttel abzuholen, welche d. 19 Apr. mit dem Braunsweigischen geheimen Rathe Freiherren von Imhof und einem großen Gefolge abreisete. Zu Bamberg legte sie d. 1 May, am weißen Sontage, das Römische Glaubensbekentnis ab und beschwor es vor dem Erzbischofe von Mainz Lothario Francisco Grafen von Schönborn. Der ganze Verlauf nach allen Ceremonien erschien im Drukke. Das Bekeutnis war das gewöhnlige Tridentinische vom Papste Pio IV. vorgeschriebene, welches alle Geistligen und alle Neulinge beschweren müssen. Einer, der sich Innocentium Deodatum Sincerum nante, untersuchte es in seinem examine professionis Tridentinae, um sowol den Ungrund der Säze zuzeigen, als auch, wie unverantwortlig es sei, solche mit einem förmligen Eidschwure zubekräftigen. Sonnemann, der dieses examen zuwiederlegen suchte, in discussione examinis, zeigte in der Vorrede, daß der Superintendens zu Pirna, Joh. David Schwertner Verfasser sei. Dieser Innocentius saget in der Vorrede:
verlarvter Innoc. Deod. Sincerus des Herzogs Fal und das darauf ergangene Fatum seines synkretistischen Confessionarii etwas hart beurtheilet hatte: tadelte das folgende wolfenbüttelsche Sendschreiben solches Urtheil, berichtete, daß der Hz. meist wieder genesen, der Abt aber an einer aus natürl. Ursachen eutstandenen Cacherie, nicht plözlig, sondern mit guter Vorbereitung uud, nach der Hofnung, selig verstorben. M. Knopf wurde vor Ablaufe dieses 1706 Jahrs von dem K. v. Pr. nach Minden gefezet als Pastor an der Martinskirche und Senior Ministerii.
XXXIIII. Sendschreiben betreffend die Dimission der wolfenbüttelschen Hofprediger, nebst andern Schriften, so auf das beschworne Tridentinische Glaubensbekentnis gefolget.
Als wegen der Vermählung alles beschlossen worden, wurde 1707. der Graf Joseph v. Paar von Wien gesand, die Princeßin aus Wolfenbüttel abzuholen, welche d. 19 Apr. mit dem Braunsweigischen geheimen Rathe Freiherren von Imhof und einem großen Gefolge abreisete. Zu Bamberg legte sie d. 1 May, am weißen Sontage, das Römische Glaubensbekentnis ab und beschwor es vor dem Erzbischofe von Mainz Lothario Francisco Grafen von Schönborn. Der ganze Verlauf nach allen Ceremonien erschien im Drukke. Das Bekeutnis war das gewöhnlige Tridentinische vom Papste Pio IV. vorgeschriebene, welches alle Geistligen und alle Neulinge beschweren müssen. Einer, der sich Innocentium Deodatum Sincerum nante, untersuchte es in seinem examine professionis Tridentinae, um sowol den Ungrund der Säze zuzeigen, als auch, wie unverantwortlig es sei, solche mit einem förmligen Eidschwure zubekräftigen. Sonnemann, der dieses examen zuwiederlegen suchte, in discussione examinis, zeigte in der Vorrede, daß der Superintendens zu Pirna, Joh. David Schwertner Verfasser sei. Dieser Innocentius saget in der Vorrede:
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verlarvter Innoc. Deod. Sincerus des Herzogs Fal und das darauf ergangene Fatum seines synkretistischen Confessionarii etwas hart beurtheilet hatte: tadelte das folgende wolfenbüttelsche Sendschreiben solches Urtheil, berichtete, daß der Hz. meist wieder genesen, der Abt aber an einer aus natürl. Ursachen eutstandenen Cacherie, nicht plözlig, sondern mit guter Vorbereitung uud, nach der Hofnung, selig verstorben. M. Knopf wurde vor Ablaufe dieses 1706 Jahrs von dem K. v. Pr. nach Minden gefezet als Pastor an der Martinskirche und Senior Ministerii.</p><p>XXXIIII. Sendschreiben betreffend die Dimission der wolfenbüttelschen Hofprediger, nebst andern Schriften, so auf das beschworne Tridentinische Glaubensbekentnis gefolget.</p><p>Als wegen der Vermählung alles beschlossen worden, wurde 1707. der Graf Joseph v. Paar von Wien gesand, die Princeßin aus Wolfenbüttel abzuholen, welche d. 19 Apr. mit dem Braunsweigischen geheimen Rathe Freiherren von Imhof und einem großen Gefolge abreisete. Zu Bamberg legte sie d. 1 May, am weißen Sontage, das Römische Glaubensbekentnis ab und beschwor es vor dem Erzbischofe von Mainz Lothario Francisco Grafen von Schönborn. Der ganze Verlauf nach allen Ceremonien erschien im Drukke. Das Bekeutnis war das gewöhnlige Tridentinische vom Papste Pio IV. vorgeschriebene, welches alle Geistligen und alle Neulinge beschweren müssen. Einer, der sich Innocentium Deodatum Sincerum nante, untersuchte es in seinem <hirendition="#i">examine professionis Tridentinae</hi>, um sowol den Ungrund der Säze zuzeigen, als auch, wie unverantwortlig es sei, solche mit einem förmligen Eidschwure zubekräftigen. Sonnemann, der dieses examen zuwiederlegen suchte, in discussione examinis, zeigte in der Vorrede, daß der Superintendens zu Pirna, Joh. David Schwertner Verfasser sei. Dieser Innocentius saget in der Vorrede:</p></div></body></text></TEI>
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verlarvter Innoc. Deod. Sincerus des Herzogs Fal und das darauf ergangene Fatum seines synkretistischen Confessionarii etwas hart beurtheilet hatte: tadelte das folgende wolfenbüttelsche Sendschreiben solches Urtheil, berichtete, daß der Hz. meist wieder genesen, der Abt aber an einer aus natürl. Ursachen eutstandenen Cacherie, nicht plözlig, sondern mit guter Vorbereitung uud, nach der Hofnung, selig verstorben. M. Knopf wurde vor Ablaufe dieses 1706 Jahrs von dem K. v. Pr. nach Minden gefezet als Pastor an der Martinskirche und Senior Ministerii.
XXXIIII. Sendschreiben betreffend die Dimission der wolfenbüttelschen Hofprediger, nebst andern Schriften, so auf das beschworne Tridentinische Glaubensbekentnis gefolget.
Als wegen der Vermählung alles beschlossen worden, wurde 1707. der Graf Joseph v. Paar von Wien gesand, die Princeßin aus Wolfenbüttel abzuholen, welche d. 19 Apr. mit dem Braunsweigischen geheimen Rathe Freiherren von Imhof und einem großen Gefolge abreisete. Zu Bamberg legte sie d. 1 May, am weißen Sontage, das Römische Glaubensbekentnis ab und beschwor es vor dem Erzbischofe von Mainz Lothario Francisco Grafen von Schönborn. Der ganze Verlauf nach allen Ceremonien erschien im Drukke. Das Bekeutnis war das gewöhnlige Tridentinische vom Papste Pio IV. vorgeschriebene, welches alle Geistligen und alle Neulinge beschweren müssen. Einer, der sich Innocentium Deodatum Sincerum nante, untersuchte es in seinem examine professionis Tridentinae, um sowol den Ungrund der Säze zuzeigen, als auch, wie unverantwortlig es sei, solche mit einem förmligen Eidschwure zubekräftigen. Sonnemann, der dieses examen zuwiederlegen suchte, in discussione examinis, zeigte in der Vorrede, daß der Superintendens zu Pirna, Joh. David Schwertner Verfasser sei. Dieser Innocentius saget in der Vorrede:
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1076>, abgerufen am 23.11.2024.
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